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  5. B-Klausurenkurs HH
Antworten

 
B-Klausurenkurs HH
HH.
Unregistered
 
#1
22.03.2021, 17:37
Moin, hat jemand Erfahrung damit, ob man in HH als Voraussetzung für die Teilnahme am B-KLK nur irgendeinen A-KLK absolviert haben muss oder man im jeweiligen Fach (zB Zivilrecht) den A-KLK absolviert haben muss?
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Gästle
Unregistered
 
#2
22.03.2021, 21:20
(22.03.2021, 17:37)HH. schrieb:  Moin, hat jemand Erfahrung damit, ob man in HH als Voraussetzung für die Teilnahme am B-KLK nur irgendeinen A-KLK absolviert haben muss oder man im jeweiligen Fach (zB Zivilrecht) den A-KLK absolviert haben muss?

Die vorherige Teilnahme am A-KK wird überhaupt nicht kontrolliert. Ich selbst habe nie einen A-Kurs vollständig besucht, sondern nur sporadisch in verschiedenen (!) A-Kursen einzelne (!) Klausuren mitgeschrieben und bin dann möglichst schnell in den B-Kurs.

Der A-Kurs hat aber durchaus seine Berechtigung und ich empfehle, ihn (früh) zu besuchen.
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Ref.-HH
Unregistered
 
#3
22.03.2021, 21:26
(22.03.2021, 17:37)HH. schrieb:  Moin, hat jemand Erfahrung damit, ob man in HH als Voraussetzung für die Teilnahme am B-KLK nur irgendeinen A-KLK absolviert haben muss oder man im jeweiligen Fach (zB Zivilrecht) den A-KLK absolviert haben muss?

Wenn Du hamburger Referendar bist, kannst Du auch B-Klausuren schreiben ohne vorher am A-Klausurenkurs teilgenommen zu haben.
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Gast
Unregistered
 
#4
22.03.2021, 21:34
(22.03.2021, 21:20)Gästle schrieb:  
(22.03.2021, 17:37)HH. schrieb:  Moin, hat jemand Erfahrung damit, ob man in HH als Voraussetzung für die Teilnahme am B-KLK nur irgendeinen A-KLK absolviert haben muss oder man im jeweiligen Fach (zB Zivilrecht) den A-KLK absolviert haben muss?

Die vorherige Teilnahme am A-KK wird überhaupt nicht kontrolliert. Ich selbst habe nie einen A-Kurs vollständig besucht, sondern nur sporadisch in verschiedenen (!) A-Kursen einzelne (!) Klausuren mitgeschrieben und bin dann möglichst schnell in den B-Kurs.

Der A-Kurs hat aber durchaus seine Berechtigung und ich empfehle, ihn (früh) zu besuchen.

Was heißt denn "früh"? Ab wie vielen Monaten würdest du sagen?
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Gästle
Unregistered
 
#5
22.03.2021, 21:47
(22.03.2021, 21:34)Gast schrieb:  
(22.03.2021, 21:20)Gästle schrieb:  
(22.03.2021, 17:37)HH. schrieb:  Moin, hat jemand Erfahrung damit, ob man in HH als Voraussetzung für die Teilnahme am B-KLK nur irgendeinen A-KLK absolviert haben muss oder man im jeweiligen Fach (zB Zivilrecht) den A-KLK absolviert haben muss?

Die vorherige Teilnahme am A-KK wird überhaupt nicht kontrolliert. Ich selbst habe nie einen A-Kurs vollständig besucht, sondern nur sporadisch in verschiedenen (!) A-Kursen einzelne (!) Klausuren mitgeschrieben und bin dann möglichst schnell in den B-Kurs.

Der A-Kurs hat aber durchaus seine Berechtigung und ich empfehle, ihn (früh) zu besuchen.

Was heißt denn "früh"? Ab wie vielen Monaten würdest du sagen?

Der B-Kurs ist auf ein Jahr angelegt, danach wiederholen sich die Klausuren (sofern nicht vereinzelt neue Klausuren hinzugefügt werden). Wenn du die letzte B-Klausur vor deinem Examen korrigiert haben willst, solltest du den B-Kurs ca. 13 Monate vor deinem Examenstermin beginnen (und parallel dazu den RA-Kurs). Ich weiß nicht genau wie lang die A-Kurse dauern, aber das kannst du aus den jeweiligen Kursplänen sehen. Ich würde den A-Kurs (spätestens) so beginnen, dass ich 13 Monate vor dem Examenstermin fertig bin, um dann in den B-Kurs zu wechseln. Ich hab damals etwas zu früh mit dem B-Kurs begonnen und hatte dann zwei Monate lang vor meinem Examen keine "frischen" Klausuren im B-Kurs mehr, das war etwas ärgerlich. Bin deshalb kurz vor dem Examen "nochmal" in die A-Kurse, um mir Klausurpraxis zu erhalten.

Natürlich muss man das nicht machen und kann auch mit weniger Klausuren ein gutes Examen schreiben, aber wenn man es wirklich gewissenhaft angehen möchte, würde ich diesen groben Zeitplan empfehlen.

Viel Erfolg!
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Gast
Unregistered
 
#6
22.03.2021, 21:50
(22.03.2021, 21:47)Gästle schrieb:  
(22.03.2021, 21:34)Gast schrieb:  
(22.03.2021, 21:20)Gästle schrieb:  
(22.03.2021, 17:37)HH. schrieb:  Moin, hat jemand Erfahrung damit, ob man in HH als Voraussetzung für die Teilnahme am B-KLK nur irgendeinen A-KLK absolviert haben muss oder man im jeweiligen Fach (zB Zivilrecht) den A-KLK absolviert haben muss?

Die vorherige Teilnahme am A-KK wird überhaupt nicht kontrolliert. Ich selbst habe nie einen A-Kurs vollständig besucht, sondern nur sporadisch in verschiedenen (!) A-Kursen einzelne (!) Klausuren mitgeschrieben und bin dann möglichst schnell in den B-Kurs.

Der A-Kurs hat aber durchaus seine Berechtigung und ich empfehle, ihn (früh) zu besuchen.

Was heißt denn "früh"? Ab wie vielen Monaten würdest du sagen?

Der B-Kurs ist auf ein Jahr angelegt, danach wiederholen sich die Klausuren (sofern nicht vereinzelt neue Klausuren hinzugefügt werden). Wenn du die letzte B-Klausur vor deinem Examen korrigiert haben willst, solltest du den B-Kurs ca. 13 Monate vor deinem Examenstermin beginnen (und parallel dazu den RA-Kurs). Ich weiß nicht genau wie lang die A-Kurse dauern, aber das kannst du aus den jeweiligen Kursplänen sehen. Ich würde den A-Kurs (spätestens) so beginnen, dass ich 13 Monate vor dem Examenstermin fertig bin, um dann in den B-Kurs zu wechseln. Ich hab damals etwas zu früh mit dem B-Kurs begonnen und hatte dann zwei Monate lang vor meinem Examen keine "frischen" Klausuren im B-Kurs mehr, das war etwas ärgerlich. Bin deshalb kurz vor dem Examen "nochmal" in die A-Kurse, um mir Klausurpraxis zu erhalten.

Natürlich muss man das nicht machen und kann auch mit weniger Klausuren ein gutes Examen schreiben, aber wenn man es wirklich gewissenhaft angehen möchte, würde ich diesen groben Zeitplan empfehlen.

Viel Erfolg!

Klasse, vielen Dank für diese wertvollen Tipps! :)
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