31.03.2021, 19:04
(31.03.2021, 18:59)Gast schrieb:(31.03.2021, 18:55)Gast schrieb:(31.03.2021, 18:54)Gast schrieb:(31.03.2021, 18:49)Gast schrieb:(31.03.2021, 18:38)Gast schrieb: Dieser irgendjemand ist in meiner AG und hat trotz ausdrücklichen Wunsches entschieden, diesen Antrag zu stellen.
Das ist natürlich lustig für Brillenträger und Leute mit Atemwegsproblemen.
Gilt das NRW weit oder nur im OLG Köln?
Weil dieser irgendjemand letztlich Schreibverlängerung wollte (so wie RLP und wie auch in NRW nun gewährt) oder weil er letztlich sich und andere durch die ununterbrochene Maskenpflicht schützen will?
Wer schreibt denn für 15 Minuten länger Zeit freiwillig mit Maske? Die 15 Minuten helfen die null, wenn du dich dann 5.15 Stunden nicht vollkommen konzentrieren kannst!
Stimmt auch wieder
Nehmt die OP-Masken und dann einfach Augen zu und durch! So werde ich es auch machen. Brille läuft etwas weniger an als mit Ffp2.
Das kann es nicht sein. Jedenfalls jeder Brillenträger sollte sich dagegen verwehren. Gegen eine Maskenpflicht wäre ich in Berlin im März auch Sturm gelaufen. Das geht einfach nicht.
31.03.2021, 19:05
(31.03.2021, 18:48)Rlp schrieb: An die, die mehr darüber wissen - hat die Person explizit eine Maskenpflicht beantragt oder auch die vorkehrung anderer Maßnahmen oä?
Das war der Beitrag in der WhatsApp:
Also ich hatte beim LJPA mit Blick auf die inzwischen in anderen Bereichen üblichen Sicherheitsstandards die Durchführung von Schnelltests jeweils vor Einlass für Prüflinge und das Personal, die Verlegung in mehrere Räume oder eine größere Räumlichkeit zwecks größerem Abstand sowie hilfsweise die Anordnung einer Maskenpflicht beantragt. Das LJPA hat das mit der Begründung abgelehnt, es gebe keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Halte ich mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für schwer vertretbar (Ermessensausfall), ob ich mir den Arbeitsaufwand für eine eA mache weiß ich aber noch nicht.
Meine Vermutung:
Keine Pflicht zu Schnelltest, weil unmöglich
Aber als Minus dann Maske. Ist aber auch still um die Person geworden. Wir haben also keine positive Bestätigung von ihm, aber er hatte es eben angekündigt.
31.03.2021, 19:09
(31.03.2021, 19:05)Gast schrieb:(31.03.2021, 18:48)Rlp schrieb: An die, die mehr darüber wissen - hat die Person explizit eine Maskenpflicht beantragt oder auch die vorkehrung anderer Maßnahmen oä?
Das war der Beitrag in der WhatsApp:
Also ich hatte beim LJPA mit Blick auf die inzwischen in anderen Bereichen üblichen Sicherheitsstandards die Durchführung von Schnelltests jeweils vor Einlass für Prüflinge und das Personal, die Verlegung in mehrere Räume oder eine größere Räumlichkeit zwecks größerem Abstand sowie hilfsweise die Anordnung einer Maskenpflicht beantragt. Das LJPA hat das mit der Begründung abgelehnt, es gebe keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Halte ich mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für schwer vertretbar (Ermessensausfall), ob ich mir den Arbeitsaufwand für eine eA mache weiß ich aber noch nicht.
Meine Vermutung:
Keine Pflicht zu Schnelltest, weil unmöglich
Aber als Minus dann Maske. Ist aber auch still um die Person geworden. Wir haben also keine positive Bestätigung von ihm, aber er hatte es eben angekündigt.
Ich gebe der Person sogar stückweise Recht. Die Maske als Minus bei ner 5h Klausur ist halt leider Quatsch. Aber naja.
Schade dass das Gericht nichts anders bewilligt hat. Ich meine so kurz vorher ist es für sie meisten Dinge wohl zu spät. Aber so ist es nur schlimmer geworden ?
Ich empfehle anti Beschlag Spray/Tücher. Die nutze ich und das funktioniert sehr gut
31.03.2021, 19:27
Leute, klagt gegen das LJPA. Die sollen mal checken, dass ein Monat Verschiebung den ***** Landeshaushalt nicht zur Explosion bringt.
31.03.2021, 19:30
(31.03.2021, 19:27)Gast schrieb: Leute, klagt gegen das LJPA. Die sollen mal checken, dass ein Monat Verschiebung den ***** Landeshaushalt nicht zur Explosion bringt.
Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Korrektoren sich auch nicht ein Drittel Jahr Zeit lassen müssten, sondern auch mit einem Viertel Jahr klar kommen könnten.
Fürs VG ist es jetzt mMn aber eh zu spät. Das Examen beginnt morgen früh und dann kann man da die 2 Wochen auch noch durch.
31.03.2021, 19:33
Ich finde einfach am schlimmsten, dass ich jetzt morgen in eine Situation komme, die ich so nicht geübt habe und nicht kenne. Ich hatte noch nie so lange eine Maske auf, hab Probeklausuren natürlich immer ohne geschrieben, weil es das ganze letzte Jahr ohne ging. Dadurch ist jetzt morgen alles neu, die Abläufe, Sichtfeld, das Ding verrutscht, man kriegt schlechter Luft...
Ich bin demjenigen nicht mal böse, dass er das jetzt kurzfristig so durchgezogen hat. Viel mehr regt mich diese totale Unfähigkeit der LJPAs auf, diese regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung "Examen" auch nach einem Jahr Pandemie ansatzweise durchdacht auf die Reihe zu kriegen. Jeden Monat liest man hier im Forum wieder irgendwas dazu. Wir kriegen jetzt den Holzhammer. Politik und Verwaltung versagen aktuell im Gleichschritt. Das ist das wirklich bedenkliche. Dass bei uns Leute in wichtigen Positionen sitzen, die im Ernstfall einfach total versagen.
Ich bin demjenigen nicht mal böse, dass er das jetzt kurzfristig so durchgezogen hat. Viel mehr regt mich diese totale Unfähigkeit der LJPAs auf, diese regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung "Examen" auch nach einem Jahr Pandemie ansatzweise durchdacht auf die Reihe zu kriegen. Jeden Monat liest man hier im Forum wieder irgendwas dazu. Wir kriegen jetzt den Holzhammer. Politik und Verwaltung versagen aktuell im Gleichschritt. Das ist das wirklich bedenkliche. Dass bei uns Leute in wichtigen Positionen sitzen, die im Ernstfall einfach total versagen.
31.03.2021, 19:33
(31.03.2021, 19:05)Gast schrieb:Die sind moralisch derart verkommen, dass man es kaum glauben kann.(31.03.2021, 18:48)Rlp schrieb: An die, die mehr darüber wissen - hat die Person explizit eine Maskenpflicht beantragt oder auch die vorkehrung anderer Maßnahmen oä?
Das war der Beitrag in der WhatsApp:
Also ich hatte beim LJPA mit Blick auf die inzwischen in anderen Bereichen üblichen Sicherheitsstandards die Durchführung von Schnelltests jeweils vor Einlass für Prüflinge und das Personal, die Verlegung in mehrere Räume oder eine größere Räumlichkeit zwecks größerem Abstand sowie hilfsweise die Anordnung einer Maskenpflicht beantragt. Das LJPA hat das mit der Begründung abgelehnt, es gebe keine gesetzliche Verpflichtung dazu.
31.03.2021, 19:37
Klingt nach nem verfrühten Aprilscherz

31.03.2021, 19:48
Einfach alle das morgen rügen, dass die Maskenpflicht so kurzfristig angeordnet wurde und protokollieren lassen!
31.03.2021, 19:52
in Osnabrück herrscht übrigens seit heute Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr morgens. Alles ein großer Aprilscherz