01.04.2021, 22:20
In NRW nicht, aber die Aufsicht hatte einen Karton vorne hingestellt, falls es einer "mit seiner Maske nicht mehr aushält". Über Wechsel oder Tragepausen wurde nicht aufgeklärt. Mir macht Maske tragen im Alltag sehr wenig aus, aber nach 2 oder drei Stunden in der Klausur war es echt schlimm.
Aber ich muss auch sagen, dass ich nicht das Gefühl hatte, dass die 1,5 Meter eingehalten wurden bzgl. der Plätze, also seitlich war es ok. Aber ansonsten naja, vielleicht wenn man zwei Augen zu drückt.
Aber ich muss auch sagen, dass ich nicht das Gefühl hatte, dass die 1,5 Meter eingehalten wurden bzgl. der Plätze, also seitlich war es ok. Aber ansonsten naja, vielleicht wenn man zwei Augen zu drückt.
01.04.2021, 22:24
(01.04.2021, 22:20)Gast schrieb: In NRW nicht, aber die Aufsicht hatte einen Karton vorne hingestellt, falls es einer "mit seiner Maske nicht mehr aushält". Über Wechsel oder Tragepausen wurde nicht aufgeklärt. Mir macht Maske tragen im Alltag sehr wenig aus, aber nach 2 oder drei Stunden in der Klausur war es echt schlimm.
Aber ich muss auch sagen, dass ich nicht das Gefühl hatte, dass die 1,5 Meter eingehalten wurden bzgl. der Plätze, also seitlich war es ok. Aber ansonsten naja, vielleicht wenn man zwei Augen zu drückt.
Und den Karton sollte man sich dann über den Kopf ziehen und mal kräftig ohne Maske ein- und ausatmen?

01.04.2021, 22:27
(01.04.2021, 22:20)Gast schrieb: In NRW nicht, aber die Aufsicht hatte einen Karton vorne hingestellt, falls es einer "mit seiner Maske nicht mehr aushält". Über Wechsel oder Tragepausen wurde nicht aufgeklärt. Mir macht Maske tragen im Alltag sehr wenig aus, aber nach 2 oder drei Stunden in der Klausur war es echt schlimm.
Aber ich muss auch sagen, dass ich nicht das Gefühl hatte, dass die 1,5 Meter eingehalten wurden bzgl. der Plätze, also seitlich war es ok. Aber ansonsten naja, vielleicht wenn man zwei Augen zu drückt.
Es ist ein Skandal. Berlin hat jetzt eine Halle gemietet mit über 3 m Abstand. Aber hier wird ja eher noch kritisiert wenn gegen das LJPA vorgegangen wird, als sich gegen die völlige Sorglosigkeit zu wehren.
01.04.2021, 23:11
(01.04.2021, 22:24):happywide:Gast schrieb:(01.04.2021, 22:20)Gast schrieb: In NRW nicht, aber die Aufsicht hatte einen Karton vorne hingestellt, falls es einer "mit seiner Maske nicht mehr aushält". Über Wechsel oder Tragepausen wurde nicht aufgeklärt. Mir macht Maske tragen im Alltag sehr wenig aus, aber nach 2 oder drei Stunden in der Klausur war es echt schlimm.
Aber ich muss auch sagen, dass ich nicht das Gefühl hatte, dass die 1,5 Meter eingehalten wurden bzgl. der Plätze, also seitlich war es ok. Aber ansonsten naja, vielleicht wenn man zwei Augen zu drückt.
Und den Karton sollte man sich dann über den Kopf ziehen und mal kräftig ohne Maske ein- und ausatmen?




02.04.2021, 06:15
Haha, der Karton beinhaltete frische medizinische Masken :) präziser Ausdruck ist mir hoffentlich erst nach der Klausur verloren gegangen...

02.04.2021, 07:36
Ob 1 oder 3 Meter Abstand ist bei B117 sowieso egal, wenn man stundenlang da hockt und nicht quergelüftet wird.
02.04.2021, 09:11
(01.04.2021, 18:42)Gast schrieb:Mich hat das auch geplagt, m.E. wäre ein Teil- und Grundurteil denkbar gewesen. Habe das aber i.E. abgelehnt, da das nicht prozessökonomisch wäre. Ein Teilurteil geht auf keinen Fall.(01.04.2021, 18:37)Gast NRW schrieb: Mal eine kurze Frage zum rubrum heut, da mich das nicht loslässt-überschreibt man es mit „Teilurteil“, „Teil-Grundurteil“ oder schlicht „Urteil“? Finde dazu leider nichts aussagekräftiges
Urteil? Wieso sollte es ein Teil-Urteil sein? Weil es eine Teilklage war?
02.04.2021, 09:14
Oben steht etwas von "unergiebige Beweisaufnahme" bzgl. der Verzichtserklärung.
Gab es in manchen Bundesländern eine Beweisaufnahme? Bei uns gab es eine mündliche Verhandlung ohne jegliche Beweisaufnahme. Man musste also davon ausgehen, dass die Verzichtserklärung schon aus anderen Gründen irrelevant ist.
Gab es in manchen Bundesländern eine Beweisaufnahme? Bei uns gab es eine mündliche Verhandlung ohne jegliche Beweisaufnahme. Man musste also davon ausgehen, dass die Verzichtserklärung schon aus anderen Gründen irrelevant ist.
02.04.2021, 09:23
Als ich gestern meine Rüge bzgl. der Situation vorgetragen habe hat der Aufsichtsführer sie zwar protokolliert dabei aber vor sich hingemurmelt ob es mich auch noch im Schritt zwicken würde.
Das hat mich irgendwie ziemlich getroffen und ich habe den Kopf während der Klausur nicht mehr frei bekommen, einmal deswegen und einmal wegen der Maske.
Das hat mich irgendwie ziemlich getroffen und ich habe den Kopf während der Klausur nicht mehr frei bekommen, einmal deswegen und einmal wegen der Maske.
02.04.2021, 09:23
(02.04.2021, 09:14)Gast0 schrieb: Oben steht etwas von "unergiebige Beweisaufnahme" bzgl. der Verzichtserklärung.
Gab es in manchen Bundesländern eine Beweisaufnahme? Bei uns gab es eine mündliche Verhandlung ohne jegliche Beweisaufnahme. Man musste also davon ausgehen, dass die Verzichtserklärung schon aus anderen Gründen irrelevant ist.
In NRW gab es mMn diesbzgl. Zeugen, die aber mMn (

Evtl ist die Beklagte in anderen Ländern einfach per se ohne Beweisantritt beweisfällig geblieben.