05.02.2021, 14:23
(05.02.2021, 14:17)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:12)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:04)Gast schrieb:(05.02.2021, 13:54)Gast schrieb:(05.02.2021, 13:47)Gast schrieb: schon gemerkt, dass wir in einer Demokratie leben? wenn eine Mehrheit Abtreibung bis 9 Monate will, dann kommt das irgendwann.
Schon gemerkt, dass Demokratie nicht Ochlokratie bedeutet und entsprechend nicht Pöbelsherrschaft. Die Verfassung setzt dem Willen der Mehrheit grenzen, Art. 1 GG steht einer Abtreibung bis zum 9. Monat im Wege, ebenso postnatalen Abtreibungen. Dass Juristen teilweise echt so ein AfD Pöbelverständnis von Demokratie haben und denken Demokratie wäre Diktatur der Mehrheit, ist erschreckend.
Art.1 steht Abtreiburg bis zur Schwangerschaft nicht entgegen. Verfassung kann man ändern. GG kann man ersetzen. Ist schwer aber nicht unmöglich.
Wat laberst du da, natürlich steht Art. 1 GG einem Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation im neunten Monat entgegen. Wer bist du das BVerfG zu überstimmen? Aber gut, bei so einem Demokratieverständnis "GG kann man ersetzen, Menschenwürde braucht man nicht", braucht man sich nicht wundern.
ich bin mir ziemlich sicher, dass der Nasciturus gerade nicht Träger der Menschenwürde ist. Wohl aber von Art. 2 II, sodass es eben zu deiner Abwägung mit Stichtagsregelung und § 218 StGB kommt ( Schutzauftrag).
=> Art. 1 steht also der Abtreibung bis zum letzten Tag der Schwangerschaft nicht entgegen. Aber Art 2 II
Cool, dass du Dir sicher bist. Aber du liegst falsch, daher würde ich in Zukunft nicht mehr so sicher sein, wenn du sicher bist, das kann sonst nochmal peinlich werden im Job - für dich aus dem Kommentar:
"Die staatliche Schutzpflicht für das menschliche Leben wird vom BVerfG nicht nur auf Art. 2 Abs. 2 S. 1, sondern auch auf Art. 1 S.2 GG gestützt (BVerfGE 45, 187 (254 f.) = NJW 1977, 1525 (1531); BVerfGE 46, 160 (164).
Dies gilt auch für das ungeborene Leben und ist damit für die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs maßgeblich (BVerfGE 39, 1 (41 f.); BVerfGE 88, 203 (251 f.)"
Sollte auch bei Nachdenken von mehr als 2 Sekunden eigentlich einleuchten. Wie soll Art. 2 II GG einschlägig sein, ohne, dass der Schutzbereich des Art. 1 GG eröffnet würde. Damit würde man zwischen zwei Arten von Leben differenzieren.
05.02.2021, 14:23
(05.02.2021, 14:17)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:12)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:04)Gast schrieb:(05.02.2021, 13:54)Gast schrieb:(05.02.2021, 13:47)Gast schrieb: schon gemerkt, dass wir in einer Demokratie leben? wenn eine Mehrheit Abtreibung bis 9 Monate will, dann kommt das irgendwann.
Schon gemerkt, dass Demokratie nicht Ochlokratie bedeutet und entsprechend nicht Pöbelsherrschaft. Die Verfassung setzt dem Willen der Mehrheit grenzen, Art. 1 GG steht einer Abtreibung bis zum 9. Monat im Wege, ebenso postnatalen Abtreibungen. Dass Juristen teilweise echt so ein AfD Pöbelverständnis von Demokratie haben und denken Demokratie wäre Diktatur der Mehrheit, ist erschreckend.
Art.1 steht Abtreiburg bis zur Schwangerschaft nicht entgegen. Verfassung kann man ändern. GG kann man ersetzen. Ist schwer aber nicht unmöglich.
Wat laberst du da, natürlich steht Art. 1 GG einem Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation im neunten Monat entgegen. Wer bist du das BVerfG zu überstimmen? Aber gut, bei so einem Demokratieverständnis "GG kann man ersetzen, Menschenwürde braucht man nicht", braucht man sich nicht wundern.
ich bin mir ziemlich sicher, dass der Nasciturus gerade nicht Träger der Menschenwürde ist. Wohl aber von Art. 2 II, sodass es eben zu deiner Abwägung mit Stichtagsregelung und § 218 StGB kommt ( Schutzauftrag).
=> Art. 1 steht also der Abtreibung bis zum letzten Tag der Schwangerschaft nicht entgegen. Aber Art 2 II
Natürlich wird die Leibesfrucht von der Menschenwürde geschützt. Wenn das BVerfG zurecht festgestellt hat, dass das ungeborene Leben vom Schutzbereich des Art. 2 Abs. 3 GG umfasst ist, dann erst vom Schutzbereich von Art. 1 Abs. 1 GG.
05.02.2021, 14:25
(05.02.2021, 14:20)Gast schrieb:(05.02.2021, 13:27)Gast schrieb:Zitat:Wenn Du Dir als 30ig Jähriger sich aber offenbar noch nicht die Hörner abgestoßen hast und Dir für Spaß zwischendurch eine so viel jüngere Frau suchst, die noch nicht mal ganz erwachsen, sondern eher heranwachsend ist, kann das natürlich auch Schlüsse auf sie als Person zu lassen.
LoL, klingt wie ne bittere alte Frau :D Ich bin auch über 30 und hab noch nie was mit einer Frau unter 25 gehabt. Tut mir ja sehr leid, dass die körperliche Attraktivität bei Frauen zwischen 20 und 25 am höchsten ist und ab 30 nur wirkliche Ausnahmetalente noch hot sind.
Zum Thema: kannste nicht viel machen gell. Wird teuer. Aber finde nichts verwerfliches daran über Abtreibung nachzudenken. Jede Frau kann jawohl mit ihrem Körper machen was sie will und das keinen was an. Wir leben zum Glück im 21. Jh und nicht in Polen.
Ich finde es witzig, dass die mit Abstand dümmsten Argumente in diesen Debatten am häufigsten wiederholt wird. Als ob sich aus der Feststellung "wir leben im Jahr 2021" oder "zum Glück leben wir in Deutschland und nicht in XY" irgendeine ethische Ableitung entwickeln ließe.
Genau so wie das "Argument", dass etwas "antiquiert" (oft von links erhoben) oder "nur unsinnige Mode" (oft von rechts erhoben) sei. Als ob die Zeit irgendetwas über die Qualität eines Standpunktes sagt. Antiquierte/alte Dinge können hervorragend und erhaltenswert sein, während moderne und progressive Dinge stark ablehnungswürdig (und umgekehrt) sein können. Dass etwas "veraltet" ist, ist ein argumentatives Nullum.
05.02.2021, 14:25
(05.02.2021, 14:23)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:17)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:12)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:04)Gast schrieb:(05.02.2021, 13:54)Gast schrieb: Schon gemerkt, dass Demokratie nicht Ochlokratie bedeutet und entsprechend nicht Pöbelsherrschaft. Die Verfassung setzt dem Willen der Mehrheit grenzen, Art. 1 GG steht einer Abtreibung bis zum 9. Monat im Wege, ebenso postnatalen Abtreibungen. Dass Juristen teilweise echt so ein AfD Pöbelverständnis von Demokratie haben und denken Demokratie wäre Diktatur der Mehrheit, ist erschreckend.
Art.1 steht Abtreiburg bis zur Schwangerschaft nicht entgegen. Verfassung kann man ändern. GG kann man ersetzen. Ist schwer aber nicht unmöglich.
Wat laberst du da, natürlich steht Art. 1 GG einem Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation im neunten Monat entgegen. Wer bist du das BVerfG zu überstimmen? Aber gut, bei so einem Demokratieverständnis "GG kann man ersetzen, Menschenwürde braucht man nicht", braucht man sich nicht wundern.
ich bin mir ziemlich sicher, dass der Nasciturus gerade nicht Träger der Menschenwürde ist. Wohl aber von Art. 2 II, sodass es eben zu deiner Abwägung mit Stichtagsregelung und § 218 StGB kommt ( Schutzauftrag).
=> Art. 1 steht also der Abtreibung bis zum letzten Tag der Schwangerschaft nicht entgegen. Aber Art 2 II
Natürlich wird die Leibesfrucht von der Menschenwürde geschützt. Wenn das BVerfG zurecht festgestellt hat, dass das ungeborene Leben vom Schutzbereich des Art. 2 Abs. 3 GG umfasst ist, dann erst vom Schutzbereich von Art. 1 Abs. 1 GG.
Art. 2 Abs. 2 GG.
05.02.2021, 14:29
(05.02.2021, 14:17)Gast schrieb:(05.02.2021, 13:55)Gast schrieb: Abtreibung ist moralisch verwerflich und sollte rigeros verboten werden (Härtefälle ausgenommen). Das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes wiegt deutlich schwerer, als das Interesse der werdenden Eltern, noch ein paar Jahre hemmungslos saufen und feiern zu können.
Zum Glück ist Deine persönliche Ansicht völlig irrelevant. Geh zu den polnischen Pissern, die der katholischen Kirche gehorchen und Frauen gerne primär als Gebärmaschine sehen. Wir sind nach dem Nationalsozialismus zum Glück über das Stadium hinaus, aber ein paar Zurückgebliebene haben wir hier ja leider auch.
Es ist übrigens kein Kind, sondern erstmal ein Zellhaufen
Lol, Du führst allen Ernstes den Nationalsozialismus als Argument für die "Überwindung" des Lebensschutzes an.

Du bist übrigens wie jeder Mensch auch nur ein Zellhaufen. Und wie aus deinem Geschreibsel zu schlussfolgern ist, auch kein besonders hoch entwickelter.

05.02.2021, 14:31
(05.02.2021, 14:14)Gast schrieb:Sehr ich ähnlich, nur denk ich ihr müsst keine Familie im herkömmlichen Sinne sein.(05.02.2021, 14:12)Gast schrieb: Ich will kein Kind, vor allem nicht mit der Frau.
Dann hättest du sie nicht besamen sollen. Steht nun dazu, rauft euch zusammen, werdet eine glückliche Familie und bietet dem Kind ein schönes Leben. Stell dir vor, deine Eltern hätten die Entscheidung gefällt, die du hier gerade in Erwägung ziehst.
Man kann ein Kind auch gut zu zweit erziehen, ohne ein Paar zu sein.
Bin selbst zweifacher Vater, mein älteres Kind entstammt einem ONS aus der Studienzeit, mein zweites war geplant mit meiner Ehefrau.
Die Mutter meines älteren Kindes und ich waren uns von Beginn an klar, dass es mit uns als Paar nicht klappen kann. Zum Wohl unseres Kindes haben wir uns arangiert, haben zusammen Pläne gemacht (wie viel finanzielle Unterstützung, wer passt wann auf das Kind auf etc.) und uns bis heute dran gehalten.
Es ist für ein Kind viel besser mit zwei Eltern aufzuwachsen die sich beide kümmern, als Eltern zu haben die gezwungenermaßen zusammen leben, sich ggf. sehr oft streiten usw. . Sowas wirkt sich viel negativer auf ein Kind aus.
Also wenn du dir mit ihr definitiv keine Zukunft ausmalen kannst musst du es dir nicht aufzwingen, aber zur Verantwortung als Vater sollte man stehen.
05.02.2021, 14:33
(05.02.2021, 14:31)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:14)Gast schrieb:Sehr ich ähnlich, nur denk ich ihr müsst keine Familie im herkömmlichen Sinne sein.(05.02.2021, 14:12)Gast schrieb: Ich will kein Kind, vor allem nicht mit der Frau.
Dann hättest du sie nicht besamen sollen. Steht nun dazu, rauft euch zusammen, werdet eine glückliche Familie und bietet dem Kind ein schönes Leben. Stell dir vor, deine Eltern hätten die Entscheidung gefällt, die du hier gerade in Erwägung ziehst.
Man kann ein Kind auch gut zu zweit erziehen, ohne ein Paar zu sein.
Bin selbst zweifacher Vater, mein älteres Kind entstammt einem ONS aus der Studienzeit, mein zweites war geplant mit meiner Ehefrau.
Die Mutter meines älteren Kindes und ich waren uns von Beginn an klar, dass es mit uns als Paar nicht klappen kann. Zum Wohl unseres Kindes haben wir uns arangiert, haben zusammen Pläne gemacht (wie viel finanzielle Unterstützung, wer passt wann auf das Kind auf etc.) und uns bis heute dran gehalten.
Es ist für ein Kind viel besser mit zwei Eltern aufzuwachsen die sich beide kümmern, als Eltern zu haben die gezwungenermaßen zusammen leben, sich ggf. sehr oft streiten usw. . Sowas wirkt sich viel negativer auf ein Kind aus.
Also wenn du dir mit ihr definitiv keine Zukunft ausmalen kannst musst du es dir nicht aufzwingen, aber zur Verantwortung als Vater sollte man stehen.
Gute Ergänzung zu meiner Aussage. Stimme ich zu.

05.02.2021, 14:34
(05.02.2021, 14:31)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:14)Gast schrieb:Sehr ich ähnlich, nur denk ich ihr müsst keine Familie im herkömmlichen Sinne sein.(05.02.2021, 14:12)Gast schrieb: Ich will kein Kind, vor allem nicht mit der Frau.
Dann hättest du sie nicht besamen sollen. Steht nun dazu, rauft euch zusammen, werdet eine glückliche Familie und bietet dem Kind ein schönes Leben. Stell dir vor, deine Eltern hätten die Entscheidung gefällt, die du hier gerade in Erwägung ziehst.
Man kann ein Kind auch gut zu zweit erziehen, ohne ein Paar zu sein.
Bin selbst zweifacher Vater, mein älteres Kind entstammt einem ONS aus der Studienzeit, mein zweites war geplant mit meiner Ehefrau.
Die Mutter meines älteren Kindes und ich waren uns von Beginn an klar, dass es mit uns als Paar nicht klappen kann. Zum Wohl unseres Kindes haben wir uns arangiert, haben zusammen Pläne gemacht (wie viel finanzielle Unterstützung, wer passt wann auf das Kind auf etc.) und uns bis heute dran gehalten.
Es ist für ein Kind viel besser mit zwei Eltern aufzuwachsen die sich beide kümmern, als Eltern zu haben die gezwungenermaßen zusammen leben, sich ggf. sehr oft streiten usw. . Sowas wirkt sich viel negativer auf ein Kind aus.
Also wenn du dir mit ihr definitiv keine Zukunft ausmalen kannst musst du es dir nicht aufzwingen, aber zur Verantwortung als Vater sollte man stehen.
Words of wisdom.
05.02.2021, 14:42
ich halte es durchaus für problematisch, dass eine Menge Argumente im Rahmen von Schwangerschaftsabbrüchen (alleine wenn hier das Wort "Tötung" benutzt wird...) rein religöser Natur sind.
Auch die Urteile des BVerfG aus den 70ern könnten direkt in der Kirche geschrieben worden sein...
Das ist eine schwierige Geschichte. Aber man sollte sie nicht mit Ideologie/Religon führen.
Auch die Urteile des BVerfG aus den 70ern könnten direkt in der Kirche geschrieben worden sein...
Das ist eine schwierige Geschichte. Aber man sollte sie nicht mit Ideologie/Religon führen.
05.02.2021, 14:46
(05.02.2021, 14:42)Gast schrieb: ich halte es durchaus für problematisch, dass eine Menge Argumente im Rahmen von Schwangerschaftsabbrüchen (alleine wenn hier das Wort "Tötung" benutzt wird...) rein religöser Natur sind.
Auch die Urteile des BVerfG aus den 70ern könnten direkt in der Kirche geschrieben worden sein...
Das ist eine schwierige Geschichte. Aber man sollte sie nicht mit Ideologie/Religon führen.
Was ist denn für dich daran nicht nachvollziehbar? Was ist an dem Wort Tötung falsch, wenn es sich ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft nunmal um einen Menschen handelt? Das Leben eines Menschen zu beenden nennt man Tötung, daran gibt es nichts zu rütteln und in einem Rechtsstaat gilt ein striktes Tötungsverbot (außerhalb der eben erlaubten Notwehrrahmen etc). Die einzig relevante Frage ist, ab wann das Leben beginnt - und das ist eine für Mediziner und nicht für Juristen. Klar ist jedenfalls, dass es weit vor dem 9. Monat beginnt, da besteht in der Wissenschaft absolute Einigkeit. h.M. ist in der Medizin im Moment eben der 3. Monat und das ist auch die Richtschnur unserer Rspr.