04.02.2021, 23:06
(04.02.2021, 23:03)Gast schrieb:(04.02.2021, 22:53)Gast schrieb: Sei ein artiges Kind und ehre deine Eltern. Bringe keine Schande über die Familie und sei nicht geldgierig. Sie haben dir auch nicht in Rechnung gestellt, dass sie dich aufgezogen haben
Hat man ihn gefragt? War ja ihre Pflicht nachdem sie sich nicht zurückhalten konnten
Sie hätten ihn ja auch zur Adoption freigeben können...also von Pflicht kann wohl keine Rede sein
04.02.2021, 23:07
... Papa und Mama haben’s ja!!
04.02.2021, 23:10
Kannst ja mal Gegenrechnen ob bei der Erbschaftssteuer oder der Umsatz und Einkommensteuer mehr für dich übrig bleibt
04.02.2021, 23:11
(04.02.2021, 22:47)Gast schrieb: Sollte man moralische Bedenken haben, wenn man für die Eltern ein erhebliches finanzielles Problem gelöst hat und das Ganze dann abrechnet. Und für einen selbst waren das Ganze keine 10h Arbeit.
RVG Gebühren sind fast 7500€ Zzgl. mwst.
Vielleicht bei der Gegenseite abrechnen?
04.02.2021, 23:38
Und vergiss auf keinen Fall die Auslagenpauschale!
04.02.2021, 23:43
Es gilt der Rechtsgedankenaus § 1619 BGB. Deine Erziehung ist ja offenbar noch nicht abgeschlossen. Demnach hast du gar leinen Vergütungsanspruch.
05.02.2021, 00:23
Vielleicht bei der Gegenseite abrechnen?
05.02.2021, 01:17
keine honorarvereinbarung über 10.000 pauschal geschlossen?
etwas cringe, brudi
etwas cringe, brudi
05.02.2021, 01:35
Würde ich nicht abrechnen. Was meinst du was du deine Eltern bisher gekostet hast?
Ich vertrete auch Verwandte umsonst.
Ich vertrete auch Verwandte umsonst.
05.02.2021, 01:37
Als nächstes kommt dann ne Rechnung von deinen Eltern, was du an Unterhalt und Verpflegung so gekostet hast bisher.
Dann rechnen sie damit auf.

Dann rechnen sie damit auf.