15.11.2020, 23:23
Man kann jungen Proberichtern wirklich nur einen Tipp geben: wo es nur geht den frühen ersten Termin. Haut die Sachen mit vergleichen weg so schnell es geht. Die akte nicht dick werden lassen.
Ich verstehe nicht, warum so viele so am schriftlichen vorverfahren hängen. Es bringt keinen Vorteil, es sei denn man weiß schon, dass es ohne Beweisaufnahme nicht gehen wird (die wenigsten sachen). Ansonsten schiebt es die erledigung nur unnötig auf.
Ich verstehe nicht, warum so viele so am schriftlichen vorverfahren hängen. Es bringt keinen Vorteil, es sei denn man weiß schon, dass es ohne Beweisaufnahme nicht gehen wird (die wenigsten sachen). Ansonsten schiebt es die erledigung nur unnötig auf.
15.11.2020, 23:24
Schriftsatzübergabe im Termin. Beschde.
15.11.2020, 23:27
Wenn die Kläger wüssten, wie die Richter wirklich über ihre Verfahren denken, würden alle sich privat vergleichen.
"Höhö, da hol ich noch mal 2 Gutachten für ein paar tausender ein und lass den Kläger das mit den Gerichtskosten zusammen blechen, damit ordentlich Geld in die Staatskasse kommt..."
"Höhö, da hol ich noch mal 2 Gutachten für ein paar tausender ein und lass den Kläger das mit den Gerichtskosten zusammen blechen, damit ordentlich Geld in die Staatskasse kommt..."
15.11.2020, 23:31
(15.11.2020, 23:20)Gast schrieb:(15.11.2020, 23:10)Gast schrieb: Wir Anwälte laufen halt auch am Limit. Fristen müssen notwendigerweise genutzt werden. Ich nehme mir auch vor die Sachen vor Fristende zu bearbeiten, aber muss dann fast immer noch verlängern.
Den eine Woche vor dem Termin eingereichten 50-seitigen Schriftsatz muss der Richter aber noch gelesen und berücksichtigt haben? :D
Mit doppeltem Zeilenabstand und großer Schrift, damit der Richter auch ohne Lesebrille was erkennen kann?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
15.11.2020, 23:38
(15.11.2020, 23:20)Gast schrieb:(15.11.2020, 23:10)Gast schrieb: Wir Anwälte laufen halt auch am Limit. Fristen müssen notwendigerweise genutzt werden. Ich nehme mir auch vor die Sachen vor Fristende zu bearbeiten, aber muss dann fast immer noch verlängern.
Den eine Woche vor dem Termin eingereichten 50-seitigen Schriftsatz muss der Richter aber noch gelesen und berücksichtigt haben? :D
Die Richter lesen den meistens. Die Gegenseite weigert sich eigentlich immer. Angeblich erhalten die den immer zu spät.
15.11.2020, 23:40
(15.11.2020, 23:10)Gast schrieb: Wir Anwälte laufen halt auch am Limit. Fristen müssen notwendigerweise genutzt werden. Ich nehme mir auch vor die Sachen vor Fristende zu bearbeiten, aber muss dann fast immer noch verlängern.
Pro tipp: der Schriftsatz dauert immer gleich lang - ob man ihn 2 Wochen oder 1 Tag vor fristende schreibt.
15.11.2020, 23:55
Auf die Idee kam keiner. Das Problem ist, wenn 500 andere Sachen wichtiger und dringender sind oder dazwischen kommen. Ist halt nicht so, dass man auf einmal freie Zeit hat. Lass mich raten, du bist in der Verwaltung?
15.11.2020, 23:56
(15.11.2020, 23:23)Gast schrieb: Man kann jungen Proberichtern wirklich nur einen Tipp geben: wo es nur geht den frühen ersten Termin. Haut die Sachen mit vergleichen weg so schnell es geht. Die akte nicht dick werden lassen.
Ich verstehe nicht, warum so viele so am schriftlichen vorverfahren hängen. Es bringt keinen Vorteil, es sei denn man weiß schon, dass es ohne Beweisaufnahme nicht gehen wird (die wenigsten sachen). Ansonsten schiebt es die erledigung nur unnötig auf.
Weil man nur im schriftlichen Vorverfahren schriftlich ein VU erlassen kann? 1/3 der Sachen bleibt am AG dich einseitig.
15.11.2020, 23:57
16.11.2020, 13:16
(15.11.2020, 16:55)Gast schrieb:(15.11.2020, 12:49)Gast schrieb:(15.11.2020, 12:07)Gast schrieb:(15.11.2020, 11:59)Gast schrieb: wieso macht ihr Richter, die aus der Probezeit raus seid, das überhaupt mit?
Die Hoffnung auf R2.
- Pflichtbewusstsein betreffend Bürger, die nix dafür können
- Verantwortungsgefühl
- Angst vor schlechten Beurteilungen
- Angst vor Ausgrenzung
- Angst allein dazustehen
- Angst vor dienstrechtlichen Konsequenzen
- ggf. Angst das Wohlwollen eines R2 oder R2+ zu verlieren
- Kollegialität: nicht für extra Vertretung und Mehrlast der Kollegen verantwortlich sein wollen, in der Kammer will man niemanden mit rein reißen, auch hätte eine einzeln geänderte Arbeitsweise nicht zu unterschätzende Auswirkungen auf die Folgedienste
Das Pflichtbewusstsein und das Verantwortungsgefühl würde ich mir wirklich sehr (!) wünschen.
Man muss sich verdeutlichen, was seine eigenen Privilegien und die Unabhängigkeit für Rechtsschutzsuchende bedeuten.
Wer als Richter in letzteren nur Querulanten sieht, ist einfach fehl am Platze.
Auch wenn es möglicherweise so ausschaut, hängen viele Lebenswege an euren Urteilen.
Ich kenne allerdings keinen Kollegen, der auch nur 40h dafür arbeiten würde.
Die aufgelisteten Ängste greifen bereits im Ansatz nicht: Hier haben nahezu alle Kollegen Kinder und jeder hat ihr Verständnis, dass man sich lieber diesen widmet statt seine Arbeit (nicht bloß zahlenmäßig) zu erledigen. Bei der Polizei würde man vom Zusammenhalt oder (negativer) von Korpsgeist sprechen.
Ein Gewissen vermisse ich bei den meisten auch.
Etwas anderes um einer Beförderung nach R2 wegen zu tun, ist lebensfremd: Zum einen wollen die meisten lieber ihre eigene besonders ruhige Kugel am AG schieben, zum anderen bedeutet R2 maximal 200 € netto mehr.
Also Fabienne war nicht nur ein fiktives Beispiel, sondern ein aktueller Fall auf meinem Tisch, und zwar als Familienrichter, nicht als Strafrichter. Und ich wollte veranschaulichen, dass die R1 Besoldung kein Kriterium sein sollte für die Fragen, in welchem Umfang und mit welcher Sorgfalt ich meine Arbeit erledige und welchen Wert ich ihr hierbei beimesse.
Und das gleiche gilt für dein Argument zu R2: es geht hier wieder nicht ums Geld (200 Euro mehr), für die sich richtiger Weise - wie du schon sagtest - keiner ins Zeug legt. Aber du darfst R2 nicht reduzieren auf 200 Euro plus oder gleichsetzen mit einem nur finanziellen Anreiz: R2 bedeutet MEHR MACHT ! Und das ist durchaus attraktiv für viele...