28.02.2021, 22:17
Hallöchen,
Lohnt es sich nach dem Ref. ALG 1 zu beantragen? Immerhin weiß man ja nicht, wie lange die Arbeitssuche dauert. Wie habt ihr das gehandhabt?
Lohnt es sich nach dem Ref. ALG 1 zu beantragen? Immerhin weiß man ja nicht, wie lange die Arbeitssuche dauert. Wie habt ihr das gehandhabt?
28.02.2021, 22:30
28.02.2021, 22:37
Wieso fragst du dich das denn? Ist doch sinnvoll und schön, in der Übergangszeit etwas Geld zu bekommen.
28.02.2021, 22:39
(28.02.2021, 22:17)Gast schrieb: Hallöchen,
Lohnt es sich nach dem Ref. ALG 1 zu beantragen? Immerhin weiß man ja nicht, wie lange die Arbeitssuche dauert. Wie habt ihr das gehandhabt?
Sofern du nicht vor der Mündlichen schon eine Jobzusage hast, auf jeden Fall beantragen. Man weiß nie wie lang es dauert und bis auf ein paar Formulare ist es kaum Aufwand.
28.02.2021, 22:41
Was ist das für eine Frage. Machen. Hast doch auch eingezahlt. Ich hab es 5 Monate nach dem Ref bezogen und bin dann in den Staatsdienst gegangen; wenn ich es nicht versemmel dann liege ich dem Staat nicht auf der Tasche, also sind die paar Kröten schon in Ordnung gewesen. Du kannst übrigens noch ca 200€ pro Monat dazuverdienen. Hab ich auch gemacht. Bevor jetzt die Hater wieder steil gehen. Ich hoffe dieser aggressive der im Haus/Wohnung Kaufen-Thread richtig ausgerastet ist und beleidigend wurde, mittlerweile gebannt wurde, sonst wird’s gleich wieder ungemütlich
28.02.2021, 23:05
Bin gerade dabei den online Antrag auszufüllen... Braucht man echt diese seitenlange Bescheinigung aller Arbeitgeber der letzten 5 Jahre?? Das sind bei mir aufgrund diverser (sozialversicherungspflichtiger) Nebentätigkeiten während Studium/Promotion/Ref nicht gerade wenig. Darf ich echt die Kanzlei, bei der ich vor 5 Jahren mal kurzzeitig studentische Hilfskraft war, nochmal anschreiben und um Ausfüllung dieser Bescheinigung bitten? Ich weiß, es besteht wohl eine gesetzliche Pflicht dazu, die auszustellen. Komme mir trotzdem komisch vor, die jetzt aus diesem Grund nochmal zu kontaktieren.
28.02.2021, 23:12
Musst du nicht, aber sollte es dadurch zu geringeren ALG-Beträgen kommen oder die maximale Laufzeit sich verringern, liegt es an dir, nicht der Arbeitsagentur. Es ist nach meinem Verständnis eine Obliegenheit, keine Pflicht
28.02.2021, 23:12
Ich hab nur genug Bescheinigungen geholt um die Höchstförderungsdauer zu kriegen. Hat denen gereicht. Konkret: Die aus dem Ref.
28.02.2021, 23:13
(28.02.2021, 23:05)Gast schrieb: Bin gerade dabei den online Antrag auszufüllen... Braucht man echt diese seitenlange Bescheinigung aller Arbeitgeber der letzten 5 Jahre?? Das sind bei mir aufgrund diverser (sozialversicherungspflichtiger) Nebentätigkeiten während Studium/Promotion/Ref nicht gerade wenig. Darf ich echt die Kanzlei, bei der ich vor 5 Jahren mal kurzzeitig studentische Hilfskraft war, nochmal anschreiben und um Ausfüllung dieser Bescheinigung bitten? Ich weiß, es besteht wohl eine gesetzliche Pflicht dazu, die auszustellen. Komme mir trotzdem komisch vor, die jetzt aus diesem Grund nochmal zu kontaktieren.
Du kannst es auch erstmal mit den letzten 12 Monaten einreichen. Diese 5 Jahre sind relevant für die Dauer des ALG1-Bezugs. Evtl werden sie dir daher ALG1 kürzer als 12 Monate zusprechen - aber entweder reichst du dann weitere Bescheinigungen noch nach...oder du hast eh demnächst einen Job und dann kann es dir auch egal sein, ob du für 6, 9 oder 12 Monate ALG1 gekriegt hättest.
28.02.2021, 23:18
Alles klar, dann versuche ich es so. Hab schon einen Job für in 3 Monaten. Da steht halt, das der Antrag vorher nicht bearbeitet wird, bis das alles eingereicht ist.