31.03.2021, 18:31
A-Gutachten nicht fertig, B-Gutachten und Anklage überhaupt nicht vorhanden: 8 Punkte.
Ich glaube eine allgemeine Regel lässt sich einfach nicht aufstellen. Sicher sollte man es dem Korrektor dahingehend schwer machen, dass das was man schreibt Hand und Fuß hat. Dann fällt es selbst dem ominösen Klausur-nicht-fertig-durchgefallen-Korrektor schwer, da unterirdisch schlecht zu bewerten.
Ich glaube eine allgemeine Regel lässt sich einfach nicht aufstellen. Sicher sollte man es dem Korrektor dahingehend schwer machen, dass das was man schreibt Hand und Fuß hat. Dann fällt es selbst dem ominösen Klausur-nicht-fertig-durchgefallen-Korrektor schwer, da unterirdisch schlecht zu bewerten.
31.03.2021, 19:13
(31.03.2021, 18:31)Gast schrieb: A-Gutachten nicht fertig, B-Gutachten und Anklage überhaupt nicht vorhanden: 8 Punkte.
Ich glaube eine allgemeine Regel lässt sich einfach nicht aufstellen. Sicher sollte man es dem Korrektor dahingehend schwer machen, dass das was man schreibt Hand und Fuß hat. Dann fällt es selbst dem ominösen Klausur-nicht-fertig-durchgefallen-Korrektor schwer, da unterirdisch schlecht zu bewerten.
kann ich nicht glauben. das muss ein ausnahmekorrektor gewesen sein. ohne b und c teil hat man grade mal 50% der klausurleistung fertig und es war bereits der a teil nichtmal vollständig.
31.03.2021, 19:20
(31.03.2021, 19:13)Gast schrieb:(31.03.2021, 18:31)Gast schrieb: A-Gutachten nicht fertig, B-Gutachten und Anklage überhaupt nicht vorhanden: 8 Punkte.
Ich glaube eine allgemeine Regel lässt sich einfach nicht aufstellen. Sicher sollte man es dem Korrektor dahingehend schwer machen, dass das was man schreibt Hand und Fuß hat. Dann fällt es selbst dem ominösen Klausur-nicht-fertig-durchgefallen-Korrektor schwer, da unterirdisch schlecht zu bewerten.
kann ich nicht glauben. das muss ein ausnahmekorrektor gewesen sein. ohne b und c teil hat man grade mal 50% der klausurleistung fertig und es war bereits der a teil nichtmal vollständig.
Ohne B- und C-Teil hat man je nach Klausur eher zwischen 5-20% nicht. Ich hatte ein ähnliches Erlebnis mit Alibi-Teil als B- und C-Teil. Am Ende standen 11 Punkte, bei 18 Seiten A-Teil, 1/3 Seite B-Teil und 1 Seite C-Teil.
Kann natürlich auch eine Ausnahmekorrektur gewesen sein, für mich wirkt es aber eher so, als sei Examen ein wenig wie lotto.
31.03.2021, 19:54
(31.03.2021, 19:13)Gast schrieb:(31.03.2021, 18:31)Gast schrieb: A-Gutachten nicht fertig, B-Gutachten und Anklage überhaupt nicht vorhanden: 8 Punkte.
Ich glaube eine allgemeine Regel lässt sich einfach nicht aufstellen. Sicher sollte man es dem Korrektor dahingehend schwer machen, dass das was man schreibt Hand und Fuß hat. Dann fällt es selbst dem ominösen Klausur-nicht-fertig-durchgefallen-Korrektor schwer, da unterirdisch schlecht zu bewerten.
kann ich nicht glauben. das muss ein ausnahmekorrektor gewesen sein. ohne b und c teil hat man grade mal 50% der klausurleistung fertig und es war bereits der a teil nichtmal vollständig.
Musst du nicht glauben, ist aber halt bei mir so gelaufen. Und von dem Umfang meiner Ausführungen (knapp 30 Seiten) scheint das schon zu gehen wenn der Inhalt passt.
31.03.2021, 19:56
(31.03.2021, 19:13)Gast schrieb:Und 50 Prozent ist wirklich hanebüchen. In RLP ist der C Teil nicht mal in der lösungsskizze vorhanden und der b teil war überschaubar. Es war nur die notwendige Verteidigung kurz zu thematisiern.(31.03.2021, 18:31)Gast schrieb: A-Gutachten nicht fertig, B-Gutachten und Anklage überhaupt nicht vorhanden: 8 Punkte.
Ich glaube eine allgemeine Regel lässt sich einfach nicht aufstellen. Sicher sollte man es dem Korrektor dahingehend schwer machen, dass das was man schreibt Hand und Fuß hat. Dann fällt es selbst dem ominösen Klausur-nicht-fertig-durchgefallen-Korrektor schwer, da unterirdisch schlecht zu bewerten.
kann ich nicht glauben. das muss ein ausnahmekorrektor gewesen sein. ohne b und c teil hat man grade mal 50% der klausurleistung fertig und es war bereits der a teil nichtmal vollständig.
31.03.2021, 21:04
Tja und 50% sind eigentlich 9 Punkte. Eigentlich weil es natürlich schwer wird, einen Korrektor zu finden, der das auch so sieht.
31.03.2021, 21:08
Und traurig, dass das einfach so hingenommen wird bzw.die Gerichte nicht entsprechend korrigieren eingreifen.
31.03.2021, 21:12
(31.03.2021, 21:04)HerrKules schrieb: Tja und 50% sind eigentlich 9 Punkte. Eigentlich weil es natürlich schwer wird, einen Korrektor zu finden, der das auch so sieht.
50% mögen ggf. 9 Punkte sein, wenn die 50% absolut perfekt sind. Das ist aber nie der Fall, entweder fehlen Kleinigkeiten oder sind falsch oder die Formulierungen sind eben nicht perfekt. Von daher geht so ne Rechnung niemals auf
31.03.2021, 21:31
(31.03.2021, 19:56)Gast schrieb:(31.03.2021, 19:13)Gast schrieb:Und 50 Prozent ist wirklich hanebüchen. In RLP ist der C Teil nicht mal in der lösungsskizze vorhanden und der b teil war überschaubar. Es war nur die notwendige Verteidigung kurz zu thematisiern.(31.03.2021, 18:31)Gast schrieb: A-Gutachten nicht fertig, B-Gutachten und Anklage überhaupt nicht vorhanden: 8 Punkte.
Ich glaube eine allgemeine Regel lässt sich einfach nicht aufstellen. Sicher sollte man es dem Korrektor dahingehend schwer machen, dass das was man schreibt Hand und Fuß hat. Dann fällt es selbst dem ominösen Klausur-nicht-fertig-durchgefallen-Korrektor schwer, da unterirdisch schlecht zu bewerten.
kann ich nicht glauben. das muss ein ausnahmekorrektor gewesen sein. ohne b und c teil hat man grade mal 50% der klausurleistung fertig und es war bereits der a teil nichtmal vollständig.
In NRW ist ebenfalls in keiner Lösungsskizze der praktische Teil vorhanden - in allen Rechtsgebieten.
Ist mir völlig schleierhaft, warum darauf verzichtet wird. Dadurch ist die Bewertung dieser Leistung noch mehr vom Gutdünken des Korrektors und dessen persönlicher Vorlieben abhängig.
31.03.2021, 22:02
(31.03.2021, 16:47)Gast schrieb: Hallo ,
Wie sind eure Erfahrungen mit der Bewertung der S 1 Klausur?
Bin Verbesserer und mache mir etwas Sorgen. Habe zwar zig Klausuren vor dem Examen geschrieben, aber hatte trotzdem im Januartermin häufig Zeitprobleme.
Die S2 klausur war leider n Reinfall . Deshalb hoffe ich, dass S 1 besser lief.
Denke, das materielle Gutachten ist ganz ok. Die Verfügung hab ich auch noch. Aber für die Anklageschrift hatte ich leider nur ein paar Minuten Zeit, so dass diese zwar nicht ganz fehlt aber doch lückenhaft ist
Hattet ihr ähnliche Probleme und wie wurde das benotet?
Vielen Dank für eure Antworten
Hier: Sehr gutes und weitgehend vollständiges A-Gutachten (bis auf Kleinigkeiten hatte ich die Lösungsskizze getroffen), B-Gutachten ok, beim praktischen Teil Abschlussverfügung noch einigermaßen ok, Anklage mit einigen (peinlichen) Fehlern und zudem aus Zeitmangel unvollständig.
Ergebnis: 12 Punkte, wobei der Zweitkorrektor bemerkte, "der Herr Erstkorrektor" habe "wohlwollend" bewertet, dem trete er im Ergebnis aber noch bei.
Unmittelbar nach der Klausur hatte ich mir auch Sorgen gemacht. Dass es repräsentativ ist, will ich nicht behaupten. Aber es ist jedenfalls auch wieder ein Beispiel, dass man auch mit einem durchaus unvollständigen praktischen Teil noch sehr ordentliche Noten bekommen kann.