10.07.2017, 20:33
Bei mir dauert es so lange, weil es sich mittlerweile um Pensionäre handelt, die einfach keine Zeit haben es sich auch nur anzugucken momentan, weil so viel anderes zu tun ist....! So viel aber auch dazu WIE wichtig dass doch alles ist (ja sieht man ja wie wichtig und ernst sich damit befasst wird) :-/
10.07.2017, 22:04
@ Skandalschreiber2:
Danke für deine Erklärung.
Habe zur Sicherheit mal nachgeschaut. Die Abweichungsklausel gestattet in Niedersachsen genauso wie auch in Hessen (da wusste ich es) die Abweichung um einen Punkt. Mit anderen Worten: Wenn ich es richtig verstehe, ist bei der Verbesserung durch Wiederholung der Klausuren nur ein Punkt mehr in der Gesamtnote möglich.
Klar, ein Punkt ist für manche viel, aber bei manchen Kandidaten waren ja fünf Klausuren betroffen.
Die Abweichungsklausel bezieht sich zudem ja genau auf den Gesamteindruck auch der mündlichen Leistungen des Kandidaten: "Der Prüfungsausschuss kann von der für die Staatsprüfungen errechneten Prüfungsgesamtnote bis zu einem Punkt abweichen, wenn dies aufgrund des Gesamteindrucks aller Prüfungsleistungen den Leistungsstand des Prüflings besser kennzeichnet und die Abweichung auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss hat."
Die Wiederholung läuft doch leer, wenn nur um bis zu einen Punkt verbessert werden kann, andererseits bei geringfügigen Verbesserungen die Kommission sagen kann, das war zu wenig. Auch sonst ist die Rechtsgrundlage nicht ganz sauber, weil ja wie gesagt auf einen Gesamteindruck abgestellt wird, den die damalige Kommission nicht (mehr) haben kann.
@Skandalschreiber1:
Hast du jetzt bestanden oder nicht? "Habe fertig" kann ja beides bedeuten.
Danke für deine Erklärung.
Habe zur Sicherheit mal nachgeschaut. Die Abweichungsklausel gestattet in Niedersachsen genauso wie auch in Hessen (da wusste ich es) die Abweichung um einen Punkt. Mit anderen Worten: Wenn ich es richtig verstehe, ist bei der Verbesserung durch Wiederholung der Klausuren nur ein Punkt mehr in der Gesamtnote möglich.
Klar, ein Punkt ist für manche viel, aber bei manchen Kandidaten waren ja fünf Klausuren betroffen.
Die Abweichungsklausel bezieht sich zudem ja genau auf den Gesamteindruck auch der mündlichen Leistungen des Kandidaten: "Der Prüfungsausschuss kann von der für die Staatsprüfungen errechneten Prüfungsgesamtnote bis zu einem Punkt abweichen, wenn dies aufgrund des Gesamteindrucks aller Prüfungsleistungen den Leistungsstand des Prüflings besser kennzeichnet und die Abweichung auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss hat."
Die Wiederholung läuft doch leer, wenn nur um bis zu einen Punkt verbessert werden kann, andererseits bei geringfügigen Verbesserungen die Kommission sagen kann, das war zu wenig. Auch sonst ist die Rechtsgrundlage nicht ganz sauber, weil ja wie gesagt auf einen Gesamteindruck abgestellt wird, den die damalige Kommission nicht (mehr) haben kann.
@Skandalschreiber1:
Hast du jetzt bestanden oder nicht? "Habe fertig" kann ja beides bedeuten.
10.07.2017, 23:32
Ja, nach Punkt (der Gesamtnote) mag für manche zu wenig sein. Bei mir waren auch 5 Klausuren betroffen, wiederholt habe ich aber nicht alle 5. Und ob aus 5,7 dann bistum 6,7 werden oder aus 7 dann 8 oder gar aus 8 dann ggf 9 sind ja schon deutliche Unterschiede - gerade wo jedes Pünktchen bei den Juristen zählt.
Ich kann dir jetzt aber auch gar nicht aus dem Kopf und ohne einzurechnen sagen wie viel besser man jede Klausur schreiben müsste, damit es sich um einen kompletten Gesamtpunkt in der Endnote auswirkt (ich glaube jede Klausur zählt ja auch nur ca 7% oder so der Endnote). Von daher vermute ich mal, dass man die Klausuren schon deutlich besser schreiben muss als vor einigen Jahren, um überhaupt wirklich nah an den kompletten 1 Punkt mehr in der Gesamtnote zu kommen.
Ich kann dir jetzt aber auch gar nicht aus dem Kopf und ohne einzurechnen sagen wie viel besser man jede Klausur schreiben müsste, damit es sich um einen kompletten Gesamtpunkt in der Endnote auswirkt (ich glaube jede Klausur zählt ja auch nur ca 7% oder so der Endnote). Von daher vermute ich mal, dass man die Klausuren schon deutlich besser schreiben muss als vor einigen Jahren, um überhaupt wirklich nah an den kompletten 1 Punkt mehr in der Gesamtnote zu kommen.
11.07.2017, 09:21
Genau darauf wollte ich ja hinaus. Der Unterschied zwischen 7,8 und 8,1 ist nominell klein. Da könnte die Kommission auch sagen, das sei eine zu geringe Abweichung. Andererseits ist 8 im Zweiten Examen schon oft die neue Staatsnote.
Und wenn fünf Klausuren betroffen sind, müssten sich manche Kandidaten durchaus deutlicher verbessern könnten. Jedenfalls theoretisch müsste man die Vervesserung nach oben offen lassen meines Erachtens. Dass natürlich faktisch die Möglichkeiten nach Jahren außerhalb der Ausbildung eher schlechter sind, ist klar, spielt aber für die rechtliche Beurteilung keine Rolle.
Und wenn fünf Klausuren betroffen sind, müssten sich manche Kandidaten durchaus deutlicher verbessern könnten. Jedenfalls theoretisch müsste man die Vervesserung nach oben offen lassen meines Erachtens. Dass natürlich faktisch die Möglichkeiten nach Jahren außerhalb der Ausbildung eher schlechter sind, ist klar, spielt aber für die rechtliche Beurteilung keine Rolle.
11.07.2017, 10:06
Ja, ich stimme dir vollkommen zu. Ich verstehe dieses ganze Konstrukt, was um die Sache gebaut wurde, eh nicht: man schreibt nach Jahren nochmal: ist die Note besser dann gibts auch die neue Endnote. Ist es schlechter, dann darf den Leuten Jahre nun kein Nachteil erwachsen (den hatten sie ja ggf. eh weil nicht auszuschließen ist das sie schlechter bewertet wurden und ich wage zu behaupten das alle mittlerweile irgendwo im Berufsleben sind) und es bleibt bei der alten Gesamtnote (intern gelten dann halt meinetwegen die neu geschriebenen Noten). Fertig, aus.
Es könnte doch so einfach sein... :D
Es könnte doch so einfach sein... :D
12.07.2017, 11:49
Ich habe inzwischen auch meine Noten erhalten und überraschenderweise habe ich mich nicht verbessert, sondern exakt die selbe Gesamtpunktzahl wie beim ersten Versuch. Erst habe ich mich sehr geärgert und eine Verschwörung gewittert, weil es so lange gedauert hat und es schon merkwürdig ist, dass es exakt die selbe Gesamtpunktzahl ist, inzwischen ist es aber ok für mich. Ich habe es zumindest versucht und muss mir nun wenigstens keine Gedanken mehr darüber machen, ob ich eine mündliche Prüfung bekomme...
12.07.2017, 12:38
Mein Kumpel hat jetzt, nachdem er sein altes Zeugnis zurückgeschickt hat, die Nachricht bekommen, dass er durchgefallen ist. Er gehörte zu der Gruppe die "mehr Hintergründe" hier als "Skandal-Verdachtsschreiber" bezeichnet hat. Er wusste, dass er durchfallen kann, hat es aber verdrängt. Von außen nicht verständlich, aber gut.
Finde das ganze trotzdem fies, den Leuten so Hoffnung zu machen.
Finde das ganze trotzdem fies, den Leuten so Hoffnung zu machen.
12.07.2017, 14:24
@Skandalschreiber3: Das ist ja ein Zufall. Wie viele Klausuren hattest du wiederholt und hast du dieselbe Punktzahl in genau denselben Klausuren erzielt oder meinetwegen damals in Strafrecht weniger und jetzt aber dafür in ZivilR? Du kannst dir jetzt immerhin nicht vorwerfen es nicht versucht zu haben, von daher war es einen Versuch wert (und schlechter als damals warst du ja auch nicht - vllt ein Trost für das eigene Ego, denn es liegt ja doch eine schöne Zeitspanne seit dem letzten Mal dazwischen). ;)
@wütrr: Sofern das wirklich stimmen sollte (kann ich mir immer noch nicht vorstellen, wenn du aber auch selbst sagst das ihm bewusst war das er durchfallen kann verstehe ich es sogar noch weniger): was passiert denn dann jetzt mit ihm (auch hinsichtlich seines aktuellen Jobs)? Wie sieht sein Plan aus?
@wütrr: Sofern das wirklich stimmen sollte (kann ich mir immer noch nicht vorstellen, wenn du aber auch selbst sagst das ihm bewusst war das er durchfallen kann verstehe ich es sogar noch weniger): was passiert denn dann jetzt mit ihm (auch hinsichtlich seines aktuellen Jobs)? Wie sieht sein Plan aus?
12.07.2017, 15:38
@Skandalschreiber2: Ich habe 7 Klausuren nochmal geschrieben, die Punkte in den einzelnen Klausuren unterscheiden sich, nur die Gesamtpunktzahl ist exakt gleich. Die Punkte liegen dieses Mal wesentlich enger beieinander, letztes Mal waren große Ausreißer nach oben und nach unten dabei.
@wütrr: Ganz glauben kann ich die Sache ehrlich gesagt nicht, wie kann man bitte sehenden Auges sein Examen riskieren??? Zudem müsste es doch einen Wiederholungsversuch geben, wenn es das erste Mal ist, dass der Betreffende durchfällt?
@wütrr: Ganz glauben kann ich die Sache ehrlich gesagt nicht, wie kann man bitte sehenden Auges sein Examen riskieren??? Zudem müsste es doch einen Wiederholungsversuch geben, wenn es das erste Mal ist, dass der Betreffende durchfällt?
19.07.2017, 21:18
Huch, da ist man ein paar Tage im Urlaub, nüchtert aus und dann sowas.Das muss ich erstmal alles lesen...
Ja, bestanden. Die Verantwortung dafür trage ich dann wohl auch alleine.
Das LJPA hatte sich als Schmankerl ausgedacht mir den Chefermittler als Prüfer vorzusetzen. Ein wirklich netter Mann, wie ich anmerken möchte. Ansonsten galt: Augen zu und durch.
Bald ist die Erholungszeit vorbei und es geht back to Job. Vermutlich geht es fast so weiter wie vorher. Nur mit Gerichtsterminen. :D Und mit mehr Geld aufm Konto :D:P:D
In den letzten Wochen habe ich dann auch noch mein Leben wieder organisiert. Gott, hatte ich viel Post ignoriert. Da kann man hier nicht jeden Tag rumhängen.
Joa, bei der Frage 7,9 oder 8,1 meine ich, dass es Bundesländer gibt, wo genau das den Unterschied macht, weil die für den StA mindestens eine 8 vor dem Komma wollen.
Die Punkte und damit auch die veränderte Endnote stehen dem jeweiligen Prüfling zu. Es geht ja auch darum endlich ein "richtiges" Zeugnis zu haben. M.E. iat es daher egal, wie gering die Abweichung ist.
@Skandalschreiber3: Is ja nen Ding mit den Punkten. Da aber die meisten Leute nach der Prüfung im Wissen abbauen, solltest du stolz sein, dass du deinen Wissensstand so halten konntest. Ich habe es in der Mündlichen gemerkt, dass ich da sicherlich 2014 fitter gewesen wäre.
@Skandalschreiber2: Etwa immer noch keine verbindliche Aussage vom LJPA wohin die Reise nun geht? Es ist eine Frechheit. Ist da einer der Prüfer tot umgefallen und kann nichts mehr dazu sagen?
Was den wüterr angeht. Ich glaube es nach wie vor auch nicht. Aber falls es so ist, würde ich klagen und den Wahlkampf ausnutzen, sprich den Ulrich Meier Notruf-Button betätigen. Da Stern-TV bei mir auch schon auf der Matte stand, dürfte da mediales Interesse auch an breiterer Front vorhanden sein. Das ist ja nicht schlecht um Druck aufzubauen.
Lustig: Arg. vom BVerfG: Es gibt nur 2 Examensversuche, weil dann davon ausgegangen werden muss, dass auch eine weitere Ausbildung nicht zum Bestehen führen würde (weitere Ausbildung sinnlos). Ob die Argumentation standhält, wenn jemand schon als RA gearbeitet und sich bewährt hat? Das würde ich mal drauf ankommen lassen und im Zweifel auf einen völlig neuen Versuch klagen.
Aber wie gesagt: Ich glaube die ganze Story nicht. Das LJPA ist in dieser Angelegenheit inzwischen eigentlich darauf bedacht alles vernünftig über die Bühne zu bringen.
Ja, bestanden. Die Verantwortung dafür trage ich dann wohl auch alleine.
Das LJPA hatte sich als Schmankerl ausgedacht mir den Chefermittler als Prüfer vorzusetzen. Ein wirklich netter Mann, wie ich anmerken möchte. Ansonsten galt: Augen zu und durch.
Bald ist die Erholungszeit vorbei und es geht back to Job. Vermutlich geht es fast so weiter wie vorher. Nur mit Gerichtsterminen. :D Und mit mehr Geld aufm Konto :D:P:D
In den letzten Wochen habe ich dann auch noch mein Leben wieder organisiert. Gott, hatte ich viel Post ignoriert. Da kann man hier nicht jeden Tag rumhängen.
Joa, bei der Frage 7,9 oder 8,1 meine ich, dass es Bundesländer gibt, wo genau das den Unterschied macht, weil die für den StA mindestens eine 8 vor dem Komma wollen.
Die Punkte und damit auch die veränderte Endnote stehen dem jeweiligen Prüfling zu. Es geht ja auch darum endlich ein "richtiges" Zeugnis zu haben. M.E. iat es daher egal, wie gering die Abweichung ist.
@Skandalschreiber3: Is ja nen Ding mit den Punkten. Da aber die meisten Leute nach der Prüfung im Wissen abbauen, solltest du stolz sein, dass du deinen Wissensstand so halten konntest. Ich habe es in der Mündlichen gemerkt, dass ich da sicherlich 2014 fitter gewesen wäre.
@Skandalschreiber2: Etwa immer noch keine verbindliche Aussage vom LJPA wohin die Reise nun geht? Es ist eine Frechheit. Ist da einer der Prüfer tot umgefallen und kann nichts mehr dazu sagen?
Was den wüterr angeht. Ich glaube es nach wie vor auch nicht. Aber falls es so ist, würde ich klagen und den Wahlkampf ausnutzen, sprich den Ulrich Meier Notruf-Button betätigen. Da Stern-TV bei mir auch schon auf der Matte stand, dürfte da mediales Interesse auch an breiterer Front vorhanden sein. Das ist ja nicht schlecht um Druck aufzubauen.
Lustig: Arg. vom BVerfG: Es gibt nur 2 Examensversuche, weil dann davon ausgegangen werden muss, dass auch eine weitere Ausbildung nicht zum Bestehen führen würde (weitere Ausbildung sinnlos). Ob die Argumentation standhält, wenn jemand schon als RA gearbeitet und sich bewährt hat? Das würde ich mal drauf ankommen lassen und im Zweifel auf einen völlig neuen Versuch klagen.
Aber wie gesagt: Ich glaube die ganze Story nicht. Das LJPA ist in dieser Angelegenheit inzwischen eigentlich darauf bedacht alles vernünftig über die Bühne zu bringen.