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  5. Rechtsanwalt beim BGH
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Rechtsanwalt beim BGH
Gast
Unregistered
 
#1
10.02.2021, 11:33
Sehe ich das richtig, dass man - um vor dem BGH in Revision gehen zu können - eine extra Zulassung beim BGH benötigt? 
Das heißt die etlichen tausend Fälle die dort jährlich landen dürften (wenn man mal bedenkt wieviele Verfahren vor den Landgerichten es täglich gibt) werden ALLE durch die aktuell 40 Anwälte die beim BGH zugelassen sind beazrbeitet?
Das ist dann doch die Cashcow schlechthin oder?

Und wo ist da der Sinn? Wenn ich als Anwalt für meinen Mandanten vor LG und OLG gekämpft habe muss ich ihm dann sagen "Sorry, aber für die Revision muss ich Sie nun leider an einen Kollegen verweisen....hier die Liste mit 40 Namen"

Ist für mich scheiße. Ist aber vor allem auch für den Mandanten scheiße. Der hat im besten Fall ggf. ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, man ist mit ihm über mehrere Jahre "durch dick und dünn" gegangen, kennt den hochkomplexen Fall in allen Details und in seiner Entwicklung (z.b. bei Erbrechtfällen mit zerstrittenen Familien alles andere als unwichtig) und dann muss er sich zwangsweise eine neuen, nicht eingearbeiteten RA nehmen, mit dem man vllt gar nicht auf einer Wellenlänge ist?

Finde ich sehr, sehr fragwürdig.
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Gast
Unregistered
 
#2
10.02.2021, 11:55
(10.02.2021, 11:33)Gast schrieb:  Sehe ich das richtig, dass man - um vor dem BGH in Revision gehen zu können - eine extra Zulassung beim BGH benötigt? 
Das heißt die etlichen tausend Fälle die dort jährlich landen dürften (wenn man mal bedenkt wieviele Verfahren vor den Landgerichten es täglich gibt) werden ALLE durch die aktuell 40 Anwälte die beim BGH zugelassen sind beazrbeitet?
Das ist dann doch die Cashcow schlechthin oder?

Und wo ist da der Sinn? Wenn ich als Anwalt für meinen Mandanten vor LG und OLG gekämpft habe muss ich ihm dann sagen "Sorry, aber für die Revision muss ich Sie nun leider an einen Kollegen verweisen....hier die Liste mit 40 Namen"

Ist für mich scheiße. Ist aber vor allem auch für den Mandanten scheiße. Der hat im besten Fall ggf. ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, man ist mit ihm über mehrere Jahre "durch dick und dünn" gegangen, kennt den hochkomplexen Fall in allen Details und in seiner Entwicklung (z.b. bei Erbrechtfällen mit zerstrittenen Familien alles andere als unwichtig) und dann muss er sich zwangsweise eine neuen, nicht eingearbeiteten RA nehmen, mit dem man vllt gar nicht auf einer Wellenlänge ist?

Finde ich sehr, sehr fragwürdig.

Ist aber so. Erstaunlich, dass Dir das jetzt erst auffällt. Das bekommt man eigentlich schon recht früh im Studium mit. 
Daher wirken auch die GK-Pinsel hier immer sehr lächerlich, weil GK kann fast jeder. BGH nur sehr, sehr wenige.

Fragwürdiger ist übrigens eher das Besetzungsverfahren um eine solche Zulassung zu bekommen. Seit Jahrzehnten praktiziert, häufig kritisiert, aber Klagen dagegen haben eigentlich nie Erfolg, d.h. wer keine Zulassung bekommt, hat auch eigentlich keinen richtigen Rechtsweg mit dem Hauch einer Chance dagegen vorzugehen.
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Gast
Unregistered
 
#3
10.02.2021, 12:00
empfehlenswert dazu auch der Aufsatz von Römermann. 
BGH Zulassung gibt es aber auch nur in Zivilverfahren.
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Gast
Unregistered
 
#4
10.02.2021, 12:02
Also im Strafrecht ist es nicht so.
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Gast
Unregistered
 
#5
10.02.2021, 12:02
Über Sinn und Unsinn dieser Regelung - auf die man übrigens mal gestoßen sein sollte, wenn man sich § 78 Abs. 1 ZPO durchgelesen hat - kann man natürlich streiten.

Allerdings erscheint die Notwendigkeit einer besonderen Zulassung als solche m.E. ziemlich verständlich und auch zum Schutz des Mandanten (gerade auch vor den Kosten) sinnvoll, wenn man sich vergegenwärtigt, wie viel Müll gewöhnliche Rechtsanwälte regemäßig hinsichtlich der rechtlichen Würdigung produzieren. Und beim BGH geht es eben nur um Rechtliches, wobei vorher auch der Sachverhalt gut aufgearbeitet werden will. Auch insofern ist es m.E. sinnvoll, dass das nicht derselbe RA macht, der - gäbe es diese Zugangshürde so nicht - höchstwahrscheinlich am Ende mehrere Hundert Seiten Copy & Paste aus dem ganzen bisherigen Verfahren vorlegen würde, um eine Nichtzulassungsbeschwerde zu begründen, bei der es ersichtlich an Zulassungsgründen fehlt.
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Gast
Unregistered
 
#6
10.02.2021, 12:10
(10.02.2021, 11:33)Gast schrieb:  Sehe ich das richtig, dass man - um vor dem BGH in Revision gehen zu können - eine extra Zulassung beim BGH benötigt? 
Das heißt die etlichen tausend Fälle die dort jährlich landen dürften (wenn man mal bedenkt wieviele Verfahren vor den Landgerichten es täglich gibt) werden ALLE durch die aktuell 40 Anwälte die beim BGH zugelassen sind beazrbeitet?
Das ist dann doch die Cashcow schlechthin oder?

Und wo ist da der Sinn? Wenn ich als Anwalt für meinen Mandanten vor LG und OLG gekämpft habe muss ich ihm dann sagen "Sorry, aber für die Revision muss ich Sie nun leider an einen Kollegen verweisen....hier die Liste mit 40 Namen"

Ist für mich scheiße. Ist aber vor allem auch für den Mandanten scheiße. Der hat im besten Fall ggf. ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, man ist mit ihm über mehrere Jahre "durch dick und dünn" gegangen, kennt den hochkomplexen Fall in allen Details und in seiner Entwicklung (z.b. bei Erbrechtfällen mit zerstrittenen Familien alles andere als unwichtig) und dann muss er sich zwangsweise eine neuen, nicht eingearbeiteten RA nehmen, mit dem man vllt gar nicht auf einer Wellenlänge ist?

Finde ich sehr, sehr fragwürdig.


Natürlich ist das unschön. Allerdings ist es ja nicht so, dass der Kontakt zum Mandanten deshalb abbricht. In der Revisionsinstanz geht es nur noch um Rechtsfehler, der BGH-Anwalt sitzt außerdem in Karlsruhe und daher i.d.R. nicht am Sitz der Partei. I.d.R. werden da auch keine langen persönlichen "Mandantengespräche" geführt. Der bisherige Anwalt bleibt damit regelmäßig der "Korrespondenzanwalt", d.h. informiert die Mandantschaft und den BGH-Anwalt und umgekehrt. Der BGH-Anwalt wiederum führt primar eben "nur" die schriftliche Korrespondenz mit dem BGH. Man muss damit zumindest in den meisten Fällen keine Angst haben, dass das Vertrauensverhältnis zur Mandantschaft verlorengeht oder der BGH-Anwalt diese sogar "abwirbt" (weil er eben ohnehin nur Revisionen macht und die Mandanten meist auch gar nicht zu Gesicht bekommt).
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Gast Gast
Unregistered
 
#7
10.02.2021, 12:21
Überrschand, dass das einem erst "jetzt" auffällt. Früher gab es übrigens noch ganz allgemein Singularzulassungen. Da war es sogar notwendig, dass Verfahren für die Berufung ans OLG abzugeben.
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Gast
Unregistered
 
#8
10.02.2021, 12:25
(10.02.2021, 11:55)Gast schrieb:  
(10.02.2021, 11:33)Gast schrieb:  Sehe ich das richtig, dass man - um vor dem BGH in Revision gehen zu können - eine extra Zulassung beim BGH benötigt? 
Das heißt die etlichen tausend Fälle die dort jährlich landen dürften (wenn man mal bedenkt wieviele Verfahren vor den Landgerichten es täglich gibt) werden ALLE durch die aktuell 40 Anwälte die beim BGH zugelassen sind beazrbeitet?
Das ist dann doch die Cashcow schlechthin oder?

Und wo ist da der Sinn? Wenn ich als Anwalt für meinen Mandanten vor LG und OLG gekämpft habe muss ich ihm dann sagen "Sorry, aber für die Revision muss ich Sie nun leider an einen Kollegen verweisen....hier die Liste mit 40 Namen"

Ist für mich scheiße. Ist aber vor allem auch für den Mandanten scheiße. Der hat im besten Fall ggf. ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, man ist mit ihm über mehrere Jahre "durch dick und dünn" gegangen, kennt den hochkomplexen Fall in allen Details und in seiner Entwicklung (z.b. bei Erbrechtfällen mit zerstrittenen Familien alles andere als unwichtig) und dann muss er sich zwangsweise eine neuen, nicht eingearbeiteten RA nehmen, mit dem man vllt gar nicht auf einer Wellenlänge ist?

Finde ich sehr, sehr fragwürdig.

Ist aber so. Erstaunlich, dass Dir das jetzt erst auffällt. Das bekommt man eigentlich schon recht früh im Studium mit. 
Daher wirken auch die GK-Pinsel hier immer sehr lächerlich, weil GK kann fast jeder. BGH nur sehr, sehr wenige.

Fragwürdiger ist übrigens eher das Besetzungsverfahren um eine solche Zulassung zu bekommen. Seit Jahrzehnten praktiziert, häufig kritisiert, aber Klagen dagegen haben eigentlich nie Erfolg, d.h. wer keine Zulassung bekommt, hat auch eigentlich keinen richtigen Rechtsweg mit dem Hauch einer Chance dagegen vorzugehen.
Toll, wie du den Seitenhieb gegen die GK-Anwälte noch untergebracht hast, obwohl das mit dem Thema überhaupt nichts zu tun hat... 
Das dürfte den Frust für ein paar Minuten lindern.
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Gast
Unregistered
 
#9
10.02.2021, 12:34
die Argumente ziehen alle nicht weil es nur in Ziviverfahren den Rotz gibt und alle anderen Verfahren wunderbar ohne funktionieren. Das ist einfach ein closed shop zum Geld verdienen für die heiligen durch den BGH Auserwählten BGH Anwälte.
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Gast
Unregistered
 
#10
10.02.2021, 12:43
Dass der BGH-Anwalt oft nicht alle (zwischenmenschlichen) Details des Falles kennt, ist übrigens in aller Regel unschädlich bzw. sogar hilfreich. Auch in Strafsachen, wo theoretisch jeder Anwalt vor dem BGH auftreten darf, werden die Revisionsverf. auch von erfahrenen (Instanz-)Verteidigern oft an Spezialisten/Kollegen abgegeben, weil man eben oft durch die Instanzverteidigung "betriebsblind" ist und ein unbefangener Blick auf die Akten (Urteil/Protokoll) oft hilft.
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