14.03.2021, 13:25
Der Proberichter hier sollte mal die Eier ins kalte Wasser hängen und darüber hinwegkommen, dass er an AG und nicht ans LG gekommen ist
14.03.2021, 13:37
Schöne Anti-Werbung für die Justiz hier. Nicht nur die Beschreibung der Arbeitslast und -zustände, sondern auch die Äußerungen der Richter hier lassen ja wirklich tief blicken...
Am besten alle user bannen, die es wagen die Komplexität der Fälle am AG in Zweifel ziehen #cancelculture
Am besten alle user bannen, die es wagen die Komplexität der Fälle am AG in Zweifel ziehen #cancelculture
14.03.2021, 13:38
Ohje. Ein Kommentar der sich inhaltlich schon selber disqualifiziert. Da hat ja jemand den absoluten Durchblick. Don't feed the troll...
14.03.2021, 13:38
(14.03.2021, 13:25)Gast schrieb: Der Proberichter hier sollte mal die Eier ins kalte Wasser hängen und darüber hinwegkommen, dass er an AG und nicht ans LG gekommen istUnd wieder ein Argument dafür, dass du keinen Plan von den Abläufen in der Justiz hast. War fast 1 Jahr am LG. Man wird aber als Proberichter rumgeschickt - je nachdem wo Bedarf da ist. Das hat in der Probezeit nichts mit den Qualitäten des Richters zu tun (bis wenige Ausnahmen).
14.03.2021, 13:40
14.03.2021, 13:41
(14.03.2021, 12:48)Gast schrieb: Alles Fließband, paar Textbausteine, fertig. Zum Mittagessen Feierabend.
Sicher nicht, aber wer meint, dass es am AG in Zivilsachen unmenschlich wäre, hat den Schuss nicht gehört oder macht irgendwas falsch. Wenn dir Verkehrsunfälle so schwer fallen, dann mach doch mal eine Fortbildung. Die werden hier in NRW regelmäßig angeboten.
14.03.2021, 13:44
(14.03.2021, 13:02)Gast Gast schrieb: Ah ok, dann missverstanden. Ich bin Prozessanwalt und sehe privat regelmäßig Urteile vom AG. Die Richter in spezialisierten Kammern hauen oft erstaunlich umfassende Urteile raus. Die AG Urteile lesen sich dagegen oft wie aus der Textblock Maschine plus Abschnitte von den Schriftsätzen reinkopiert.
Das ist ja auch ok. Am LG geht es ja meist auch um mehr. Dafür hat der Amtsrichter mehr Fälle.
14.03.2021, 13:47
ichter - Vorteil 1:
Richterliche Unabhängigkeit. Der Anwalt ist Interessenvertreter und zudem wirtschaftlichen Zwängen unterworfen. Der Richter agiert im Idealfall nur auf der Basis seiner juristischen Überzeugung.
Richter - Vorteil 2:
Ein Richter arbeitet im Durchschnitt weniger als ein Anwalt. Sicher sind viele GK-Horrorstories über die Arbeitszeiten übertrieben und es gibt auch umgekehrt Richter mit abgesoffenen Dzernaten und einem enormen Dauerpensum, aber im grossen und ganzen stimmt die Grundaussage.
Richter - Vorteil 3:
Das Einkommen des Richters ist sicher und planbar.
Anwalt - Vorteil 1:
Der Anwalt hat die Chance - nicht mehr, aber auch nicht weniger - auf ein deutlich höheres Einkommen, im besten Fall ein Vielfaches des Richtergehalts.
Anwalt - Vorteil 2:
Als Anwalt habe ich im Normalfall mehr Einfluss auf mein Arbeitsumfeld als der Richter, sowohl was Mitarbeiter, aber auch Büro und Arbeitsmittel angeht.
Anwalt - Vorteil 3:
Die anwaltliche Arbeit ist vielfältiger und abwechslungsreicher als die richterliche Tätigkeit. Ich kann alleine oder im Team arbeiten. Ich wälze Akten und schreibe tiefgründige Gutachten. Ich konzipiere Schriftsätze und entwerfe Verträge. Ich muss auf Anfragen u.U. sehr schnell mit kurzen Memos reagieren, verhandlungstaktische Überlegungen anstellen und Besprechungen führen. Ich bin Unternehmer und entwickele Strategien, was Tätigkeitsschwerpunkte und Mitarbeiterführung angeht.
Anwalt - Vorteil 4:
Schliesslich der m.E. entscheidende und - von Richtern häufig bestittene - Punkt: Ich halte die anwaltliche (ebenso übrigens die Tätigkeit des Notars oder Juristen im öD) Arbeit für schwieriger, herausfordernder und deshalb auch interessanter als die richterliche Arbeit. Der Kern der richterlichen Tätigkeit ist die Ermittlung des Sachverhalts und die Subsumtion. Das macht der Anwalt auch, aber für ihn ist das nur die Basis, auf der seine Arbeit erst losgeht: die Suche nach Lösungen durch Gestaltung, durch Denken in Alternativen (Wie ist die Rechtslage, wenn ich anfechte? Was passiert, wenn...), durch Überlegungen zur praktischen Durchsetzbarkeit und durch Bewertung von Erfolgsaussichten der jeweiligen Alternativen.
Richter - Vorteil 4:
Ein Richter kann, wenn er möchte, wesentlich häufiger und einfacher sein Tätigkeitsgebiet wechseln: Sei es ein Wechsel des Rechtsgebiets und / oder der Sonderzuständigkeit oder eine Abordnung in die Verwaltung oder wohin auch immer.
Richter - Vorteil 5:
Ein Richter lernt das pralle Leben kennen und muss es schaffen, mit Leuten unterschiedlichster sozialer, kultureller und gesellschaftlicher Herkunft und Bildung zu kommunizieren. Das kann sehr bereichernd sein und bietet Stoff für zahllose Anekdoten.
Zu Anwalt - Vorteil 3:
Der richterlichen Tätigkeit fehlt es - sofern man nicht gerade ein reines Massendezernat hat - nicht an Vielfältigkeit und Abwechslung. Diese kommt insbesondere dadurch zustande, dass man immer wieder völlig exotische Fälle aus unterschiedlichen Rechtsgebieten hat, an deren Lösung man ggf. tagelang knobeln kann. "Teamarbeit" gibt es als Richter auch, soweit man in einer Kammer tätig ist. Im Übrigen ist auch bei Einzelrichtersachen das kollegiale Miteinander gut, dh wenn man möchte, findet man jederzeit einen oder mehrere Kollegen zur informellen Diskussion und Beratung - und trotzdem kann man am Ende machen, was man für richtig hält (großes Plus m. E.). Auch wechseln sich Verhandlungen, Urteile, Beweisbeschlüsse, kurze Schriftstücke usw. ausreichend ab. Ebenso bleibt Raum für strategische Überlegungen, z. B. bei der Beweisaufnahme oder auch bei der Führung von Verhandlungen und Vergleichsgesprächen.
Zu Anwalt - Vorteil 4:
"Schwieriger, herausfordernder und interessanter" sind freilich subjektive Wertungen. Der rechtsgestaltende Aspekt ("ist eine Anfechtung günstiger als eine Kündigung?") fehlt in der richterlichen Tätigkeit natürlich weitgehend. Allerdings sind die Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts und die Subsumtion keineswegs so trivial, wie man es möglicherweise meinen könnte. Soweit der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, muss man ggf. selbst zusehen, wie man an seine Entscheidungsgrundlage kommt; da sehe ich keinen allzu großen Unterschied zu einer anwaltlichen Tätigkeit. Und auch soweit der Beibringungsgrundsatz gilt, muss man erstmal aus dem Parteivortrag den entscheidungserheblichen Sachvortrag herausfiltern und ggf. die Parteien dazu anhalten, zu den wirklich relevanten Fragen vorzutragen. Auch dürfte kaum etwas herausfordernder sein, als in einem Eilverfahren unter großem Zeitdruck auf unsicherer Tatsachenbasis die richtige Entscheidung zu treffen. Z. B. kann es einem als Richter passieren, dass man im Rahmen des Bereitschaftsdienstes am Wochenende in der Psychiatrie steht und (faktisch) letztverantwortlich entscheiden muss, ob man den - angeblich - suizidgefährdeten, jetzt aber ganz ruhig und einsichtig wirkenden Betroffenen unterbringt oder nicht.
Richterliche Unabhängigkeit. Der Anwalt ist Interessenvertreter und zudem wirtschaftlichen Zwängen unterworfen. Der Richter agiert im Idealfall nur auf der Basis seiner juristischen Überzeugung.
Richter - Vorteil 2:
Ein Richter arbeitet im Durchschnitt weniger als ein Anwalt. Sicher sind viele GK-Horrorstories über die Arbeitszeiten übertrieben und es gibt auch umgekehrt Richter mit abgesoffenen Dzernaten und einem enormen Dauerpensum, aber im grossen und ganzen stimmt die Grundaussage.
Richter - Vorteil 3:
Das Einkommen des Richters ist sicher und planbar.
Anwalt - Vorteil 1:
Der Anwalt hat die Chance - nicht mehr, aber auch nicht weniger - auf ein deutlich höheres Einkommen, im besten Fall ein Vielfaches des Richtergehalts.
Anwalt - Vorteil 2:
Als Anwalt habe ich im Normalfall mehr Einfluss auf mein Arbeitsumfeld als der Richter, sowohl was Mitarbeiter, aber auch Büro und Arbeitsmittel angeht.
Anwalt - Vorteil 3:
Die anwaltliche Arbeit ist vielfältiger und abwechslungsreicher als die richterliche Tätigkeit. Ich kann alleine oder im Team arbeiten. Ich wälze Akten und schreibe tiefgründige Gutachten. Ich konzipiere Schriftsätze und entwerfe Verträge. Ich muss auf Anfragen u.U. sehr schnell mit kurzen Memos reagieren, verhandlungstaktische Überlegungen anstellen und Besprechungen führen. Ich bin Unternehmer und entwickele Strategien, was Tätigkeitsschwerpunkte und Mitarbeiterführung angeht.
Anwalt - Vorteil 4:
Schliesslich der m.E. entscheidende und - von Richtern häufig bestittene - Punkt: Ich halte die anwaltliche (ebenso übrigens die Tätigkeit des Notars oder Juristen im öD) Arbeit für schwieriger, herausfordernder und deshalb auch interessanter als die richterliche Arbeit. Der Kern der richterlichen Tätigkeit ist die Ermittlung des Sachverhalts und die Subsumtion. Das macht der Anwalt auch, aber für ihn ist das nur die Basis, auf der seine Arbeit erst losgeht: die Suche nach Lösungen durch Gestaltung, durch Denken in Alternativen (Wie ist die Rechtslage, wenn ich anfechte? Was passiert, wenn...), durch Überlegungen zur praktischen Durchsetzbarkeit und durch Bewertung von Erfolgsaussichten der jeweiligen Alternativen.
Richter - Vorteil 4:
Ein Richter kann, wenn er möchte, wesentlich häufiger und einfacher sein Tätigkeitsgebiet wechseln: Sei es ein Wechsel des Rechtsgebiets und / oder der Sonderzuständigkeit oder eine Abordnung in die Verwaltung oder wohin auch immer.
Richter - Vorteil 5:
Ein Richter lernt das pralle Leben kennen und muss es schaffen, mit Leuten unterschiedlichster sozialer, kultureller und gesellschaftlicher Herkunft und Bildung zu kommunizieren. Das kann sehr bereichernd sein und bietet Stoff für zahllose Anekdoten.
Zu Anwalt - Vorteil 3:
Der richterlichen Tätigkeit fehlt es - sofern man nicht gerade ein reines Massendezernat hat - nicht an Vielfältigkeit und Abwechslung. Diese kommt insbesondere dadurch zustande, dass man immer wieder völlig exotische Fälle aus unterschiedlichen Rechtsgebieten hat, an deren Lösung man ggf. tagelang knobeln kann. "Teamarbeit" gibt es als Richter auch, soweit man in einer Kammer tätig ist. Im Übrigen ist auch bei Einzelrichtersachen das kollegiale Miteinander gut, dh wenn man möchte, findet man jederzeit einen oder mehrere Kollegen zur informellen Diskussion und Beratung - und trotzdem kann man am Ende machen, was man für richtig hält (großes Plus m. E.). Auch wechseln sich Verhandlungen, Urteile, Beweisbeschlüsse, kurze Schriftstücke usw. ausreichend ab. Ebenso bleibt Raum für strategische Überlegungen, z. B. bei der Beweisaufnahme oder auch bei der Führung von Verhandlungen und Vergleichsgesprächen.
Zu Anwalt - Vorteil 4:
"Schwieriger, herausfordernder und interessanter" sind freilich subjektive Wertungen. Der rechtsgestaltende Aspekt ("ist eine Anfechtung günstiger als eine Kündigung?") fehlt in der richterlichen Tätigkeit natürlich weitgehend. Allerdings sind die Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts und die Subsumtion keineswegs so trivial, wie man es möglicherweise meinen könnte. Soweit der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, muss man ggf. selbst zusehen, wie man an seine Entscheidungsgrundlage kommt; da sehe ich keinen allzu großen Unterschied zu einer anwaltlichen Tätigkeit. Und auch soweit der Beibringungsgrundsatz gilt, muss man erstmal aus dem Parteivortrag den entscheidungserheblichen Sachvortrag herausfiltern und ggf. die Parteien dazu anhalten, zu den wirklich relevanten Fragen vorzutragen. Auch dürfte kaum etwas herausfordernder sein, als in einem Eilverfahren unter großem Zeitdruck auf unsicherer Tatsachenbasis die richtige Entscheidung zu treffen. Z. B. kann es einem als Richter passieren, dass man im Rahmen des Bereitschaftsdienstes am Wochenende in der Psychiatrie steht und (faktisch) letztverantwortlich entscheiden muss, ob man den - angeblich - suizidgefährdeten, jetzt aber ganz ruhig und einsichtig wirkenden Betroffenen unterbringt oder nicht.
14.03.2021, 13:54
(14.03.2021, 12:49)Janny schrieb:(14.03.2021, 12:43)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:37)Gast schrieb: Es streiten hier offensichtlich ein etwas aggressiver, sensibler Proberichter und ein Student, wobei letzterer allerdings tatsächlich überhaupt keine Ahnung zu haben scheint.
Wobei ich den Proberichter durchaus verstehen kann. Als würde ein Schülerpraktikant in der Charité dem operierenden Chirurgen Bemerkungen der Güteklasse „Eigentlich muss man doch nur handwerklich etwas drauf haben. Schneid doch das Ding da oben endlich mal weg, das stört doch nur!“ geben. Da man halt merkt, dass er/sie noch in der Ausbildung ist, wirkt so ein Kommentar nicht nur inkompetent sondern auch absolut unsympathisch.
Da stimme ich dir zu 100% zu. Ich will ja gar nicht groß lamentieren. Aller Anfang ist schwer, aber mich ärgert das schon, dass hier jemand ohne eigentliche Berufserfahrung einfach mal so Parolen raushaut, wie easy das Leben eines AG-Richters ist. Ich sag ja nicht, dass das mit 20 Jahren kein entspannter Job ist. Aber in den ersten Jahren finde ich es sehr anspruchsvoll (damit meine ich nicht Mietrecht, sondern all jene Bereiche, die bereits ein Kollege genannt hat. Dann diese ständigen Wechsel der Gerichte und „Fachrichtungen“, all das hat ein Associate nicht. Egal. Aber haut doch nicht so einen Quatsch raus wie: 70% ist Standard und der Rest sind eh alles Textbausteine...
Du lamentierst schon ziemlich.
14.03.2021, 14:19
(14.03.2021, 13:41)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:48)Gast schrieb: Alles Fließband, paar Textbausteine, fertig. Zum Mittagessen Feierabend.
Sicher nicht, aber wer meint, dass es am AG in Zivilsachen unmenschlich wäre, hat den Schuss nicht gehört oder macht irgendwas falsch. Wenn dir Verkehrsunfälle so schwer fallen, dann mach doch mal eine Fortbildung. Die werden hier in NRW regelmäßig angeboten.
Wer schrieb was von unmenschlich?