25.02.2021, 15:15
(25.02.2021, 15:08)Gast schrieb: Außerdem müssen ja keine rechtlichen Ausführungen sondern nur Tatsachen gebracht werden als Anwalt.
Selbst wenn:
Dann sollte man wenigstens ganz auf rechtliche Ausführungen verzichten als lächerlich falsche anzubringen.
Dann sollte man wenigstens relevante Tatsachen vortragen, aber nicht die Hälfte vergessen und den Rest nicht beweisen können.
25.02.2021, 15:16
(25.02.2021, 14:31)Gast schrieb:-2.(25.02.2021, 14:29)Gast schrieb: Der Titel ist bewusst provokant gewählt. Tatsächlich halte ich es aber für einen großen Mythos, dass fast alle Juristen ganz gut mit dem rechtlichen Handwerkszeug umgehen können. Auch wenn das hier im Forum gerne behauptet wird.
Wenn man mal ein paar Anwaltsschriftsätze und zum Teil auch Urteile gelesen hat, fällt einem schnell das erschreckend niedrige Niveau auf. Belastbare rechtliche Ausführungen fehlen teilweise fast völlig. Stattdessen bewegt sich die Argumentation eher auf einer laienhaften Ebene: Es könne doch nicht sein, dass dem eigenen Mandanten hier gekündigt werde, vergleiche § 242 BGB. Das sei doch treuwidrig. Obersatz? Rechtliche Würdigung? Passende Normen? Fehlanzeige. Aber selbst eine nachvollziehbare Struktur ist häufig kaum vorhanden. Dabei geben das Gesetz und die Logik sie doch meistens vor.
Auch in sprachlicher Hinsicht lassen die praktischen Werke oft viel zu wünschen übrig. Sogar Kandidaten mit ordentlichen bis guten Noten können kaum ein paar Seiten ohne Rechtschreibfehler verfassen. Hinzu kommen die stilistischen Mankos: Wortwiederholungen, schiefe Vergleiche, unpassende Metaphern und kaum verständliche Sätze, die sich über 5 Zeilen erstrecken.
Natürlich kann man mit einzelnen Anekdoten den Titel dieses Themas nicht wissenschaftlich belegen, sie deuten aber zumindest auf erhebliche Missstände hin. Es ist eben entgegen der Forumsmeinung keineswegs so, dass jeder Absolvent auf einem ordentlichen Niveau mit dem rechtlichen und sprachlichen Handwerkszeug umgehen kann.
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Lieber Thread-Ersteller, toll, dass du über den Dingen schwebst und zugleich ärgerlich, dass die inkompetente Mehrheit der Juristen dich Tag für Tag mit ihrer lästigen Inkompetenz behelligt. Darf man fragen, welchen Beruf du selbst mit deiner unendlichen Brillianz bereicherst?
25.02.2021, 15:18
(25.02.2021, 15:15)Gast schrieb:(25.02.2021, 15:08)Gast schrieb: Außerdem müssen ja keine rechtlichen Ausführungen sondern nur Tatsachen gebracht werden als Anwalt.
Selbst wenn:
Dann sollte man wenigstens ganz auf rechtliche Ausführungen verzichten als lächerlich falsche anzubringen.
Dann sollte man wenigstens relevante Tatsachen vortragen, aber nicht die Hälfte vergessen und den Rest nicht beweisen können.
Wenn nicht mehr da ist kann man auch nix machen. Man kann sich den Zeugen doch nicht aus den Rippen schneiden und das rechtliche Auffassungen sehr unterschiedlich sein können sollte man nach dem ersten Examen wissen.
25.02.2021, 15:35
Die Überschrift ist so verkehrt nicht. Allerdings muss man, um ein guter Anwalt zu sein, nicht zwingend auch ein guter Jurist sein. Umgekehrt ist ein guter Jurist nicht unbedingt ein guter Anwalt.
25.02.2021, 15:41
(25.02.2021, 15:35)Gast schrieb: Die Überschrift ist so verkehrt nicht. Allerdings muss man, um ein guter Anwalt zu sein, nicht zwingend auch ein guter Jurist sein. Umgekehrt ist ein guter Jurist nicht unbedingt ein guter Anwalt.
Man muss halt auch einfach mal sagen, dass in den meisten Arbeitsbereichen der Großteil der Tätigen nicht überragend gut ist. Egal ob nun Koch, Friseur, Banker oder eben Jurist.
Keine Ahnung, was daran überraschend sein soll.
25.02.2021, 15:47
Die Varianz des Staatsexamens führt einfach dazu, dass auch ein eigentlicher 2-Punkte-Jurist regelmäßig die Möglichkeit hat, bei 4 oder 5 Punkten zu landen. Genauso wie der 7-Punkte-Jurist bei 10 oder der 9-Punkte-Jurist bei 6 landen kann. Die Art und Weise der Notenfindung (und damit Eignungsfeststellung) erfolgt in Jura einfach im Gegensatz zu allem, was die Pädagogik und auch Psychologie und Mathematik über die Jahrzehnte in Bezug auf Prüfungen und Leistungsbewertung herausgefunden hat. Solange das der Fall ist, wird man Anwälte haben, die eigentlich hätten durchfallen sollen: Richter, bei denen es maximal zu FWW hätte reichen sollen und umgekehrt. Im Studium wird kaum ausgesiebt und das Examen ist einfach zu viel von Faktoren abhängig, die nichts mit den juristischen Fähigkeiten zu tun haben. Und noch dazu wesentlich zu kurz.
25.02.2021, 15:59
Solange die RVG Sätze so niedrig bleiben kann man einfach nicht mehr Zeit reinstecken - nur 10% Anhebung bei 20% Inflation der letzten 20 Jahre bringen aufgrund der Gebührenstufen meist nichtmal einen Mehrverdienst, was die Rechtsprechung leider übersehen hat.
Klar, fehlerfrei muss es natürlich sein aber die Genialität in Person braucht einfach Zeit, die man bei einem Verdienst von 700€, von denen netto eher 200-300 für den Anwalt über bleiben, einfach nicht. Honorarvereinbarungen sind hingegen nicht wirtschaftlich in solchen Sphären.
Naja und Richter sind je nach Dez einfach überlastet. Aber laut der Justizministerien ist alles in Ordnung... Wer braucht schon neue Planstellen, wenn man die Steuergelder auch á la Schwarzbuch der Steuerzahler verbraten kann.
Klar, fehlerfrei muss es natürlich sein aber die Genialität in Person braucht einfach Zeit, die man bei einem Verdienst von 700€, von denen netto eher 200-300 für den Anwalt über bleiben, einfach nicht. Honorarvereinbarungen sind hingegen nicht wirtschaftlich in solchen Sphären.
Naja und Richter sind je nach Dez einfach überlastet. Aber laut der Justizministerien ist alles in Ordnung... Wer braucht schon neue Planstellen, wenn man die Steuergelder auch á la Schwarzbuch der Steuerzahler verbraten kann.
25.02.2021, 16:09
als würde der Richter meine Ausführungen überzeugender finden, wenn ich erst einen Obersatz schreibe. Bist du noch Student? Bei einfachen Sachen nennt man nur die Norm und nen kurzen Begründungssatz. Als ob ich bei einer Kündigung erst 3 Seiten dazu definiere und BAG zitiere. Der Richter kennt die Norm
25.02.2021, 16:15
(25.02.2021, 15:18)Gast schrieb:(25.02.2021, 15:15)Gast schrieb:(25.02.2021, 15:08)Gast schrieb: Außerdem müssen ja keine rechtlichen Ausführungen sondern nur Tatsachen gebracht werden als Anwalt.
Selbst wenn:
Dann sollte man wenigstens ganz auf rechtliche Ausführungen verzichten als lächerlich falsche anzubringen.
Dann sollte man wenigstens relevante Tatsachen vortragen, aber nicht die Hälfte vergessen und den Rest nicht beweisen können.
Wenn nicht mehr da ist kann man auch nix machen. Man kann sich den Zeugen doch nicht aus den Rippen schneiden und das rechtliche Auffassungen sehr unterschiedlich sein können sollte man nach dem ersten Examen wissen.
Wenn man weiß, dass man nix hat, nicht mehr da ist und man nix machen kann, dann muss man dieser Einstellung auch nicht beim Amtsgericht anklopfen.
Rechtliche Auffassungen können unterschiedlich sein. Dass aber (aktuelles Beispiel:) die Kündigung von Wohnraummketverträgen agnz einfach nicht per Mail möglich ist, möchte ich doch eher als Tatsache denn als rechtliche Auffassung eigeordnet wissen. Und ein Anwalt, der in Verkennung dieser offensichtlichen (rechtlichen) Tatsache dennoch glaubt, einen Rämungsanspruch durchsetzen zu müssen (aktuelles Beispiel!!!), der unterstreicht doch mit Nachdruck, dass er niemals ein Examen in die Hand hätte gedrückt bekommen sollen.
25.02.2021, 16:42
(25.02.2021, 16:09)Gast schrieb: als würde der Richter meine Ausführungen überzeugender finden, wenn ich erst einen Obersatz schreibe. Bist du noch Student? Bei einfachen Sachen nennt man nur die Norm und nen kurzen Begründungssatz. Als ob ich bei einer Kündigung erst 3 Seiten dazu definiere und BAG zitiere. Der Richter kennt die Norm
Erst nachdenken. Bei einem Rechtsstreit vor Gericht ist es natürlich sinnvoll, an den streitigen Punkten oder Schwerpunkten etwas vertieft zu argumentieren.
Wer etwa einen Mieter vertritt, der nach Eigenbedarfskündigung auf Räumung verklagt wird, tut gut daran, mehr zu schreiben als "Diese Kündigung ist sowohl rechtsmissbräuchlich als auch treuwidrig, § 242 BGB, und verletzt den Beklagten in seinen Grundrechten".
Stattdessen ist es weitaus überzeugender (sowohl gegenüber dem Gericht als auch dem Mandanten), eine schlüssige juristische Argumentation vorzutragen: "Die klägerische Kündigung ist unwirksam. Es fehlt bereits an einem Kündigungsgrund. Dabei kann sich der Kläger insbesondere nicht auf den behaupteten Eigenbedarf (§...) stützen. Ein solcher kommt nach der Rechtsprechung des (...) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn (...). So verhält es sich hier aber nicht. Insoweit liegt schon nicht (...) vor. Die Rechtsprechung stellt daran hohe Anforderungen (...), die hier ersichtlich nicht erfüllt sind. Der Kläger behauptet lediglich, dass..." usw.
Das dauert auch nicht lange.