25.02.2021, 14:29
Der Titel ist bewusst provokant gewählt. Tatsächlich halte ich es aber für einen großen Mythos, dass fast alle Juristen ganz gut mit dem rechtlichen Handwerkszeug umgehen können. Auch wenn das hier im Forum gerne behauptet wird.
Wenn man mal ein paar Anwaltsschriftsätze und zum Teil auch Urteile gelesen hat, fällt einem schnell das erschreckend niedrige Niveau auf. Belastbare rechtliche Ausführungen fehlen teilweise fast völlig. Stattdessen bewegt sich die Argumentation eher auf einer laienhaften Ebene: Es könne doch nicht sein, dass dem eigenen Mandanten hier gekündigt werde, vergleiche § 242 BGB. Das sei doch treuwidrig. Obersatz? Rechtliche Würdigung? Passende Normen? Fehlanzeige. Aber selbst eine nachvollziehbare Struktur ist häufig kaum vorhanden. Dabei geben das Gesetz und die Logik sie doch meistens vor.
Auch in sprachlicher Hinsicht lassen die praktischen Werke oft viel zu wünschen übrig. Sogar Kandidaten mit ordentlichen bis guten Noten können kaum ein paar Seiten ohne Rechtschreibfehler verfassen. Hinzu kommen die stilistischen Mankos: Wortwiederholungen, schiefe Vergleiche, unpassende Metaphern und kaum verständliche Sätze, die sich über 5 Zeilen erstrecken.
Natürlich kann man mit einzelnen Anekdoten den Titel dieses Themas nicht wissenschaftlich belegen, sie deuten aber zumindest auf erhebliche Missstände hin. Es ist eben entgegen der Forumsmeinung keineswegs so, dass jeder Absolvent auf einem ordentlichen Niveau mit dem rechtlichen und sprachlichen Handwerkszeug umgehen kann.
Wenn man mal ein paar Anwaltsschriftsätze und zum Teil auch Urteile gelesen hat, fällt einem schnell das erschreckend niedrige Niveau auf. Belastbare rechtliche Ausführungen fehlen teilweise fast völlig. Stattdessen bewegt sich die Argumentation eher auf einer laienhaften Ebene: Es könne doch nicht sein, dass dem eigenen Mandanten hier gekündigt werde, vergleiche § 242 BGB. Das sei doch treuwidrig. Obersatz? Rechtliche Würdigung? Passende Normen? Fehlanzeige. Aber selbst eine nachvollziehbare Struktur ist häufig kaum vorhanden. Dabei geben das Gesetz und die Logik sie doch meistens vor.
Auch in sprachlicher Hinsicht lassen die praktischen Werke oft viel zu wünschen übrig. Sogar Kandidaten mit ordentlichen bis guten Noten können kaum ein paar Seiten ohne Rechtschreibfehler verfassen. Hinzu kommen die stilistischen Mankos: Wortwiederholungen, schiefe Vergleiche, unpassende Metaphern und kaum verständliche Sätze, die sich über 5 Zeilen erstrecken.
Natürlich kann man mit einzelnen Anekdoten den Titel dieses Themas nicht wissenschaftlich belegen, sie deuten aber zumindest auf erhebliche Missstände hin. Es ist eben entgegen der Forumsmeinung keineswegs so, dass jeder Absolvent auf einem ordentlichen Niveau mit dem rechtlichen und sprachlichen Handwerkszeug umgehen kann.
25.02.2021, 14:31
(25.02.2021, 14:29)Gast schrieb: Der Titel ist bewusst provokant gewählt. Tatsächlich halte ich es aber für einen großen Mythos, dass fast alle Juristen ganz gut mit dem rechtlichen Handwerkszeug umgehen können. Auch wenn das hier im Forum gerne behauptet wird.
Wenn man mal ein paar Anwaltsschriftsätze und zum Teil auch Urteile gelesen hat, fällt einem schnell das erschreckend niedrige Niveau auf. Belastbare rechtliche Ausführungen fehlen teilweise fast völlig. Stattdessen bewegt sich die Argumentation eher auf einer laienhaften Ebene: Es könne doch nicht sein, dass dem eigenen Mandanten hier gekündigt werde, vergleiche § 242 BGB. Das sei doch treuwidrig. Obersatz? Rechtliche Würdigung? Passende Normen? Fehlanzeige. Aber selbst eine nachvollziehbare Struktur ist häufig kaum vorhanden. Dabei geben das Gesetz und die Logik sie doch meistens vor.
Auch in sprachlicher Hinsicht lassen die praktischen Werke oft viel zu wünschen übrig. Sogar Kandidaten mit ordentlichen bis guten Noten können kaum ein paar Seiten ohne Rechtschreibfehler verfassen. Hinzu kommen die stilistischen Mankos: Wortwiederholungen, schiefe Vergleiche, unpassende Metaphern und kaum verständliche Sätze, die sich über 5 Zeilen erstrecken.
Natürlich kann man mit einzelnen Anekdoten den Titel dieses Themas nicht wissenschaftlich belegen, sie deuten aber zumindest auf erhebliche Missstände hin. Es ist eben entgegen der Forumsmeinung keineswegs so, dass jeder Absolvent auf einem ordentlichen Niveau mit dem rechtlichen und sprachlichen Handwerkszeug umgehen kann.
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25.02.2021, 14:33
Viele der Qualitätsmängel, die du hier nennst, dürfen dem hohen Erledigungsdruck bzw. Kosten-/Nutzen-Rechnungen geschuldet sein.
Warum soll ich in einen Fall mehrere Stunden investieren, wenn da kaum Geld kommt?
Warum soll ich in einen Fall mehrere Stunden investieren, wenn da kaum Geld kommt?
25.02.2021, 14:38
(25.02.2021, 14:29)Gast schrieb: Der Titel ist bewusst provokant gewählt. Tatsächlich halte ich es aber für einen großen Mythos, dass fast alle Juristen ganz gut mit dem rechtlichen Handwerkszeug umgehen können. Auch wenn das hier im Forum gerne behauptet wird.
Wenn man mal ein paar Anwaltsschriftsätze und zum Teil auch Urteile gelesen hat, fällt einem schnell das erschreckend niedrige Niveau auf. Belastbare rechtliche Ausführungen fehlen teilweise fast völlig. Stattdessen bewegt sich die Argumentation eher auf einer laienhaften Ebene: Es könne doch nicht sein, dass dem eigenen Mandanten hier gekündigt werde, vergleiche § 242 BGB. Das sei doch treuwidrig. Obersatz? Rechtliche Würdigung? Passende Normen? Fehlanzeige. Aber selbst eine nachvollziehbare Struktur ist häufig kaum vorhanden. Dabei geben das Gesetz und die Logik sie doch meistens vor.
Auch in sprachlicher Hinsicht lassen die praktischen Werke oft viel zu wünschen übrig. Sogar Kandidaten mit ordentlichen bis guten Noten können kaum ein paar Seiten ohne Rechtschreibfehler verfassen. Hinzu kommen die stilistischen Mankos: Wortwiederholungen, schiefe Vergleiche, unpassende Metaphern und kaum verständliche Sätze, die sich über 5 Zeilen erstrecken.
Natürlich kann man mit einzelnen Anekdoten den Titel dieses Themas nicht wissenschaftlich belegen, sie deuten aber zumindest auf erhebliche Missstände hin. Es ist eben entgegen der Forumsmeinung keineswegs so, dass jeder Absolvent auf einem ordentlichen Niveau mit dem rechtlichen und sprachlichen Handwerkszeug umgehen kann.
ich höre keine vorschläge zur besserung dieser "missstände"
25.02.2021, 14:38
(25.02.2021, 14:33)Gast schrieb: Viele der Qualitätsmängel, die du hier nennst, dürfen dem hohen Erledigungsdruck bzw. Kosten-/Nutzen-Rechnungen geschuldet sein.
Warum soll ich in einen Fall mehrere Stunden investieren, wenn da kaum Geld kommt?
Wenn ein guter Jurist einen Schriftsatz in kurzer Zeit einfach so schreibt, ohne ihn zur Korrektur zu lesen, wird er immer noch um ein Vielfaches besser sein als das, was teilweise in der Praxis eingereicht wird. Und das selbst von einigermaßen namhaften Kanzleien in wichtigen Verfahren.
25.02.2021, 15:00
Ganz ehrlich. Bei streitwerten um die 500-3500€ lohnt es sich halt nicht sich sonderlich viel Mühe zu machen.
Das geht allenfalls nebenberuflich mit ausgiebiger tiefe
Das geht allenfalls nebenberuflich mit ausgiebiger tiefe
25.02.2021, 15:08
Außerdem müssen ja keine rechtlichen Ausführungen sondern nur Tatsachen gebracht werden als Anwalt.
25.02.2021, 15:09
25.02.2021, 15:11
Ich würde meinen, dass die Staatsexamina tatsächlich nicht als unfehlbares Qualitätskritierium taugen. Ich kenne mehrere Volljuristen, bei denen es an absolut grundlegenden Kompetenzen mangelt. Das betrifft sowohl das Wissen über Fragen des Pflichtstoffs also auch methodisches Können. Man kann also durch die Examina durchkommen, auch wenn man nichts kann.
[Umgekehrt gibt es auch gute Leute, die es mit ganz viel Pech übel erwischen kann. ABer das ist nicht das Thema hier.]
Und ja, das zeigt sich dann besonders deutlich in den Schriftsätzen. Zeit und Kostendruck können da keine wirklichen Argumente sein, wenn sich vor Augen hält, wie offensichtlich diese Fehler sind und wie mühelos sie zu beheben wären. Das gilt noch verstärkt dann, wenn jeder mit etwas Kompetenz erkennt, dass die Klage gar nicht erst hätte erhoben werden sollen (was dann auch Zeit gespart hätte).
Bei Richtern sieht es etwas anders aus. Während man es mit viel Glück auch ohne Kompetenzen durch die Examina schaffen kann, kann man es ja doch eher nicht in Bereiche schaffen, die einem den Justizdienst öffnen würden. An Richter habe ich höhere Qualitätaansprüche als an irgendwelche Anwälte. Der Durchschnittsrichter leistet wohl auch bessere Qualität als der Durchschnittsanwalt. Aber auch hier kann es hart kommen. Zum Beispiels durch irgendwelche offensichtlich grundrechtzerfetzende Beschlüsse (besonders gerne von Familiengerichten), welche die obergerichtliche (und eigentlich nur Selbstverständlichkeiten betonende) Rechtssprechung einfach ignorieren.
Mich wundert es daher gar nicht, wenn ich immer wieder ein Beispiels für juristische Schlechtleistung lesen muss. Nur kann ich nicht sagen, wie große der Anteil der schlechten Juristen ("die meisten") nun ist.
[Umgekehrt gibt es auch gute Leute, die es mit ganz viel Pech übel erwischen kann. ABer das ist nicht das Thema hier.]
Und ja, das zeigt sich dann besonders deutlich in den Schriftsätzen. Zeit und Kostendruck können da keine wirklichen Argumente sein, wenn sich vor Augen hält, wie offensichtlich diese Fehler sind und wie mühelos sie zu beheben wären. Das gilt noch verstärkt dann, wenn jeder mit etwas Kompetenz erkennt, dass die Klage gar nicht erst hätte erhoben werden sollen (was dann auch Zeit gespart hätte).
Bei Richtern sieht es etwas anders aus. Während man es mit viel Glück auch ohne Kompetenzen durch die Examina schaffen kann, kann man es ja doch eher nicht in Bereiche schaffen, die einem den Justizdienst öffnen würden. An Richter habe ich höhere Qualitätaansprüche als an irgendwelche Anwälte. Der Durchschnittsrichter leistet wohl auch bessere Qualität als der Durchschnittsanwalt. Aber auch hier kann es hart kommen. Zum Beispiels durch irgendwelche offensichtlich grundrechtzerfetzende Beschlüsse (besonders gerne von Familiengerichten), welche die obergerichtliche (und eigentlich nur Selbstverständlichkeiten betonende) Rechtssprechung einfach ignorieren.
Mich wundert es daher gar nicht, wenn ich immer wieder ein Beispiels für juristische Schlechtleistung lesen muss. Nur kann ich nicht sagen, wie große der Anteil der schlechten Juristen ("die meisten") nun ist.
25.02.2021, 15:14
(25.02.2021, 15:00)Gast schrieb: Ganz ehrlich. Bei streitwerten um die 500-3500€ lohnt es sich halt nicht sich sonderlich viel Mühe zu machen.
Das geht allenfalls nebenberuflich mit ausgiebiger tiefe
Dann sollte man es ebenahlt ganz sein lassen. Und auf gar einen Fall das Gericht mit einem Fall belästigen, denen man sich selber nicht ordentlich angesehen hat. Das schuldet man aufgrund des Kostenrisikos auch seinem Mandanten.
Abgesehen davon würde ich meinen, dass man auch mit wenig Mühe bessere Ergebnisse erzielen könnte. Es ist nicht zu wenig Mühe, sondern nur zu wenig Talent.