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Klausuren März 2021
Hessenm
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2021
#631
12.03.2021, 15:41
Oh man, 
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
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Gast
Unregistered
 
#632
12.03.2021, 15:42
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb:  Oh man, 
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???

Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
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Ref Berlin 2
Unregistered
 
#633
12.03.2021, 15:44
Rüge nur § 338 Nr. 5 wegen § 247 StPO (Inaugenscheinnahme Lichtbildmappe)

Versuchter Mord mangels unmittelbaren Ansetzen zu verneinen, da ja noch wesentliche Zwischenakte (Ausleihen des PKW) nach Tatplan erforderlich. Damit dann § 30 II Var. 3 StGB aber
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Gast
Unregistered
 
#634
12.03.2021, 15:48
(12.03.2021, 15:44)Ref Berlin 2 schrieb:  Rüge nur § 338 Nr. 5 wegen § 247 StPO (Inaugenscheinnahme Lichtbildmappe)

Versuchter Mord mangels unmittelbaren Ansetzen zu verneinen, da ja noch wesentliche Zwischenakte (Ausleihen des PKW) nach Tatplan erforderlich. Damit dann § 30 II Var. 3 StGB aber


Hab ich zeitlich alles gar nicht mehr geschafft. 224 noch schnell geprüft und 239b schon nicht mehr geschafft
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Romina NRW
Unregistered
 
#635
12.03.2021, 15:52
(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb:  PPM 
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb:  Oh man, 
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???

Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!

Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...

Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht. 

Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)  
250 II Nr. 1 (-)  klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher 
Raub thematisiert insbesondere Finalität 

Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+) 
Bedrohung 241 (+)

Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals

Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
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Gast
Unregistered
 
#636
12.03.2021, 15:57
(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:  
(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb:  PPM 
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb:  Oh man, 
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???

Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!

Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...

Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht. 

Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)  
250 II Nr. 1 (-)  klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher 
Raub thematisiert insbesondere Finalität 

Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+) 
Bedrohung 241 (+)

Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals

Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.

Super, hab ich alles nicht
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Gast
Unregistered
 
#637
12.03.2021, 15:57
Was habt ihr zu der Wahlverteidigung?

Weiß nicht warum es da nen Wechsel hab udn worauf die hinaus wollten.
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Gast Berlin
Unregistered
 
#638
12.03.2021, 15:58
(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:  
(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb:  PPM 
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb:  Oh man, 
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???

Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!

Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...

Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht. 

Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)  
250 II Nr. 1 (-)  klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher 
Raub thematisiert insbesondere Finalität 

Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+) 
Bedrohung 241 (+)

Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals

Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.

Welche Vorschriften waren falsch? 239a I 2. Hs? Es war doch Ausnutzen der Bemächtigungslage
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Gast Berlin
Unregistered
 
#639
12.03.2021, 15:58
(12.03.2021, 15:57)Gast schrieb:  Was habt ihr zu der Wahlverteidigung?

Weiß nicht warum es da nen Wechsel hab udn worauf die hinaus wollten.


Ich habe es bei der Revisionsbegründungsfrist und dort bei der maßgeblichen Zustellung angesprochen. Es war letztlich aber ne krasse Nebelkerze wegen § 145a StPO
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Gast
Unregistered
 
#640
12.03.2021, 15:58
(12.03.2021, 15:57)Gast schrieb:  
(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:  
(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb:  PPM 
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb:  Oh man, 
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???

Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!

Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...

Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht. 

Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)  
250 II Nr. 1 (-)  klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher 
Raub thematisiert insbesondere Finalität 

Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+) 
Bedrohung 241 (+)

Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals

Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.

Super, hab ich alles nicht

Bei den Protokollen stand doch „gez. (...)“
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