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Absage Justiz
Gast
Unregistered
 
#31
08.03.2021, 18:45
(08.03.2021, 18:30)Gast schrieb:  Muss man bei der Justiz echt so überzeugend seine Motivation runterbeten?

Bei mir ist es z.B. auch so, dass ich mir während des Referendariats nicht sicher war, ob ich Justiz oder Behörde besser finde. Das sieht man auch Anhand meiner Stationen. Nach einiger Überlegung habe ich mich nun für die Justiz entschieden und kann das auch begründen - trotzdem sieht man anhand meines Lebenslaufes, dass ich auch großes Interesse an Verwaltung hatte...

Nimmt die Justiz nur diejenigen, die seit dem 1. Semester wissen, dass sie Richter werden wollen?


Nein, lass dich nicht verunsichern. Ich hatte einen Lebenslauf, der ab Referendariat eher stark auf internationale GK getrimmt war. Man fand die Auslandstation zB im Gespräch spannend und auch die Auseinandersetzung, wieso man es nun doch nicht machen möchte. Viele Kollegen haben ähnliche Lebensläufe. 

Und Verwaltung ist per se kein Hindernis. Du kannst durchaus zu erkennen geben, dass du dich vornehmlich erstmal als Spruchrichter siehst, aber ja auch von Möglichkeiten von Anordnungen zur Erweiterung des Horizonts Kenntnis hast.
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Gast
Unregistered
 
#32
08.03.2021, 19:51
Ist wie die Entscheidung zwischen Pest und Cholera.  Computer
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Gast
Unregistered
 
#33
08.03.2021, 21:05
(08.03.2021, 18:30)Gast schrieb:  Muss man bei der Justiz echt so überzeugend seine Motivation runterbeten?

Bei mir ist es z.B. auch so, dass ich mir während des Referendariats nicht sicher war, ob ich Justiz oder Behörde besser finde. Das sieht man auch Anhand meiner Stationen. Nach einiger Überlegung habe ich mich nun für die Justiz entschieden und kann das auch begründen - trotzdem sieht man anhand meines Lebenslaufes, dass ich auch großes Interesse an Verwaltung hatte...

Nimmt die Justiz nur diejenigen, die seit dem 1. Semester wissen, dass sie Richter werden wollen?

Seit dem 1. Semester? Das halte ich für zu spät. Wenn du nicht mit Perücke und Hammer zur Welt gekommen bist, dürften die Chancen gleich Null sein.
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#34
08.03.2021, 21:08
Kurze Frage (möchte ungern einen eigenen Thread dafür machen): wenn nur von einem Lebenslauf die Rede ist, sollte man dann einen mit Bild nehmen oder die Bewerbung komplett ohne Bild?
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Gast
Unregistered
 
#35
08.03.2021, 21:40
(08.03.2021, 21:08)Gast schrieb:  Kurze Frage (möchte ungern einen eigenen Thread dafür machen): wenn nur von einem Lebenslauf die Rede ist, sollte man dann einen mit Bild nehmen oder die Bewerbung komplett ohne Bild?

Ohne Bild, habe diesbezüglich extra bei einem der Justizministerien angerufen
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Gast
Unregistered
 
#36
08.03.2021, 22:30
Dürfte aber nicht negativ auffallen wenn man sich mit Foto beworben hat oder? Steht ja schließlich nirgendwo was zu
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Gast
Unregistered
 
#37
08.03.2021, 23:51
(08.03.2021, 22:30)Gast schrieb:  Dürfte aber nicht negativ auffallen wenn man sich mit Foto beworben hat oder? Steht ja schließlich nirgendwo was zu

Kommt drauf an, wie du aussiehst.
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Gast
Unregistered
 
#38
08.03.2021, 23:54
(08.03.2021, 23:51)Gast schrieb:  
(08.03.2021, 22:30)Gast schrieb:  Dürfte aber nicht negativ auffallen wenn man sich mit Foto beworben hat oder? Steht ja schließlich nirgendwo was zu

Kommt drauf an, wie du aussiehst.

Höhöhö... 

@Vorposter: Nein, das fällt nicht „negativ“ auf
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Gast
Unregistered
 
#39
09.03.2021, 00:16
Danke euch :)
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Gast
Unregistered
 
#40
09.03.2021, 09:59
Ich hab mich vor ca. 4,5 Monaten bei der Justiz NRW beworben, und außer die Eingangsbestätigung "man werde sich zum gegebenen Zeitpunkt melden, ob und wann man beim AC berücksichtigt wird" noch nichts gehört.

Bekommt man denn nochmal mitgeteilt, dass man auf der Warteliste landet bzw. Muss man dazu noch was veranlassen?
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