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Strafverteidigerhonorar
Gast
Unregistered
 
#1
17.02.2021, 15:08
Hey Leute,

mal eine Interessensfrage:

Ein Kumpel hat jetzt bei einem in unserer Region renommierten Strafverteidiger angefangen und hat mir erzählt, dass sein Chef pro Gerichtstag bis zu 2.000 Euro abrechnet, pauschal, während das Vorverfahren und alles andere nach Stunden läuft.

Ist das üblich bei Strafverteidigern? Wieso macht man das nicht einfach alles auf Stundensatzbasis? 2.000 Euro kommt mir auch viel vor, dafür dass so ein Gerichtstag auch mal nur eine Stunde dauern kann.

Ich selbst mache Null Strafrecht und habe daher keine Ahnung.
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Gast
Unregistered
 
#2
17.02.2021, 16:16
(17.02.2021, 15:08)Gast schrieb:  Hey Leute,

mal eine Interessensfrage:

Ein Kumpel hat jetzt bei einem in unserer Region renommierten Strafverteidiger angefangen und hat mir erzählt, dass sein Chef pro Gerichtstag bis zu 2.000 Euro abrechnet, pauschal, während das Vorverfahren und alles andere nach Stunden läuft.

Ist das üblich bei Strafverteidigern? Wieso macht man das nicht einfach alles auf Stundensatzbasis? 2.000 Euro kommt mir auch viel vor, dafür dass so ein Gerichtstag auch mal nur eine Stunde dauern kann.

Ich selbst mache Null Strafrecht und habe daher keine Ahnung.

Das kommt schlicht und ergreifend darauf an, ob der Strafverteidiger das verlangen kann. Tagespauschalen oder allgemein Pauschalen für Verfahrensabschnitte sind im Strafrecht üblich. Es gibt auch Top-Verteidiger, die bis zu 5.000 Euro pro Verhandlungstag nehmen. 2.000 Euro erscheint aber schon deutlich überdurchschnittlich.
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Gasto
Unregistered
 
#3
17.02.2021, 16:27
(17.02.2021, 15:08)Gast schrieb:  Hey Leute,

mal eine Interessensfrage:

Ein Kumpel hat jetzt bei einem in unserer Region renommierten Strafverteidiger angefangen und hat mir erzählt, dass sein Chef pro Gerichtstag bis zu 2.000 Euro abrechnet, pauschal, während das Vorverfahren und alles andere nach Stunden läuft.

Ist das üblich bei Strafverteidigern? Wieso macht man das nicht einfach alles auf Stundensatzbasis? 2.000 Euro kommt mir auch viel vor, dafür dass so ein Gerichtstag auch mal nur eine Stunde dauern kann.

Ich selbst mache Null Strafrecht und habe daher keine Ahnung.


Ist doch trotzdem so, dass die Verhandlung am Tag selbst noch mal Vorbereitung kostet, Anfahrt, warten, Verhandlung, Rückfahrt, Terminsbericht. Selbst bei einem einstündigen Termin kommen dann schnell 5 Stunden zusammen und dann wäre man wieder bei soliden 400 Euro die Stunde.
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Gast
Unregistered
 
#4
18.02.2021, 00:12
Das ist auch viel. Die Regelsätze liegen deutlich weiter unten. Allerdings ist es noch immer nicht die absolute Spitze.

Spricht aber auch dafür, dass der Anwalt eher Mandanten "mit Geld" hat, namentlich aus dem Wirtschaftsstrafrecht, eher kein BtMG-Jugendstrafrecht.

In so einer Hauptverhandlung muss man wohl auch einfach hellwach sein.
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