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  5. FWW / GK / BOUTIQUE
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FWW / GK / BOUTIQUE
Gast
Unregistered
 
#1
29.01.2021, 11:21
Hallo!

Worin unterscheidet sich die tägliche Arbeit denn tatsächlich in Qualität zwischen GK und FWW bzw. Boutique?

FWW beackert alle Rechtsgebiete weitgehend, macht aber trotzdem klassisch anwaltliche Tätigkeit bzw. prozessuale Vertretung. Insbesondere kann in Randgebieten und Spezialgebieten die materielle Rechtstiefe bedeutend nicht so tief sein. Dafür ist der Kostendruck geringer insbesondere bei kleineren Mandanten lohnt sich häufig dennoch ein gewisser Zeitinvest.

Bei Boutique ist ein Spezialgebiet vorherrschend. Das materielle Recht kann absolut tiefgehend bearbeitet werden. Kann dafür aber eintönig sein.

Die GK deckt alles ab, hat aber ihre Boutique Inhouse mit den einzelnen Abteilungen. Allerdings ist der Kostendruck deutlich höher, und kleine Mandate fallen häufig raus, bzw. wollen gar nicht bearbeitet werden. (alles was kleiner als 10.000 EUR) ist.

Insbesondere da wird jedoch häufig recht oberflächig gearbeitet.


Anwaltliche TÄtigkeit wird überall geleistet.
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Gast
Unregistered
 
#2
29.01.2021, 11:30
(29.01.2021, 11:21)Gast schrieb:  Hallo!

Worin unterscheidet sich die tägliche Arbeit denn tatsächlich in Qualität zwischen GK und FWW bzw. Boutique?

FWW beackert alle Rechtsgebiete weitgehend, macht aber trotzdem klassisch anwaltliche Tätigkeit bzw. prozessuale Vertretung. Insbesondere kann in Randgebieten und Spezialgebieten die materielle Rechtstiefe bedeutend nicht so tief sein. Dafür ist der Kostendruck geringer insbesondere bei kleineren Mandanten lohnt sich häufig dennoch ein gewisser Zeitinvest.

Bei Boutique ist ein Spezialgebiet vorherrschend. Das materielle Recht kann absolut tiefgehend bearbeitet werden. Kann dafür aber eintönig sein.

Die GK deckt alles ab, hat aber ihre Boutique Inhouse mit den einzelnen Abteilungen. Allerdings ist der Kostendruck deutlich höher, und kleine Mandate fallen häufig raus, bzw. wollen gar nicht bearbeitet werden. (alles was kleiner als 10.000 EUR) ist.

Insbesondere da wird jedoch häufig recht oberflächig gearbeitet.


Anwaltliche TÄtigkeit wird überall geleistet.


Häng noch ne 0 bei der Mindestsumme dran und du näherst dich der Realität.
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Gast
Unregistered
 
#3
29.01.2021, 11:34
Wir als Boutique beackern alles, wenn der Mandant „blöd“ genug ist den Stundensatz zu zahlen. Denke GK ist das ähnlich. Der Streitwert ist nicht immer maßgeblich. Da spielen auch andere Faktoren mit rein. 

Den klauenden Mitarbeiter verfolgt man gerichtlich selbst wenn es am wirtschaftlichsten wäre ihm eine Abfindung zu zahlen
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Gast
Unregistered
 
#4
29.01.2021, 12:00
(29.01.2021, 11:34)Gast schrieb:  Wir als Boutique beackern alles, wenn der Mandant „blöd“ genug ist den Stundensatz zu zahlen. Denke GK ist das ähnlich. Der Streitwert ist nicht immer maßgeblich. Da spielen auch andere Faktoren mit rein. 

Den klauenden Mitarbeiter verfolgt man gerichtlich selbst wenn es am wirtschaftlichsten wäre ihm eine Abfindung zu zahlen

Als RA und Dienstleister absolut verständlich. Aber nicht für den Auftraggeber.... GAnz häufig sitzen da Kollegen in Unternehmen, die nciht wirtschaftlich sondern juristisch denken....


Als  sich in meinem unternehmen herausgestellt hat, eine ehemalige MA hat bisschen GEld (nachweislich) verschwindne lassen, gabs halt nen abstraktes schuldanerkenntnis mit dem HInweis, dass ansonsten die Klärung einer strafrechtlichen Relevanz den behörden zur prüfung vorgelegt wird.

schwupp die wupps. Schuldanerkenntnis inkl. Zinsen liegt vor....

In deinem Fall müsste man eigentlich sagen, abfindung und ciao ist besser....

aber gut... Juristen sind keine wirtschaftlichen berater.
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Gast Gast
Unregistered
 
#5
29.01.2021, 12:45
(29.01.2021, 11:34)Gast schrieb:  Wir als Boutique beackern alles, wenn der Mandant „blöd“ genug ist den Stundensatz zu zahlen. Denke GK ist das ähnlich. Der Streitwert ist nicht immer maßgeblich. Da spielen auch andere Faktoren mit rein. 

Den klauenden Mitarbeiter verfolgt man gerichtlich selbst wenn es am wirtschaftlichsten wäre ihm eine Abfindung zu zahlen


Ich glaube, das macht jeder Anwalt :D 

Ansonsten ist der Eingangspost natürlich viel zu undifferenziert. Auch ein FWW Anwalt wird bestimmte Bereiche immer wieder haben, zum einen weil man über die Jahre einen gewissen Ruf aufgebaut hat, zum anderen weil eben bestimmte Bereich bei Individualmandanten vorherrschend sind. Als FWW Anwalt wird man dadurch viel mit Mietstreitigkeiten, Verkehrsunfällen, OWi und kleineren Straftaten zu tun haben. 

Ich würde auch nicht sagen, dass FWW weniger Kostendruck hat. Die Overhead Kosten sind in absoluten Zahlen natürlich geringer, als kleiner Selbstständiger kann der Kostendruck aber trotzdem viel größer sein, weil eben der Umsatz auch deutlich niedriger ist.

Der Hauptunterschied liegt 1) bei den Mandanten: FWW vorwiegend natürliche Personen und bei GK/Boutique eben Unternehmen sowie 2) Einbindung in eine größere Struktur/Organisation wie bei einer GK oder eben eine kleine, persönlich gesteuerte Einheit wie Boutique/FWW.

Daraus ergibt sich folgende Kanzleiform bei folgenden Wünschen:

Natürliche Personen als Mandanten und kleine Organisationsform = FWW

Natürliche Personen als Mandanten und Unternehmensorga = Rechtsschutzversicherer

Unternehmen als Mandanten und kleine Organisationsform = Boutique

Unternehmen als Mandanten und Unternehmensorga = GK
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Gast
Unregistered
 
#6
29.01.2021, 13:10
In GKen arbeiten man doch auch spezialisiert - wieso sollte es ausgerechnet dort abwechslungsreicher sein?
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Gast
Unregistered
 
#7
29.01.2021, 16:38
(29.01.2021, 12:45)Gast Gast schrieb:  
(29.01.2021, 11:34)Gast schrieb:  Wir als Boutique beackern alles, wenn der Mandant „blöd“ genug ist den Stundensatz zu zahlen. Denke GK ist das ähnlich. Der Streitwert ist nicht immer maßgeblich. Da spielen auch andere Faktoren mit rein. 

Den klauenden Mitarbeiter verfolgt man gerichtlich selbst wenn es am wirtschaftlichsten wäre ihm eine Abfindung zu zahlen


Ich glaube, das macht jeder Anwalt :D 

Ansonsten ist der Eingangspost natürlich viel zu undifferenziert. Auch ein FWW Anwalt wird bestimmte Bereiche immer wieder haben, zum einen weil man über die Jahre einen gewissen Ruf aufgebaut hat, zum anderen weil eben bestimmte Bereich bei Individualmandanten vorherrschend sind. Als FWW Anwalt wird man dadurch viel mit Mietstreitigkeiten, Verkehrsunfällen, OWi und kleineren Straftaten zu tun haben. 

Ich würde auch nicht sagen, dass FWW weniger Kostendruck hat. Die Overhead Kosten sind in absoluten Zahlen natürlich geringer, als kleiner Selbstständiger kann der Kostendruck aber trotzdem viel größer sein, weil eben der Umsatz auch deutlich niedriger ist.

Der Hauptunterschied liegt 1) bei den Mandanten: FWW vorwiegend natürliche Personen und bei GK/Boutique eben Unternehmen sowie 2) Einbindung in eine größere Struktur/Organisation wie bei einer GK oder eben eine kleine, persönlich gesteuerte Einheit wie Boutique/FWW.

Daraus ergibt sich folgende Kanzleiform bei folgenden Wünschen:

Natürliche Personen als Mandanten und kleine Organisationsform = FWW

Natürliche Personen als Mandanten und Unternehmensorga = Rechtsschutzversicherer

Unternehmen als Mandanten und kleine Organisationsform = Boutique

Unternehmen als Mandanten und Unternehmensorga = GK

Kann man auch nicht pauschal sagen. Es gibt ja auch noch das private clients Geschäft mit vermögenden Privatpersonen, das Boutiquen (teilweise sogar exklusiv!) aber auch einige GK machen.
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Gast Gast
Unregistered
 
#8
29.01.2021, 18:32
Es gibt natürlich für alles Ausnahmen ;) wobei sich vermögende Private Clients oft nicht großartig von Unternehmen unterscheiden.
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Gast
Unregistered
 
#9
29.01.2021, 19:22
(29.01.2021, 18:32)Gast Gast schrieb:  Es gibt natürlich für alles Ausnahmen ;) wobei sich vermögende Private Clients oft nicht großartig von Unternehmen unterscheiden.

Umgekehrt gibt es FWW, die fast nur "Unternehmen" beraten. Das sind dann halt die örtlichen Malerbetriebe, Bauunternehmen, Speditionsfirmen usw. Deine Auflistung ist halt so pauschal einfach nicht richtig, sorry. Wink
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Gast
Unregistered
 
#10
29.01.2021, 20:34
Wink auch GKen vertreten in 20T euro streitsachen. Selbst erlebt. Bei 150T euro kommen dann schon namhafte Partner persönlich mit Mandant zum Gericht 

Liebe Grüße von einem großstädtischen LG
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