23.02.2021, 12:02
In Bawü gilt folgendes:
Vor 2020 kam man mit unter 8 rein. Irgendwie änderte sich die Leitlinie Anfang 2020, so dass man unter 8 nicht mehr rein kommt. Paar Bekannte durften sogar zum Gespräch antanzen mit unter 8 und wurden hinterher wegen der Note abgelehnt.
Vor 2020 kam man mit unter 8 rein. Irgendwie änderte sich die Leitlinie Anfang 2020, so dass man unter 8 nicht mehr rein kommt. Paar Bekannte durften sogar zum Gespräch antanzen mit unter 8 und wurden hinterher wegen der Note abgelehnt.

23.02.2021, 16:41
Unter 8 war schon immer die Ausnahme.
23.02.2021, 17:05
(23.02.2021, 11:34)Gast schrieb:Das dürfte nicht der Punkt sein. Es erleben schließlich alle Bundesländer, selbst ländliche Bezirke, einen Run auf die Justiz. Warum das so ist, weiß ich auch nicht. Grds. sind Juristen von Corona kaum betroffen, das hat nicht viel mit Vorhandensein von Industrie zu tun. Es mag zwar einige GK geben, die einen Einstellungsstopp haben oder hatten, aber das allein wird kaum der Grund sein, warum es plötzlich so viele in die Justiz zieht.(23.02.2021, 11:18)Gast schrieb:(23.02.2021, 11:04)Gast schrieb: Baden-Württemberg fährt die Schiene „in der Regel mindestens 2x 8,0 Punkte“. Natürlich gibt es Abweichungen nach unten, wenn ein ansprechender Ausgleich vorliegt. Ausnahmen sind jedoch gerade nicht die Regel. Die Chancen mit 2x 8,0 sind wirklich gut!
Die Chancen waren vielleicht gut. Du bist wahrscheinlich frisch aus dem Ref. und hast noch nicht mitbekommen, dass es, coronabedingt, einen extremen Ansturm auf die Justiz in nahezu allen BL gibt.
Schau in den Nachbarthreads, in denen Leute mit weit über 8 Punkten im 2. keine Chance haben. Selbst OLG Hamm, einer der unbeliebtesten Bezirke der Republik, in dem man 2019 noch mit 7,77 Punkten rein kam, ist mit knapp über 8 Punkten schon länger aussichtslos. Da brauchst Du schon sehr viel Glück und ein überragendes 1. Examen, wenn Du mit unter 9 Punkten dort genommen wirst.
Die theoretische Mindestgrenze ist völlig irrelevant, wenn man so viele gute Bewerber hat wie derzeit. 8,0 im 2. wird nirgends reichen, auch knapp drüber nicht.
In BW und BY gibt es sehr viel produzierende Industrie, hier ist man vom Lockdown nicht stark betroffen. Auswirkungen auf den Kanzleimarkt sind hier nicht wirklich spürbar. Das mag in allen anderen, eher armen Ländern sicher anders sein.
Nahbereichserfahrungen: Mit zwei befriedigenden Examina ab 8 Punkten hat man hier nicht nur im Staatsdienst gute Chancen! Das mag in Hamm oder ganz NRW sicher anders sein. ;-)
Wenn man nach den Voraussetzungen fragt, bekommt man von Leuten mit entsprechender Erfahrung eben auch die vielleicht nicht so ermutigende Auskunft, die man auch in vielen Nachbarthreads lesen kann. Letztlich kann sich ja jeder bewerben und es ausprobieren, aber die formale Grenze von 8 Punkten hat halt mit den realen Voraussetzungen seit letztem Jahr nichts zu tun.
23.02.2021, 17:15
Es gibt keine formale Grenze in BW.
23.02.2021, 17:25
(23.02.2021, 17:15)Gast schrieb: Es gibt keine formale Grenze in BW.
Auf der Hompage heißt es, beide Examina "müssen in der Regel mit mind. 8 Punkten abgeschlossen sein". Natürlich ist das ein Grenze, es heißt "müssen", nicht "sollen". Eine eventuelle Ausnahmeregelung, die sich aus "in der Regel" entnehmen lässt, ändert daran nichts.
Unabhängig davon ist gerade der Punkt, dass man auch mit Erreichen oder knappen Überschreiten der 8 Punkte seit Frühjahr 2020 keine Chance hat. Warum dann Du dann so sinnlose Diskussionen über eine nicht-formale Grenze anführst, ist unverständlich. Wenn schon 8,4 oder 8,6 nicht reichen, ist es doch für jemanden mit 7,8 völlig irrelevant, ob man früher in einem wie auch immer begründeten Ausnahmefall mal eine minimale Abweichung von 8,0 zugelassen hat.
23.02.2021, 20:45
Eins ist aber auch klar: Die bloße Erfüllung einer Noten-Erwartung hat nicht unmittelbar die Einstellung zur Folge.
Vielmehr findet - unter Beachtung der Bestenauslese - auch eine Auswahl der Bewerber nach anderen Kriterien statt. Namentlich die bisherige Berufserfahrung als Anwalt.
Heißt: Der 9,0 Punkte-Interessent wird nicht abgelehnt, weil es einen mit 9,1 Punkte gibt. Es findet nämlich ein Auswahlverfahren statt, in welches man ab 8,0 regelmäßig gelangt. Natürlich kann man an auch unter Berufung auf eine ungenügende Note abgelehnt werden. Das ist in BW, bei sehr hohem Einstellungsbedarf, nicht zwingend der Fall.
Probiert es einfach aus, alles andere ist ja sowieso pure Theorie und Gerede von Leuten, die selbst nicht betroffen sind.
23.02.2021, 21:04
(23.02.2021, 20:45)Gast schrieb:Eins ist aber auch klar: Die bloße Erfüllung einer Noten-Erwartung hat nicht unmittelbar die Einstellung zur Folge.
Vielmehr findet - unter Beachtung der Bestenauslese - auch eine Auswahl der Bewerber nach anderen Kriterien statt. Namentlich die bisherige Berufserfahrung als Anwalt.
Heißt: Der 9,0 Punkte-Interessent wird nicht abgelehnt, weil es einen mit 9,1 Punkte gibt. Es findet nämlich ein Auswahlverfahren statt, in welches man ab 8,0 regelmäßig gelangt. Natürlich kann man an auch unter Berufung auf eine ungenügende Note abgelehnt werden. Das ist in BW, bei sehr hohem Einstellungsbedarf, nicht zwingend der Fall.
Probiert es einfach aus, alles andere ist ja sowieso pure Theorie und Gerede von Leuten, die selbst nicht betroffen sind.
Zumal es zwei Examina gibt. Mit 11 Punkten im Ersten Examen und 8,x im zweiten Examen geht sicher was.
23.02.2021, 21:07
(23.02.2021, 21:04)Gast schrieb:(23.02.2021, 20:45)Gast schrieb:Eins ist aber auch klar: Die bloße Erfüllung einer Noten-Erwartung hat nicht unmittelbar die Einstellung zur Folge.
Vielmehr findet - unter Beachtung der Bestenauslese - auch eine Auswahl der Bewerber nach anderen Kriterien statt. Namentlich die bisherige Berufserfahrung als Anwalt.
Heißt: Der 9,0 Punkte-Interessent wird nicht abgelehnt, weil es einen mit 9,1 Punkte gibt. Es findet nämlich ein Auswahlverfahren statt, in welches man ab 8,0 regelmäßig gelangt. Natürlich kann man an auch unter Berufung auf eine ungenügende Note abgelehnt werden. Das ist in BW, bei sehr hohem Einstellungsbedarf, nicht zwingend der Fall.
Probiert es einfach aus, alles andere ist ja sowieso pure Theorie und Gerede von Leuten, die selbst nicht betroffen sind.
Zumal es zwei Examina gibt. Mit 11 Punkten im Ersten Examen und 8,x im zweiten Examen geht sicher was.
17 Punkte Schwerpunkt regelt

23.02.2021, 21:26
(23.02.2021, 21:07)Gast schrieb:(23.02.2021, 21:04)Gast schrieb:(23.02.2021, 20:45)Gast schrieb:Eins ist aber auch klar: Die bloße Erfüllung einer Noten-Erwartung hat nicht unmittelbar die Einstellung zur Folge.
Vielmehr findet - unter Beachtung der Bestenauslese - auch eine Auswahl der Bewerber nach anderen Kriterien statt. Namentlich die bisherige Berufserfahrung als Anwalt.
Heißt: Der 9,0 Punkte-Interessent wird nicht abgelehnt, weil es einen mit 9,1 Punkte gibt. Es findet nämlich ein Auswahlverfahren statt, in welches man ab 8,0 regelmäßig gelangt. Natürlich kann man an auch unter Berufung auf eine ungenügende Note abgelehnt werden. Das ist in BW, bei sehr hohem Einstellungsbedarf, nicht zwingend der Fall.
Probiert es einfach aus, alles andere ist ja sowieso pure Theorie und Gerede von Leuten, die selbst nicht betroffen sind.
Zumal es zwei Examina gibt. Mit 11 Punkten im Ersten Examen und 8,x im zweiten Examen geht sicher was.
17 Punkte Schwerpunkt regelt
Wen interessiert der Schwerpunkt. Bei 17 Punkten sicher keinen.
23.02.2021, 21:29
17 P machen mit 30% schon viel aus