22.03.2021, 16:37
Macht es Sinn, sich bereits vor Bekanntgabe der Examensergebnisse zu bewerben? Also quasi nur mit dem Zeugnis vom 1. Examen sowie Stationszeugnissen?
Würde gerne signifikanten Leerlauf zwischen mündlicher Prüfung und Jobantritt, den eine Bewerbungsphase wohl mit sich bringen würde, gerne vermeiden. Andererseits ist meine Note im 1. jetzt nicht so gut (7,x), dass ich mir vorstellen könnte, dass die Kanzleien mich direkt einstellen würden.
(Dass es hier nicht um Justizbewerbungen geht, versteht sich von selbst).
Würde gerne signifikanten Leerlauf zwischen mündlicher Prüfung und Jobantritt, den eine Bewerbungsphase wohl mit sich bringen würde, gerne vermeiden. Andererseits ist meine Note im 1. jetzt nicht so gut (7,x), dass ich mir vorstellen könnte, dass die Kanzleien mich direkt einstellen würden.
(Dass es hier nicht um Justizbewerbungen geht, versteht sich von selbst).
22.03.2021, 16:44
Einfach probieren. Du zeigst damit jedenfalls schon Initiative. Du musst natürlich ankündigen, das 2. Examen unmittelbar nach Erhalt zuzusenden. Deine Chancen dürften aber bei einem großen Bewerberansturm wohl nicht sooo groß sein, wenn deine Unterlagen noch nicht vollständig sind. Da wird man wohl kaum auf dich warten. Aber zumindest bekommst du dadurch Bewerbungserfahrung.
Ich habe mich übrigens auch ohne Note vom 2. Examen beworben und das Zeugnis später nachgereicht. Hat auch geklappt :)
Ich habe mich übrigens auch ohne Note vom 2. Examen beworben und das Zeugnis später nachgereicht. Hat auch geklappt :)
22.03.2021, 16:44
Junge/Mädel, du hast doch selbst nach Ergebnisbekanntgabe immer noch ein ca. 6-8 Wochen als Minimum, bis du mit allem fertig bist. Das genügt für eine Bewerbung.
Jetzt würdest du dich ohne die wichtigste Angabe in deinem Lebenslauf (2Stex Note) bewerben, damit hast du eh keine Aussicht auf Erfolg oder nur mit einem fetten Gehaltsabschlag, weil die Kanzleien deine Note nicht kennen und man dann im Zweifel vom schlechteren ausgeht.
Jetzt würdest du dich ohne die wichtigste Angabe in deinem Lebenslauf (2Stex Note) bewerben, damit hast du eh keine Aussicht auf Erfolg oder nur mit einem fetten Gehaltsabschlag, weil die Kanzleien deine Note nicht kennen und man dann im Zweifel vom schlechteren ausgeht.
22.03.2021, 16:50
Warte doch wenigstens ab, bis du die schriftlichen Noten bekommst.
Dann weiß man, wo die Reise hingeht.
Kannst ja jetzt schonmal die restlichen Bewerbungsunterlagen zusammenstellen.
Dann weiß man, wo die Reise hingeht.
Kannst ja jetzt schonmal die restlichen Bewerbungsunterlagen zusammenstellen.
23.03.2021, 12:11
(22.03.2021, 16:37)Gast schrieb: Macht es Sinn, sich bereits vor Bekanntgabe der Examensergebnisse zu bewerben? Also quasi nur mit dem Zeugnis vom 1. Examen sowie Stationszeugnissen?
Würde gerne signifikanten Leerlauf zwischen mündlicher Prüfung und Jobantritt, den eine Bewerbungsphase wohl mit sich bringen würde, gerne vermeiden. Andererseits ist meine Note im 1. jetzt nicht so gut (7,x), dass ich mir vorstellen könnte, dass die Kanzleien mich direkt einstellen würden.
(Dass es hier nicht um Justizbewerbungen geht, versteht sich von selbst).
Es macht Sinn. Hab meinen ersten Arbeitsvertrag in einer Wirtschaftskanzlei ohne Ergebnisse des zweiten Examens unterschrieben. Kann klappen, muss aber nicht
23.03.2021, 12:24
(22.03.2021, 16:37)Gast schrieb: Macht es Sinn, sich bereits vor Bekanntgabe der Examensergebnisse zu bewerben? Also quasi nur mit dem Zeugnis vom 1. Examen sowie Stationszeugnissen?
Würde gerne signifikanten Leerlauf zwischen mündlicher Prüfung und Jobantritt, den eine Bewerbungsphase wohl mit sich bringen würde, gerne vermeiden. Andererseits ist meine Note im 1. jetzt nicht so gut (7,x), dass ich mir vorstellen könnte, dass die Kanzleien mich direkt einstellen würden.
(Dass es hier nicht um Justizbewerbungen geht, versteht sich von selbst).
Bei Bewerbung nach der mündlichen Prüfung ist ein Einstieg zum nächsten Monat stets möglich, man hat also keinen einzigen Monat Lücke im Lebenslauf (was im Endeffekt aber sowieso keinen interessieren würde, da jeder Verständnis für den Wunsch nach Pause nach dem 2. Examen hat). Es reicht also vollkommen, sich erst nach der mündlichen zu bewerben (gerade Kanzleien sind sehr schnell mit ihren Verfahren).
23.03.2021, 12:34
Nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse ist das natürlich ohne weiteres möglich. Davor hat's meiner Meinung nach gar keinen Nutzen, schließlich sind die Noten, auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen, das wichtigste Einstiegskriterium. Keine größere Kanzlei und kein Unternehmen wird dir ohne Vorlage der schriftlichen Ergebnisse ein Angebot machen bzw. sich mit dir auseinandersetzen. Etwas anderes mag dann gelten, wenn die Kanzlei dich bereits kennt. Aber auch dann wird das Angebot in der Regel an eine bestimmte Note gekoppelt werden. Anders kann das natürlich bei kleinen FWW-Kanzleien aussehen
23.03.2021, 12:52
Ich habe mit 9,x aus den schriftlichen Klausuren sofort ein Angebot aus der ersten Reihe bekommen. Ich glaube, ich habe das endgültige Zeugnis gar nicht mehr nachgereicht, wenn ich mich recht entsinne. Hat keinen mehr interessiert.
Vor der (wichtigen) Vornote, hat die Bewerbung aber wohl keinen Sinn. Zumindest nicht bei Kanzleien mit Notengrenze.
Vor der (wichtigen) Vornote, hat die Bewerbung aber wohl keinen Sinn. Zumindest nicht bei Kanzleien mit Notengrenze.
30.03.2021, 09:28
Ich bekomme meine Ergebnisse Anfang April und habe in den letzten Wochen angefangen Bewerbungen zu schreiben (1. Examen 9,00), insb. auf ausgeschriebene Syndikus-Stellen.
Hab auch schon Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, morgen mein erstes.
Klar muss die Note aus dem 2. Examen stimmen, aber dein Potential können sie ja schon durchs 1. und durch die Stationszeugnisse abschätzen.
Hab auch schon Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, morgen mein erstes.
Klar muss die Note aus dem 2. Examen stimmen, aber dein Potential können sie ja schon durchs 1. und durch die Stationszeugnisse abschätzen.
30.03.2021, 10:14
(30.03.2021, 09:28)GastL schrieb: Ich bekomme meine Ergebnisse Anfang April und habe in den letzten Wochen angefangen Bewerbungen zu schreiben (1. Examen 9,00), insb. auf ausgeschriebene Syndikus-Stellen.
Hab auch schon Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, morgen mein erstes.
Klar muss die Note aus dem 2. Examen stimmen, aber dein Potential können sie ja schon durchs 1. und durch die Stationszeugnisse abschätzen.
Glaube ich eher kaum, aus mehreren Gründen:
1. Die Stationszeugnisse haben Null Aussagekraft, da für gute Leistungen teils 9, teils 17 Punkte vergeben werden je nach Ausbilder. Auch die Noten in den AGs sind je nach Ausbilder unterschiedlich und es fallen kaum Leute durch, im Examen schon.
2. Das erste Examen ist nur bedingt aussagekräftig, es gibt im Schnitt doch eine deutliche Verschlechterung zum 2. Examen. Dies hängt auch einfach damit zusammen, dass die Durchfaller des 1. Examens schon wegfallen (also ca. 40% der Leute, die das 1. Examen schreiben). Der Anteil an Leuten mit VB im Ref ist also deutlich höher als die insgesamt Quote des 1. Examens von ca. 30% (würde mal auf ca. 50% schätzen). Daher fallen auch viele Leute von einem VB ins B usw. (Gut auf VB etc.). Ausnahmen bestätigen hier die Regel.
3. Die Vertragsangebote stehen meist unter einer Notenbedingung. Auch wenn diese nicht explizit im Vertrag steht (wozu auch? Es gibt schließlich eine Probezeit, man kann sofort kündigen sobald die Noten nicht passen). Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel!