07.07.2017, 20:19
Hat vllt jemand auch berücksichtigt, dass der Mandant vorgetragen hat, er wisse nicht, ob sich die genannten Personen die Wohnung tatsächlich angeschaut haben? Oder das die Zeugenliste nur Namen, jedoch keine ladungsfähige Anschrift enthielt ?
08.07.2017, 16:14
Steht nicht immer im Bearbeitervermerk, dass man davon ausgehen soll, dass alles seine Richtigkeit hat?
08.07.2017, 16:26
08.07.2017, 21:21
Hat auch jemand den Gerichtsstand des 20 ZPO angenommen?
Der ist leider nicht sonderlich ausführlich kommentiert...
Und was habt ihr mit der Info gemacht, weshalb der Mandant nicht mehr einziehen wollte?
Der ist leider nicht sonderlich ausführlich kommentiert...
Und was habt ihr mit der Info gemacht, weshalb der Mandant nicht mehr einziehen wollte?
08.07.2017, 22:16
Hab den Gerichtsstand nach 29 ZPO, da der laut T/P auch auf gesetzliche SV anwendbar ist, wenn die in engem Zusammenhang mit einem Vertrag stehen. Das habe ich dann bejaht, weil ich die Ansprüche auf cic gestützt habe.
Die Schwangerschaft der Freundin habe ich so verwertet, dass sie zwar eine Pflichtverletzung wegen des Abbruchs der Vertrasverhandlungen entfallen lassen würde (da triftiger Grund), aber dennoch die Pflichtverletzung der Rückgabe in teilweise nicht vermietbarem Zustand bestehen bliebe. Deshalb lohnt sich insoweit ein Bestreiten des klägerischen Vortrags nicht.
Die Schwangerschaft der Freundin habe ich so verwertet, dass sie zwar eine Pflichtverletzung wegen des Abbruchs der Vertrasverhandlungen entfallen lassen würde (da triftiger Grund), aber dennoch die Pflichtverletzung der Rückgabe in teilweise nicht vermietbarem Zustand bestehen bliebe. Deshalb lohnt sich insoweit ein Bestreiten des klägerischen Vortrags nicht.
09.07.2017, 18:19
Hat jemand einen Tipp für morgen von irgendeinem Repetitor bekommen?
09.07.2017, 18:32
Würde mich auch mal interessieren.
Wie ist es bisher bei den NRWlern gelaufen? Ich fand die Klausuren materiell-rechtlich fair, aber hatte immense Zeitnot und bin nicht fertig geworden bei zwei Klausuren. Wie lief es bei euch? Noch wer nicht fertig geworden?
Wie ist es bisher bei den NRWlern gelaufen? Ich fand die Klausuren materiell-rechtlich fair, aber hatte immense Zeitnot und bin nicht fertig geworden bei zwei Klausuren. Wie lief es bei euch? Noch wer nicht fertig geworden?
09.07.2017, 20:17
(09.07.2017, 18:19)Geheimagent schrieb: Hat jemand einen Tipp für morgen von irgendeinem Repetitor bekommen?
Es wird gemunkelt es kommt eine Anklageschrift :angel:
Aber so weit ich das jetzt überlickt hab hat der BGH in letzter Zeit im Strafrecht nichts verrücktes entschieden was man auch so mit Hilfe von Definitionen und Kommentar hinbekommt.
Zeitnot hatte ich auch bei den Klausuren der Trick is, dass man den Eindruck einer fertigen Klausur erweckt also lieber bei der Zweckmäßigkeit dünnbleiben und einen prktischen Teil haben usw.
09.07.2017, 20:38
Uns wurde immer erzählt, dass man den praktischen Teil fertig bekommen muss, aber die Zweckmäßigkeit das A und O sei. Also überall sparen außer dort. Was ich an der juristischen Ausbildung am meisten liebe ist die Klarheit und Zuverlässigkeit sämtlicher examensrelevanter Hinweise :dodgy:
09.07.2017, 20:46
(09.07.2017, 20:38)Gast schrieb: Uns wurde immer erzählt, dass man den praktischen Teil fertig bekommen muss, aber die Zweckmäßigkeit das A und O sei. Also überall sparen außer dort. Was ich an der juristischen Ausbildung am meisten liebe ist die Klarheit und Zuverlässigkeit sämtlicher examensrelevanter Hinweise :dodgy:
Gerade im Strafrecht hab ich schon alles gehört von ohne praktischen Teil bekommt man nichtmal ein ausreichend bis eine Anklage kann auch ein Idiot schreiben also gibt das nicht viele Punkte.
Ist vielleicht so ein Mischding wenn man es nicht hat ist es sehr schlecht aber richtig Punkten kann man damit auch nicht wenn der Rest nicht toll ist.