• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Nach dem Ref wieder zurück in die gesetzliche KV
Antworten

 
Nach dem Ref wieder zurück in die gesetzliche KV
Gast
Unregistered
 
#1
07.04.2021, 19:17
Hallo zusammen,

habt ihr Erfahrungen oder Informationen hinsichtlich der Rückkehr in die gesetzliche KV nach dem Ref. Die BeraterInnen in der gesetzlichen KV raten von einer privaten KV ab, weil dann die Rückkehr in die gesetzliche sehr schwierig bzw. nicht möglich sei.

Ich bin dankbar für jede Information!
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php

Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Gast
Unregistered
 
#2
07.04.2021, 20:11
Ich habe mich damit in den letzten Wochen sehr intensiv auseinander gesetzt und viele Telefonate geführt - ein Wechsel zurück in die GKV ist grundsätzlich an zwei Voraussetzungen geknüpft: man muss sich in einem Angestelltenverhältnis befinden und das Einkommen muss unter einer gewissen Grenze liegen, die jedes Jahr angepasst wird (2021 etwa 64.000€ pro Jahr). 
Ein Mitarbeiter meiner GKV wies mich daraufhin, dass da auch etwas „getrickst“ werden kann - beispielsweise, indem man zum Berufseinstieg kurze Zeit in Teilzeit oder in einem „gering“ vergüteten Job arbeitet. Dabei langt es, wenn man nur einen Monat unter der Einkommensgrenze liegt, um auch bei anschließendem Mehrverdienst weiter in der GKV bleiben zu können. Eine sogenannte „Vorversicherungszeit“ ist seit 2013 nicht mehr einzuhalten (bis dahin musste man mindestens 12 Monate unter der Einkommensgrenze liegen, um auch danach in der GKV bleiben zu können).
Nach langer Recherche habe ich mich also dazu entschieden, während des Refs eine PKV abzuschließen, da dies doch gegenüber einer freiwilligen GKV erhebliche finanzielle Vorteile bietet.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
08.04.2021, 20:14
(07.04.2021, 20:11)Gast schrieb:  Ich habe mich damit in den letzten Wochen sehr intensiv auseinander gesetzt und viele Telefonate geführt - ein Wechsel zurück in die GKV ist grundsätzlich an zwei Voraussetzungen geknüpft: man muss sich in einem Angestelltenverhältnis befinden und das Einkommen muss unter einer gewissen Grenze liegen, die jedes Jahr angepasst wird (2021 etwa 64.000€ pro Jahr). 
Ein Mitarbeiter meiner GKV wies mich daraufhin, dass da auch etwas „getrickst“ werden kann - beispielsweise, indem man zum Berufseinstieg kurze Zeit in Teilzeit oder in einem „gering“ vergüteten Job arbeitet. Dabei langt es, wenn man nur einen Monat unter der Einkommensgrenze liegt, um auch bei anschließendem Mehrverdienst weiter in der GKV bleiben zu können. Eine sogenannte „Vorversicherungszeit“ ist seit 2013 nicht mehr einzuhalten (bis dahin musste man mindestens 12 Monate unter der Einkommensgrenze liegen, um auch danach in der GKV bleiben zu können).
Nach langer Recherche habe ich mich also dazu entschieden, während des Refs eine PKV abzuschließen, da dies doch gegenüber einer freiwilligen GKV erhebliche finanzielle Vorteile bietet.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort !
Zitieren
Gast23
Unregistered
 
#4
09.04.2021, 07:35
(07.04.2021, 19:17)Gast schrieb:  Hallo zusammen,

habt ihr Erfahrungen oder Informationen hinsichtlich der Rückkehr in die gesetzliche KV nach dem Ref. Die BeraterInnen in der gesetzlichen KV raten von einer privaten KV ab, weil dann die Rückkehr in die gesetzliche sehr schwierig bzw. nicht möglich sei.

Ich bin dankbar für jede Information!

Also man ist nach dem Ref ja ohnehin meist - kurz - arbeitslos und bei Arbeitslosigkeit darf man wechseln.

Hab mal ne Rückfrage, da ihr über PKV im Ref nachdenkt werdet ihr verbeamtet oder? Dann bekommt ihr nach dem Ref direkt Hartz 4 und kein ALG 1? Ist das nicht ein maximaler Nachteil? Nahezu alle aus meiner AG waren zunächst arbeitslos (gewollt und ungewollt). Einstellung in der Justiz dauert ja schon mehrere Monate in denen man nicht sinnvoll was anderes machen kann...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
09.04.2021, 09:40
Ja, ich starte in Hessen, dort wird man auf Widerruf verbeamtet.

Für mich ist das kein „maximaler Nachteil“. ALG I vom Referendarsgehalt ist jetzt auch nicht so bombastisch viel mehr als Hartz IV. Dagegen muss man den finanziellen Vorteil rechnen, der durch die Verbeamtung gegenüber den meisten anderen Bundesländern besteht.

Ich plane auch nicht, nach dem Ref in die Justiz zu gehen.

Und last but not least - in Hessen hat man eh keine Wahl :D
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus