02.02.2021, 12:20
Liebe Strafverteidiger,
wie kommt ein Strafverteidiger an Pflichtmandate. Kann mir dahingehend jemand die Abläufe erläutern?
Im Voraus: Dankeschön!
wie kommt ein Strafverteidiger an Pflichtmandate. Kann mir dahingehend jemand die Abläufe erläutern?
Im Voraus: Dankeschön!
02.02.2021, 12:23
(02.02.2021, 12:20)Gast_Frage schrieb: Liebe Strafverteidiger,
wie kommt ein Strafverteidiger an Pflichtmandate. Kann mir dahingehend jemand die Abläufe erläutern?
Im Voraus: Dankeschön!
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: a) Ein Beschuldigter benennt Dich als Pflichtverteidiger (weil er Dich kennt/weil er Deinen Namen schon gehört hat/weil er bei Dir zur Beratung war und Du ihn auf die Möglichkeit hingewiesen hast/weil ihm bei der Polizei/Gericht eine Liste mit Pflichtverteidigern vorgelegt wurde), b) der Beschuldigte benennt keinen Pflichtverteidiger, und deshalb bestellt das Gericht Dich (nach eigenem Ermessen, entweder aufgrund von einer Liste z.B. des örtlichen Anwaltvereins oder weil Du Dich dort selbst vorgestellt hast oder dem Gericht in anderer Sache aufgefallen/in Erinnerung geblieben bist oder oder).
02.02.2021, 12:28
zu b) Und deswegen immer bedenken, dass du in Pflichtverteidigersachen dem Gericht nicht auf den Sack gehst. Du sollst natürlich einen guten Job machen aber trag aktiv dazu bei, dass die Verfahren zügig und einfach erledigt werden können. Dann nimmt dich ein Richter auch gerne wieder als Pflichtverteidiger (ist ein Fehler im System aber ist halt so).
02.02.2021, 13:29
Mein alter Chef (Strafverteidiger aus Überzeugung) pflegte Kollegen mit dieser Herangehensweise als "Pflichtverteidigernutten" zu bezeichnen.
Als Strafrichter habe ich solche Anwälte zu Pflichtverteidigern bestellt, von denen ich wusste, dass sie regelmäßig Strafrecht machen, entsprechende StPO-Kenntnisse haben und den Angeklagten sach- und interessengerecht verteidigen. Davon gab es tatsächlich nicht viele im Bezirk.
02.02.2021, 13:42
Pflichtverteidigungsmandate: Resterampe für 2xa
02.02.2021, 13:44
(02.02.2021, 13:29)Gast schrieb:Mein alter Chef (Strafverteidiger aus Überzeugung) pflegte Kollegen mit dieser Herangehensweise als "Pflichtverteidigernutten" zu bezeichnen.
Als Strafrichter habe ich solche Anwälte zu Pflichtverteidigern bestellt, von denen ich wusste, dass sie regelmäßig Strafrecht machen, entsprechende StPO-Kenntnisse haben und den Angeklagten sach- und interessengerecht verteidigen. Davon gab es tatsächlich nicht viele im Bezirk.
Aus Richtersicht werden solche Pflichtverteidiger häufig spöttisch als "Verurteilungsbegleiter" bezeichnet.
Denke auch, dass einem Richter an einer "guten" Verteidigung gelegen ist. Man sollte alles für seinen Mandanten tun was sachgerecht ist. Allerdings wird man sicher zurückhaltender bestellt, wenn man den Richter mit abstrusen Befangenheitsanträgen attackiert und 20 völlig Gaga-Beweisanträge stellt, allein um das Verfahren zu verzögern. Beide Extreme sprechen sich schnell rum.
Gute Verteidiger, die bereits sind Pflichtverteidigungen zu machen, sind aber auch rar gesät...