25.03.2021, 11:56
(25.03.2021, 11:37)Gast schrieb: Mag dir schleierhaft sein, ist aber so.
Naja, kommt sicher auch darauf an, was man unter hohen Stundensätzen versteht. 500€ sind nicht realistisch. 350 € sind - aus eigener Erfahrung - aber realisierbar. Damit ist man zwar in der GK nicht der rainmaker, hat aber vernünftige Umsätze. Man kann privates Baurecht ja auch - vielleicht sogar vor allem - außerhalb der GK machen.
25.03.2021, 12:00
Macht das nur wenn euch bautechnisches Zeug wirklich interessiert. Das Rechtliche ist easy. Die Probleme sind immer auf technischer Seite. Wer es geil findet zu wissen wie wann und warum eine Fuge abgedichtet werden muss und dann gerne die DIN Norm dazu liest der soll privates Baurecht machen.
25.03.2021, 15:46
Hört sich doch super an. Das rechtliche ist einfach und auf der Tatsachenebene gibt dir der Mandant alle technisch nötigen Infos, die du im Übrigen auch gar nicht wissen kannst und musst, da du Anwalt und kein Bausachverständiger bist. Dann muss man nur noch einen groben Überblick über alles halten.
Stundensätze sind im Übrigen auch kein Problem, da die Streitwerte in der Regel so hoch sind, dass sich diese für Mandanten besser verkaufen lassen.
Stundensätze sind im Übrigen auch kein Problem, da die Streitwerte in der Regel so hoch sind, dass sich diese für Mandanten besser verkaufen lassen.
25.03.2021, 15:51
Als Richter finde ich privates Baurecht ätzend. Lange Schriftsätze mit Leistungsverzeichnissen und zahlreichen mündlichen Abreden, wo man dann nachvollziehen soll, was 2017 tatsächlich vereinbart wurde.
25.03.2021, 17:20
(25.03.2021, 15:46)Gast schrieb: Hört sich doch super an. Das rechtliche ist einfach und auf der Tatsachenebene gibt dir der Mandant alle technisch nötigen Infos, die du im Übrigen auch gar nicht wissen kannst und musst, da du Anwalt und kein Bausachverständiger bist. Dann muss man nur noch einen groben Überblick über alles halten.
Stundensätze sind im Übrigen auch kein Problem, da die Streitwerte in der Regel so hoch sind, dass sich diese für Mandanten besser verkaufen lassen.
Der Mandant blickt es doch selbst nicht. Du musst das Fachwissen auch als Anwalt haben. Wenn der Mandant Fragen hat dann will er antworten und nicht 300€/h zahlen um zu erfahren: „Frag den Sachverständigen“
25.03.2021, 17:36
Gut, hier werden natürlich wieder ausschließlich die negativen Gesichtspunkte genannt. Dass es prozessual/rechtlich immer trival wäre, würde ich übrigens in keiner Weise bestätigen. Jedenfalls gibt es viele prozessuale Konstellationen, die besonder häufig im Baurecht sind (selbstständiges Beweisverf., Streitverkündung, Stufenklage usw.), und auch materiell-recht. gibt es viele Fragen (Verjährung, Mangelbegriff, VOB, HOAI etc. pp.).
Was wären denn dann aus Eurer Sicht erstrebenswerte Rechtsgebiete? Spontan fallen mir vergleichbare Negativpunkte doch zu fast allem ein:
FamilienR (es wird nur gestritten und ist hochemotional)
StrafR (man hat nur mit Assis zu tun, muss Vorkasse nehmen und verdient oft wenig/keine Urlaubsvertretung mgl., da individuelle Betreuung, und wenn man zu lange weg ist, bekommt man einen schlechten Ruf)
ÖffR (staubtrocken)
M&A (viel Arbeit, wenig jur. anspruchsvoll)
ArbeitsR (ebenfalls nicht jur. anspruchsvoll, große Konkurrenz)
usw.
Was wären denn dann aus Eurer Sicht erstrebenswerte Rechtsgebiete? Spontan fallen mir vergleichbare Negativpunkte doch zu fast allem ein:
FamilienR (es wird nur gestritten und ist hochemotional)
StrafR (man hat nur mit Assis zu tun, muss Vorkasse nehmen und verdient oft wenig/keine Urlaubsvertretung mgl., da individuelle Betreuung, und wenn man zu lange weg ist, bekommt man einen schlechten Ruf)
ÖffR (staubtrocken)
M&A (viel Arbeit, wenig jur. anspruchsvoll)
ArbeitsR (ebenfalls nicht jur. anspruchsvoll, große Konkurrenz)
usw.
25.03.2021, 17:38
(25.03.2021, 17:20)Gast schrieb:(25.03.2021, 15:46)Gast schrieb: Hört sich doch super an. Das rechtliche ist einfach und auf der Tatsachenebene gibt dir der Mandant alle technisch nötigen Infos, die du im Übrigen auch gar nicht wissen kannst und musst, da du Anwalt und kein Bausachverständiger bist. Dann muss man nur noch einen groben Überblick über alles halten.
Stundensätze sind im Übrigen auch kein Problem, da die Streitwerte in der Regel so hoch sind, dass sich diese für Mandanten besser verkaufen lassen.
Der Mandant blickt es doch selbst nicht. Du musst das Fachwissen auch als Anwalt haben. Wenn der Mandant Fragen hat dann will er antworten und nicht 300€/h zahlen um zu erfahren: „Frag den Sachverständigen“
Doch, genau das. Du kannst als Anwalt nicht sagen, ob dies gegen die aRdT verstößt. Allein schon aus Haftungsgesichtspunkten. Wofür gibt es denn all die Sachverständigengutachten und die Symptom-Rechtsprechung? Du kannst sagen, dass Symptom XY bereits Gegenstand diverser Entscheidungen war und so und so geurteilt wurde, du aber auch darauf hinweisen willst, dass all dies rechtssicher nur von einem Sachverständigen festgestellt werden kann.
Die Mandanten kommen im Übrigen auch überhaupt nicht zu dir um feststellen zu lassen, ob ein Mangel besteht, sondern, damit du ihre Ansprüche geltend machst (sollte der Mangel bestehen, was aber nur ein SV feststellen kann). Dafür sind dann 300 €/h drin.
25.03.2021, 17:48
Gute Baurechtler erkennen aber schon im Gespräch ob ein Mangel vorliegt oder eher nicht. Sich dumm stellen hilft dem Mandanten nicht.
25.03.2021, 18:05
(25.03.2021, 17:38)Gast schrieb:(25.03.2021, 17:20)Gast schrieb:(25.03.2021, 15:46)Gast schrieb: Hört sich doch super an. Das rechtliche ist einfach und auf der Tatsachenebene gibt dir der Mandant alle technisch nötigen Infos, die du im Übrigen auch gar nicht wissen kannst und musst, da du Anwalt und kein Bausachverständiger bist. Dann muss man nur noch einen groben Überblick über alles halten.
Stundensätze sind im Übrigen auch kein Problem, da die Streitwerte in der Regel so hoch sind, dass sich diese für Mandanten besser verkaufen lassen.
Der Mandant blickt es doch selbst nicht. Du musst das Fachwissen auch als Anwalt haben. Wenn der Mandant Fragen hat dann will er antworten und nicht 300€/h zahlen um zu erfahren: „Frag den Sachverständigen“
Doch, genau das. Du kannst als Anwalt nicht sagen, ob dies gegen die aRdT verstößt. Allein schon aus Haftungsgesichtspunkten. Wofür gibt es denn all die Sachverständigengutachten und die Symptom-Rechtsprechung? Du kannst sagen, dass Symptom XY bereits Gegenstand diverser Entscheidungen war und so und so geurteilt wurde, du aber auch darauf hinweisen willst, dass all dies rechtssicher nur von einem Sachverständigen festgestellt werden kann.
Die Mandanten kommen im Übrigen auch überhaupt nicht zu dir um feststellen zu lassen, ob ein Mangel besteht, sondern, damit du ihre Ansprüche geltend machst (sollte der Mangel bestehen, was aber nur ein SV feststellen kann). Dafür sind dann 300 €/h drin.
Man sieht, du hast noch nie in dem Bereich gearbeitet. Meinst du, du kannst die richtigen Fragen an den Sachverständigen stellen, wenn du keinen blassen Schimmer hast, was auf einer Baustelle vor sich geht. Achja, der Sachverständige ist übrigens teuer...
25.03.2021, 18:37
(25.03.2021, 17:48)Gast schrieb: Gute Baurechtler erkennen aber schon im Gespräch ob ein Mangel vorliegt oder eher nicht. Sich dumm stellen hilft dem Mandanten nicht.
Da hast du natürlich recht. Ich hatte da auch eher an wirklich komplizierte technische Fragestellungen im Detail gedacht, nicht an eher eindeutige Sachen (z.B. großer Riss in der Wand)