10.06.2017, 19:15
Stimmt, korrektor möchte ich bei der Klausur nicht sein. Wird bestimmt ein spass. Am Ende wird die Klausur noch härter bewertet, weil wir mehr zeit hatten :D
Edit zum Inhalt: Die Streitverkündung fehlt noch, also im Rubrum, im Tenor und in der KostenE (101 zpo), die Rüge der örtl Zuständigkeit über 797 III, in der Begründetheit der Herausgabeklage 985, 952 II und 812 II, in der Widerklage: die Einrede der Verjährung wegen Verjährung der Hauptforderung, also 768, 214 I. Was habe ich noch vergessen?
Edit zum Inhalt: Die Streitverkündung fehlt noch, also im Rubrum, im Tenor und in der KostenE (101 zpo), die Rüge der örtl Zuständigkeit über 797 III, in der Begründetheit der Herausgabeklage 985, 952 II und 812 II, in der Widerklage: die Einrede der Verjährung wegen Verjährung der Hauptforderung, also 768, 214 I. Was habe ich noch vergessen?
11.06.2017, 13:44
Oder mal wieder eine Wahlfeststellung.
Ansonsten tippe ich wohl auch auf Raub/räuberische Erpressung und Mord nebst Verkehrsdelikten.
Ansonsten tippe ich wohl auch auf Raub/räuberische Erpressung und Mord nebst Verkehrsdelikten.
12.06.2017, 14:15
Die StA-Klausur in Hamburg heute war ja man ein schlechter Witz. Materiell-rechtlich quasi nichts drinnen, ging eigentlich nur um BVVs. B-Gutachten konnte man auch kaum was machen und Anklage dann 2 Straftaten für einen Angeklagten... wofür habe ich eigentlich die vielen schwierigen anklagesätze gelernt <_<
12.06.2017, 14:15
Was für eine Mistklausur;( was habt ihr so geprüft?! Bei mir waren nicht mehr als 3, 239, 240 I IV, 22,23 und 339bzgl Beschwerde ...
12.06.2017, 14:22
(12.06.2017, 14:15)Hamburgi schrieb: Die StA-Klausur in Hamburg heute war ja man ein schlechter Witz. Materiell-rechtlich quasi nichts drinnen, ging eigentlich nur um BVVs. B-Gutachten konnte man auch kaum was machen und Anklage dann 2 Straftaten für einen Angeklagten... wofür habe ich eigentlich die vielen schwierigen anklagesätze gelernt <_<
Wahrscheinlich haben gleiche Klausur gehabt, war der Täter ein Richter?
Im Prozessualen Gutachten war relevant nur 24 II N3 oder so, musste man die Anklage an LG adressieren und dementsprechend einen Verteidiger beiordnen... na ja war echt Mist
12.06.2017, 14:24
Ah, eure klingt noch unangenehmer ;-) Bei uns ging es um mord und Raub, Richter waren nicht beteiligt. Klausur kam glaube ich aus NRW, anklagegericht war das LG Düsseldorf.
12.06.2017, 14:33
Nicht zu früh freuen. Wenn die Klausur "einfach" war, dann steigt dementsprechend der Vergleichsmaßstab. Auch kleine Fehler sind dann weniger verzeihlich. Heute musste man ordentliche Schwerpunkte setzen. Aber auch ich finde, dass es materiell-rechtlich sehr überschaubar war.
Vermutlich bekommen wir dann morgen den Revisions-Hammer.
Vermutlich bekommen wir dann morgen den Revisions-Hammer.
12.06.2017, 15:13
Die hamburger Klausur mit dem Richter lief auch in BaWü. Die war echt undankbar.
1. tk: Habe iRv 239 den 178 gvg breit als rf-grund geprüft. Dann noch 339
2. tk: 343 I nr. 1, 12, 23, 25 I 2. alt
3. tk: 274 I nr 1 bejaht.
Ansonsten bvv wegen tagebuch geprüft und verneint, da privatssphäre betroffen und abwägung ein überwiegendes öff int ergibt.
102, 105 geprüft, aber keinen fehler gefunden. Stimmt das???
Ansonsten antizpierte zeugenwürdigung.
B-gutachten:
74 gvg, 7,8 stpo
140 I nr 2, nr. 3, II stpo
111k stpo
98 II stpo
154 I stpo
1. tk: Habe iRv 239 den 178 gvg breit als rf-grund geprüft. Dann noch 339
2. tk: 343 I nr. 1, 12, 23, 25 I 2. alt
3. tk: 274 I nr 1 bejaht.
Ansonsten bvv wegen tagebuch geprüft und verneint, da privatssphäre betroffen und abwägung ein überwiegendes öff int ergibt.
102, 105 geprüft, aber keinen fehler gefunden. Stimmt das???
Ansonsten antizpierte zeugenwürdigung.
B-gutachten:
74 gvg, 7,8 stpo
140 I nr 2, nr. 3, II stpo
111k stpo
98 II stpo
154 I stpo
12.06.2017, 15:41
Warum habt Ihr LG-Zuständigkeit angekommen in der Richterklausur? Gilt doch erst ab 4 Jahren Straferwartung oder?
12.06.2017, 15:45
Lief in Berlin auch. Hab für den 1. TK 239, 25 I Var. 2, 343 I Nr. 1 bejaht, für den 2. TK nichts, im 3. TK 339 bejaht, da rechtliches Gehör verhindert, in TE mit 274 I Nr. 1 und 239. Nötigung im Amt leider übersehen. Ansonsten wurden die BVV ja schon angesprochen. Hab dann zum AG als Schöffengericht angeklagt