26.02.2021, 10:23
(26.02.2021, 10:03)Gast schrieb:(25.02.2021, 22:23)Judge schrieb:(25.02.2021, 20:12)Gast schrieb: Mein Lieblingsrichter freut sich immer über Rechtsansichten, weil er dann weniger nachdenken mussRichtig. Ich freue mich über Gut aufbereitete Rechtsausführungen. Da bin ich ganz ehrlich. Wenn mich das überzeugt, übernehme ich das. Als Richter muss man auch faul sein, sonst schafft man es nicht!!!!
Schön, wie manche hier ihre verfassungsmäßige Aufgabe wahrnehmen. Ich würde mal behaupten: Falscher Beruf
Also wenn ich eine Klage mit wenig Erfolgsaussichten habe dann mache ich immer Rechtsausführungen die gut und plausibel klingen aber nicht ganz richtig sind in der Hoffnung der Richter übersieht es.
26.02.2021, 14:21
Mir ist aufgefallen, dass manche Richter und Anwälte Probleme damit haben, wenn es darum geht,
die Kommata an der richtigen Stelle zu setzen. Auch die Rechtschreibung wird nicht immer
ernst genommen.
die Kommata an der richtigen Stelle zu setzen. Auch die Rechtschreibung wird nicht immer
ernst genommen.
26.02.2021, 14:32
26.02.2021, 14:59
Beispiel Verfassungsbeschwerde:
Ist die Begründung hier nicht gut, ist die Beschwerde schon unzulässig (meint jedenfalls das BVerfG). Die Anforderungen an Inhalt und Qualität des Schriftsatzes sind enorm hoch. Miese Anwälte haben hier keine Chance.
Ist die Begründung hier nicht gut, ist die Beschwerde schon unzulässig (meint jedenfalls das BVerfG). Die Anforderungen an Inhalt und Qualität des Schriftsatzes sind enorm hoch. Miese Anwälte haben hier keine Chance.
26.02.2021, 15:04
Es gibt für einen Richter nichts schöneres als gut strukturierte und knappe Schriftsätze mit Rechtsausführungen, die man einfach übernehmen kann.
26.02.2021, 15:20
Ich glaube Ursache und Problem bei vielen „schlechten Juristen“, so möglicherweise auch bei mir selbst, ist die Überforderung mit pflichtfachfernen Themengebieten unmittelbar nach dem Berufseinstieg.
Da nützt es einem nicht, im examinierten Pflichtfachstoff eine passable Note abgeräumt zu haben, wenn man dann plötzlich in eine KfH oder eine StVK geworfen und mit materiellen und prozessualen Fragen beschäftigt wird, bei denen man vorher nicht mal die Normen kannte. Beispiel: Führungsaufsicht oder Straf- bzw. Maßregelvollstreckung. Hat da jemand im Examen ernsthaft mal einen Blick reingeworfen?
Wenn der Berufsanfänger dann noch mit einem entsprechenden Aktenpensum bombadiert wird, bleibt nichts anderes übrig als „Learning by doing“ zu betreiben, wo naturgemäß auch Fehler passieren. Irgendwann hat man natürlich den Bogen raus, aber anfängliche Fehler in gewisser Häufigkeit lassen sich da nicht vermeiden, es sei denn, man bearbeitet jede Akte 2-3 Stunden. Dann säuft das Dezernat aber schnurstracks ab.
Und diese Fälle erwecken dann anfangs meist den Anschein, der Berufsanfänger sei generell „unfähig“ oder ein „schlechter Jurist“. Dass sich dies dann bessert, fällt allenfalls den Vorgesetzten oder Kollegen auf, den Prozessparteien oder Anwälten dagegen selten. Denen bleibt oft nur der erste Eindruck in Erinnerung.
Soweit jedenfalls meine Meinung und Erfahrung.
Da nützt es einem nicht, im examinierten Pflichtfachstoff eine passable Note abgeräumt zu haben, wenn man dann plötzlich in eine KfH oder eine StVK geworfen und mit materiellen und prozessualen Fragen beschäftigt wird, bei denen man vorher nicht mal die Normen kannte. Beispiel: Führungsaufsicht oder Straf- bzw. Maßregelvollstreckung. Hat da jemand im Examen ernsthaft mal einen Blick reingeworfen?
Wenn der Berufsanfänger dann noch mit einem entsprechenden Aktenpensum bombadiert wird, bleibt nichts anderes übrig als „Learning by doing“ zu betreiben, wo naturgemäß auch Fehler passieren. Irgendwann hat man natürlich den Bogen raus, aber anfängliche Fehler in gewisser Häufigkeit lassen sich da nicht vermeiden, es sei denn, man bearbeitet jede Akte 2-3 Stunden. Dann säuft das Dezernat aber schnurstracks ab.
Und diese Fälle erwecken dann anfangs meist den Anschein, der Berufsanfänger sei generell „unfähig“ oder ein „schlechter Jurist“. Dass sich dies dann bessert, fällt allenfalls den Vorgesetzten oder Kollegen auf, den Prozessparteien oder Anwälten dagegen selten. Denen bleibt oft nur der erste Eindruck in Erinnerung.
Soweit jedenfalls meine Meinung und Erfahrung.
26.02.2021, 16:48
(26.02.2021, 14:59)Gast schrieb: Beispiel Verfassungsbeschwerde:
Ist die Begründung hier nicht gut, ist die Beschwerde schon unzulässig (meint jedenfalls das BVerfG). Die Anforderungen an Inhalt und Qualität des Schriftsatzes sind enorm hoch. Miese Anwälte haben hier keine Chance.
Deswegen nicht Anwalt machen lassen, sondern selber schreiben :D
26.02.2021, 20:14
(26.02.2021, 15:04)Gast schrieb: Es gibt für einen Richter nichts schöneres als gut strukturierte und knappe Schriftsätze mit Rechtsausführungen, die man einfach übernehmen kann.Amen!! Das spät massig Zeit. Als Amtsrichter hast du so viele verschiedene Rechtsgebiete, da ist man wirklich über jede sinnvolle Rechtsausführung dankbar
26.02.2021, 20:47
Ich bin mit Doppelprädikat in einer großen RVG Kanzlei. Umsatz ist alles. Wenn du einen SW von 3000 Euro hast macht das 550 Euro RA-Gebühren im gerichtlichen Verfahren. Macht bei nem realistischen zu erwartenden Stundenumsatz von 150 - 200 Euro drei Stunden, die man für die Sache erstinstanzlich brauchen darf. Also 1 1/2 Stunden für die Einarbeitung und Fertigung der Klage oder Klageerwiderung, eine halbe Stunde für Duplik bzw. Replik, eine halbe Stunde für den Termin und die halbe Stunde für Sonstiges. Wie will man in dieser Zeit das rechtliche Rad neu erfinden? Klar, bei höheren Streitwerten hat man mehr Zeit. Die landen dann auch nicht am Amtsgericht.
26.02.2021, 22:20
Ich bin mit 2x 8,... Richter. Ich kotze im Strahl. So viel Arbeit, so viel sinnlose Streiterei. Es ist furchtbar. Arbeitszeit: 9-19 Uhr und WE nicht frei.