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  5. Klausuren Juni 2017
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Klausuren Juni 2017
nrw 123
Unregistered
 
#151
09.06.2017, 22:18
ja, das stimmt! das wirds sein. man spart dann insoweit terminsgebühr. aber wer kommt denn auf so was???:D
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Bawüüüü
Unregistered
 
#152
10.06.2017, 12:19
Mag sich denn niemand zu der freitags Klausur äußern?
Für die anderen: in Bawü war ZVR dran... inklusive Schreibzeitverlängerung, da es Fehler im Aufgabentext gab =/
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abc
Unregistered
 
#153
10.06.2017, 12:58
Äußerung zur Klausur: abgrundtiefe Scheiße!

17 Seiten Sachverhalt... und als ob ZVR mit drei zu prüfenden Anträgen (§767/768 (analog)/732 ZPO oder was auch immer sowie 371 bgb analog) noch nicht genug gewesen wäre, hängen wir ja noch ne Widerklage hinten dran, am besten eine Bürgschaftsforderung, damit man schön verschachtelt prüfen darf bei Hauptverbindlichkeit und Einreden (dort u.a. Verjährung...super einfach bei 1000 Zeitangaben im SV)...und die Hereinnahme eines selbstständigen Beweisverfahrens hatte sich ja auch noch aufgedrängt.
Ohne die Schreibzeitverlängerung wäre es die Vollkatastrophe geworden, mit nur eine Katastrophe...aber nach der Klausur waren alle sehr erheitert und nahmen es mit Humor...:D
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Gast
Unregistered
 
#154
10.06.2017, 13:03
Konzentrieren wir uns auf die Zukunft:) irgendwelche Tipps für StrafR und ÖR, was man sich jetzt noch anschauen kann?
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abc
Unregistered
 
#155
10.06.2017, 13:10
Ach ja, und die Frage der Erstreckung der Rechtskraft einer gegen den Hauptschuldner gerichteten Entscheidung auf den Bürgen. Als kleine Draufgabe des JPA. Dass das nicht geht, war auch das einzige, was ich im Putzo zu der Klausur gefunden habe...
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HummelHummel
Unregistered
 
#156
10.06.2017, 15:58
(09.06.2017, 21:53)nrw 123 schrieb:  aber warum die rechnung da abgedruckt war, verstehe ichimmer noch nicht. hat die irgendwer "verarbeitet"?

Sehr gute Frage. Die habe ich tatsächlich nicht erwähnt. :blush:
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Gast
Unregistered
 
#157
10.06.2017, 16:09
Raub/Räuberische Erpressung scheint irgendwie in jedem Durchgang dranzukommen. Auch wenn das ausgelutschter Standardkram ist, scheint das Prüfungsamt da permanent Gefallen zu finden.

Gibt es eigentlich bahnbrechende, neue Rspr. oder Aufsehenerregendes aus der letzten Zeit? Was das Strafrecht angeht, war ich so komplett unter dem Radar...
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Ernesto1st
Unregistered
 
#158
10.06.2017, 16:49
(10.06.2017, 12:58)abc schrieb:  Äußerung zur Klausur: abgrundtiefe Scheiße!

17 Seiten Sachverhalt... und als ob ZVR mit drei zu prüfenden Anträgen (§767/768 (analog)/732 ZPO oder was auch immer sowie 371 bgb analog) noch nicht genug gewesen wäre, hängen wir ja noch ne Widerklage hinten dran, am besten eine Bürgschaftsforderung, damit man schön verschachtelt prüfen darf bei Hauptverbindlichkeit und Einreden (dort u.a. Verjährung...super einfach bei 1000 Zeitangaben im SV)...und die Hereinnahme eines selbstständigen Beweisverfahrens hatte sich ja auch noch aufgedrängt.
Ohne die Schreibzeitverlängerung wäre es die Vollkatastrophe geworden, mit nur eine Katastrophe...aber nach der Klausur waren alle sehr erheitert und nahmen es mit Humor...:D

Du hast die Kombination mit dem konstitutiven Schuldanerkenntnis und dessen Entstehung unterschlagen sowie die Beweiswürdigung im Rahmen der Widerklage, die Einrede nach 635 III und die origänre Verjährung der Bürgschaft. Falls es dich tröstet: Wir in Tübingen haben auch alle gekotzt.

Das LJPA hat den Fehler bestimmt absichtlich eingebaut, damit sie uns ne Schreibzeutverlängerung geben können. Künftig sollen ja 6-stündige Klausuren eingeführt werden. Wir waren der Testballon.
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Gast
Unregistered
 
#159
10.06.2017, 16:51
Beim Vermögensbegriff ( Stichwort bemakelter Besitz )gibt es Streit BGH str 335/15 anders BGH str 27/16 weiß aber nicht, ob das geeignet ist mangels eindeutiger Linie der Rspr
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abc
Unregistered
 
#160
10.06.2017, 17:59
(10.06.2017, 16:49)Ernesto1st schrieb:  
(10.06.2017, 12:58)abc schrieb:  Äußerung zur Klausur: abgrundtiefe Scheiße!

17 Seiten Sachverhalt... und als ob ZVR mit drei zu prüfenden Anträgen (§767/768 (analog)/732 ZPO oder was auch immer sowie 371 bgb analog) noch nicht genug gewesen wäre, hängen wir ja noch ne Widerklage hinten dran, am besten eine Bürgschaftsforderung, damit man schön verschachtelt prüfen darf bei Hauptverbindlichkeit und Einreden (dort u.a. Verjährung...super einfach bei 1000 Zeitangaben im SV)...und die Hereinnahme eines selbstständigen Beweisverfahrens hatte sich ja auch noch aufgedrängt.
Ohne die Schreibzeitverlängerung wäre es die Vollkatastrophe geworden, mit nur eine Katastrophe...aber nach der Klausur waren alle sehr erheitert und nahmen es mit Humor...:D

Du hast die Kombination mit dem konstitutiven Schuldanerkenntnis und dessen Entstehung unterschlagen sowie die Beweiswürdigung im Rahmen der Widerklage, die Einrede nach 635 III und die origänre Verjährung der Bürgschaft. Falls es dich tröstet: Wir in Tübingen haben auch alle gekotzt.

Das LJPA hat den Fehler bestimmt absichtlich eingebaut, damit sie uns ne Schreibzeutverlängerung geben können. Künftig sollen ja 6-stündige Klausuren eingeführt werden. Wir waren der Testballon.

Jetzt dürften wir so circa die Hälfte der abgeprüften Punkte beisammen haben!

Ich gehe stark davon aus, dass landesweit gekotzt wurde!

Die Korrektoren werden ihren Spaß haben...wird wohl schon 4 Punkte für das

Rubrum geben :D

Selbst in 6 Stunden kommt dabei nichts Vernünftiges heraus...da war die zweite Klausur ja Kindergarten!
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