• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren März 2021
« 1 ... 113 114 115 116 117 ... 192 »
 
Antworten

 
Klausuren März 2021
Nrw
Unregistered
 
#1.141
16.03.2021, 19:47
(16.03.2021, 19:35)Gast schrieb:  Man kann doch genau so gut 1. ne Anfechtungsklage erheben gegen den Widerruf => VA weg.
2. dann AK gegen die Rücknahme + Vollzugsfolgenbeseitigung
3. Dann VK auf Neueintragung als Stufenklage.

Man muss bzgl. 1 kein 80 V erheben, weil "der Mandant hat ja Zeit bis zur Rente"

Dann kann er auch bzgl. 1. warten bis die Sache Rechtskräftig ist. Bzw. 1 + 2 + 3 kumulative Klagehäufung.

Habe das genauso! 

Bzgl der Eintragung (ziffer 3 des Bescheids) machte eine verpflichtungsklage Sinn. Anspruch sus § 10 abs. 1 s. 1 waffg. Für ziffer 1, 2 und 4 Anfechtungsklage.

In NRW habe ich keine Erledigung gesehen. Wenn die ziffer 2 und 4 vollzogen sind, dann ist er doch weiterhin beschwert. Also der Bescheid entfaltet ja weiterhin nachteilig Wirkungen. Deswegen machte dafür ja der annexantrag nach § 113 abs. 1 s.2 vwgo sinn oder?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.142
16.03.2021, 19:47
(16.03.2021, 19:40)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:39)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:26)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:24)Gast schrieb:  In Hessen war das doch ein Widerspruch u keine Klage oder?


Ja aber den Widerspruch solltest du ja nicht entwerfen, da nur ein "einheitlicher Schriftsatz an das Gericht" gefordert war. Deswegen blieb da nur 80 V (und FFK)


Hä lol? 

Im Bearbeitervermerk steht doch von der Möglichkeit, kein Widerspruch zu regeln, hat NRW Gebrauch gemacht. 
Man kann direkt AK erheben.


Oh krass, denn unterscheidet sich Hessen und NRW hier. In HEssen musste man glaub ich in der HAuptsache einen Widerspruch prüfen


Dachte ich auch aber macht ja keinen Sinn wenn man ein Schreiben an Gericht entwerfen soll
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.143
16.03.2021, 19:50
(16.03.2021, 19:47)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:40)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:39)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:26)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:24)Gast schrieb:  In Hessen war das doch ein Widerspruch u keine Klage oder?


Ja aber den Widerspruch solltest du ja nicht entwerfen, da nur ein "einheitlicher Schriftsatz an das Gericht" gefordert war. Deswegen blieb da nur 80 V (und FFK)


Hä lol? 

Im Bearbeitervermerk steht doch von der Möglichkeit, kein Widerspruch zu regeln, hat NRW Gebrauch gemacht. 
Man kann direkt AK erheben.


Oh krass, denn unterscheidet sich Hessen und NRW hier. In HEssen musste man glaub ich in der HAuptsache einen Widerspruch prüfen


Dachte ich auch aber macht ja keinen Sinn wenn man ein Schreiben an Gericht entwerfen soll
Also ich hab in Hessen nen Widerspruch geprüft u dann leider auch ein Schreiben an die Behörde verfasst
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.144
16.03.2021, 19:52
(16.03.2021, 19:47)Nrw schrieb:  
(16.03.2021, 19:35)Gast schrieb:  Man kann doch genau so gut 1. ne Anfechtungsklage erheben gegen den Widerruf => VA weg.
2. dann AK gegen die Rücknahme + Vollzugsfolgenbeseitigung
3. Dann VK auf Neueintragung als Stufenklage.

Man muss bzgl. 1 kein 80 V erheben, weil "der Mandant hat ja Zeit bis zur Rente"

Dann kann er auch bzgl. 1. warten bis die Sache Rechtskräftig ist. Bzw. 1 + 2 + 3 kumulative Klagehäufung.

Habe das genauso! 

Bzgl der Eintragung (ziffer 3 des Bescheids) machte eine verpflichtungsklage Sinn. Anspruch sus § 10 abs. 1 s. 1 waffg. Für ziffer 1, 2 und 4 Anfechtungsklage.

In NRW habe ich keine Erledigung gesehen. Wenn die ziffer 2 und 4 vollzogen sind, dann ist er doch weiterhin beschwert. Also der Bescheid entfaltet ja weiterhin nachteilig Wirkungen. Deswegen machte dafür ja der annexantrag nach § 113 abs. 1 s.2 vwgo sinn oder?


Cool. Bist mein Seelenverwandter aus NRW.
Grüße aus Berlin.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.145
16.03.2021, 19:55
(16.03.2021, 19:52)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:47)Nrw schrieb:  
(16.03.2021, 19:35)Gast schrieb:  Man kann doch genau so gut 1. ne Anfechtungsklage erheben gegen den Widerruf => VA weg.
2. dann AK gegen die Rücknahme + Vollzugsfolgenbeseitigung
3. Dann VK auf Neueintragung als Stufenklage.

Man muss bzgl. 1 kein 80 V erheben, weil "der Mandant hat ja Zeit bis zur Rente"

Dann kann er auch bzgl. 1. warten bis die Sache Rechtskräftig ist. Bzw. 1 + 2 + 3 kumulative Klagehäufung.

Habe das genauso! 

Bzgl der Eintragung (ziffer 3 des Bescheids) machte eine verpflichtungsklage Sinn. Anspruch sus § 10 abs. 1 s. 1 waffg. Für ziffer 1, 2 und 4 Anfechtungsklage.

In NRW habe ich keine Erledigung gesehen. Wenn die ziffer 2 und 4 vollzogen sind, dann ist er doch weiterhin beschwert. Also der Bescheid entfaltet ja weiterhin nachteilig Wirkungen. Deswegen machte dafür ja der annexantrag nach § 113 abs. 1 s.2 vwgo sinn oder?


Cool. Bist mein Seelenverwandter aus NRW.
Grüße aus Berlin.

Ich auch. Ebenfalls aus Berlin.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.146
16.03.2021, 19:57
(16.03.2021, 19:55)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:52)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:47)Nrw schrieb:  
(16.03.2021, 19:35)Gast schrieb:  Man kann doch genau so gut 1. ne Anfechtungsklage erheben gegen den Widerruf => VA weg.
2. dann AK gegen die Rücknahme + Vollzugsfolgenbeseitigung
3. Dann VK auf Neueintragung als Stufenklage.

Man muss bzgl. 1 kein 80 V erheben, weil "der Mandant hat ja Zeit bis zur Rente"

Dann kann er auch bzgl. 1. warten bis die Sache Rechtskräftig ist. Bzw. 1 + 2 + 3 kumulative Klagehäufung.

Habe das genauso! 

Bzgl der Eintragung (ziffer 3 des Bescheids) machte eine verpflichtungsklage Sinn. Anspruch sus § 10 abs. 1 s. 1 waffg. Für ziffer 1, 2 und 4 Anfechtungsklage.

In NRW habe ich keine Erledigung gesehen. Wenn die ziffer 2 und 4 vollzogen sind, dann ist er doch weiterhin beschwert. Also der Bescheid entfaltet ja weiterhin nachteilig Wirkungen. Deswegen machte dafür ja der annexantrag nach § 113 abs. 1 s.2 vwgo sinn oder?


Cool. Bist mein Seelenverwandter aus NRW.
Grüße aus Berlin.

Ich auch. Ebenfalls aus Berlin.

Hessen: eilrechtsschutz kam für mich nicht in Frage. Und in bin im widerspruchsverfahren...und dann schreiben ans Gericht? Ja stand da, aber wie ???
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.147
16.03.2021, 20:02
(16.03.2021, 19:57)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:55)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:52)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:47)Nrw schrieb:  
(16.03.2021, 19:35)Gast schrieb:  Man kann doch genau so gut 1. ne Anfechtungsklage erheben gegen den Widerruf => VA weg.
2. dann AK gegen die Rücknahme + Vollzugsfolgenbeseitigung
3. Dann VK auf Neueintragung als Stufenklage.

Man muss bzgl. 1 kein 80 V erheben, weil "der Mandant hat ja Zeit bis zur Rente"

Dann kann er auch bzgl. 1. warten bis die Sache Rechtskräftig ist. Bzw. 1 + 2 + 3 kumulative Klagehäufung.

Habe das genauso! 

Bzgl der Eintragung (ziffer 3 des Bescheids) machte eine verpflichtungsklage Sinn. Anspruch sus § 10 abs. 1 s. 1 waffg. Für ziffer 1, 2 und 4 Anfechtungsklage.

In NRW habe ich keine Erledigung gesehen. Wenn die ziffer 2 und 4 vollzogen sind, dann ist er doch weiterhin beschwert. Also der Bescheid entfaltet ja weiterhin nachteilig Wirkungen. Deswegen machte dafür ja der annexantrag nach § 113 abs. 1 s.2 vwgo sinn oder?


Cool. Bist mein Seelenverwandter aus NRW.
Grüße aus Berlin.

Ich auch. Ebenfalls aus Berlin.

Hessen: eilrechtsschutz kam für mich nicht in Frage. Und in bin im widerspruchsverfahren...und dann schreiben ans Gericht? Ja stand da, aber wie ???


Also dann wäre es doch eilrechtsschutz gewesen zusammen mit ffk und dann wäre Widerspruch einfach komplett falsch
Zitieren
Nrw
Unregistered
 
#1.148
16.03.2021, 20:02
(16.03.2021, 19:52)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 19:47)Nrw schrieb:  
(16.03.2021, 19:35)Gast schrieb:  Man kann doch genau so gut 1. ne Anfechtungsklage erheben gegen den Widerruf => VA weg.
2. dann AK gegen die Rücknahme + Vollzugsfolgenbeseitigung
3. Dann VK auf Neueintragung als Stufenklage.

Man muss bzgl. 1 kein 80 V erheben, weil "der Mandant hat ja Zeit bis zur Rente"

Dann kann er auch bzgl. 1. warten bis die Sache Rechtskräftig ist. Bzw. 1 + 2 + 3 kumulative Klagehäufung.

Habe das genauso! 

Bzgl der Eintragung (ziffer 3 des Bescheids) machte eine verpflichtungsklage Sinn. Anspruch sus § 10 abs. 1 s. 1 waffg. Für ziffer 1, 2 und 4 Anfechtungsklage.

In NRW habe ich keine Erledigung gesehen. Wenn die ziffer 2 und 4 vollzogen sind, dann ist er doch weiterhin beschwert. Also der Bescheid entfaltet ja weiterhin nachteilig Wirkungen. Deswegen machte dafür ja der annexantrag nach § 113 abs. 1 s.2 vwgo sinn oder?


Cool. Bist mein Seelenverwandter aus NRW.
Grüße aus Berlin.

Das freut mich. Bin aber eine Seelenverwandte :D und hoffe das Berlin und NRW den gleichen Sachverhalt haben :D
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.149
16.03.2021, 20:07
Hat noch wer ein Mandantenschreiben geschrieben?
Zitieren
Hesse
Unregistered
 
#1.150
16.03.2021, 20:10
Ich blicke hier nicht mehr durch!   Computer

Was musste denn jetzt in HE geprüft werden?
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 113 114 115 116 117 ... 192 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus