02.02.2021, 23:11
03.02.2021, 09:09
(02.02.2021, 23:11)Gast schrieb:(02.02.2021, 20:15)Gast schrieb: Du arme Seele. Ich hoffe, dass du mit der sexuellen Identität nun gut klar kommst. Du bist ein wunderbarer Mensch
Letzteres kann ich nicht beurteilen, aber ich wünsche dem*der TE alles, alles Gute!
Er/sie sprach doch von sexueller Orientierung, nicht Identität. Dennoch bleibt zu hoffen, dass auch dies angenommen wird
03.02.2021, 11:24
(02.02.2021, 19:52)Gast schrieb: Ich habe vor kurzem eine Einstellungszusage für den Richterdienst bekommen. Ein Traum wird wahr.
Während für Viele der schlimmste Part vorbei ist, steht für mich nunmehr das Schlimmste bevor: der Amtsarztbesuch. Vor diesem Besuch habe ich richtig Angst, zumal ich seit meiner Kindheit chronische Erkrankungen mit mir rum schleppe (mit denen aber lebe) und als Minderjährigen (17 Jahre) wegen der Leugnung meiner sexuellen Orientierung einen Suizidversuch hatte, wo jedoch niemand anderer gefährdet wurde.
BVerwG 2013 hin oder her: hat jemand tröstende oder wenig tröstende Worte für mich? Die Einstellungszusage aus den Händen zu verlieren wäre äußerst schmerzlich....
Inwieweit Erkrankungen/Ereignisse, die über 10 Jahre her sind, angegeben werden müssen, würde ich in Erfahrung bringen. Es gibt (außer im Krankenhaus vllt) darüber keine Dokumentation mehr. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du älter bist als 27. Den AA interessieren vor allem Dinge, die chronisch sind und sich verschlechtern könnten. Einmalige Episoden sind für die Beurteilung eher nicht interessant. Frag ihn am besten im Gespräch direkt.
Ich habe trotz allergischem Asthma und 60+ Stunden Psychotherapie wg. einer Angststörung die Beurteilung „keine Bedenken“ seitens des AA bekommen. Die Therapie war aufgrund eines abgeschlossenen Lebensereignisses nötig geworden. Zum Asthma meinte er, das werde mit dem Alter eher besser.
Ungünstig sind wohl vor allem Erkrankungen des Haltungsapparates, starkes Übergewicht, Schizophrenie.
Viel Erfolg :) und lies dir das genannte BVerwG-Urteil bitte Wort für Wort nochmal durch zur Entspannung. Das sagt doch im Grunde klar aus, wie hoch die Anforderungen sind, jemanden aufgrund von Vorerkrankungen nicht zu nehmen.
03.02.2021, 11:56
(03.02.2021, 11:24)Gast schrieb:(02.02.2021, 19:52)Gast schrieb: Ich habe vor kurzem eine Einstellungszusage für den Richterdienst bekommen. Ein Traum wird wahr.
Während für Viele der schlimmste Part vorbei ist, steht für mich nunmehr das Schlimmste bevor: der Amtsarztbesuch. Vor diesem Besuch habe ich richtig Angst, zumal ich seit meiner Kindheit chronische Erkrankungen mit mir rum schleppe (mit denen aber lebe) und als Minderjährigen (17 Jahre) wegen der Leugnung meiner sexuellen Orientierung einen Suizidversuch hatte, wo jedoch niemand anderer gefährdet wurde.
BVerwG 2013 hin oder her: hat jemand tröstende oder wenig tröstende Worte für mich? Die Einstellungszusage aus den Händen zu verlieren wäre äußerst schmerzlich....
Inwieweit Erkrankungen/Ereignisse, die über 10 Jahre her sind, angegeben werden müssen, würde ich in Erfahrung bringen. Es gibt (außer im Krankenhaus vllt) darüber keine Dokumentation mehr. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du älter bist als 27. Den AA interessieren vor allem Dinge, die chronisch sind und sich verschlechtern könnten. Einmalige Episoden sind für die Beurteilung eher nicht interessant. Frag ihn am besten im Gespräch direkt.
Ich habe trotz allergischem Asthma und 60+ Stunden Psychotherapie wg. einer Angststörung die Beurteilung „keine Bedenken“ seitens des AA bekommen. Die Therapie war aufgrund eines abgeschlossenen Lebensereignisses nötig geworden. Zum Asthma meinte er, das werde mit dem Alter eher besser.
Ungünstig sind wohl vor allem Erkrankungen des Haltungsapparates, starkes Übergewicht, Schizophrenie.
Viel Erfolg :) und lies dir das genannte BVerwG-Urteil bitte Wort für Wort nochmal durch zur Entspannung. Das sagt doch im Grunde klar aus, wie hoch die Anforderungen sind, jemanden aufgrund von Vorerkrankungen nicht zu nehmen.
Danke für diese unglaublich ermutigende Antwort. Ich werde mir das Urteil als Gute-Nacht-Lektüre direkt heute Abend zu Gemüte führen.
Ich habe meine behandelnden Ärzte auch angeschrieben, ob diese ein antizipiertes Gutachten hinsichtlich meiner Dienstfähigkeit formulieren können- soweit angesichts der Pandemie für so ein Kram natürlich zeitliche Kapazitäten vorhanden sind. Eine solche Vorbereitung kommt vielleicht gut.
Sonst hoffe ich, dass ich wegen ,,der Story" damit punkten kann dass sie im - wenn auch späten- Minderjährigenalter passiert ist; und ich tatsächlich nicht in Therapie gegangen bin sondern mich vor meiner religiösen Familiegeoutet habe. Letztes erwähne ich so natürlich nicht.
Das Gute an so gesundheitlichen ,,Wracks" wie mich ist, dass ich natürlich während der zehnjährigen juristischen Ausbildung wusste, dass ich nicht nur zwei Top-Examen für meinen Traumberuf Richter brauche, sondern am Ende noch einen Amtsarzt als Gegner habe. Deshalb habe ich nie geraucht, kaum getrunken, mich gesund ernährt und regelmäßig (Kraft-)Sport betrieben, im Rahmen meiner körperlichen Möglichkeiten versteht sich, etc. etc. Bin auch immer damit ganz selbstbewusst und selbstsicher umgegangen und hatte immer das Ziel des Berufswunsches im Sinn. Doch jetzt wo es nach der Einstellungszusage zum Greifen nach ist überwältigt mich die Situation und holt mich ein wenig ein.
Es fühlt sich so an als würde ich einen Schatz in meinen Händen tragen der mir bald genommen wird. Verzeiht diese blumige Ausdrucksweise ...
03.02.2021, 12:22
(02.02.2021, 19:52)Gast schrieb: Ich habe vor kurzem eine Einstellungszusage für den Richterdienst bekommen. Ein Traum wird wahr.
Während für Viele der schlimmste Part vorbei ist, steht für mich nunmehr das Schlimmste bevor: der Amtsarztbesuch. Vor diesem Besuch habe ich richtig Angst, zumal ich seit meiner Kindheit chronische Erkrankungen mit mir rum schleppe (mit denen aber lebe) und als Minderjährigen (17 Jahre) wegen der Leugnung meiner sexuellen Orientierung einen Suizidversuch hatte, wo jedoch niemand anderer gefährdet wurde.
BVerwG 2013 hin oder her: hat jemand tröstende oder wenig tröstende Worte für mich? Die Einstellungszusage aus den Händen zu verlieren wäre äußerst schmerzlich....
tröstende Worte: Ändern kannst du es jetzt nicht mehr. Wenn es klappt: Glückwunsch! Wenn nicht: dann wirst du auch etwas anderes finden, mit dem du glücklich wirst.
Viel Erfolg!
03.02.2021, 13:03
(03.02.2021, 11:56)Gast schrieb:(03.02.2021, 11:24)Gast schrieb:(02.02.2021, 19:52)Gast schrieb: Ich habe vor kurzem eine Einstellungszusage für den Richterdienst bekommen. Ein Traum wird wahr.
Während für Viele der schlimmste Part vorbei ist, steht für mich nunmehr das Schlimmste bevor: der Amtsarztbesuch. Vor diesem Besuch habe ich richtig Angst, zumal ich seit meiner Kindheit chronische Erkrankungen mit mir rum schleppe (mit denen aber lebe) und als Minderjährigen (17 Jahre) wegen der Leugnung meiner sexuellen Orientierung einen Suizidversuch hatte, wo jedoch niemand anderer gefährdet wurde.
BVerwG 2013 hin oder her: hat jemand tröstende oder wenig tröstende Worte für mich? Die Einstellungszusage aus den Händen zu verlieren wäre äußerst schmerzlich....
Inwieweit Erkrankungen/Ereignisse, die über 10 Jahre her sind, angegeben werden müssen, würde ich in Erfahrung bringen. Es gibt (außer im Krankenhaus vllt) darüber keine Dokumentation mehr. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du älter bist als 27. Den AA interessieren vor allem Dinge, die chronisch sind und sich verschlechtern könnten. Einmalige Episoden sind für die Beurteilung eher nicht interessant. Frag ihn am besten im Gespräch direkt.
Ich habe trotz allergischem Asthma und 60+ Stunden Psychotherapie wg. einer Angststörung die Beurteilung „keine Bedenken“ seitens des AA bekommen. Die Therapie war aufgrund eines abgeschlossenen Lebensereignisses nötig geworden. Zum Asthma meinte er, das werde mit dem Alter eher besser.
Ungünstig sind wohl vor allem Erkrankungen des Haltungsapparates, starkes Übergewicht, Schizophrenie.
Viel Erfolg :) und lies dir das genannte BVerwG-Urteil bitte Wort für Wort nochmal durch zur Entspannung. Das sagt doch im Grunde klar aus, wie hoch die Anforderungen sind, jemanden aufgrund von Vorerkrankungen nicht zu nehmen.
Danke für diese unglaublich ermutigende Antwort. Ich werde mir das Urteil als Gute-Nacht-Lektüre direkt heute Abend zu Gemüte führen.
Ich habe meine behandelnden Ärzte auch angeschrieben, ob diese ein antizipiertes Gutachten hinsichtlich meiner Dienstfähigkeit formulieren können- soweit angesichts der Pandemie für so ein Kram natürlich zeitliche Kapazitäten vorhanden sind. Eine solche Vorbereitung kommt vielleicht gut.
Sonst hoffe ich, dass ich wegen ,,der Story" damit punkten kann dass sie im - wenn auch späten- Minderjährigenalter passiert ist; und ich tatsächlich nicht in Therapie gegangen bin sondern mich vor meiner religiösen Familiegeoutet habe. Letztes erwähne ich so natürlich nicht.
Das Gute an so gesundheitlichen ,,Wracks" wie mich ist, dass ich natürlich während der zehnjährigen juristischen Ausbildung wusste, dass ich nicht nur zwei Top-Examen für meinen Traumberuf Richter brauche, sondern am Ende noch einen Amtsarzt als Gegner habe. Deshalb habe ich nie geraucht, kaum getrunken, mich gesund ernährt und regelmäßig (Kraft-)Sport betrieben, im Rahmen meiner körperlichen Möglichkeiten versteht sich, etc. etc. Bin auch immer damit ganz selbstbewusst und selbstsicher umgegangen und hatte immer das Ziel des Berufswunsches im Sinn. Doch jetzt wo es nach der Einstellungszusage zum Greifen nach ist überwältigt mich die Situation und holt mich ein wenig ein.
Es fühlt sich so an als würde ich einen Schatz in meinen Händen tragen der mir bald genommen wird. Verzeiht diese blumige Ausdrucksweise ...
Oh man ich mich echt in deine lange hineinversetzen, ich hatte den Termin um August 2020 - und erstmal vorab: alles ist gut gegangen und der ganze Stress war vollkommen umsonst.
Ich hatte keinen suizidversuch.., ich weiß auch nicht was die gesamte Geschichte beinhaltet. Ich war selbst „nur“ in Behandlung wegen angstsörung, anpassungsstörung, Depression... die letzte sitze lag ein Jahr zurück als ich zum aa ging. Ich hatte meinen behandelnden Arzt darum geben, eine Art Attest zu verfassen. Da stand dann (wahrheitsgemäß) so viel drin, wie dass ich deswegen nie krankgeschrieben war und auch nicht damit zu rechnen ist, dass es deswegen zu erhöhten Ausfällen kommen wird. Zudem dass ich voll arbeitsfähig bin. Relativ kurz und knapp.
In dem Fragebogen habe ich auch alles wahrheitsgemäß angegeben und bin in dem Gespräch selbst recht schnell dazu übergegangen, das Attest zu erwähnen. Die Ärztin die mich untersucht hat, hat (und in diesem Moment ist mir eine richtige Last abgefallen) richtig positiv reagiert. Sie hat sich das Attest durchgelesen und ist dann dazu übergegangen zu erläutern, dass sie es für sehr wichtig empfindet, sich Hilfe zu suchen, falls man diese braucht usw.; damit war das Thema abgehakt.
... und nur so ganz nebenbei: ich habe auch noch chronische Erkrankungen..., solange es nicht so ist, dass das einen Schreibtisch-Job beeinflusst, ist alles gut.
Ich drücke die Daumen.
03.02.2021, 14:11
Ich habe Übergewicht (BMI 28,5). Habe ich trotzdem eine Chance beim Amtsarzt. Ich fände es sonst richtig doof, weil man ja auch nach der Verbeamtung "fett" werden kann und dann drohen ja keine Konsequenzen.
03.02.2021, 16:05
(03.02.2021, 14:11)Gast schrieb: Ich habe Übergewicht (BMI 28,5). Habe ich trotzdem eine Chance beim Amtsarzt. Ich fände es sonst richtig doof, weil man ja auch nach der Verbeamtung "fett" werden kann und dann drohen ja keine Konsequenzen.
Ich weiß von befreundeten Beamten, dass es ggfs. eine Diätauflage geben kann, die während der Probezeit erfüllt werden muss.
03.02.2021, 17:59
(03.02.2021, 14:11)Gast schrieb: Ich habe Übergewicht (BMI 28,5). Habe ich trotzdem eine Chance beim Amtsarzt. Ich fände es sonst richtig doof, weil man ja auch nach der Verbeamtung "fett" werden kann und dann drohen ja keine Konsequenzen.
Wie sind deine sonstigen Werte? Wenn du daneben Probleme z.B. mit Blutdruck oder Blutzucker (oder schlimmer: Gelenke) wird es schwieriger.
Unabhängig davon bitte, bitte, bitte ganz dringend abnehmen. Um deiner eigenen Gesundheit willen, nicht um irgendeinem Schönheitsideal zu entsprechen.
Ich weiß, dass das leichter gesagt als getan ist.
Ich empfehle das Buch "How Not to Diet" von Dr. Michael Greger.
03.02.2021, 21:56
Wann muss man denn eigentlich zum Amtsarzt?
Bspw. als Verwaltungsjurist hat man häufig 3 Jahre Probezeit. Muss man dann im Anschluss zur Untersuchung oder wird das direkt am Anfang gemacht?
Bspw. als Verwaltungsjurist hat man häufig 3 Jahre Probezeit. Muss man dann im Anschluss zur Untersuchung oder wird das direkt am Anfang gemacht?