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Antworten

 
Patentrecht
Gast
Unregistered
 
#11
02.03.2021, 15:26
(02.03.2021, 14:42)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 14:33)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 14:00)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 13:45)Gast schrieb:  hat man für sowas nicht extra patentanwälte? das sind ja masterabsolventen von nawis mit so ner art minireff obendrauf

Nein.

Der obige Post ist jedenfalls näher dran als Dein "Nein". Es gibt eben die Juristen, die einfach in diesem Bereich tätig sind, oder richtige Patentanwälte bzw. solche mit zusätzlicher Zulassung als Europäischer Patentanwalt. . Das sind eben meist (promovierte) Naturwissenschaftler. Mini-Ref. ist auch eine Untertreibung und nicht ganz passend, aber es geht in die Richtung.

Schon deine Unterscheidung zwischen "Juristen, die einfach in dem Bereich tätig sind" und "richtigen Patentanwälten" zeigt, dass du keinerlei Ahnung von der Materie hast. In solchen Fällen sollte man einfach schweigen, statt Halbwissen zu verbreiten. 

Die Antwort "Nein" ist völlig korrekt, denn für "sowas" hat man nicht "extra Patentanwälte". Die Arbeitsbereiche sind völlig unterschiedlich. Patentanwälte dürfen weniger, sind z.B. im Patentstreitverfahren (Anwaltsprozess) nicht postulationsfähig. Patentanwälte begleiten idR die Prüfung der Patentfähigkeit und das Anmeldeverfahren. Volljuristen dürfen hingegen alles, was Patentanwälte machen, auch wenn es am technischen Verständnis hapert. 

In der Praxis ist es also ein Koexistieren und Zusammenwirken, aber ein Patentanwalt ist kein Ersatz für einen Anwalt mit Spezialisierung im Patentrecht.

vor einem patentgericht sind reine patentantwälte postulationsfähig - ich kenn selbst einen und hab mir das msl erklären sein. die dürfen nur vor ordentlichen gerichten nicht auftreten. in ihrem bereich sind die aber unschlagbar.

normale anwälte sind dort WESENTLICH schlechter aufgestellt, weil es grade am verständnis mangelt.
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Patenter Gast
Unregistered
 
#12
02.03.2021, 15:35
(02.03.2021, 15:26)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 14:42)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 14:33)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 14:00)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 13:45)Gast schrieb:  hat man für sowas nicht extra patentanwälte? das sind ja masterabsolventen von nawis mit so ner art minireff obendrauf

Nein.

Der obige Post ist jedenfalls näher dran als Dein "Nein". Es gibt eben die Juristen, die einfach in diesem Bereich tätig sind, oder richtige Patentanwälte bzw. solche mit zusätzlicher Zulassung als Europäischer Patentanwalt. . Das sind eben meist (promovierte) Naturwissenschaftler. Mini-Ref. ist auch eine Untertreibung und nicht ganz passend, aber es geht in die Richtung.

Schon deine Unterscheidung zwischen "Juristen, die einfach in dem Bereich tätig sind" und "richtigen Patentanwälten" zeigt, dass du keinerlei Ahnung von der Materie hast. In solchen Fällen sollte man einfach schweigen, statt Halbwissen zu verbreiten. 

Die Antwort "Nein" ist völlig korrekt, denn für "sowas" hat man nicht "extra Patentanwälte". Die Arbeitsbereiche sind völlig unterschiedlich. Patentanwälte dürfen weniger, sind z.B. im Patentstreitverfahren (Anwaltsprozess) nicht postulationsfähig. Patentanwälte begleiten idR die Prüfung der Patentfähigkeit und das Anmeldeverfahren. Volljuristen dürfen hingegen alles, was Patentanwälte machen, auch wenn es am technischen Verständnis hapert. 

In der Praxis ist es also ein Koexistieren und Zusammenwirken, aber ein Patentanwalt ist kein Ersatz für einen Anwalt mit Spezialisierung im Patentrecht.

vor einem patentgericht sind reine patentantwälte postulationsfähig - ich kenn selbst einen und hab mir das msl erklären sein. die dürfen nur vor ordentlichen gerichten nicht auftreten. in ihrem bereich sind die aber unschlagbar.

normale anwälte sind dort WESENTLICH schlechter aufgestellt, weil es grade am verständnis mangelt.

Ja und das Patentgericht ist das BPatG. In Deutschland gibt es das Trennungssystem. Das heißt, dass die Verletzungsstreitigkeiten vor den ordentlichen Zivilgerichten geführt werden, dort sind wir Rechtsanwälte tätig. In der Regel werden wir dabei von einem Patentanwalt unterstützt (gibt auch Einheiten, die es ganz ohne machen). Das Nichtigkeitsverfahren wir dann vom Patentanwalt betreut, wobei wir hier wiederum unterstützen, weil natürlich das Patent in einer Art und Weise aufrecht erhalten bleiben soll, die uns im Verletzungsverfahren noch etwas bringt.

Den ganze Anmeldekram machen die Patentanwälte, daran hätte ich auch keinen Spaß.

Eine Aussage wie: Du willst Patentrecht machen, werde dafür besser Patentanwalt, ist auf jeden Fall nicht zutreffend.
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Gast
Unregistered
 
#13
02.03.2021, 15:43
(02.03.2021, 15:35)Patenter Gast schrieb:  
(02.03.2021, 15:26)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 14:42)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 14:33)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 14:00)Gast schrieb:  Nein.

Der obige Post ist jedenfalls näher dran als Dein "Nein". Es gibt eben die Juristen, die einfach in diesem Bereich tätig sind, oder richtige Patentanwälte bzw. solche mit zusätzlicher Zulassung als Europäischer Patentanwalt. . Das sind eben meist (promovierte) Naturwissenschaftler. Mini-Ref. ist auch eine Untertreibung und nicht ganz passend, aber es geht in die Richtung.

Schon deine Unterscheidung zwischen "Juristen, die einfach in dem Bereich tätig sind" und "richtigen Patentanwälten" zeigt, dass du keinerlei Ahnung von der Materie hast. In solchen Fällen sollte man einfach schweigen, statt Halbwissen zu verbreiten. 

Die Antwort "Nein" ist völlig korrekt, denn für "sowas" hat man nicht "extra Patentanwälte". Die Arbeitsbereiche sind völlig unterschiedlich. Patentanwälte dürfen weniger, sind z.B. im Patentstreitverfahren (Anwaltsprozess) nicht postulationsfähig. Patentanwälte begleiten idR die Prüfung der Patentfähigkeit und das Anmeldeverfahren. Volljuristen dürfen hingegen alles, was Patentanwälte machen, auch wenn es am technischen Verständnis hapert. 

In der Praxis ist es also ein Koexistieren und Zusammenwirken, aber ein Patentanwalt ist kein Ersatz für einen Anwalt mit Spezialisierung im Patentrecht.

vor einem patentgericht sind reine patentantwälte postulationsfähig - ich kenn selbst einen und hab mir das msl erklären sein. die dürfen nur vor ordentlichen gerichten nicht auftreten. in ihrem bereich sind die aber unschlagbar.

normale anwälte sind dort WESENTLICH schlechter aufgestellt, weil es grade am verständnis mangelt.

Ja und das Patentgericht ist das BPatG. In Deutschland gibt es das Trennungssystem. Das heißt, dass die Verletzungsstreitigkeiten vor den ordentlichen Zivilgerichten geführt werden, dort sind wir Rechtsanwälte tätig. In der Regel werden wir dabei von einem Patentanwalt unterstützt (gibt auch Einheiten, die es ganz ohne machen). Das Nichtigkeitsverfahren wir dann vom Patentanwalt betreut, wobei wir hier wiederum unterstützen, weil natürlich das Patent in einer Art und Weise aufrecht erhalten bleiben soll, die uns im Verletzungsverfahren noch etwas bringt.

Den ganze Anmeldekram machen die Patentanwälte, daran hätte ich auch keinen Spaß.

Eine Aussage wie: Du willst Patentrecht machen, werde dafür besser Patentanwalt, ist auf jeden Fall nicht zutreffend.
ja

hat doch keiner hier gesagt
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Patenter Gast
Unregistered
 
#14
02.03.2021, 16:00
(02.03.2021, 15:43)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 15:35)Patenter Gast schrieb:  
(02.03.2021, 15:26)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 14:42)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 14:33)Gast schrieb:  Der obige Post ist jedenfalls näher dran als Dein "Nein". Es gibt eben die Juristen, die einfach in diesem Bereich tätig sind, oder richtige Patentanwälte bzw. solche mit zusätzlicher Zulassung als Europäischer Patentanwalt. . Das sind eben meist (promovierte) Naturwissenschaftler. Mini-Ref. ist auch eine Untertreibung und nicht ganz passend, aber es geht in die Richtung.

Schon deine Unterscheidung zwischen "Juristen, die einfach in dem Bereich tätig sind" und "richtigen Patentanwälten" zeigt, dass du keinerlei Ahnung von der Materie hast. In solchen Fällen sollte man einfach schweigen, statt Halbwissen zu verbreiten. 

Die Antwort "Nein" ist völlig korrekt, denn für "sowas" hat man nicht "extra Patentanwälte". Die Arbeitsbereiche sind völlig unterschiedlich. Patentanwälte dürfen weniger, sind z.B. im Patentstreitverfahren (Anwaltsprozess) nicht postulationsfähig. Patentanwälte begleiten idR die Prüfung der Patentfähigkeit und das Anmeldeverfahren. Volljuristen dürfen hingegen alles, was Patentanwälte machen, auch wenn es am technischen Verständnis hapert. 

In der Praxis ist es also ein Koexistieren und Zusammenwirken, aber ein Patentanwalt ist kein Ersatz für einen Anwalt mit Spezialisierung im Patentrecht.

vor einem patentgericht sind reine patentantwälte postulationsfähig - ich kenn selbst einen und hab mir das msl erklären sein. die dürfen nur vor ordentlichen gerichten nicht auftreten. in ihrem bereich sind die aber unschlagbar.

normale anwälte sind dort WESENTLICH schlechter aufgestellt, weil es grade am verständnis mangelt.

Ja und das Patentgericht ist das BPatG. In Deutschland gibt es das Trennungssystem. Das heißt, dass die Verletzungsstreitigkeiten vor den ordentlichen Zivilgerichten geführt werden, dort sind wir Rechtsanwälte tätig. In der Regel werden wir dabei von einem Patentanwalt unterstützt (gibt auch Einheiten, die es ganz ohne machen). Das Nichtigkeitsverfahren wir dann vom Patentanwalt betreut, wobei wir hier wiederum unterstützen, weil natürlich das Patent in einer Art und Weise aufrecht erhalten bleiben soll, die uns im Verletzungsverfahren noch etwas bringt.

Den ganze Anmeldekram machen die Patentanwälte, daran hätte ich auch keinen Spaß.

Eine Aussage wie: Du willst Patentrecht machen, werde dafür besser Patentanwalt, ist auf jeden Fall nicht zutreffend.
ja

hat doch keiner hier gesagt
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Patenter Gast
Unregistered
 
#15
02.03.2021, 16:00
Doch, direkt die erste Antwort hier im Thread "hat man für sowas nicht extra patentanwälte? das sind ja masterabsolventen von nawis mit so ner art minireff obendrauf"

Und die Antwort darauf war korrekt "nein".
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Gast
Unregistered
 
#16
02.03.2021, 16:48
@ Patenter Gast: was macht dir denn am Alltag im Patentrecht am meisten Spaß und was ist am ätzendsten?
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Patenter Gast
Unregistered
 
#17
02.03.2021, 16:59
(02.03.2021, 16:48)Gast schrieb:  @ Patenter Gast: was macht dir denn am Alltag im Patentrecht am meisten Spaß und was ist am ätzendsten?

Spaß: Viel Arbeit an Schriftsätzen, komplexe Tätigkeit und man lernt viel davon kennen, wie die Welt funktioniert. 

Ätzend: Die Fälle sind oft hochvolumig, als nicht-Partner ist es also schwer, sich ein eigenes Geschäft aufzubauen, weil es kaum kleine Fälle gibt. Und so Ansprüche wie (muss niemand nach suchen, habe ein Patent willkürlich im Register gewählt, ist/war nie auf meinem Tisch aber ähnliche Dinger): 

Die Übertragung von Datensignalen erfolgt nach dem Mehrfrequenz-QAM-Prinzip. Sendeseitig wird eine festgelegte Anzahl aufeinanderfolgender Datenbits jeweils in eine Mehrzahl N von Bitgruppen unterteilt. Diese werden in einem der Schrittgeschwindigkeit f↓T↓ der Datensignale entsprechenden Zeitraster T = 1/f↓T↓ abgetastet. Aus den Abtastwerten werden Amplitudenwerte (α↓i↓, β↓i↓) gewonnen, mit denen jeweils eine von zwei, den N Bitgruppen zugeordneten orthogonalen Trägerschwingungen gleicher Frequenz f↓i↓ (i = 1, ..., N) moduliert wird. Der Frequenzabstand (Δf↓i↓) benachbarter Trägerschwingungen ist dabei jeweils äquidistant und kleiner als die Schrittgeschwindigkeit f↓T↓ festgelegt. Die daraus resultierenden Signale werden anschließend additiv zu einem zu übertragenden Trägerschwingungs-Gemisch überlagert. Empfangsseitig wird das übertragene Trägerschwingungs-Gemisch zunächst selektiv für die einzelnen N Bitgruppen gefiltert. Nach einer Abtastung im Zeitraster T = 1/f↓T↓ werden dann die zu den N Bitgruppen gehörenden Datenbits rückgewonnen.
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Gast
Unregistered
 
#18
02.03.2021, 17:12
Ich habe vor Jura einen technischen/naturwissenschaftlichen Bachelor studiert. Auch wenn ich da nicht wirklich etwas gelernt habe, bin ich vllt etwas technikaffiner als der Durchschnittsjurist. Und bringe ein gewisses Verständnis mit. Der von "patenter Gast" zitierte Text ist zwar auch für mich keine ganz leichte Kost. Mit konzentriertem Lesen und vllt der einen oder anderen Rückfrage kann ich mir aber vorstellen, was dort abgeht.

Ich interessiere mich durchaus für den Bereich Patentrecht ("Patent Litigation"). Ich habe dazu aber bisher keinen Bezug. Im Studium habe ich etwas völlig anderes gemacht. Einen auch praktischen Überblick über die ZPO habe ich (Nebentätigkeit).

Ich beginne bald das Ref. An unserem LG gibt es eine (offenbar recht renommierte) Patentstreitkammer. Die macht allerdings wirklich nur Patentstreitsachen, sonst absolut nichts anderes. Könnte es empfehlenswert sein, mich für die Gerichtsstation dieser Kammer zuweisen zu lassen? Oder ist davon dringend abzuraten? Die Anwaltsstation kann ich in diesem Bereich leider nicht machen, da diese schon anderweitig verplant ist.
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Patenter Gast
Unregistered
 
#19
02.03.2021, 17:32
(02.03.2021, 17:12)Gast schrieb:  Ich habe vor Jura einen technischen/naturwissenschaftlichen Bachelor studiert. Auch wenn ich da nicht wirklich etwas gelernt habe, bin ich vllt etwas technikaffiner als der Durchschnittsjurist. Und bringe ein gewisses Verständnis mit. Der von "patenter Gast" zitierte Text ist zwar auch für mich keine ganz leichte Kost. Mit konzentriertem Lesen und vllt der einen oder anderen Rückfrage kann ich mir aber vorstellen, was dort abgeht.

Ich interessiere mich durchaus für den Bereich Patentrecht ("Patent Litigation"). Ich habe dazu aber bisher keinen Bezug. Im Studium habe ich etwas völlig anderes gemacht. Einen auch praktischen Überblick über die ZPO habe ich (Nebentätigkeit).

Ich beginne bald das Ref. An unserem LG gibt es eine (offenbar recht renommierte) Patentstreitkammer. Die macht allerdings wirklich nur Patentstreitsachen, sonst absolut nichts anderes. Könnte es empfehlenswert sein, mich für die Gerichtsstation dieser Kammer zuweisen zu lassen? Oder ist davon dringend abzuraten? Die Anwaltsstation kann ich in diesem Bereich leider nicht machen, da diese schon anderweitig verplant ist.

Also wirst du in Mannheim, Düsseldorf oder München sein ;) lass das mit der Patentkammer, wenn du noch keine Erfahrung hast, ist das eine doofe Sache, wenn du gleichzeitig noch im Ref den prozessualen Kram lernen willst. Die Patentstreitfälle sind schon sehr komplex. Da lernst du normal am AG oder LG mehr für das zweite Examen.

Ist halt doof, dass deine Anwaltsstation schon verplant ist. Kannst ja mal in der Wahlstation vorbei schauen. Oder such dir eine Stelle als WiMi neben dem Ref in einer einschlägigen Kanzlei.
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Gast
Unregistered
 
#20
02.03.2021, 17:36
(02.03.2021, 17:12)Gast schrieb:  Ich habe vor Jura einen technischen/naturwissenschaftlichen Bachelor studiert. Auch wenn ich da nicht wirklich etwas gelernt habe, bin ich vllt etwas technikaffiner als der Durchschnittsjurist. Und bringe ein gewisses Verständnis mit. Der von "patenter Gast" zitierte Text ist zwar auch für mich keine ganz leichte Kost. Mit konzentriertem Lesen und vllt der einen oder anderen Rückfrage kann ich mir aber vorstellen, was dort abgeht.

Ich interessiere mich durchaus für den Bereich Patentrecht ("Patent Litigation"). Ich habe dazu aber bisher keinen Bezug. Im Studium habe ich etwas völlig anderes gemacht. Einen auch praktischen Überblick über die ZPO habe ich (Nebentätigkeit).

Ich beginne bald das Ref. An unserem LG gibt es eine (offenbar recht renommierte) Patentstreitkammer. Die macht allerdings wirklich nur Patentstreitsachen, sonst absolut nichts anderes. Könnte es empfehlenswert sein, mich für die Gerichtsstation dieser Kammer zuweisen zu lassen? Oder ist davon dringend abzuraten? Die Anwaltsstation kann ich in diesem Bereich leider nicht machen, da diese schon anderweitig verplant ist.


Wenn du bisher materiell-rechtlich mit Patentrecht noch nicht in Berührung gekommen bist und zumindest über ein solides Basiswissen verfügst, würde ich abraten. Mit dem Prozessrechtlichen Themen und der Formalia hat man am Anfang genug zu tun und die müssen absolut sitzen in den Klausuren. Mach deine Wahlstation da, wenn du dann noch Interesse hast.
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