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Ohne Schwerpunkt kein VB
Gast
Unregistered
 
#51
12.02.2021, 23:00
(21.11.2018, 12:15)Gast schrieb:  Ich arbeite in einer Großkanzlei und ich kann sagen es zählt zu den großen Mythen, dass der Schwerpunkt regelmäßig rausgerechnet wird. Ich glaube, das ist ein Mythos, der vor allem von Leuten verbreitet wird, die ihr VB auch ohne "Hilfe durch den Schwerpunkt" geschafft haben und die glauben, an einem solchen "Schwerpunkt-VB" sei etwas Minderwertiges dran. Es gibt in etlichen Kanzleien überhaupt nur wenige, die die Statistiken zu den Schwerpunkten kennen und verfolgen und deshalb den Schwerpunkt als unwichtig betrachten. Meistens sind das junge Absolventen, aber dieses Wissen ist in etlichen Kanzleien bei den Entscheidern noch nicht angekommen, weil sie selbst ihr Examen nach alten Regeln gemacht haben und keine Statistiken zu den neuen Regeln pauken, wieviele da jetzt wo besser abschneiden (glaube in Bayern ist die Differenz besonders frappierend). 

Vor allem aber wird ohnehin stärker auf das zweite Examen geschaut bei einer Einstellung als Anwalt und verkleinert man sich selbst den Bewerberpool, wenn man anfängt, Leute auszuladen, die im ersten Examen ihr VB nur durch den Schwerpunkt erreicht haben. Und den Bewerberpool verkleinern ist schlecht. Am Ende ist wichtig, dass man der Partnerschaft verkaufen kann, dass man seine Standards auch weiterhin nicht senkt (die berühmte "18er-Regel" etwa, wonach beide Examina in Summe 18 Punkte sein müssen und keins schlechter als 8 oder 7,5), aber geeignete Associates zu finden, die nicht nach 1-2 Jahren in den Staatsdienst abhauen, ist schwieriger geworden und man schaut gerne genauer hin. Und da ist gut, wenn man mehr Auswahl hat. 

Es gibt sicher auch Fälle, in denen auffällt, dass der Schwerpunkt und der staatliche Teil extrem voneinander abweichen, etwa bei einem gut im Schwerpunkt und einem ausreichend im Staatlichen. Und es gibt dann auch Personaler, denen so etwas auffällt und die kritische Fragen stellen. Aber nur wenige müssen Angst haben, dass man ihr erstes Examen auf ein befriedigend zurückrechnet, wenn es nur mit Schwerpunkt VB und ansonsten befriedigend ist. Eher Angst haben sollte man vor einem zweiten Examen unter 8, wenn man hoch hinaus will. Das ist weniger beeindruckend. 

Der Staatsdienst darf sowieso nix rausrechnen, da ist es völlig egal. Da schaut man aber mindestens so sehr auf das zweite Examen.
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Ella
Unregistered
 
#52
12.02.2021, 23:37
(19.11.2018, 21:48)NordJurist schrieb:  Hallo, mein endgültiges Ergebnis im Ersten ihne Schwerpunkt liegt bei 7,6. Mit Schwerpunkt komme ich auf eine Gesamtnote von 9,0. 

Wird mir jetzt ein Strick draus gemacht, weil ich nur erst durch den Schwerpunkt auf 9 komme? 

Ich fühle mich auch ehrlich gesagt nicht so, als sei das ein richtiges Prädikat. Ich hoffe aber trotzdem, dass sich mir nicht Türen dadurch verschließen. Ich weiß noch nicht, was ich später machen will.


In 90 % der Fälle wird keiner die Note auseinander rechnen. VB ist ein VB. Es gibt 10 % der Kanzleien, die sowas tun, aber naja auf die kommt es wirklich nicht an. 

Wenn du im zweiten 8,+ schaffst, dann sind dir vermutlich alle Wege offen
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NRWVerbesserung
Member
***
Beiträge: 163
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2020
#53
13.02.2021, 10:07
(12.02.2021, 23:37)Ella schrieb:  
(19.11.2018, 21:48)NordJurist schrieb:  Hallo, mein endgültiges Ergebnis im Ersten ihne Schwerpunkt liegt bei 7,6. Mit Schwerpunkt komme ich auf eine Gesamtnote von 9,0. 

Wird mir jetzt ein Strick draus gemacht, weil ich nur erst durch den Schwerpunkt auf 9 komme? 

Ich fühle mich auch ehrlich gesagt nicht so, als sei das ein richtiges Prädikat. Ich hoffe aber trotzdem, dass sich mir nicht Türen dadurch verschließen. Ich weiß noch nicht, was ich später machen will.


In 90 % der Fälle wird keiner die Note auseinander rechnen. VB ist ein VB. Es gibt 10 % der Kanzleien, die sowas tun, aber naja auf die kommt es wirklich nicht an. 

Wenn du im zweiten 8,+ schaffst, dann sind dir vermutlich alle Wege offen

Ehrlich gesagt kenne ich es genau andersherum: In 90 % der Fälle wird die Note auseinander gerechnet. Aber trotzdem musst du dir keine Sorgen machen, weil das 1. Examen einerseits weniger wichtig ist als das 2. Examen - andererseits sollte man nicht unter den Tisch fallen lassen, dass 7,6 Punkte eine starke Note ist! Was die 8,+ Punkte angeht, sehe ich das ähnlich wie mein(e) Vorredner(in). Mit 8,+ Punkten im 2. Examen stehen dir sehr viele Türen offen. Don't worry!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.02.2021, 10:09 von NRWVerbesserung.)
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Gast gpa
Unregistered
 
#54
13.02.2021, 14:56
Habe ähnliche Noten wie TE (mit SPB knapp über 9 insgesamt, Staatsteil knapp unter 8). Tier 1 in Hamburg (FSB, AO, LW, Quinn Emanuel) hat mir immer abgesagt, auch HoLo. Darunter ist aber fast alles an Kanzleien möglich
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Gast
Unregistered
 
#55
13.02.2021, 18:29
Der eigentliche Mythos ist, dass der Staatsdienst nicht rausrechnen dürfte. Darf er sehr wohl Pflichtfachprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung sind nunmal zwei unterschiedliche Prüfungen. Diese prüfen auch ganz andere Kompetenzen ab. Die Schwerpunktbereichsprüfung prüft gerade nicht, was man als später berufsrelevant beschreiben kann. Das scheint mir auch durch die Rechtssprechung abgesichert zu sein, wenn man sich die Rechtsprechung zum Prüfungsrecht ansieht.

Warum sollte der Staat auch meinen Schwerpunkt in Kriminologie oder Rechtsgeschichte berücksichtigen müssen, wenn es darum geht, meine Eignung festzustellen?

Es gibt ganz einfach kein Gesetz, dass vorschreibt, den Schwerpunkt mitzuberücksichtigen (bzw nur auf die Gesamtnote abzustellen). Und auch aus irgendeinem Rechtssatz lässt sich diese Vorgabe nicht ableiten.
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Gast
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#56
13.02.2021, 18:32
(13.02.2021, 18:29)Gast schrieb:  Der eigentliche Mythos ist, dass der Staatsdienst nicht rausrechnen dürfte. Darf er sehr wohl Pflichtfachprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung sind nunmal zwei unterschiedliche Prüfungen. Diese prüfen auch ganz andere Kompetenzen ab. Die Schwerpunktbereichsprüfung prüft gerade nicht, was man als später berufsrelevant beschreiben kann. Das scheint mir auch durch die Rechtssprechung abgesichert zu sein, wenn man sich die Rechtsprechung zum Prüfungsrecht ansieht.

Warum sollte der Staat auch meinen Schwerpunkt in Kriminologie oder Rechtsgeschichte berücksichtigen müssen, wenn es darum geht, meine Eignung festzustellen?

Es gibt ganz einfach kein Gesetz, dass vorschreibt, den Schwerpunkt mitzuberücksichtigen (bzw nur auf die Gesamtnote abzustellen). Und auch aus irgendeinem Rechtssatz lässt sich diese Vorgabe nicht ableiten.

Quatsch mit Soße.
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Gast
Unregistered
 
#57
13.02.2021, 19:32
Der Vergleich passt nicht so ganz. Bei der Bewerbung an der Uni werden die Plätze ja auch idR nach der Abinote vergeben. Da wird ja auch nicht Musik, Sport und Kunst ausgerechnet sondern die Abschlussnote zählt.
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Gast
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#58
13.02.2021, 19:38
(13.02.2021, 18:29)Gast schrieb:  Der eigentliche Mythos ist, dass der Staatsdienst nicht rausrechnen dürfte. Darf er sehr wohl Pflichtfachprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung sind nunmal zwei unterschiedliche Prüfungen. Diese prüfen auch ganz andere Kompetenzen ab. Die Schwerpunktbereichsprüfung prüft gerade nicht, was man als später berufsrelevant beschreiben kann. Das scheint mir auch durch die Rechtssprechung abgesichert zu sein, wenn man sich die Rechtsprechung zum Prüfungsrecht ansieht.

Warum sollte der Staat auch meinen Schwerpunkt in Kriminologie oder Rechtsgeschichte berücksichtigen müssen, wenn es darum geht, meine Eignung festzustellen?

Es gibt ganz einfach kein Gesetz, dass vorschreibt, den Schwerpunkt mitzuberücksichtigen (bzw nur auf die Gesamtnote abzustellen). Und auch aus irgendeinem Rechtssatz lässt sich diese Vorgabe nicht ableiten.

Das ist absolut unzutreffend.
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Gast
Unregistered
 
#59
13.02.2021, 21:23
Mega witzig wie alle hier ihre persönliche Meinung als überirdischen Konsens hinstellen.
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Gast
Unregistered
 
#60
14.02.2021, 18:02
Der Staat rechnet bei der Einstellung von Notarassessoren in NRW auf jeden Fall raus. Gab es letztens ein schönes Urteil. Hier (GK) offiziell nicht. Der mit dem besseren Staatsteil hat aber immer einen Vorteil.
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