22.11.2020, 15:25
(22.11.2020, 15:23)Gast schrieb:(22.11.2020, 13:14)Gast schrieb:Auf der zitierten Seite steht wenig bis nichts, dass zum Thema der vorherigen Beiträge passt.(22.11.2020, 12:10)Gast schrieb:(22.11.2020, 11:37)Gast schrieb:Da geb ich Dir völlig Recht. Wir sollten unseren öffentlichen Dienst so ausstatten und finanzieren, dass weder der schwangeren Frau, noch den Bürger*innen ein Nachteil aus dieser Schwangerschaft entsteht. Denn das ist ja eigentlich was total Schönes, was nicht durch solche beruflichen Gedanken belastet werden sollte.(22.11.2020, 10:39)Gast schrieb: Ich hab das oben nicht geschrieben, aber: Natürlich können die Frauen gar nichts dafür und es wäre wünschenswert, wenn es keine Frage des biologischen Geschlechts mehr wäre, wer wie oft wegen Kindererziehung beurlaubt ist. Die Kritik ist dennoch nicht unberechtigt, auch wenn die Ursachenanalyse sehr verkürzt ist. Ich hab auch mehrere Verfahren am LG, bei denen aktuell der vierte oder fünfte Einzelrichter zuständig ist. Und diese verschiedenen Einzelrichter haben nicht seltenen völlig unterschiedliche Ansichten zu den Akten, erlassen divergierende Hinweise und erheben völlig unterschiedliche Beweise. Das ist Mandanten dann schwer zu erklären, wenn man das vierte mal zur mündlichen Verhandlung gegangen ist und man jetzt wieder den Eindruck vermittelt bekommen hat, dass es für die Klage schlecht aussieht nachdem es in der letzten Verhandlung eigentlich gut aussah nachdem es beim ersten mal noch ganz anders aussah.
Das Problem ist dabei nicht nur der personelle Mangel, sondern auch die mit grenzenloser personeller Macht verbundene planerische Inkompetenz der Gerichtsverwaltungen. Zumindest hier in der Gegend ist es nicht ungewöhnlich, dass die Zuständigkeiten ohne Vorlauf komplett verändert werden. Proberichter werden nach Gutsherrenart mit zwei Wochen Vorlauf an weit entfernte Amtsgerichte in völlig unbekannte Rechtsgebiete versetzt. Und wenn dann jemand im zweiten Jahr, der seit dem Examen keinerlei Kontakt zum Familienrecht mehr hatte (und auch da nur einen groben Überblick haben musste) auf einmal für so delikate Angelegenheiten wie Sorgerecht oder Adoptionen zuständig ist, führt das bei den Rechtssuchenden nicht gerade zu Vertrauenszuwüchsen in den Rechtsstaat.
Die Kritik an der Mangelverwaltung und die fehlenden Mittel ist berechtigt -ja!-, die Kritik an schwangeren Frauen in Elternzeit sicherlich nicht. Der Frust auf diese ist nur Symptom einer unterfinanzierten und personell insgesamt dürftig ausgestatteten Justiz. VWenn 20 Richter benötigt werden, aber mangels Geldes und der Überzeugung „passt schon, geht doch auch so“ nur 10 eingestellt werden, davon 3 in Elternzeit gehen, müssen die verbleibenden 7 Richter sowohl die 10 fehlenden ausgleichen als auch die 3 fehlenden vertreten. Daran sind aber sicherlich nicht die 3 fehlenden schwangeren Frauen Schuld. Solche Ansichten sind aber gerade unter Juristen und in der juristischen Branche weit vertreten und komischerweise im westeuropäischen Bereich auch nur in Deutschland, was einfach nur der Wahnsinn ist! Oft lohnt sich ein Blick in Nachbarländer.
Dass es diese Gedanken und Meinungen nur in Deutschland gebe, halte ich aber für eine ziemlich gewagte These. Man steckt halt nur in der deutschen juristischen Debatte drin und kriegt das deswegen am meisten mit. Dass das Thema Elternschaft in den skandinavischen Ländern (wie so vieles) besser organisiert ist, als bei uns, ist offensichtlich. Aber wenn man sich mal Frankreich, Österreich oder auch Italien anguckt, ist es da nicht wirklich anders als hier. Teilweise sind wir da sogar weiter, indem wir hier überhaupt so eine hohe Frauenquote in der Justiz haben.
https://ec.europa.eu/commission/presscor.../IP_17_890
Justizbarometer 2017, Seite 35
Außerdem gibt es einen aktuellen aus 2020.
22.11.2020, 15:31
(22.11.2020, 15:23)Gast schrieb:*das(22.11.2020, 13:14)Gast schrieb:Auf der zitierten Seite steht wenig bis nichts, dass zum Thema der vorherigen Beiträge passt.(22.11.2020, 12:10)Gast schrieb:(22.11.2020, 11:37)Gast schrieb:Da geb ich Dir völlig Recht. Wir sollten unseren öffentlichen Dienst so ausstatten und finanzieren, dass weder der schwangeren Frau, noch den Bürger*innen ein Nachteil aus dieser Schwangerschaft entsteht. Denn das ist ja eigentlich was total Schönes, was nicht durch solche beruflichen Gedanken belastet werden sollte.(22.11.2020, 10:39)Gast schrieb: Ich hab das oben nicht geschrieben, aber: Natürlich können die Frauen gar nichts dafür und es wäre wünschenswert, wenn es keine Frage des biologischen Geschlechts mehr wäre, wer wie oft wegen Kindererziehung beurlaubt ist. Die Kritik ist dennoch nicht unberechtigt, auch wenn die Ursachenanalyse sehr verkürzt ist. Ich hab auch mehrere Verfahren am LG, bei denen aktuell der vierte oder fünfte Einzelrichter zuständig ist. Und diese verschiedenen Einzelrichter haben nicht seltenen völlig unterschiedliche Ansichten zu den Akten, erlassen divergierende Hinweise und erheben völlig unterschiedliche Beweise. Das ist Mandanten dann schwer zu erklären, wenn man das vierte mal zur mündlichen Verhandlung gegangen ist und man jetzt wieder den Eindruck vermittelt bekommen hat, dass es für die Klage schlecht aussieht nachdem es in der letzten Verhandlung eigentlich gut aussah nachdem es beim ersten mal noch ganz anders aussah.
Das Problem ist dabei nicht nur der personelle Mangel, sondern auch die mit grenzenloser personeller Macht verbundene planerische Inkompetenz der Gerichtsverwaltungen. Zumindest hier in der Gegend ist es nicht ungewöhnlich, dass die Zuständigkeiten ohne Vorlauf komplett verändert werden. Proberichter werden nach Gutsherrenart mit zwei Wochen Vorlauf an weit entfernte Amtsgerichte in völlig unbekannte Rechtsgebiete versetzt. Und wenn dann jemand im zweiten Jahr, der seit dem Examen keinerlei Kontakt zum Familienrecht mehr hatte (und auch da nur einen groben Überblick haben musste) auf einmal für so delikate Angelegenheiten wie Sorgerecht oder Adoptionen zuständig ist, führt das bei den Rechtssuchenden nicht gerade zu Vertrauenszuwüchsen in den Rechtsstaat.
Die Kritik an der Mangelverwaltung und die fehlenden Mittel ist berechtigt -ja!-, die Kritik an schwangeren Frauen in Elternzeit sicherlich nicht. Der Frust auf diese ist nur Symptom einer unterfinanzierten und personell insgesamt dürftig ausgestatteten Justiz. VWenn 20 Richter benötigt werden, aber mangels Geldes und der Überzeugung „passt schon, geht doch auch so“ nur 10 eingestellt werden, davon 3 in Elternzeit gehen, müssen die verbleibenden 7 Richter sowohl die 10 fehlenden ausgleichen als auch die 3 fehlenden vertreten. Daran sind aber sicherlich nicht die 3 fehlenden schwangeren Frauen Schuld. Solche Ansichten sind aber gerade unter Juristen und in der juristischen Branche weit vertreten und komischerweise im westeuropäischen Bereich auch nur in Deutschland, was einfach nur der Wahnsinn ist! Oft lohnt sich ein Blick in Nachbarländer.
Dass es diese Gedanken und Meinungen nur in Deutschland gebe, halte ich aber für eine ziemlich gewagte These. Man steckt halt nur in der deutschen juristischen Debatte drin und kriegt das deswegen am meisten mit. Dass das Thema Elternschaft in den skandinavischen Ländern (wie so vieles) besser organisiert ist, als bei uns, ist offensichtlich. Aber wenn man sich mal Frankreich, Österreich oder auch Italien anguckt, ist es da nicht wirklich anders als hier. Teilweise sind wir da sogar weiter, indem wir hier überhaupt so eine hohe Frauenquote in der Justiz haben.
https://ec.europa.eu/commission/presscor.../IP_17_890
Justizbarometer 2017, Seite 35
22.11.2020, 16:08
(22.11.2020, 15:23)Gast schrieb:(22.11.2020, 13:14)Gast schrieb:Auf der zitierten Seite steht wenig bis nichts, dass zum Thema der vorherigen Beiträge passt.(22.11.2020, 12:10)Gast schrieb:(22.11.2020, 11:37)Gast schrieb:Da geb ich Dir völlig Recht. Wir sollten unseren öffentlichen Dienst so ausstatten und finanzieren, dass weder der schwangeren Frau, noch den Bürger*innen ein Nachteil aus dieser Schwangerschaft entsteht. Denn das ist ja eigentlich was total Schönes, was nicht durch solche beruflichen Gedanken belastet werden sollte.(22.11.2020, 10:39)Gast schrieb: Ich hab das oben nicht geschrieben, aber: Natürlich können die Frauen gar nichts dafür und es wäre wünschenswert, wenn es keine Frage des biologischen Geschlechts mehr wäre, wer wie oft wegen Kindererziehung beurlaubt ist. Die Kritik ist dennoch nicht unberechtigt, auch wenn die Ursachenanalyse sehr verkürzt ist. Ich hab auch mehrere Verfahren am LG, bei denen aktuell der vierte oder fünfte Einzelrichter zuständig ist. Und diese verschiedenen Einzelrichter haben nicht seltenen völlig unterschiedliche Ansichten zu den Akten, erlassen divergierende Hinweise und erheben völlig unterschiedliche Beweise. Das ist Mandanten dann schwer zu erklären, wenn man das vierte mal zur mündlichen Verhandlung gegangen ist und man jetzt wieder den Eindruck vermittelt bekommen hat, dass es für die Klage schlecht aussieht nachdem es in der letzten Verhandlung eigentlich gut aussah nachdem es beim ersten mal noch ganz anders aussah.
Das Problem ist dabei nicht nur der personelle Mangel, sondern auch die mit grenzenloser personeller Macht verbundene planerische Inkompetenz der Gerichtsverwaltungen. Zumindest hier in der Gegend ist es nicht ungewöhnlich, dass die Zuständigkeiten ohne Vorlauf komplett verändert werden. Proberichter werden nach Gutsherrenart mit zwei Wochen Vorlauf an weit entfernte Amtsgerichte in völlig unbekannte Rechtsgebiete versetzt. Und wenn dann jemand im zweiten Jahr, der seit dem Examen keinerlei Kontakt zum Familienrecht mehr hatte (und auch da nur einen groben Überblick haben musste) auf einmal für so delikate Angelegenheiten wie Sorgerecht oder Adoptionen zuständig ist, führt das bei den Rechtssuchenden nicht gerade zu Vertrauenszuwüchsen in den Rechtsstaat.
Die Kritik an der Mangelverwaltung und die fehlenden Mittel ist berechtigt -ja!-, die Kritik an schwangeren Frauen in Elternzeit sicherlich nicht. Der Frust auf diese ist nur Symptom einer unterfinanzierten und personell insgesamt dürftig ausgestatteten Justiz. VWenn 20 Richter benötigt werden, aber mangels Geldes und der Überzeugung „passt schon, geht doch auch so“ nur 10 eingestellt werden, davon 3 in Elternzeit gehen, müssen die verbleibenden 7 Richter sowohl die 10 fehlenden ausgleichen als auch die 3 fehlenden vertreten. Daran sind aber sicherlich nicht die 3 fehlenden schwangeren Frauen Schuld. Solche Ansichten sind aber gerade unter Juristen und in der juristischen Branche weit vertreten und komischerweise im westeuropäischen Bereich auch nur in Deutschland, was einfach nur der Wahnsinn ist! Oft lohnt sich ein Blick in Nachbarländer.
Dass es diese Gedanken und Meinungen nur in Deutschland gebe, halte ich aber für eine ziemlich gewagte These. Man steckt halt nur in der deutschen juristischen Debatte drin und kriegt das deswegen am meisten mit. Dass das Thema Elternschaft in den skandinavischen Ländern (wie so vieles) besser organisiert ist, als bei uns, ist offensichtlich. Aber wenn man sich mal Frankreich, Österreich oder auch Italien anguckt, ist es da nicht wirklich anders als hier. Teilweise sind wir da sogar weiter, indem wir hier überhaupt so eine hohe Frauenquote in der Justiz haben.
https://ec.europa.eu/commission/presscor.../IP_17_890
Justizbarometer 2017, Seite 35
1. Link: Frauenanteil in der Justiz im Europavergleich. Wie man sieht, sind Frauen andernorts auch gut bei.
2. Besoldung im EU Vergleich.
3. Könntest du den Link fürs Justizbarometer 2020 posten?
07.02.2021, 15:54
Hallo,
ich habe hier mit großem Interesse die Meinungen der Kommentatoren zu der Besoldung der Richter und Staatsanwälte - gerade im internationalem Vergleich gelesen. Ich bin seit dreißig Jahren als Staatsanwalt in Rheinland-Pfalz tätig. Dieses ungemein findige Bundesland hat nun eine „Verordnung zur Abschmelzung der Studienzeiten“ erlassen. Ja, das heißt wirklich zu. In der genannten Verordnung werden bei der Berechnung der Ruhestandsbezüge die anrechenbaren Zeiten des Studiums auf nunmehr 2 Jahre und 125 Tage abgesenkt. Das bedeutet, dass wir von einem mindestens 8-semestrigen Studium nur noch ein wenig mehr als die Hälfte angerechnet bekommen. Berücksichtigt man dazu, dass sich Rechtsreferendare nicht mehr in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden, dann ist schon klar, wie Rheinland-Pfalz mit seinen Richtern und Staatsanwälten umgeht. Also, liebe junge Kollegen. Bei der Auswahl des Bundeslandes sollte auch das Kleingedruckte gelesen werden.
ich habe hier mit großem Interesse die Meinungen der Kommentatoren zu der Besoldung der Richter und Staatsanwälte - gerade im internationalem Vergleich gelesen. Ich bin seit dreißig Jahren als Staatsanwalt in Rheinland-Pfalz tätig. Dieses ungemein findige Bundesland hat nun eine „Verordnung zur Abschmelzung der Studienzeiten“ erlassen. Ja, das heißt wirklich zu. In der genannten Verordnung werden bei der Berechnung der Ruhestandsbezüge die anrechenbaren Zeiten des Studiums auf nunmehr 2 Jahre und 125 Tage abgesenkt. Das bedeutet, dass wir von einem mindestens 8-semestrigen Studium nur noch ein wenig mehr als die Hälfte angerechnet bekommen. Berücksichtigt man dazu, dass sich Rechtsreferendare nicht mehr in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden, dann ist schon klar, wie Rheinland-Pfalz mit seinen Richtern und Staatsanwälten umgeht. Also, liebe junge Kollegen. Bei der Auswahl des Bundeslandes sollte auch das Kleingedruckte gelesen werden.
07.02.2021, 16:25
(21.11.2020, 22:11)Gast schrieb:(21.11.2020, 21:44)Gast schrieb: ich bin auch überfordert mit der Justiz. Als Rechtssuchender verzweifelt man, wenn die Verfahren 5-10 Jahre gehen, weil die zuständigen Richter alle nacheinander schwanger werden
Irgendwo müssen die Rentenzahler von morgen ja herkommen. H4-Empfänger wurden ja so zurecht gekürzt und künstlich klein gerechnet, dass sie sich keine Kinder mehr leisten können.
Da sprechen die Statistiken aber eine andere Sprache, die bei H4-Empfänger mehr Kinder als bei besser verdienenden Vergleichsgruppen bescheinigen.
07.02.2021, 23:59
(07.02.2021, 15:54)Gast schrieb: Hallo,
ich habe hier mit großem Interesse die Meinungen der Kommentatoren zu der Besoldung der Richter und Staatsanwälte - gerade im internationalem Vergleich gelesen. Ich bin seit dreißig Jahren als Staatsanwalt in Rheinland-Pfalz tätig. Dieses ungemein findige Bundesland hat nun eine „Verordnung zur Abschmelzung der Studienzeiten“ erlassen. Ja, das heißt wirklich zu. In der genannten Verordnung werden bei der Berechnung der Ruhestandsbezüge die anrechenbaren Zeiten des Studiums auf nunmehr 2 Jahre und 125 Tage abgesenkt. Das bedeutet, dass wir von einem mindestens 8-semestrigen Studium nur noch ein wenig mehr als die Hälfte angerechnet bekommen. Berücksichtigt man dazu, dass sich Rechtsreferendare nicht mehr in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden, dann ist schon klar, wie Rheinland-Pfalz mit seinen Richtern und Staatsanwälten umgeht. Also, liebe junge Kollegen. Bei der Auswahl des Bundeslandes sollte auch das Kleingedruckte gelesen werden.
GKs haben PR-Abteilungen und veranstalten Recruitment-Events.
Die Justiz hat frustrierte Berufspraktiker, die sich in Online-Foren auskotzen.
08.02.2021, 00:12
(07.02.2021, 23:59)Gast schrieb:(07.02.2021, 15:54)Gast schrieb: Hallo,
ich habe hier mit großem Interesse die Meinungen der Kommentatoren zu der Besoldung der Richter und Staatsanwälte - gerade im internationalem Vergleich gelesen. Ich bin seit dreißig Jahren als Staatsanwalt in Rheinland-Pfalz tätig. Dieses ungemein findige Bundesland hat nun eine „Verordnung zur Abschmelzung der Studienzeiten“ erlassen. Ja, das heißt wirklich zu. In der genannten Verordnung werden bei der Berechnung der Ruhestandsbezüge die anrechenbaren Zeiten des Studiums auf nunmehr 2 Jahre und 125 Tage abgesenkt. Das bedeutet, dass wir von einem mindestens 8-semestrigen Studium nur noch ein wenig mehr als die Hälfte angerechnet bekommen. Berücksichtigt man dazu, dass sich Rechtsreferendare nicht mehr in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden, dann ist schon klar, wie Rheinland-Pfalz mit seinen Richtern und Staatsanwälten umgeht. Also, liebe junge Kollegen. Bei der Auswahl des Bundeslandes sollte auch das Kleingedruckte gelesen werden.
GKs haben PR-Abteilungen und veranstalten Recruitment-Events.
Die Justiz hat frustrierte Berufspraktiker, die sich in Online-Foren auskotzen.
Die frustrierten GK-Berufspraktiker haben keine Zeit, sich online auszukotzen, weil sie Initiativ-Bewerbungen für Rechtsabteilungen in Großunternehmen raushauen müssen.
Letztlich ist es genau das, was mich beim Staat am meisten nerven würde: Die fehlende Exit-Option. Wenn ich als Angestellter frustriert bin, dann wechsel ich zeitnah. Wenn ich als Beamter frustriert bin, lass ich mich krankschreiben.
08.02.2021, 01:32
(07.02.2021, 23:59)Gast schrieb:(07.02.2021, 15:54)Gast schrieb: Hallo,
ich habe hier mit großem Interesse die Meinungen der Kommentatoren zu der Besoldung der Richter und Staatsanwälte - gerade im internationalem Vergleich gelesen. Ich bin seit dreißig Jahren als Staatsanwalt in Rheinland-Pfalz tätig. Dieses ungemein findige Bundesland hat nun eine „Verordnung zur Abschmelzung der Studienzeiten“ erlassen. Ja, das heißt wirklich zu. In der genannten Verordnung werden bei der Berechnung der Ruhestandsbezüge die anrechenbaren Zeiten des Studiums auf nunmehr 2 Jahre und 125 Tage abgesenkt. Das bedeutet, dass wir von einem mindestens 8-semestrigen Studium nur noch ein wenig mehr als die Hälfte angerechnet bekommen. Berücksichtigt man dazu, dass sich Rechtsreferendare nicht mehr in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden, dann ist schon klar, wie Rheinland-Pfalz mit seinen Richtern und Staatsanwälten umgeht. Also, liebe junge Kollegen. Bei der Auswahl des Bundeslandes sollte auch das Kleingedruckte gelesen werden.
GKs haben PR-Abteilungen und veranstalten Recruitment-Events.
Die Justiz hat frustrierte Berufspraktiker, die sich in Online-Foren auskotzen.
Braucht es nicht. Wir alle haben ja das Referendariat durchlaufen und dort hinreichend erlebt, wie nett die Justiz mit ihren Angestellten umgeht.
08.02.2021, 02:20
Übel was man hier liest. Bin derzeit Berufsanfänger in der GK und merke, dass ich nicht mal eine Sekunde an einen Wechsel in die Justiz denken sollte.
08.02.2021, 03:56
(07.02.2021, 16:25)Gast schrieb:(21.11.2020, 22:11)Gast schrieb:(21.11.2020, 21:44)Gast schrieb: ich bin auch überfordert mit der Justiz. Als Rechtssuchender verzweifelt man, wenn die Verfahren 5-10 Jahre gehen, weil die zuständigen Richter alle nacheinander schwanger werden
Irgendwo müssen die Rentenzahler von morgen ja herkommen. H4-Empfänger wurden ja so zurecht gekürzt und künstlich klein gerechnet, dass sie sich keine Kinder mehr leisten können.
Da sprechen die Statistiken aber eine andere Sprache, die bei H4-Empfänger mehr Kinder als bei besser verdienenden Vergleichsgruppen bescheinigen.
Ja, weil keiner Frauen mit Kindern einstellt ausser im Beamtentum. Die meisten landen bei H4, wenn sie keinen (gut verdienenden) Mann haben.