19.06.2017, 18:55
In HH kam der Fall
https://openjur.de/u/830465.html
als Behördenklausur. Man sollte ein Gutachten und am Ende zwei (so war es jedenfalls bei mir, wenn man das Vorhaben als formell und materiell baurechtswidrig angesehen hat) Bescheide erstellen: einen Widerspruchsbescheid für einen Bauvorbescheid (wobei man sich dort überlegen konnte, ob sein Begehren nicht auf eine Baugenehmigung gerichtet war) und eine Bauordnungsverfügung mit AOsofVz und Zwangsgeldandrohung.
Und das Ganze noch angereichert mit einem Fristenproblem.
Ich glaube das war eine Entschuldigung des GPA für das, was sie uns Freitag angetan haben.
https://openjur.de/u/830465.html
als Behördenklausur. Man sollte ein Gutachten und am Ende zwei (so war es jedenfalls bei mir, wenn man das Vorhaben als formell und materiell baurechtswidrig angesehen hat) Bescheide erstellen: einen Widerspruchsbescheid für einen Bauvorbescheid (wobei man sich dort überlegen konnte, ob sein Begehren nicht auf eine Baugenehmigung gerichtet war) und eine Bauordnungsverfügung mit AOsofVz und Zwangsgeldandrohung.
Und das Ganze noch angereichert mit einem Fristenproblem.
Ich glaube das war eine Entschuldigung des GPA für das, was sie uns Freitag angetan haben.
19.06.2017, 19:30
In Berlin/Bbg kam der gleiche Fall wie in HH dran. Nur sollten wir nur einen Bescheid schreiben (die Ordnungsverfügung/Nutzungsuntersagung) und den Widerspruch nur in der zulässigkeit prüfen. Dafür sollten wir 34 BauGB und 35 BauGB prüfen.
19.06.2017, 20:47
Wer hat in Düsseldorf die Toilette 2 so ekelhaft vollgeschissen?
19.06.2017, 22:04
19.06.2017, 23:02
Was? Das mit der Toilette hab ich gar nicht mitbekommen? ! :D
20.06.2017, 08:07
20.06.2017, 08:50
20.06.2017, 20:52
In NRW war auch der o.g. Fall aus Hamburg und Berlin! Es war ebenfalls eine Behördenentscheidung zu schreiben.
20.06.2017, 21:18
In Berlin/Bbg kommen die Ergebnisse am 12.09 raus.
21.06.2017, 11:19
Hallo, ich habe mir mal das Urteil zu der Klausur am Montag in Bln/Bbg durchgelesen. Das ist ja komplett mit der formellen Illegalität aufgebaut. Ich habe diese mit keinem Wort erwähnt :s Habe im Rahmen der Ermächtigugnsgrundlage (öffentlich-rechtliche Normen und Erlasse aufgrund von öffentlich rechtlichen Normen) den Vorbescheid und §§ 34, 35 BauGB geprüft. Seid ihr alle auf die formelle Illegalität gekommen?