24.02.2021, 17:54
Gibt es eine Altersgrenze für die Einstellung als Richter? Finde zumindest in Hamburg keine Vorschrift hierzu.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
24.02.2021, 18:29
Gibt bestimmt irgendwo einen Verweis zum Beamtenrecht
24.02.2021, 18:56
45 Jahre, § 5 HbmLVO
24.02.2021, 19:10
Danke dir! :) nur sind Richter ja keine Beamte...
24.02.2021, 19:29
(24.02.2021, 19:10)Gast schrieb: Danke dir! :) nur sind Richter ja keine Beamte...
Die Antwort findet sich in § 8 Abs. 1 HmbRiG. Demnach finden die Vorschriften für Landesbeamte entsprechende Anwendung, wenn nicht das RiG oder das richterliche Statusamt etwas anderes gebietet. Es gilt also die beamtenrechtliche Altersgrenze.
25.02.2021, 21:18
Wenn Du örtlich flexibel und ggf. etwas älter bist: in Berlin gibt es keine Altersgrenze - und ich meine gegenwärtig einen Assessor um die 60.
27.02.2021, 23:31
27.02.2021, 23:54
Ne der dürfte erst 42 sein. Stand doch mal bei LTO wenn ich mich nicht täusche