15.06.2017, 19:51
(15.06.2017, 19:25)Einfach ich schrieb:(15.06.2017, 14:53)HH schrieb: "Dürfen" in HH eigentlich KommunalR-Klausuren drankommen?
Soweit ich von einem Prüfer/AG Leiter gehört habe, so hat das gjpa in Berlin irgendwann mal die Aussage getroffen, dass sie einen Hinweis erteilen, wenn sie dann doch mal kommunalrecht prüfen. Dieser Hinweis kam bisher nicht. Wie es in den anderen Bundesländern ist, Weiß ich leider nicht
Danke! Dann tippe ich mal, dass es nicht dran kommt. Wir schreiben ja zusammen
16.06.2017, 13:42
Große Scheiße. Das war heute der Genickbruch.
Und nein, ich kann den SV nicht schildern, ich habe ihn nämlich nur zu 10 % durchblickt.
Und nein, ich kann den SV nicht schildern, ich habe ihn nämlich nur zu 10 % durchblickt.
16.06.2017, 13:55
Auch der Spaß mit dem Hund aus Thüringen? Hat mich allein 5 Minuten gekostet festzustellen, dass die Adresse der Beklagten fürs Rubrum nirgends abgedruckt war...
16.06.2017, 13:58
In HH lief heute die in Teilen abgewandelte (Klage, nicht einstw. Rs.; keine richterliche Durchsuchungsanordnung) Entscheidung VG Weimar, BeckRS 1999, 31167733. Also eine sehr alte Entscheidung.
Ich fands mega schwer. Sehr langer SV mit vielen verwirrenden Details. Hab diverse Sachen im TB stehen, die ich dann später doch nicht verwursen konnte/durfte. Das wird mein (hoffentlich einziger) "Ausrutscher" sein. :-/
Ich fands mega schwer. Sehr langer SV mit vielen verwirrenden Details. Hab diverse Sachen im TB stehen, die ich dann später doch nicht verwursen konnte/durfte. Das wird mein (hoffentlich einziger) "Ausrutscher" sein. :-/
16.06.2017, 14:21
(16.06.2017, 13:55)Hamburgi schrieb: Auch der Spaß mit dem Hund aus Thüringen? Hat mich allein 5 Minuten gekostet festzustellen, dass die Adresse der Beklagten fürs Rubrum nirgends abgedruckt war...
In Berlin auch, habe Sicherstellung angenommen und versucht zu Ersatzvornahme abzugrenzen... er hat sich ja nicht widersetzt. Nur ob man das als freiwillige Weggabe bezeichnen kann ist andere Sache

was denkt ihr, bestimmt mit guten Argumenten könnte man für andere Seite auch entscheiden oder? Habe beide Bescheide aufgehoben bzgl Androhung Erledigung angenommen und mangels besonderen Interesses (es gab kein Vortrag dazu) als unzulässig abgewiesen, ;( mal sehen, bin mir voll unsicher
16.06.2017, 14:32
(16.06.2017, 14:21)Gast schrieb: In Berlin auch, habe Sicherstellung angenommen und versucht zu Ersatzvornahme abzugrenzen... er hat sich ja nicht widersetzt. Nur ob man das als freiwillige Weggabe bezeichnen kann ist andere Sache
was denkt ihr, bestimmt mit guten Argumenten könnte man für andere Seite auch entscheiden oder? Habe beide Bescheide aufgehoben bzgl Androhung Erledigung angenommen und mangels besonderen Interesses (es gab kein Vortrag dazu) als unzulässig abgewiesen, ;( mal sehen, bin mir voll unsicher
Das habe ich, ehrlich gesagt, gar nicht problematisiert.
:s
Habt ihr eigentlich alle Normen, die mit abgedruckt waren, "verwurstet"?
16.06.2017, 14:33
Habe ne. 1 aufgehoben, Androhung war ok, da HDU Verfügung nur wirksam und vollziehbar sein muss, kostenbescheid habe ich ebenfalls aufgehoben, da die zugrunde liegende Verwahrung aufgrund der rechtswidrigen Sicherstellung auch rechtswidrig war. Vor der Zulässigkeit noch KÄ nach 173 vwgo, 264 zpo angesprochen, keine Erledigung der Sicherstellung wegen der Kosten, RSB bestand auch, da man eh wieder vor dem VG laden würde.
Gefahr habe ich abgelehnt, da nicht von Beklagten nicht dargelegt, zudem Ermessens Fehler wegen abstellen auf bescheid gegen den Schäferhund.
Gefahr habe ich abgelehnt, da nicht von Beklagten nicht dargelegt, zudem Ermessens Fehler wegen abstellen auf bescheid gegen den Schäferhund.
16.06.2017, 14:38
Habe auch alles wegen Unverhältnismässigkeit der Sicherstellung (einmaliger Fall, ausgelöst durch atypisches Verhalten der Kinder, Verhalten zudem möglicherweise nur durch fehlenden Auslauf des Hundes ausgelöst --> Verpflichtung des Klägers zum Gassi gehen als mildere Maßnahme) aufgehoben. Hatte erst die gegenteilige Lösung, habe dann aber festgestellt, dass ansonsten allerlei Unregelmässigkeiten im Rahmen der Vollstreckung (fehlende Fristsetzung?) hätten geprüft werden müssen, für die ich nicht mehr die Zeit gehabt hätte.
Hoffe das war so noch vertretbar, jedenfalls war meine Lösung so deutlich stimmiger und man konnte das Vollstreckungsrecht und das Kostenrecht etwas oberflächlicher abhandeln.
Hoffe das war so noch vertretbar, jedenfalls war meine Lösung so deutlich stimmiger und man konnte das Vollstreckungsrecht und das Kostenrecht etwas oberflächlicher abhandeln.
16.06.2017, 14:38
(16.06.2017, 14:33)Berlingast schrieb: Habe ne. 1 aufgehoben, Androhung war ok, da HDU Verfügung nur wirksam und vollziehbar sein muss, kostenbescheid habe ich ebenfalls aufgehoben, da die zugrunde liegende Verwahrung aufgrund der rechtswidrigen Sicherstellung auch rechtswidrig war. Vor der Zulässigkeit noch KÄ nach 173 vwgo, 264 zpo angesprochen, keine Erledigung der Sicherstellung wegen der Kosten, RSB bestand auch, da man eh wieder vor dem VG laden würde.
Gefahr habe ich abgelehnt, da nicht von Beklagten nicht dargelegt, zudem Ermessens Fehler wegen abstellen auf bescheid gegen den Schäferhund.
Klageänderung wegen Sachdienlichkeit angenommen, 93vwgo oder so...
16.06.2017, 14:41
Habe eine Klageänderung nach 91 vwgo angenommen da sachdienlich. Sonst alles aufgehoben. Androhung auch, da Zwangsmittel falsch aus meiner Sicht, Zwangsgeld hätte ausgereicht. War wieder viel zu viel... Bin mega erschöpft... Nur noch Montag :) erholt Euch gut