09.09.2026, 16:14
An die Berliner/Brandenburger Wahlklausur Strafrecht:
Wie habt ihr die Sache mit der Videoaufzeichnung und der Wohnungsdurchsuchung gelöst ?
Wie habt ihr die Sache mit der Videoaufzeichnung und der Wohnungsdurchsuchung gelöst ?
09.09.2026, 16:42
Fandet ihr die Klausuren auch so komplett schlimm?
Ich hatte immer nur so 10-15 Minuten Zeit für den Tatbestand in den Urteilen in Hessen.
Ich hatte immer nur so 10-15 Minuten Zeit für den Tatbestand in den Urteilen in Hessen.
10.09.2026, 15:31
Ich fand' die Klausur heute eigentlich ganz dankbar. Ich bin leider nicht fertig geworden. In der Anklgeschrift steht beim Abstraktum "Abstraktum" und beim Konkretum "Konkretum", hahaha. Der Rest der Anklage steht und ist auch richtig.
Hat jmd Erfahrung damit, wie sehr das auf die Note schlägt? Es ist mein VV. Beim ersten Mal bin ich mit einer ÖR und mit einer ZR nicht fertig geworden mit den Schriftsätzen und es stand im Votum "praktisch unbrauchbar", aber das Gutachten war "so überzeugend", dass es dennoch beide Male sechs Punkte gab. Nun war mir im Strafrecht bisher bekannt, dass eine Klausur ohne Anklageschrift, nie bestanden sein kann. Hat da jmd Erfahrungen?
Hat jmd Erfahrung damit, wie sehr das auf die Note schlägt? Es ist mein VV. Beim ersten Mal bin ich mit einer ÖR und mit einer ZR nicht fertig geworden mit den Schriftsätzen und es stand im Votum "praktisch unbrauchbar", aber das Gutachten war "so überzeugend", dass es dennoch beide Male sechs Punkte gab. Nun war mir im Strafrecht bisher bekannt, dass eine Klausur ohne Anklageschrift, nie bestanden sein kann. Hat da jmd Erfahrungen?
10.09.2026, 16:02
Für mich war die Klausur (Hessen) absolut Horror heute. Habe viele S1 Klausuren zur Vorbereitung geschrieben, aber die haben mich überhaupt nicht vorbereitet auf die Klausur heute. Es gab doch fast gar keine Beweisverwertungshemen?
Bin auch leider mit der Anklageschrift nicht ganz fertig geworden im Konkretum. Im prozessualen Gutachten hätte ich auch viel mehr Zeit gebraucht, allein um die sachliche Zuständigkeit herauszufinden. Habe da dann einfach irgendetwas beahuptet. Mir ist außerdem gerade noch eingefallen, dass ich ganz vergessen habe im ersten Geschehensabschnitt einen Versuch zu prüfen. Naja, hilft jetzt alles nichts mehr..
Bin auch leider mit der Anklageschrift nicht ganz fertig geworden im Konkretum. Im prozessualen Gutachten hätte ich auch viel mehr Zeit gebraucht, allein um die sachliche Zuständigkeit herauszufinden. Habe da dann einfach irgendetwas beahuptet. Mir ist außerdem gerade noch eingefallen, dass ich ganz vergessen habe im ersten Geschehensabschnitt einen Versuch zu prüfen. Naja, hilft jetzt alles nichts mehr..
10.09.2026, 16:04
Welchen Versuch?😂
10.09.2026, 16:08
Naja, habe eine räuberische Erpressung abgelehnt mangels Vermögensnachteil (war vielleicht schon falsch, keine Ahnung) aber dann hätte ich ja wenigstens noch Versuch anprüfen können?
10.09.2026, 16:10
(10.09.2026, 16:02)xyz26 schrieb: Für mich war die Klausur (Hessen) absolut Horror heute. Habe viele S1 Klausuren zur Vorbereitung geschrieben, aber die haben mich überhaupt nicht vorbereitet auf die Klausur heute. Es gab doch fast gar keine Beweisverwertungshemen?
Bin auch leider mit der Anklageschrift nicht ganz fertig geworden im Konkretum. Im prozessualen Gutachten hätte ich auch viel mehr Zeit gebraucht, allein um die sachliche Zuständigkeit herauszufinden. Habe da dann einfach irgendetwas beahuptet. Mir ist außerdem gerade noch eingefallen, dass ich ganz vergessen habe im ersten Geschehensabschnitt einen Versuch zu prüfen. Naja, hilft jetzt alles nichts mehr..
Es gab gar keine StPO-Probleme, oder? Abgesehen des praktischen Teils hätte man das auch im ersten Staatsexamen stellen können, was mich sehr wundert.
Welchen Versuch meinst Du? Sachliche Zuständigkeit habe ich "einfach" AG, Schöffengericht angenommen. Ich behandel das prozessuale Gutachten aber immer sehr stiefmütterlich. Ich muss aber dazu sagen, dass ich in Strafrecht auch nie über neun Pkt gekommen bin, weshalb das jetzt nicht unbedingt das ultimative Erfolgsrezept ist.
Hinsichtlich der Vorbereitung: Ich habe auch viel im Kommentar lesen müssen. Ich habe das irgendwann mal alles im Studium gelernt, aber so krass hatte ich das materielle Recht jz auch nicht mehr drauf.
10.09.2026, 16:10
ja, habe ich aber auch nicht gemacht, da er ja gewusst haben wird, dass er über kein Vermögen verfügt. Aber keine Ahnung, ob das richtig ist. Absolut komische Klausur.
10.09.2026, 16:16
(10.09.2026, 16:08)xyz26 schrieb: Naja, habe eine räuberische Erpressung abgelehnt mangels Vermögensnachteil (war vielleicht schon falsch, keine Ahnung) aber dann hätte ich ja wenigstens noch Versuch anprüfen können?
Also es gibt Rspr dazu, dass Du das richtig gemacht hast. Da war es aber jedes Mal so, dass das abgenötigte Verhalten darauf gezielt hat, dass keine Personalien für die Vertragsstrafe aufgenommen werden sollten und das dann auch passiert. Dann ist die Person unauffindbar und die Forderung dementsprechend nicht werthaltig. Das war ja bei uns nicht so. Da sagt die Rspr: Ein Titel aus Zwangsvollstreckung gilt 30 Jahre. Nur weil jmd jz arm ist und "Einnahmen" unpfändbar sind, ist nicht offensichtlich, dass das für die nächsten 30 Jahre auch so ist, weshalb eine räuberische Erpressung angenommen wird. Ich wusste das in der Klausur auch nicht. Im Fischer steht dazu auch nichts. Ich hab mich gerettet, dass die Gegenleistung nur 5,10 € wären, weil es ja nur um den Fahrschein ging im Zug und noch gar nicht darum, dass Personalien für die Vertragsstrafe aufgenommen werden sollen. Ich denke, mir wird dafür nicht der Kopf abgerissen, aber schön ist es nicht. Ich habe gesagt, dass 5,10 € auch bei so geringem Einkommen nicht offensichtlich wertlos sind. Habe einfach gesagt, auf den Pfändungsschutz kommt es in dem Moment nicht an, weil es ja nicht um die Vertragsstrafe ging.
Ich hätte an Deiner Stelle aber auch keinen Versuch geprüft, sondern es dann bei Nötigung belassen. So steht es auch im Fischer.
10.09.2026, 16:17
(10.09.2026, 16:10)Hessen926 schrieb: ja, habe ich aber auch nicht gemacht, da er ja gewusst haben wird, dass er über kein Vermögen verfügt. Aber keine Ahnung, ob das richtig ist. Absolut komische Klausur.Es kommt nicht darauf an, ob A selbst wusste, dass er sich das nicht leisten können wird, sondern darauf, ob objektiv ein (werthaltiger) Vermögensschaden entstanden ist.










