09.11.2021, 16:18
09.11.2021, 16:18
09.11.2021, 16:21
09.11.2021, 16:37
(09.11.2021, 15:38)Hessin4 schrieb:Gern geschehen(08.11.2021, 17:09)Hessin4 schrieb:(07.11.2021, 18:45)Gast schrieb: Kurzer Tipp nur für die Hessen, falls ihr davon noch nichts gehört haben sollt: Nach bisheriger Auswertung der letzten Jahre der AWR Klausur ist es durchaus wahrscheinlich, dass Arbeitsrecht kommen könnte (bisher erst einmal dieses Jahr, was es in den letzten 10 Jahren noch nie gab). Falls Arbeitsrecht in Hessen kommen sollte, dann werden idR die Klausuren aus Bayern aus dem Vorjahr genommen (siehe Juli 2021 fast 1:1 Klausur Juni 2020 Bayern), daher könnte es hilfreich sein, sich die Klausur aus November 2020 aus Bayern diesbezüglich anzuschauen. Falls doch Wirtschaftsrecht kommen sollte, so könnte es aufs UWG oder UrhG hinauslaufen, da das dieses Jahr, im Vergleich zu den letzten Jahren noch gar nicht lief.
Und noch ein kleiner Tipp für die S2 Klausur: In diesem Jahr gab es in Hessen und NRW noch nicht eine einzige Urteilsklausur, daher ist, sofern die JPAs ihre Praxis nicht bald aufgeben sollten, mit einer Urteilsklausur sehr wahrscheinlich zu rechnen.
In diesem Sinne weiterhin viel Erfolg bei den Klausuren
Danke!! Klingt sehr gut mit Bayern :D
Was soll ich sagen? Du hattest recht...

09.11.2021, 16:38
(09.11.2021, 16:11)Gasthessen51 schrieb:War erlassen, zumal nur die Entscheidung des Gerichts zu entwerfen war. Die wollten uns wohl die Rechnung mit 45 III GKG erlassen, welch ein entgegenkommen :D(09.11.2021, 01:05)Steffi84 schrieb:(08.11.2021, 18:37)Hesse schrieb:(08.11.2021, 18:33)Gast schrieb:(08.11.2021, 18:20)Hesse schrieb: Ich habe es ganz genauso, nur habe ich bei der Jacke gequotelt, habe aber auch dafür dreimal die Vollstreckbarkeit formuliert?
Und genau deswegen habe ich dann schnell mit ein paar Sätzen die Vekehrssicherungspflicht verneint, ich meine, wer ist auch so blöd und schnappt sich ungefragt ein Fahrrad im Laden und fährt damit dadurch :D Für diese Dummheit musste der Schuldner nicht haften bei mir.
Recht hast du :D darauf wird es hoffentlich nicht ankommen. Im Nachhinein hätte ich es auch abgelehnt
Oh mann, echt hart die Klausuren bislang.
Ein streitender musste heute aber doch auch wieder festgesetzt werden, oder?
Falls ich mich nicht falsch erinnere war der erlassen
09.11.2021, 16:48
(09.11.2021, 16:37)Gast schrieb:(09.11.2021, 15:38)Hessin4 schrieb:Gern geschehen(08.11.2021, 17:09)Hessin4 schrieb:(07.11.2021, 18:45)Gast schrieb: Kurzer Tipp nur für die Hessen, falls ihr davon noch nichts gehört haben sollt: Nach bisheriger Auswertung der letzten Jahre der AWR Klausur ist es durchaus wahrscheinlich, dass Arbeitsrecht kommen könnte (bisher erst einmal dieses Jahr, was es in den letzten 10 Jahren noch nie gab). Falls Arbeitsrecht in Hessen kommen sollte, dann werden idR die Klausuren aus Bayern aus dem Vorjahr genommen (siehe Juli 2021 fast 1:1 Klausur Juni 2020 Bayern), daher könnte es hilfreich sein, sich die Klausur aus November 2020 aus Bayern diesbezüglich anzuschauen. Falls doch Wirtschaftsrecht kommen sollte, so könnte es aufs UWG oder UrhG hinauslaufen, da das dieses Jahr, im Vergleich zu den letzten Jahren noch gar nicht lief.
Und noch ein kleiner Tipp für die S2 Klausur: In diesem Jahr gab es in Hessen und NRW noch nicht eine einzige Urteilsklausur, daher ist, sofern die JPAs ihre Praxis nicht bald aufgeben sollten, mit einer Urteilsklausur sehr wahrscheinlich zu rechnen.
In diesem Sinne weiterhin viel Erfolg bei den Klausuren
Danke!! Klingt sehr gut mit Bayern :D
Was soll ich sagen? Du hattest recht...Auch wenn ich mich meinem Vorredner anschließen muss, dass es ohne Erlass des TB zeitlich wieder fast unmöglich war, alle Punkte vernünftig und gut anzusprechen trotz Kenntnis der BAG Rechtsprechung. Habe fast 4 Stunden durchgeschrieben und für die Zahlungsansprüche zum Schluss nur noch 30 Minuten Zeit gehabt. Zumindest den Annahmeverzugslohn ab dem 01.04. entgegen der Verfallsfristen im Arbeitsvertrag mit halbwegs fadenscheiniger Argumentation durchgewunken, gleiches mit dem Urlaubsabgeltungsanspruch. Der Antrag zu 1 hat aufgrund des Umfangs sehr viel Raum eingenommen :D
Mit welcher Begründung konnte man denn das feststellungsinteresse für den Antrag zu 1 bejahen? Ging es nicht nur noch um die vergütungsansprüche, in denen man inzident den Fortbestand bis zum Tod prüfen konnte?
09.11.2021, 16:54
Ich muss jetzt nochmal nachhaken: In der Zwangsvollstreckungsklausur von gestern, 8.11., hieß es doch: "Hinsichtlich der Hauptsache ist zu tenorieren, ein Streitfertbeschluss/Festsetzung ist erlassen." Mir drängt sich dann die Frage auf, weil es hier noch nicht diskutiert wurde: Habe ich die Nebenentscheidungen zu unrecht nicht tenoriert?
Weiterhin danke ich demjenigen oder derjenigen, der/die den Tipp mit der Bayern Klausur gegeben hat. Glaube eigentlich nicht an irgendein Kalkül der JPA, aber diesmal war es ja wirklich witzig, dass die so Faul waren.
Weiterhin danke ich demjenigen oder derjenigen, der/die den Tipp mit der Bayern Klausur gegeben hat. Glaube eigentlich nicht an irgendein Kalkül der JPA, aber diesmal war es ja wirklich witzig, dass die so Faul waren.
09.11.2021, 16:59
(09.11.2021, 16:54)Hinz schrieb: Ich muss jetzt nochmal nachhaken: In der Zwangsvollstreckungsklausur von gestern, 8.11., hieß es doch: "Hinsichtlich der Hauptsache ist zu tenorieren, ein Streitfertbeschluss/Festsetzung ist erlassen." Mir drängt sich dann die Frage auf, weil es hier noch nicht diskutiert wurde: Habe ich die Nebenentscheidungen zu unrecht nicht tenoriert?
Weiterhin danke ich demjenigen oder derjenigen, der/die den Tipp mit der Bayern Klausur gegeben hat. Glaube eigentlich nicht an irgendein Kalkül der JPA, aber diesmal war es ja wirklich witzig, dass die so Faul waren.
Nein also da nur der hauptsachetenor zu entwerfen war, waren kosten und vorläufige vollstreckbarkeit sowie streitwertbeschluss entbehrlich. Habe es dummerweise trotzdem hingeschrieben ?
09.11.2021, 17:17
Leute es kommt drauf an in welchem Bundesland ihr schreibt. In NRW musste man sowohl Kosten als auch VV entscheiden sowie den Streitwert festsetzen.
09.11.2021, 17:18
(09.11.2021, 16:59)Gasthessen51 schrieb:(09.11.2021, 16:54)Hinz schrieb: Ich muss jetzt nochmal nachhaken: In der Zwangsvollstreckungsklausur von gestern, 8.11., hieß es doch: "Hinsichtlich der Hauptsache ist zu tenorieren, ein Streitfertbeschluss/Festsetzung ist erlassen." Mir drängt sich dann die Frage auf, weil es hier noch nicht diskutiert wurde: Habe ich die Nebenentscheidungen zu unrecht nicht tenoriert?
Weiterhin danke ich demjenigen oder derjenigen, der/die den Tipp mit der Bayern Klausur gegeben hat. Glaube eigentlich nicht an irgendein Kalkül der JPA, aber diesmal war es ja wirklich witzig, dass die so Faul waren.
Nein also da nur der hauptsachetenor zu entwerfen war, waren kosten und vorläufige vollstreckbarkeit sowie streitwertbeschluss entbehrlich. Habe es dummerweise trotzdem hingeschrieben ?
Führt meines Erachtens nicht zu Punktabzug, ist ja quasi eine Extraleistung; Kaiser empfiehlt zB ja auch, einen Streitwertbeschluss oder ein Mandantenschreiben zu fertigen, auch wenn es erlassen ist. So lange sich diesbezüglich natürlich keine Fehler einschleichen.