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Antworten

 
Ref nebentätigkeit bayern
Danny
Unregistered
 
#1
19.02.2021, 22:05
Hallo, hat jemand Infos, wie viel man nebenbei in Bayern verdienen darf und ab wann wie viel gekürzt wird? Wurde nicht so recht schlau.
Danke!
Lg
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Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php

Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Gast
Unregistered
 
#2
19.02.2021, 22:20
(19.02.2021, 22:05)Danny schrieb:  Hallo, hat jemand Infos, wie viel man nebenbei in Bayern verdienen darf und ab wann wie viel gekürzt wird? Wurde nicht so recht schlau.
Danke!
Lg

Du bist Jurist, beantworte deine Frage mit dem Gesetz. Die Antwort liefert hier Art. 3 Abs. 3 SiGjurVD.
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Gast
Unregistered
 
#3
20.02.2021, 11:43
(19.02.2021, 22:05)Danny schrieb:  Hallo, hat jemand Infos, wie viel man nebenbei in Bayern verdienen darf und ab wann wie viel gekürzt wird? Wurde nicht so recht schlau.
Danke!
Lg

Würde dir in jedem Fall davon abraten.
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Ass aus BY
Unregistered
 
#4
20.02.2021, 23:54
Würde in jedem Fall empfehlen, angestellt tätig zu sein und nicht selbstständig.

Das LfF kürzt bei einer selbstständigen Nebentätigkeit auf Grundlage des Umsatzes und nicht des Gewinns. Da kann schon mal mehr gekürzt werden, als Gewinn bleibt...
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danny
Unregistered
 
#5
22.02.2021, 15:38
Super, danke für die hilfreiche Antwort! Kannst du auch einen Betrag nennen, ab wann erfahrungsgemäß gekürzt wird? ich nehme an, dass z.B. 450 € nicht auf die Unterhaltshilfe angerechnet werden?
Merci !
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Gast
Unregistered
 
#6
22.02.2021, 16:48
(22.02.2021, 15:38)danny schrieb:  Super, danke für die hilfreiche Antwort! Kannst du auch einen Betrag nennen, ab wann erfahrungsgemäß gekürzt wird? ich nehme an, dass z.B. 450 € nicht auf die Unterhaltshilfe angerechnet werden?
Merci !

Das hat der Kollege doch oben bereits beantwortet?! Nochmal: Art. 3 Abs. 3 SiGjurVD.
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