09.11.2021, 17:30
Was kam an BAG-Rspr?
09.11.2021, 17:33
(09.11.2021, 17:30)HerrKules schrieb: Was kam an BAG-Rspr?
Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages bei Krankheit und Überrumpelung des Arbeitnehmers, Vereblichkeit des Anspruchs aus 7 IV BUrlG und theoretisch noch keine Unwirksamkeit von Verfallsfristen nach 307 I 2, wenn Anspruch auf Mindestlohn ausgekommen.
09.11.2021, 17:35
Was lief heute in NRW?
09.11.2021, 18:01
1. Teil:
Mandant will beraten werden, am liebsten möchte er die Sache außergerichtlich ohne Klageverfahren klären.
Es ging um Vermittlungsvertrag eines Oldtimers, AGB Kontrolle (Schwerpunkt), Anspruch auf "entgangenen Gewinn".
Herausgabeansprüche nach Beendigung des Vermittlungsvertrages.
2. Teil:
Mandant will eine Klausel überprüft wissen, die er in seine AGB aufnehmen will.
Praktischer Teil:
Schreiben an Mandanten, in dem die rechtliche Situation und weiteres Vorgehen dargelegt wird (hinsichtlich 1. Teil und 2. Teil)
War irgeendwie nur materielles Recht und so gut wie nichts prozessuales.
Mandant will beraten werden, am liebsten möchte er die Sache außergerichtlich ohne Klageverfahren klären.
Es ging um Vermittlungsvertrag eines Oldtimers, AGB Kontrolle (Schwerpunkt), Anspruch auf "entgangenen Gewinn".
Herausgabeansprüche nach Beendigung des Vermittlungsvertrages.
2. Teil:
Mandant will eine Klausel überprüft wissen, die er in seine AGB aufnehmen will.
Praktischer Teil:
Schreiben an Mandanten, in dem die rechtliche Situation und weiteres Vorgehen dargelegt wird (hinsichtlich 1. Teil und 2. Teil)
War irgeendwie nur materielles Recht und so gut wie nichts prozessuales.
09.11.2021, 18:08
(09.11.2021, 17:33)Gast schrieb:(09.11.2021, 17:30)HerrKules schrieb: Was kam an BAG-Rspr?
Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages bei Krankheit und Überrumpelung des Arbeitnehmers, Vereblichkeit des Anspruchs aus 7 IV BUrlG und theoretisch noch keine Unwirksamkeit von Verfallsfristen nach 307 I 2, wenn Anspruch auf Mindestlohn ausgekommen.
Hat jemand ehrenamtliche Richter ins Rubrum gepackt?

09.11.2021, 18:12
Urteil zum NRW Sachverhalt heute:
Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2011 - III ZR 78/10
Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2011 - III ZR 78/10
09.11.2021, 18:22
(09.11.2021, 18:08)GastHessen1 schrieb:(09.11.2021, 17:33)Gast schrieb:(09.11.2021, 17:30)HerrKules schrieb: Was kam an BAG-Rspr?
Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages bei Krankheit und Überrumpelung des Arbeitnehmers, Vereblichkeit des Anspruchs aus 7 IV BUrlG und theoretisch noch keine Unwirksamkeit von Verfallsfristen nach 307 I 2, wenn Anspruch auf Mindestlohn ausgekommen.
Hat jemand ehrenamtliche Richter ins Rubrum gepackt?
Hab nach denen im Sachverhalt gesucht aber nichts gefunden. Bin dann davon ausgegangen, dass die Vorsitzende allein entschieden hat
09.11.2021, 18:23
(09.11.2021, 18:08)GastHessen1 schrieb:(09.11.2021, 17:33)Gast schrieb:(09.11.2021, 17:30)HerrKules schrieb: Was kam an BAG-Rspr?
Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages bei Krankheit und Überrumpelung des Arbeitnehmers, Vereblichkeit des Anspruchs aus 7 IV BUrlG und theoretisch noch keine Unwirksamkeit von Verfallsfristen nach 307 I 2, wenn Anspruch auf Mindestlohn ausgekommen.
Hat jemand ehrenamtliche Richter ins Rubrum gepackt?
Habe 5 Minuten den Sachverhalt durchforstet, aber nichts gefunden und dann einfach nur die Vorsitzende erwähnt, ohne es in den Entscheidungsgründen irgendwie zu begründen und gar nach einer passenden Norm zu suchen, hätte zu viel Zeit gekostet

09.11.2021, 18:48
(09.11.2021, 18:12)Gast schrieb: Urteil zum NRW Sachverhalt heute:
Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2011 - III ZR 78/10
auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag wäre ich nie gekommen. Dachte es handelt sich um einen Maklervertrag. soweit ich mich erinnere, stand da tatsächlich, dass er das Fahrzeug für Interessenten vorführt und es auch versichert, habe mir dabei aber nichts gedacht, weil es nicht breit getreten wurde wie anderes

09.11.2021, 18:51
(09.11.2021, 18:01)Gast schrieb: 1. Teil:
Mandant will beraten werden, am liebsten möchte er die Sache außergerichtlich ohne Klageverfahren klären.
Es ging um Vermittlungsvertrag eines Oldtimers, AGB Kontrolle (Schwerpunkt), Anspruch auf "entgangenen Gewinn".
Herausgabeansprüche nach Beendigung des Vermittlungsvertrages.
2. Teil:
Mandant will eine Klausel überprüft wissen, die er in seine AGB aufnehmen will.
Praktischer Teil:
Schreiben an Mandanten, in dem die rechtliche Situation und weiteres Vorgehen dargelegt wird (hinsichtlich 1. Teil und 2. Teil)
War irgeendwie nur materielles Recht und so gut wie nichts prozessuales.
Hmm… hab die vergütungsvereinbarung gar nicht als angesehen… Mist!