Vor 4 Stunden
Fast genau derselbe Sachverhalt wurde bereits im Januar Durchgang gestellt als Strafurteil, siehe die Forum Beiträge hierzu .. dort nur mit leichten Abweichungen, Geschädigter war ein beurlaubter Polizeibeamter und die Tritte waren nicht gegen den Kopf. Im Klausururteil soll man tatsächlich ein Gutachten in der rechtlichen Würdigung machen, so wurde es uns gesagt. Also auch alles anprüfen, was man ablehnt, nicht nur das, was man verurteilt. Absolut praxisfern..
Vor 2 Stunden
So in etwa stand es tatsächlich auch im Bearbeitervermerk, da stand sinngemäß, dass man in jedem Fall zu allen in Betracht kommenden Straftaten rechtliche Ausführungen machen soll, unabhängig davon ob diese erfüllt sind oder nicht. War auch etwas überfordert damit, weil das ja gar nicht den Anforderungen eines Urteils aus der Praxis entspricht. Hab es dann einfach gemacht, weil ich sonst teilweise auch gar nicht auf die Probleme hätte eingehen können.


