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  5. Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz
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Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz
Gast
Unregistered
 
#1
23.02.2021, 19:30
Liebe Gemeinde, 

Wie ist das eigentlich: nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit in der Justiz (Richter auf Probe), kann man dann eigentlich mit Erfolg ,,anregen" in welchem Bezirk man nach der Verbeamtung auf Lebenszeit eingesetzt werden möchte?

Ich fange bald in einem Bundesland an (Sachsen-Anhalt) wo man mir im Rahmen des Vorstellungsgespräches mitteilte, dass man sich nach der Probezeit noch einmal ,, quasi-bewerbe" für den jeweiligen Standort. Kriterium seien dann die Bewertungen innerhalb der Probezeit sowie Bedarf. Das verstehe ich nicht so ganz.

Ich male mir jetzt folgendes Szenario aus: was wenn es in meinem Bundesland nach meiner Probezeit nirgends Plätze mehr gibt? War ich drei Jahre dann nur zum Spaß Richter auf Probe? 

Beste Grüße
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
23.02.2021, 19:33
Dann lässt man sich in ein anderes Bundesland versetzen.
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Gast
Unregistered
 
#3
23.02.2021, 19:39
(23.02.2021, 19:30)Gast schrieb:  Liebe Gemeinde, 

Wie ist das eigentlich: nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit in der Justiz (Richter auf Probe), kann man dann eigentlich mit Erfolg ,,anregen" in welchem Bezirk man nach der Verbeamtung auf Lebenszeit eingesetzt werden möchte?

Ich fange bald in einem Bundesland an (Sachsen-Anhalt) wo man mir im Rahmen des Vorstellungsgespräches mitteilte, dass man sich nach der Probezeit noch einmal ,, quasi-bewerbe" für den jeweiligen Standort. Kriterium seien dann die Bewertungen innerhalb der Probezeit sowie Bedarf. Das verstehe ich nicht so ganz.

Ich male mir jetzt folgendes Szenario aus: was wenn es in meinem Bundesland nach meiner Probezeit nirgends Plätze mehr gibt? War ich drei Jahre dann nur zum Spaß Richter auf Probe? 

Beste Grüße


Du bist solange in der Probezeit bis du verplant wirst. Bei einem Bekannten war es so, dass er fast 5 Jahre Richter auf Probe war bis dann etwas passendes für ihn frei war.
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Gast
Unregistered
 
#4
23.02.2021, 22:38
Das wurde dir schon ganz zutreffend erklärt. Mir ist jetzt nicht ganz klar, woher dein Verständnisproblem rührt.
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Ronny
Unregistered
 
#5
24.02.2021, 07:34
In Sachsen Anhalt muss man meist 5+ Jahre warten. Du bewirbst dich auf eine konkrete Stelle, die im Justizamtsblatt ausgeschrieben ist.

Nach Ablauf von 5 Jahren müssen die dich ernennen oder mit Begründung entlassen. Dann würde man dir halt einen Platz suchen. Da in Sachen Anhalt bis 2030 90 Prozent der Justiz in Pension gehen, sollte das kein Problem sein
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Gast
Unregistered
 
#6
24.02.2021, 08:19
Die Ernennung erfolgt immer auf eine konkrete Planstelle an einem konkreten Gericht. Ohne deinen Willen kannst du auch nicht an einem bestimmten Gericht ernannt werden. Deshalb sind zB in Brandenburg viele länger Ri auf Probe als nötig, weil auf eine Planstelle in Potsdam gewartet wird.

Und eine Entlassung nach 5 Jahren statt Ernennung ist de jure völlig ausgeschlossen. Sie ist schon nach der ersten "geeignet" Beurteilung sehr, sehr schwierig. Nach 2 Jahren Dienstzeit ist sie quasi nicht mehr möglich, wenn du nicht gerade straffällig wirst.
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