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  5. Bestechung GJPA Berlin!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Bestechung GJPA Berlin!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gast
Unregistered
 
#1
07.02.2017, 09:11
Ich habe vor 10 Jahren mal jemand - alter ! reicher Mann und kein Jurist, als ich damals von dem JPA FFM wieder einmal gequält und gedemütigt worden bin, dass ich gerne 2,28 als Durchschnitt haben würde. Ja ich weiß, blöd von mir damals, weil man denken könnte als Nichtjurist, dass 2,28 gut sei, was es absolut nicht ist, sondern die letzte Punktzahl von den Letzten. Ich hatte damals noch nebenbei bei einer Fernuni etwas anderes studiert und nebenbei Prüfungsrechtsstreits vor dem JPA FFM. Jetzt knapp 10 'Jahre später habe ich zweilmal ! mit genau 2,28 beim 2. Staatsexamen nicht bestanden, wenn das kein Zufall ist und nicht die Bestechung beim GJPA groß geschrieben wird. Im Durchscnitt habe ich meist 20-30 Seiten geschrieben und bin immer fertig geworden, so eine Frechheit und der wollte mir ja wohl gut damit, weil er dachte, wie in etwa BWL , dass 2,28 eine gute Punktzahl sei!
:-/
Gast
Unregistered
 
#2
07.02.2017, 11:33
HuhHuhHuh
Gast
Unregistered
 
#3
07.02.2017, 15:33
Bitte mal übersetzen Huh
Gast 2
Unregistered
 
#4
15.02.2017, 21:15
Also ich glaube, es will sagen:

Es ist vor 10 Jahren zweimal durchs Examen gefallen und hat in beiden Versuchen 2,28 Punkte geholt.

Es hält das für zuviel Zufall.

Der Prüfer habe sich wohl geirrt als er 2,28 Punkte gab, weil der eigentlich wohlgesonnene Prüfer dachte, er prüft BWL und in BWL sei 2,28 eine gute Zensur.

Offensichtlich lief dann auch eine Prüfungsanfechtung.

Nebenbei hat es auch noch etwas anderes Studiert.
--------------------------------------------------------------------------------------------
Lieber Fragesteller,

2,28 ist auch für BWL eher mies.

Auf eine Bestechung lässt dies alles nicht schließen.

Wenn die Klausuren ebenso verfasst waren, wie der oben stehende Beitrag, ahne ich weshalb das mit dem Examen nicht geklappt hat.

Was soll die Community an dieser Stelle für den Fragesteller tun?
Der Inspektor
Unregistered
 
#5
Thumbs Down  13.10.2017, 14:14
Das ist 1 Skandahl! 2,x ist in Jurer kein guten Noten! Fiehlmer ist man damit in der Regl durschgefalln und muss nochmal schreipn oder Taxi fahrn.
Kann jemand bitten den Startsanwalt invormieren?

Danke!
Skandalschreiber2
Unregistered
 
#6
13.10.2017, 14:39
Ich hab den Sachverhalt so verstanden, dass er vor 10 Jahren einem Mann beim Prüfungsamt mal gesagt hat, er hätte gerne 2,28 Punkte.

- Ich kann nichtmal erkennen, dass der Threadersteller das 1. Examen überhaupt bestanden hätte. :D
- Wieso spricht man zudem vor 10 Jahren mit jemandem vom Prüfungsamt und was macht man in diesen 10 Jahren? :D
- Es korrigiert/bewertet nicht eine Person vom Prüfungsamt die Leistungen
- 2,28 ist in der Tat auch für BWL mies. :D

etc etc...

Von daher: don't feed the troll.

@admin: Bitte Beitrag sperren, aber nicht löschen - ist doch immer wieder informativ und belustigend, was für Seelen sich in so ein Forum verirren.
Skandalschreiber2
Unregistered
 
#7
13.10.2017, 14:45
Achso, am allerwichtigsten vielleicht der Hinweis für die Zukunft: Satzzeichen sind keine Rudeltiere. :D
Taxifahrer
Unregistered
 
#8
Video  13.10.2017, 14:56
(13.10.2017, 14:45)Skandalschreiber2 schrieb:  Achso, am allerwichtigsten vielleicht der Hinweis für die Zukunft: Satzzeichen sind keine Rudeltiere. :D

Wieso sperren? Ist 1 lustikes stük unterhaltunk und du glaupst du kannst das unterpinden? Ich fahre jetzt mal epen zum bahnhof und hol 1 kunden danach schreib ich weita und du hast hier nix zu sakn
Skandalschreiber 3
Unregistered
 
#9
Question  13.10.2017, 15:02
Hallo Freunde

Ich hab in der Mündlichen vor einiger Zeit (2 Prüfer waren Banker) - gesagt, ich hätte gerne ein gut. Ich hatte ca. 80 Vorpunkte. So - die Banker dachten dann, ein gut bedeutet 2,x (was natürlich durchgefallen ist).
Sie haben mich dann in der Prüfung ignoriert und mir am Ende Minus Punkte gegeben, damit ich auf 20 Punkte falle und mein "gut" bekomme.
Der Irrtum klärte sich viel zu spät auf (ich wurde ohnmächtig und erst nach Verstreichen der Widerrufsfrist wach).
Den Bankern tat es leid, besonders weil der 3. Prüfer (ein Jurist, aber an dem Tag nicht auf der Höhe weil er in die Anwaltshaftung kam) es nicht verhindert hat.
Sie zahlten mir deshalb einmalig jeder 200€. Bis heute erzähle ich die Geschichte gerne auf Partys und warne junge Studis, wenn Banker im Mündlichen prüfen.
Engegner
Unregistered
 
#10
Shocked  13.10.2017, 15:08
Ähm, ist das Zufall? Bei mir waren alle drei Prüfer Banker und mein Aktenvortrag war komplett BWL - es ging um Bilanzen einer Versicherung - man sollte 20 Seiten Excel auswerten. Ist das jetzt ne neue Masche? Ich hatte 5 Punkte im AV.
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