28.01.2021, 19:16
(28.01.2021, 19:13)Gast schrieb: Wenn du zur (bayerischen) Justiz möchtest, solltest du eher mindestens 9 Punkte anpeilen. Es sind zwar offiziell 8 Punkte als Mindestvoraussetzung ausgeschrieben, in Wirklichkeit haben die bereits vor Corona nicht ausgereicht.
Haben sie. Ich wurde Dezember 2019 mit 8,3 P eingestellt
28.01.2021, 19:28
(28.01.2021, 19:16)Gast schrieb:(28.01.2021, 19:13)Gast schrieb: Wenn du zur (bayerischen) Justiz möchtest, solltest du eher mindestens 9 Punkte anpeilen. Es sind zwar offiziell 8 Punkte als Mindestvoraussetzung ausgeschrieben, in Wirklichkeit haben die bereits vor Corona nicht ausgereicht.
Haben sie. Ich wurde Dezember 2019 mit 8,3 P eingestellt
Kann nicht sein, wenn das hier jemand anders sagt
28.01.2021, 21:23
(28.01.2021, 18:40)Gast schrieb:(28.01.2021, 18:38)Gast schrieb:(27.01.2021, 14:18)Gust schrieb: Hat das schonmal jemand so versucht oder kann allgemein etwas dazu sagen, ob die genannten Klausuren erfahrungsgemäß mit guter Vorbereitung viele Punkte bringen?
Ich kenne sogar einen bayerischen Notarassessor, der diese Vorgehensweise nahegelegt hat. Er meinte, es zahle sich aus, sich vertieft mit Kautelar-, Arbeits- und Steuerrecht zu befassen und im Übrigen dien Aufbau der einzelnen Klausuraufgabentypen (Urteil, Abschlussverfügung, ...) zu internalisieren.
Vertieft Kautelar...Du bist so lustig.
Was ist daran lustig?
28.01.2021, 22:16
28.01.2021, 22:29
11 Klausuren sind eh besser als die läppischen 9 die zukünftig geschrieben werden
29.01.2021, 00:04
29.01.2021, 01:46
Ab wann gelten denn die neun Klausuren? Meines Wissens dauert das noch...?!
29.01.2021, 10:23
29.01.2021, 11:14
Vielen Dank!
Weißt Du auch, welche Klausuren wegfallen werden?
Weißt Du auch, welche Klausuren wegfallen werden?
29.01.2021, 12:41
(29.01.2021, 11:14)Bayern schrieb: Vielen Dank!
Weißt Du auch, welche Klausuren wegfallen werden?
"Die Anzahl der in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zu bearbeitenden schriftlichen Prüfungsaufgaben wird auf neun Aufgaben reduziert. Ab dem Termin 2022/1 werden in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung vier Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Zivilrecht (davon eine aus dem Arbeitsrecht), zwei Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Strafrecht sowie drei Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Öffentlichen Recht (davon eine aus dem Steuerrecht) gestellt werden."
https://www.justiz.bayern.de/landesjusti...gsordnung/
Es fallen daher weg: 1x Zivilrecht und 1x Öffentliches Recht


