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Antworten

 
Justiz den Rücken kehren?
sgh
Unregistered
 
#1
02.02.2021, 15:30
Hallo gibt es hier Leute, die der Justiz den Rücken gekehrt haben und im Zweifel vllt sogar nach einigen Jahren wieder gekommen sind?
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
02.02.2021, 15:55
(02.02.2021, 15:30)sgh schrieb:  Hallo gibt es hier Leute, die der Justiz den Rücken gekehrt haben und im Zweifel vllt sogar nach einigen Jahren wieder gekommen sind?
Meinst Du komplett raus aus dem ÖD (Richter/StA) und zurück? Die Option dürfte sich eher nicht stellen, denn dass man dann noch mal genommen wird, dürfte nahezu ausgeschlossen sein. Gewünscht und Standard ist Beamter/Richter auf Lebenszeit. Sicherheit für den Beamten, Planbarkeit für den Staat. Dass man derjenige sich im Laufe des Lebens nochmal umentscheidet, lässt sich nicht verhindern. Aber man nimmt ihn garantiert nicht noch mal auf.

Ein Bekannter von mir ebenfalls StA hat der Behörde den Rücken gekehrt. Mit 33, nachdem er mit knapp 27 StA wurde. Er ist ganz zufrieden im Strafrecht bei einer größeren Kanzlei, wo er seit 3 Jahren ist.  Ich bin ebenfalls bei der StA und versuche gerade meinen Horizont im Rahmen einer Abordnung zu erweitern. Das ist zwar außerhalb der Justiz, aber ich bleibe im Beamtensystem, sodass ich nicht weiß, ob Du auch so etwas meinst.
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Gast
Unregistered
 
#3
02.02.2021, 16:36
Ich kenne eine, die erst Richterin war, dann Anwältin und jetzt wieder im öD ist (allerdings Verwaltung nicht Justiz).
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Gast
Unregistered
 
#4
02.02.2021, 16:40
Hi,
habe im Bekanntenkreis jemanden, der nach dem zweiten Examen bei der StA eingestiegen ist, dann in die GK und dann zurück in die StA. Alles im ersten Berufsjahr abgelaufen.
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Gast
Unregistered
 
#5
02.02.2021, 16:43
(02.02.2021, 16:36)Gast schrieb:  Ich kenne eine, die erst Richterin war, dann Anwältin und jetzt wieder im öD ist (allerdings Verwaltung nicht Justiz).

Angestellt oder als Beamtin? Als Beamtin würde mich das wundern, auch wenn es das in Einzelfällen geben mag. Eine Rückkehr in die Justiz halte ich allerdings grds. für nahezu ausgeschlossen, weil man sich anscheinend nicht genug damit identifiziert. Auch da mag es Ausnahmen bei besonders profilierten Leuten geben, die eine entsprechende Reputation in- und außerhalb der Justiz genießen, sodass auch die Justiz froh ist,dass die Person zurückkommt. Der gemeine Richter am AG/LG oder StA gehört aber sicher nicht dazu. Der ist, nicht anders als ein GK-Anwalt, ein austauschbares Rädchen.

Wenn jemand sich also aus der Justiz verabschiedet, sollte er sich deutlich bewusst machen, dass höchstwahrscheinlich keine Rückkehroption besteht.
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Gast
Unregistered
 
#6
02.02.2021, 16:46
(02.02.2021, 16:40)Gast schrieb:  Hi,
habe im Bekanntenkreis jemanden, der nach dem zweiten Examen bei der StA eingestiegen ist, dann in die GK und dann zurück in die StA. Alles im ersten Berufsjahr abgelaufen.

Kaum vorstellbar, wie das bei dem langsamen Formalismus in Behörden geklappt haben soll. Die haben wahrscheinlich gar nicht gerafft, dass da jemand ein paar Monate weg war  Happywide.

Aber so eine Konstellation wird wohl kaum gemeint sein, sondern schon eine, in der es eine gewisse Berufserfahrung gibt.
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Gast
Unregistered
 
#7
02.02.2021, 17:19
(02.02.2021, 16:43)Gast schrieb:  
(02.02.2021, 16:36)Gast schrieb:  Ich kenne eine, die erst Richterin war, dann Anwältin und jetzt wieder im öD ist (allerdings Verwaltung nicht Justiz).

Angestellt oder als Beamtin? Als Beamtin würde mich das wundern, auch wenn es das in Einzelfällen geben mag. Eine Rückkehr in die Justiz halte ich allerdings grds. für nahezu ausgeschlossen, weil man sich anscheinend nicht genug damit identifiziert. Auch da mag es Ausnahmen bei besonders profilierten Leuten geben, die eine entsprechende Reputation in- und außerhalb der Justiz genießen, sodass auch die Justiz froh ist,dass die Person zurückkommt. Der gemeine Richter am AG/LG oder StA gehört aber sicher nicht dazu. Der ist, nicht anders als ein GK-Anwalt, ein austauschbares Rädchen.

Wenn jemand sich also aus der Justiz verabschiedet, sollte er sich deutlich bewusst machen, dass höchstwahrscheinlich keine Rückkehroption besteht.


Als Beamtin A14
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Gast
Unregistered
 
#8
02.02.2021, 17:34
(02.02.2021, 16:40)Gast schrieb:  Hi,
habe im Bekanntenkreis jemanden, der nach dem zweiten Examen bei der StA eingestiegen ist, dann in die GK und dann zurück in die StA. Alles im ersten Berufsjahr abgelaufen.


In welchem Bundesland soll das denn gewesen sein? Kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass das geht, wie soll man denn da die Motivation glaubhaft verkaufen?
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Gast
Unregistered
 
#9
02.02.2021, 17:38
Vom Justizdienst in den Verwaltungsdienst und wieder zurück sollte relativ problemlos möglich sein.
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Gast34
Unregistered
 
#10
02.02.2021, 17:43
Richter - Anwalt einige Jahre - Richter, durchaus bekannt, dann aber mit Landeswechsel
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