21.03.2021, 22:04
(21.03.2021, 10:06)Gast schrieb: Basics im Steuerrecht verraten einem übrigens, dass die Stk nach der Steuererklärung völlig egal ist. Wir machen IV/IV und bekommen halt jedes Jahr ne schöne Erstattung auf zu viel entrichtete Lohnsteuer. Man kann natürlich sagen, das Geld könnte man monatlich investieren ;) aber daran habe ich jetzt kein großes Interesse und so viel Ertrag würde mir das auf bequeme art auch nicht bringen.
Stk verändern NICHT die letztlich fällige Est
I know. Aber ich habe keine Lust mehr, ewig auf mein Geld zu warten nach einer Steuererklärung .. deshalb wir es jetzt mal probiert. Zurück wechseln können wir immer noch. Ich hoffe durch meine hohen Fahrtkosten nicht viel an das Finanzamt abdrücken zu müssen (Rückzahlung)....
Und übrigens bei Steuerklasse IV/IV hatte ich 3.900€ netto raus. So oder so: für mich ist das Geld mega! Bin in meinem Leben viele Jahre für 1500€ brutto (!!!) 40 Stunden buffen gegangen .... und dann erst das Studium gemacht usw ... für mich ist das einfach ne Menge Asche.
Achja! Ich bin die Frau und mein Mann verdient weniger ;-)
22.03.2021, 00:14
Die Erhöhung der Richterbesoldungen nur für Richter, die in entsprechenden Ballungsräumen leben ist in meinen Augen falsch. Denn damit würde der Staat faktisch den bereits überlaufenen Wohnungsmarkt in diesen Gebieten zu Lasten der ländlichen Gebiete subventionieren. Dass in der Großstadt mehr Geld für die Lebenshaltung drauf geht als in ländlichen Gebieten betrifft nicht nur Richter, sondern alle anderen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen.
Wenn man alsso über eine Erhöhung nachdenkt, dann muss diese gleichermaßen alle Richter betreffen. Allerdings muss ich sagen, dass ich das - es tut mir leid - "Gejammer" mancher Richter nicht nachvollziehen kann. Verglichen mit anderen Bevölkerungsschichten ist das "Gehalt" nach wie vor sehr gut. Darüber hinaus ist mir das Selbstverständnis manchmal ein Rätsel. Woher kommt die Meinung, dass man als Richter am oberen Ende der Vergütungskette der Juristen angesiedelt sein muss? Dass man bei einer Tätigkeit für den Staat weniger verdient als in der freien Wirtschaft dürfte ja wohl klar sein. Und es steht jedem Absolventen frei, sich für den Richterberuf zu entscheiden oder eben mit der guten Qualifikation die man ja hat, in der freien Wirtschaft mehr Geld zu verdienen.
Im Übrigen sind die Vorteile des Richterberufs nicht in der Besoldung zu suchen, sondern in der guten Vereinbarkeit mit der Familienplanung. Dass man dafür im Gegenzug dann eben nicht ganz so viel verdient wie mancher Anwalt oder Unternehmensjurist, muss einem klar sein.
Wenn man alsso über eine Erhöhung nachdenkt, dann muss diese gleichermaßen alle Richter betreffen. Allerdings muss ich sagen, dass ich das - es tut mir leid - "Gejammer" mancher Richter nicht nachvollziehen kann. Verglichen mit anderen Bevölkerungsschichten ist das "Gehalt" nach wie vor sehr gut. Darüber hinaus ist mir das Selbstverständnis manchmal ein Rätsel. Woher kommt die Meinung, dass man als Richter am oberen Ende der Vergütungskette der Juristen angesiedelt sein muss? Dass man bei einer Tätigkeit für den Staat weniger verdient als in der freien Wirtschaft dürfte ja wohl klar sein. Und es steht jedem Absolventen frei, sich für den Richterberuf zu entscheiden oder eben mit der guten Qualifikation die man ja hat, in der freien Wirtschaft mehr Geld zu verdienen.
Im Übrigen sind die Vorteile des Richterberufs nicht in der Besoldung zu suchen, sondern in der guten Vereinbarkeit mit der Familienplanung. Dass man dafür im Gegenzug dann eben nicht ganz so viel verdient wie mancher Anwalt oder Unternehmensjurist, muss einem klar sein.
22.03.2021, 00:15
Die Besoldung ist jedenfalls am Anfang ne Frechheit. Wie soll ich davon eine Familie ernähren und gleichzeitig eine Immobilie abzahlen?! Ich mache es aber trotzdem, d.h. Immobilie trotz Justiz. Ist nicht einfach in Berlin aber mei, muss man den Gürtel etwas enger schnallen. Ich finde 4.000 netto sollten es am Anfang schon sein. Aber es muss ja gespart werden bla bla
22.03.2021, 00:18
(22.03.2021, 00:15)Saul schrieb: Die Besoldung ist jedenfalls am Anfang ne Frechheit. Wie soll ich davon eine Familie ernähren und gleichzeitig eine Immobilie abzahlen?! Ich mache es aber trotzdem, d.h. Immobilie trotz Justiz. Ist nicht einfach in Berlin aber mei, muss man den Gürtel etwas enger schnallen. Ich finde 4.000 netto sollten es am Anfang schon sein. Aber es muss ja gespart werden bla bla
Die Frage, wie man eine Familie ernähren und gleichzeitig eine Immobilie abzahlen soll, stellen sich sehr viele Menschen in Deutschland. Die meisten davon verdienen dabei deutlich weniger als ein Richter mit seiner R-Besoldung. Das ist Jammern auf hohem Niveau.
22.03.2021, 00:22
(22.03.2021, 00:15)Saul schrieb: Die Besoldung ist jedenfalls am Anfang ne Frechheit. Wie soll ich davon eine Familie ernähren und gleichzeitig eine Immobilie abzahlen?! Ich mache es aber trotzdem, d.h. Immobilie trotz Justiz. Ist nicht einfach in Berlin aber mei, muss man den Gürtel etwas enger schnallen. Ich finde 4.000 netto sollten es am Anfang schon sein. Aber es muss ja gespart werden bla bla
Die wenigsten können mit 27-30 eine Familie ernähren UND eine Immobilie im Ballungsraum abbezahlen. Viele können das erste mit Mitte bis Ende 30.
Wieso soll der Arbeiter im öffentlichen Dienst so viel besser gestellt sein? Unkündbarkeit, Planungssicherheit, Weisungsfreiheit UND sehr gutes Einstiegsgehalt. Kommt mal klar...
22.03.2021, 00:31
PS: Und Pension und PKV... die eierlegende Wollmilchsau gibt es halt nicht.
22.03.2021, 00:50
(22.03.2021, 00:15)Saul schrieb: Die Besoldung ist jedenfalls am Anfang ne Frechheit. Wie soll ich davon eine Familie ernähren und gleichzeitig eine Immobilie abzahlen?! Ich mache es aber trotzdem, d.h. Immobilie trotz Justiz. Ist nicht einfach in Berlin aber mei, muss man den Gürtel etwas enger schnallen. Ich finde 4.000 netto sollten es am Anfang schon sein. Aber es muss ja gespart werden bla bla
Besoldung/Gehalt ist nicht darauf ausgelegt, mehr als dich selbst zu finanzieren. Dein Partner/in könnte ja auch arbeiten. Zu erwarten, dass man sich diesen Luxus leisten kann und nur eine Person Vollzeit arbeitet und man zugleich noch eine Immobilie in einer Grosstadt finanzieren können muss und dann immer noch gut was übrig haben will: sorry, aber das ist mehr als vermessen.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
22.03.2021, 03:12
Das Problem der Besoldung ist m.E. nicht das Einstiegsgehalt. Das ist mit rund 3.2k € netto in NRW, was in etwa 65k Jahresbrutto in der freien Wirtschaft entspricht, völlig in Ordnung. Da bekommen andere Akademiker nicht mehr. Unattraktiv ist eher die elend langsame Gehaltsentwicklung und die quasi inexistenten Beförderungsaussichten. Alle paar Jahre steigt man in eine höhere Stufe und verdient dann vielleicht 100-150 € netto mehr und zusätzlich gibt's noch eine jährliche Inflationsanpassung. Das war's. In der höchsten Stufe in R1 verdient ein Richter in NRW aktuell das Äquivalent von etwa 95k Jahresbrutto.
Ich vergleiche die Richterbesoldung mal mit dem Gehalt einiger Nichtjuristen aus dem Bekanntenkreis, wobei das Alter der im Beispiel genannten Personen stets zwischen 32 und 35 Jahren liegt.
- B.Sc. und M.Sc. in BWL (Uni), eher durchschnittlichen Noten (Eigenaussage), Einstieg bei Big 4 vor rund 9 Jahren, aktuell Manager: inklusive Bonus fast 100k (Eigenaussage).
- Medizinstudium, Promotion, Facharztausbildung, letztes Jahr eine Stelle als Oberärztin in einem städtischen Krankenhaus bekommen. Laut Tarifvertrag rund 93k Grundgehalt plus die Zuschläge für Dienste (teils steuerfrei!) und Poolbeteiligungen. Gehalt insgesamt sicherlich mindestens 110k (meine Schätzung).
- Ausbildung zum Bankkaufmann, danach berufsbegleitendes Studium an der FOM, Wechsel zur HSBC, dort mittlerweile Abteilungsleiter. Gehalt rund 90k (Eigenaussage).
- B.Sc. und M.Sc. Wirtschaftsinformatik (FH), Einstieg bei den Big 4, nach wenigen Jahren Wechsel zu Bayers IT-Abteilung. Gehalt rund 90k (Eigenaussage).
Außer der Ärztin war niemand von denen als absoluter Überflieger bekannt, weder im Abitur noch im Studium, wenn man das an der FOM überhaupt als "Studium" bezeichnen kann. Ein Richter hingegen muss nach einer deutlich längeren Ausbildung (Studium + Ref + Wartezeiten = i.d.R. mindestens 7 1/2 Jahre) auch noch zwingend zu dem besten Viertel der Absolventen gehören, um überhaupt realistische Aussichten auf eine Einstellung zu besitzen.
Der Richter steht bei umstrittenen Entscheidungen (vor allem natürlich aus dem Strafrecht) zudem auch gerne mal im Fokus der lokalen und auch überregionalen Presse. Wenn es doof läuft, sieht man irgendwann seinen Namen plus Bild in einer bekannten Zeitung mit vier Buchstaben unter einer Clickbait-Schlagzeile prangen.
Trotzdem verdienen die oben genannten Personen schon nach eher wenigen Berufsjahren mindestens auf Augenhöhe mit einem Richter mit 20+ Jahren im Job. Zudem besitzen all diese Personen noch Steigerungspotential, wohingegen bei unserem Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Fahnenstange erreicht ist.
Damit fordere ich übrigens gar nicht einmal eine Besoldung, die GK-Niveau erreicht. Wie gesagt, der Betrag zum Einstieg ist völlig OK. Es sollten vielmehr die nachfolgenden Stufen angepasst werden. Wenn die Endbesoldung in der höchsten Stufe in R1 knapp 120-125k in der freien Wirtschaft entspräche, wäre das in meinen Augen ein vernünftiger Wert.
Just my 2 cents. Passieren wird es eh nicht. Zuletzt kamen in NRW schon etliche Richter und StA ohne Prädikat im 2. StEx unter. An der Praxis wird sich wohl vorerst nichts ändern und wenn dann in wenigen Jahren auch die Anzahl der Bewerber mit einem oberen befriedigend nicht mehr ausreicht, sehe auch ich die aktuelle Untergrenze von 7,76 kräftig wackeln.
Ich vergleiche die Richterbesoldung mal mit dem Gehalt einiger Nichtjuristen aus dem Bekanntenkreis, wobei das Alter der im Beispiel genannten Personen stets zwischen 32 und 35 Jahren liegt.
- B.Sc. und M.Sc. in BWL (Uni), eher durchschnittlichen Noten (Eigenaussage), Einstieg bei Big 4 vor rund 9 Jahren, aktuell Manager: inklusive Bonus fast 100k (Eigenaussage).
- Medizinstudium, Promotion, Facharztausbildung, letztes Jahr eine Stelle als Oberärztin in einem städtischen Krankenhaus bekommen. Laut Tarifvertrag rund 93k Grundgehalt plus die Zuschläge für Dienste (teils steuerfrei!) und Poolbeteiligungen. Gehalt insgesamt sicherlich mindestens 110k (meine Schätzung).
- Ausbildung zum Bankkaufmann, danach berufsbegleitendes Studium an der FOM, Wechsel zur HSBC, dort mittlerweile Abteilungsleiter. Gehalt rund 90k (Eigenaussage).
- B.Sc. und M.Sc. Wirtschaftsinformatik (FH), Einstieg bei den Big 4, nach wenigen Jahren Wechsel zu Bayers IT-Abteilung. Gehalt rund 90k (Eigenaussage).
Außer der Ärztin war niemand von denen als absoluter Überflieger bekannt, weder im Abitur noch im Studium, wenn man das an der FOM überhaupt als "Studium" bezeichnen kann. Ein Richter hingegen muss nach einer deutlich längeren Ausbildung (Studium + Ref + Wartezeiten = i.d.R. mindestens 7 1/2 Jahre) auch noch zwingend zu dem besten Viertel der Absolventen gehören, um überhaupt realistische Aussichten auf eine Einstellung zu besitzen.
Der Richter steht bei umstrittenen Entscheidungen (vor allem natürlich aus dem Strafrecht) zudem auch gerne mal im Fokus der lokalen und auch überregionalen Presse. Wenn es doof läuft, sieht man irgendwann seinen Namen plus Bild in einer bekannten Zeitung mit vier Buchstaben unter einer Clickbait-Schlagzeile prangen.
Trotzdem verdienen die oben genannten Personen schon nach eher wenigen Berufsjahren mindestens auf Augenhöhe mit einem Richter mit 20+ Jahren im Job. Zudem besitzen all diese Personen noch Steigerungspotential, wohingegen bei unserem Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Fahnenstange erreicht ist.
Damit fordere ich übrigens gar nicht einmal eine Besoldung, die GK-Niveau erreicht. Wie gesagt, der Betrag zum Einstieg ist völlig OK. Es sollten vielmehr die nachfolgenden Stufen angepasst werden. Wenn die Endbesoldung in der höchsten Stufe in R1 knapp 120-125k in der freien Wirtschaft entspräche, wäre das in meinen Augen ein vernünftiger Wert.
Just my 2 cents. Passieren wird es eh nicht. Zuletzt kamen in NRW schon etliche Richter und StA ohne Prädikat im 2. StEx unter. An der Praxis wird sich wohl vorerst nichts ändern und wenn dann in wenigen Jahren auch die Anzahl der Bewerber mit einem oberen befriedigend nicht mehr ausreicht, sehe auch ich die aktuelle Untergrenze von 7,76 kräftig wackeln.
22.03.2021, 04:16
(22.03.2021, 03:12)Gastuser1 schrieb: Das Problem der Besoldung ist m.E. nicht das Einstiegsgehalt. Das ist mit rund 3.2k € netto in NRW, was in etwa 65k Jahresbrutto in der freien Wirtschaft entspricht, völlig in Ordnung. Da bekommen andere Akademiker nicht mehr. Unattraktiv ist eher die elend langsame Gehaltsentwicklung und die quasi inexistenten Beförderungsaussichten. Alle paar Jahre steigt man in eine höhere Stufe und verdient dann vielleicht 100-150 € netto mehr und zusätzlich gibt's noch eine jährliche Inflationsanpassung. Das war's. In der höchsten Stufe in R1 verdient ein Richter in NRW aktuell das Äquivalent von etwa 95k Jahresbrutto.
Ich vergleiche die Richterbesoldung mal mit dem Gehalt einiger Nichtjuristen aus dem Bekanntenkreis, wobei das Alter der im Beispiel genannten Personen stets zwischen 32 und 35 Jahren liegt.
- B.Sc. und M.Sc. in BWL (Uni), eher durchschnittlichen Noten (Eigenaussage), Einstieg bei Big 4 vor rund 9 Jahren, aktuell Manager: inklusive Bonus fast 100k (Eigenaussage).
- Medizinstudium, Promotion, Facharztausbildung, letztes Jahr eine Stelle als Oberärztin in einem städtischen Krankenhaus bekommen. Laut Tarifvertrag rund 93k Grundgehalt plus die Zuschläge für Dienste (teils steuerfrei!) und Poolbeteiligungen. Gehalt insgesamt sicherlich mindestens 110k (meine Schätzung).
- Ausbildung zum Bankkaufmann, danach berufsbegleitendes Studium an der FOM, Wechsel zur HSBC, dort mittlerweile Abteilungsleiter. Gehalt rund 90k (Eigenaussage).
- B.Sc. und M.Sc. Wirtschaftsinformatik (FH), Einstieg bei den Big 4, nach wenigen Jahren Wechsel zu Bayers IT-Abteilung. Gehalt rund 90k (Eigenaussage).
Außer der Ärztin war niemand von denen als absoluter Überflieger bekannt, weder im Abitur noch im Studium, wenn man das an der FOM überhaupt als "Studium" bezeichnen kann. Ein Richter hingegen muss nach einer deutlich längeren Ausbildung (Studium + Ref + Wartezeiten = i.d.R. mindestens 7 1/2 Jahre) auch noch zwingend zu dem besten Viertel der Absolventen gehören, um überhaupt realistische Aussichten auf eine Einstellung zu besitzen.
Der Richter steht bei umstrittenen Entscheidungen (vor allem natürlich aus dem Strafrecht) zudem auch gerne mal im Fokus der lokalen und auch überregionalen Presse. Wenn es doof läuft, sieht man irgendwann seinen Namen plus Bild in einer bekannten Zeitung mit vier Buchstaben unter einer Clickbait-Schlagzeile prangen.
Trotzdem verdienen die oben genannten Personen schon nach eher wenigen Berufsjahren mindestens auf Augenhöhe mit einem Richter mit 20+ Jahren im Job. Zudem besitzen all diese Personen noch Steigerungspotential, wohingegen bei unserem Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Fahnenstange erreicht ist.
Damit fordere ich übrigens gar nicht einmal eine Besoldung, die GK-Niveau erreicht. Wie gesagt, der Betrag zum Einstieg ist völlig OK. Es sollten vielmehr die nachfolgenden Stufen angepasst werden. Wenn die Endbesoldung in der höchsten Stufe in R1 knapp 120-125k in der freien Wirtschaft entspräche, wäre das in meinen Augen ein vernünftiger Wert.
Just my 2 cents. Passieren wird es eh nicht. Zuletzt kamen in NRW schon etliche Richter und StA ohne Prädikat im 2. StEx unter. An der Praxis wird sich wohl vorerst nichts ändern und wenn dann in wenigen Jahren auch die Anzahl der Bewerber mit einem oberen befriedigend nicht mehr ausreicht, sehe auch ich die aktuelle Untergrenze von 7,76 kräftig wackeln.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Die von dir genannten Berufe sind allesamt Berufe in der freien Wirtschaft. Du kannst einen Richter, der im Staatsdienst steht, nicht mit anderen Berufen außerhalb vergleichen. Du hast als Richter eine einzigartige Weisungsfreiheit und freie Möglichkeit der Arbeitseinteilung, die die von dir genannten Berufe allesamt nicht haben.
Klar ist es mies, dass man als Richter (und generell als Jurist) eine viel längere und wahrscheinlich auch härtere Ausbildung hinter sich hat als andere Akademiker. Aber das ist leider kein Garant dafür, dass man später dann auch mehr (oder zumindest gleich viel) verdient. Dass die Endbesoldung in R1 120 bis 125k entsprechen soll, ist völlig utopisch. Damit würdest du als normaler "Staatsdiener" ungefähr die Hälfte der Besoldung der Bundeskanzlerin verdienen. Sorry, aber der öffentliche Dienst ist halt nicht auf solche Gehälter ausgelegt. Wie der Vorposter schon sagte, scheint bei manchen hier der Wunsch nach der eierlegenden Wollmilchsau zu bestehen. Man will zum einen die Vorzüge der Richtertätigkeit und zum anderne aber genau so viel verdienen wie in der freien Wirtschaft. Das ist halt unrealistisch...
22.03.2021, 06:35
(22.03.2021, 00:14)Gast schrieb: Darüber hinaus ist mir das Selbstverständnis manchmal ein Rätsel. Woher kommt die Meinung, dass man als Richter am oberen Ende der Vergütungskette der Juristen angesiedelt sein muss?
Zum einen entspricht es dem Anspruch des Staates, die Besten der Besten holen zu wollen. Zum anderen gibt es daran auch ein allgemeines Interesse. Der R1-Richter muss nunmal fehlerfrei arbeiten, der E13-Widerspruchsbescheider im Jobcenter nicht so dringend. In seinem Urteil zur Besoldung in Berlin hat das BVerfG auch dahingehend angedeutet, dass die Besoldung so sein muss, dass man die Besten der Besten damit gewinnt (namentlich mit den Notenanforderungen nicht weit runtergehen muss). Sage nicht, dass das meine Meinung ist. Sage nur, dass man so das Selbstverständnis erklären kann.
Meine Meinung geht aber auch etwas in diese Richtung. Kenne genügend ehemalige Weggefährten, die sich irgendwie durch die Klausuren gemogelt haben, die aber menschlich und fachlich absolute Nieten sind. Diese Leute sollten keine Richter werden. Will man diesen die besseren Kandidaten vorziehen, dann darf man die besseren Kandidaten auch an keiner Stelle daran zweifeln lassen, dass man sie für die Besseren hält und das man für sie eine Aufgabe vorgesehen hat, die den Nieten verwehrt bleiben sollte. Erster Ansatzpunkt kann da nunmal das Einkommen sein.
Zitat:Dass die Endbesoldung in R1 120 bis 125k entsprechen soll, ist völlig utopisch. Damit würdest du als normaler "Staatsdiener" ungefähr die Hälfte der Besoldung der Bundeskanzlerin verdienen.
Den Vergleich finde ich nicht ganz so passend. Halte die politischen Ämter für deutlich überbesoldet. Das muss nicht sein. Und das ist sogar gefährlich. Denn mit dem Gehalt ziehst du die ganzen Nieten an, die ohne Ausbildung/Studium sind und ohne Politik Langzeitarbeitslose wäre. Für viele Gesichter der Bundespolitik wäre auch A13 ein überragend gutes Gehalt, das sie in der freien Wirtschaft niemals erhalten könnten. Allein die gegenwärtige Situation zeigt auch, dass diese mter defacto ohne persönliche Verantwortung gestellt sind. Es gibt keine Verantwortung, der man auch gerecht werden müsste.
Bei niedrigerer Besoldung der politischen Ämter gäbe es noch immer genügend Personen, die das aus ideellen Gründen freiwillig machen. Ist ein Ehrenamt. Und bei einem mit R1 besoldeten Bundeskanzler müsste ich mir auch keine Sorgen machen, dass der verhungern könnte. Das Geld reicht auch, um wirtschaftlich sebständig und gegen Korruption unanfällig zu sein.
Ich hätte kein Problem damit, wenn der Bundeskanzler wie wie der Familienrichter am Amtsgericht besoldet wird.