• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Fragen von Jurastudenten an Rechtsreferendare
  6. These: Studium bis 4. Semester - ab da reicht ein gutes Rep.
1 2 3 4 »
Antworten

 
These: Studium bis 4. Semester - ab da reicht ein gutes Rep.
HallobinGast
Unregistered
 
#1
12.03.2021, 16:42
Moin!

Oben genannte These. Was haltet ihr davon?

Meine Begründung:

5.-10. (zu meiner zeit Regelstudienzeit 9 Semester) sind völlig irrelevant. Alles was ich da in 2-3 Jahren lerne, kann ich easy pointiert mit nem guten Repititorium lernen. Sogar besser, als in den besagten Mehrsemestern in der Uni.

4 Semester am Anfang sind dann für die Basics.

Heißt also: mE reichen 3 Jahre juristische Ausbildung bis zum ersten Examen. Bestehend aus 4 Semester Uni und 1 Jahr Rep.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
12.03.2021, 16:50
(12.03.2021, 16:42)HallobinGast schrieb:  Moin!

Oben genannte These. Was haltet ihr davon?

Meine Begründung:

5.-10. (zu meiner zeit Regelstudienzeit 9 Semester) sind völlig irrelevant. Alles was ich da in 2-3 Jahren lerne, kann ich easy pointiert mit nem guten Repititorium lernen. Sogar besser, als in den besagten Mehrsemestern in der Uni.

4 Semester am Anfang sind dann für die Basics.

Heißt also: mE reichen 3 Jahre juristische Ausbildung bis zum ersten Examen. Bestehend aus 4 Semester Uni und 1 Jahr Rep.

Gegenthese: Rep ist überflüssig, Teilnahme an Vorlesungen plus eigenverantwortliches, strukturiertes Lernen von 3-6 Monaten reichen fürs VB.
Zitieren
zazamaldini
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2021
#3
12.03.2021, 16:54
(12.03.2021, 16:50)Gast schrieb:  
(12.03.2021, 16:42)HallobinGast schrieb:  Moin!

Oben genannte These. Was haltet ihr davon?

Meine Begründung:

5.-10. (zu meiner zeit Regelstudienzeit 9 Semester) sind völlig irrelevant. Alles was ich da in 2-3 Jahren lerne, kann ich easy pointiert mit nem guten Repititorium lernen. Sogar besser, als in den besagten Mehrsemestern in der Uni.

4 Semester am Anfang sind dann für die Basics.

Heißt also: mE reichen 3 Jahre juristische Ausbildung bis zum ersten Examen. Bestehend aus 4 Semester Uni und 1 Jahr Rep.

Gegenthese: Rep ist überflüssig, Teilnahme an Vorlesungen plus eigenverantwortliches, strukturiertes Lernen von 3-6 Monaten reichen fürs VB.


3 Monate ? Will das nicht in Frage stellen, aber wie ?
Suchen
Zitieren
Gasto
Unregistered
 
#4
12.03.2021, 16:57
(12.03.2021, 16:42)HallobinGast schrieb:  Moin!

Oben genannte These. Was haltet ihr davon?

Meine Begründung:

5.-10. (zu meiner zeit Regelstudienzeit 9 Semester) sind völlig irrelevant. Alles was ich da in 2-3 Jahren lerne, kann ich easy pointiert mit nem guten Repititorium lernen. Sogar besser, als in den besagten Mehrsemestern in der Uni.

4 Semester am Anfang sind dann für die Basics.

Heißt also: mE reichen 3 Jahre juristische Ausbildung bis zum ersten Examen. Bestehend aus 4 Semester Uni und 1 Jahr Rep.


Sehe ich anders. Rep ist nur auf Examensklausuren ausgerichtet, weniger auf Systemverständnis. Nach dem vierten Semester hast du etwa noch keinen vernünftigen Überblick über das Sachenrecht und das Rep hat auch nicht den Anspruch dir diesen zu vermitteln. Auch die ganzen Teile des Verwaltungsrechts sind nach dem vierten Semester noch gar nicht vernünftig besprochen worden.

Dein Plan würde dahingehend klappen, dass einige so das Examen wahrscheinlich bestehen sollten. Aber eine vernünftige juristische Ausbildung wäre das nicht.

Um mal aus der Vergangenheit zu sprechen, Uni bis 6. Semester, danach 2 bis 3 Semester Examensvorbereitung und gut ist. Dauert auch nicht überragend viel länger als dein Vorschlag aber ermöglicht eine bessere Ausbildung.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
12.03.2021, 16:59
rep ist nur der feinschliff und wirkt auf einem gut gepflügten acker wie dünger.

wurde aber zu wenig gepflügt bleibt nur eine fütze scheiße.

so ähnlich das sprichwort eines a.D. bekannten profs aus münchen. damit hat er recht.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
12.03.2021, 17:21
(12.03.2021, 16:42)HallobinGast schrieb:  Moin!

Oben genannte These. Was haltet ihr davon?

Meine Begründung:

5.-10. (zu meiner zeit Regelstudienzeit 9 Semester) sind völlig irrelevant. Alles was ich da in 2-3 Jahren lerne, kann ich easy pointiert mit nem guten Repititorium lernen. Sogar besser, als in den besagten Mehrsemestern in der Uni.

4 Semester am Anfang sind dann für die Basics.

Heißt also: mE reichen 3 Jahre juristische Ausbildung bis zum ersten Examen. Bestehend aus 4 Semester Uni und 1 Jahr Rep.

Und wann ist der Schwerpunktbereich dran?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
12.03.2021, 17:26
Also ich konnte bis zum Rep ungefähr Null Jura, trotz über 10 Pkt-Schnitt im Studium. Einfach häufige Probleme eine Woche auswendig gelernt, Zack fertig, min 9 Pkt. Und da die Klausuren ja thematisch begrenzt waren (bspsw Vermögensdelikte) habe ich da halt sehr begrenzt gelernt und dann wieder vergessen.

Eine Gesetzesauslegung, etc. hätte ich im ganzen Studium nicht ordentlich hinbekommen; das habe ich alles erst im Rep gelernt; vorher nur Probleme auswendig gelernt. An der Uni hat mir auch niemand Jura ordentlich beigebracht. Vorlesungen waren zumeist furchtbar langweilig, da die Profs zumeist didaktisch gar nix konnten; das einzige, was was gebracht hat, waren die AGs, aber die waren vom Niveau jetzt zumeist nicht das "Hochreck". 
Und Examensniveau hatte eh nix an der Uni, man musste eh alles ganz neu und vertieft lernen.

Ich teile daher OP's These; hab das auch schon gedacht, dass man das ganze hätte abkürzen können durch diesen Weg.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
12.03.2021, 17:30
(12.03.2021, 16:54)zazamaldini schrieb:  
(12.03.2021, 16:50)Gast schrieb:  
(12.03.2021, 16:42)HallobinGast schrieb:  Moin!

Oben genannte These. Was haltet ihr davon?

Meine Begründung:

5.-10. (zu meiner zeit Regelstudienzeit 9 Semester) sind völlig irrelevant. Alles was ich da in 2-3 Jahren lerne, kann ich easy pointiert mit nem guten Repititorium lernen. Sogar besser, als in den besagten Mehrsemestern in der Uni.

4 Semester am Anfang sind dann für die Basics.

Heißt also: mE reichen 3 Jahre juristische Ausbildung bis zum ersten Examen. Bestehend aus 4 Semester Uni und 1 Jahr Rep.

Gegenthese: Rep ist überflüssig, Teilnahme an Vorlesungen plus eigenverantwortliches, strukturiertes Lernen von 3-6 Monaten reichen fürs VB.


3 Monate ? Will das nicht in Frage stellen, aber wie ?

Funktioniert sicher nicht für jeden, aber ich bin damit gut gefahren. Zudem darauf geachtet, dass genug Schlaf und Freizeit blieb. Ich frage mich vielmehr, wie man z.B. ein Jahr lang lernen kann. Ich könnte das nicht.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
12.03.2021, 17:33
Also hier in Berlin war das Studium so strukturiert, dass man alle 'normalen' Vorlesungen in den ersten vier Semestern hatte. Habe ich auch exakt so durchgezogen. Dann ein Jahr Schwerpunkt. Und dann ein oder anderthalb Jahre Examensvorbereitung, viele mit kommerziellem Rep, einige mit Unirep.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#10
12.03.2021, 17:56
Stimme dem Ausgangspost zu. Ich bin nach dem vierten Semester ins Rep. Da ich aber aus NRW komme und das Exsmen abschichten konnte, hsbe ich auch das Rep abgrschichtet. Parallel dazu hsbr ich aber keine Vorlesungen mehr besucht oder ähnliches. Das habe ich bereut im Sachenrecht, aber clever war das in allen Nebengebieten.

Ohne Abschichten wird das natürlich ein hartes Jahr. Weil msn dann im Rep Vieles hört, und Vieles erstmalig. Da man ja aber sowieso noch ein weiteres Jahr bis zum Freischuss hat, kann man vlllt auch dann nochmals durchatmen. Würde aber erst ins Rep und dann Pause. Nicht erst Pause (bzw. selbstständig oder in der Uni vorbereiten) und dann das Rep machen.

Wichtig auch: Klausurpraxis. Viele Punkte holt man schon mit gutem Gutachtenstil. Insbesondere im Strafrecht (hier hat man den ganzen Stoff wohl am frühesten durch) kann/sollte man damit ggf. schon im vierten Semester beginnen. Der trainierte Gutachtenstil nutzt dann fachübergreifend.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 4 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus