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  5. Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu?
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Rückzahlung der eingezahlten Versorgungswerkbeiträge - wem stehen sie zu?
Gast
Unregistered
 
#1
02.02.2021, 11:33
Hallo,

nach meinem Ausscheiden aus der Anwaltskammer und dem Versorgungswerk wurde mir eine größere Summe an Beiträgen ausgezahlt. Die hat allerdings der Arbeitgeber für mich eingezahlt. Im Arbeitsvertrag ist nicht geregelt, wem die genau zustehen. Auch aus den Rechtsvorschriften erschließt sich mir das nicht. Hat da jemand Erfahrungen?
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Gast
Unregistered
 
#2
02.02.2021, 12:02
(02.02.2021, 11:33)Gast schrieb:  Hallo,

nach meinem Ausscheiden aus der Anwaltskammer und dem Versorgungswerk wurde mir eine größere Summe an Beiträgen ausgezahlt. Die hat allerdings der Arbeitgeber für mich eingezahlt. Im Arbeitsvertrag ist nicht geregelt, wem die genau zustehen. Auch aus den Rechtsvorschriften erschließt sich mir das nicht. Hat da jemand Erfahrungen?

Versorgungswerk und ggf. gRV fragen! Das erscheint eine merkwürdige Konstellation, aber vermutlich muss das Geld dann in die gRV. Auch wieder eine Frage, bei der man sich wundert, dass jemand in diesem Forum, das großteils von Asis besucht wird, fragt. Wenn Dir jemand schreibt, gönn Dir einen tollen Urlaub oder eine Uhr davon, bringt Dich das ja (hoffentlich) nicht dazu das zu machen. Da es vermutlich um einige zig Tausend Euro geht, solltest Du bei fachkundigen Stellen fragen, bevor Du (später) große Probleme bekommst.
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Gast
Unregistered
 
#3
02.02.2021, 13:47
(02.02.2021, 12:02)Gast schrieb:  
(02.02.2021, 11:33)Gast schrieb:  Hallo,

nach meinem Ausscheiden aus der Anwaltskammer und dem Versorgungswerk wurde mir eine größere Summe an Beiträgen ausgezahlt. Die hat allerdings der Arbeitgeber für mich eingezahlt. Im Arbeitsvertrag ist nicht geregelt, wem die genau zustehen. Auch aus den Rechtsvorschriften erschließt sich mir das nicht. Hat da jemand Erfahrungen?

Versorgungswerk und ggf. gRV fragen! Das erscheint eine merkwürdige Konstellation, aber vermutlich muss das Geld dann in die gRV. Auch wieder eine Frage, bei der man sich wundert, dass jemand in diesem Forum, das großteils von Asis besucht wird, fragt. Wenn Dir jemand schreibt, gönn Dir einen tollen Urlaub oder eine Uhr davon, bringt Dich das ja (hoffentlich) nicht dazu das zu machen. Da es vermutlich um einige zig Tausend Euro geht, solltest Du bei fachkundigen Stellen fragen, bevor Du (später) große Probleme bekommst.

Hi,
danke für die Antwort. Ich denke du dürftest damit Recht haben, dass das Geld an die Rentenversicherung gehen sollte. Ich war in dem Zeitraum ja auch befreit.
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Gast
Unregistered
 
#4
02.02.2021, 19:58
Ich denke auch, dass es deinem Arbeitgeber nicht zustehen sollte. Es waren ja die Zahlungen, die sonst in anderer Höhe in die gesetzliche RV geflossen wären. Von den RV-Beiträgen hat der Arbeitgeber ja genau so wenig wie von deinen Beiträgen ins Versorgungswerk, letztlich dient es ja deiner Altersvorsorge unabhängig vom Arbeitgeber. Daher sollte er es auch nicht wiedersehen, sagt mir mein Bauchgefühl.
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Gast753
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2021
#5
02.02.2021, 20:05
(02.02.2021, 11:33)Gast schrieb:  Hallo,

nach meinem Ausscheiden aus der Anwaltskammer und dem Versorgungswerk wurde mir eine größere Summe an Beiträgen ausgezahlt. Die hat allerdings der Arbeitgeber für mich eingezahlt. Im Arbeitsvertrag ist nicht geregelt, wem die genau zustehen. Auch aus den Rechtsvorschriften erschließt sich mir das nicht. Hat da jemand Erfahrungen?


Wie lange warst du dort Mitglied und warum hast du die Beiträge nicht dort gelassen ("beitragsfreie Anwartschaft" mit Perspektive auf eine kleine Rente später)? 

Scheide auch bald aus und prüfe die Optionen....
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Gast
Unregistered
 
#6
02.02.2021, 23:04
Man kriegt doch nur  2/3 raus? Das müsste dein Anteil sein
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