09.06.2020, 13:50
Bei mir war auch ein Todesfall im Studium im engsten Kreis, habe aber 2 x ausreichend und darf mich deshalb nirgendwo erklären bei Vorstellungsgesprächen. Will auch keiner hören, weil man sonst für wehleidig oder schwach gehalten wird. Habe auch keinen Verbesserungsversuch gemacht, weil ich für die Finanzierung kein Geld hatte.
09.06.2020, 14:11
Das grundlegende Ding ist mMn: Es gibt so viele unbekannte Variablen in der Formel, die im Ergebnis zur Examensnote führt. Ich will die Punkte "Klausurglück", "Glück mit der Kommission in der Mündlichen", "Vorbereitungszeit" etc. eigentlich gar nicht wieder aufreißen.
Bei mir ist ein naher Verwandter kurz vor dem Ersten StEx gestorben, sodass ich viel gependelt bin zum Helfen und kaum lernen konnte - da meine Eltern kurz vor der Rente standen, war da auch keine finanzielle Luft mehr für "noch ein paar Semester lernen" und dann verbessern. Mit dem B im Ersten habe ich mir dann dennoch mein Wunschziel einer Promotion erfüllt, mit einer Finanzierung + Arbeit einen LLM erworben und im Zweiten dann auch ein VB geholt. Dennoch musste ich mich teilw. für mein "schwaches" Erstes erklären bei manchen Bewerbungsgesprächen, obwohl für mich der Weg viel härter war als für die, die ganz chillig und ohne Sorgen ins kommerzielle Rep gehen konnten. Ich für meinen Teil will auch gar nicht für eine Kanzlei oder sonst wen arbeiten, der dieses komplexe Thema auf "8,9 Punkte sind zu wenig aber 9,0 Punkte nicht, da wir nur 2xVBler einstellen" runterbricht. Nicht ich passe nicht in deren Anforderungsprofil, sondern die nicht in meins - so viel Selbstwertgefühl sollte jeder Jurist haben, egal welche Noten er hat - das Studium war dennoch anspruchsvoll. Just my 2 Cents.
Bei mir ist ein naher Verwandter kurz vor dem Ersten StEx gestorben, sodass ich viel gependelt bin zum Helfen und kaum lernen konnte - da meine Eltern kurz vor der Rente standen, war da auch keine finanzielle Luft mehr für "noch ein paar Semester lernen" und dann verbessern. Mit dem B im Ersten habe ich mir dann dennoch mein Wunschziel einer Promotion erfüllt, mit einer Finanzierung + Arbeit einen LLM erworben und im Zweiten dann auch ein VB geholt. Dennoch musste ich mich teilw. für mein "schwaches" Erstes erklären bei manchen Bewerbungsgesprächen, obwohl für mich der Weg viel härter war als für die, die ganz chillig und ohne Sorgen ins kommerzielle Rep gehen konnten. Ich für meinen Teil will auch gar nicht für eine Kanzlei oder sonst wen arbeiten, der dieses komplexe Thema auf "8,9 Punkte sind zu wenig aber 9,0 Punkte nicht, da wir nur 2xVBler einstellen" runterbricht. Nicht ich passe nicht in deren Anforderungsprofil, sondern die nicht in meins - so viel Selbstwertgefühl sollte jeder Jurist haben, egal welche Noten er hat - das Studium war dennoch anspruchsvoll. Just my 2 Cents.
09.06.2020, 14:25
Glückwunsch an die letzten Poster, die hier mit besonderen Widrigkeiten zu kämpfen hatten.
Es ist schön, dass momentan auch mal sinnvolle Beiträge kommen, die hier auch den Fragestellern oder Leuten, die sich informieren wollen, einen Einblick geben und ggf. etwas Mut machen. Das hier leider ständig wiederholte "Unter 2 VB ist man ein schlechter Jurist, meine GK nimmt daher keinen drunter" oder "Unter 120k Jahresgehalt hat man Hartz4-Nivau und kann nur in Randgebieten und von Wasser und Brot leben." bringt niemandem etwas.
Umstände spielen immer eine Rolle, sei es bei den Klausuren oder später bei der Bewerbung. Da machen Noten viel aus, aber trotzdem kenne ich Leute, die sogar zweimal das zweite nicht bestanden (also kein Volljurist!) oder befriedigend+ausreichend hatten und trotzdem deutlich schneller als ich mit einem besseren Examen einen gutbezahlten Job gefunden haben. Und auch hier kommen öfter mal Anfragen von Leuten mit zwei befriedigend, die nicht so schnell ein Anstellung finden. Es spielen eben viele Faktoren eine Rolle, auch wenn es bei Juristen leider überwiegend die Noten sind.
Es ist schön, dass momentan auch mal sinnvolle Beiträge kommen, die hier auch den Fragestellern oder Leuten, die sich informieren wollen, einen Einblick geben und ggf. etwas Mut machen. Das hier leider ständig wiederholte "Unter 2 VB ist man ein schlechter Jurist, meine GK nimmt daher keinen drunter" oder "Unter 120k Jahresgehalt hat man Hartz4-Nivau und kann nur in Randgebieten und von Wasser und Brot leben." bringt niemandem etwas.
Umstände spielen immer eine Rolle, sei es bei den Klausuren oder später bei der Bewerbung. Da machen Noten viel aus, aber trotzdem kenne ich Leute, die sogar zweimal das zweite nicht bestanden (also kein Volljurist!) oder befriedigend+ausreichend hatten und trotzdem deutlich schneller als ich mit einem besseren Examen einen gutbezahlten Job gefunden haben. Und auch hier kommen öfter mal Anfragen von Leuten mit zwei befriedigend, die nicht so schnell ein Anstellung finden. Es spielen eben viele Faktoren eine Rolle, auch wenn es bei Juristen leider überwiegend die Noten sind.
09.06.2020, 14:30
Ja und ein Rep kann sich auch nicht jeder leisten. Ich hatte z.B. kein Rep vor dem 1. und ausreichend, weil ich nicht mal eben 200 Euro im Monat dafür übrig hatte und dann auch kein Geld für den Verbesserungsversuch. Und im Ref auch nur so einen Fernkurs für 60 Euro, dann wieder ausreichend.
Im Grunde gilt wer hat, dem wird gegeben. Und wer nichts hat, dem wird auch nichts gegeben. Sieht man auch daran, wie sich die Politiker angestellt haben als sie gebeten wurden, den Hartz4-Empfängern einen Corona Zuschuss zu zahlen.
Im Grunde gilt wer hat, dem wird gegeben. Und wer nichts hat, dem wird auch nichts gegeben. Sieht man auch daran, wie sich die Politiker angestellt haben als sie gebeten wurden, den Hartz4-Empfängern einen Corona Zuschuss zu zahlen.
09.06.2020, 14:46
Ich denke, man darf einfach nicht unterschätzen, wie wichtig es ist, zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein - sprich: Es muss jemand für eine bestimmte Stelle gesucht werden und man muss der beste Bewerber sein, der sich bewirbt. Selbst beim DoppelVB wird ja nicht für jeden Initiativbewerber eine Stelle geschaffen - das sieht man auch gerade jetzt in der Corona-Zeit: Ein Einstellungsstop gilt eben grundsätzlich auch für DoppelVB-Kandidaten (womit ich keinesfalls in Abrede stellen will, dass man es mit Doppel-VB natürlich eher "der beste Bewerber" auf eine ausgeschriebene Stelle ist).
Ich denke, wenn man kein Doppel-VB hat sollte man sich eben nicht ausschließlich auf die Ausschreibungen der Top-Kanzleien stürzen, auf die sich dann wirklich sehr viele bewerben. Schon in der zweiten, spätestens in der immer noch sehr gut zahlenden dritten Reihe, kommen dann nicht mehr so viele Bewerbungen an, weil sich viele VB-Kandidaten, die sich in Richtung GK orientieren, dann eben nur die Marktspitze anschauen - und da auch zuversichtlich sind, etwas zu bekommen. Man darf ja nicht vergessen, dass gar nicht so viele Absolventen zur selben Zeit mit dem selben Schwerpunkt einen Job in einer Großkanzlei suchen. Deshalb kann man da schon mal Glück haben, dass man da eben gerade der beste ist.
Ich denke, wenn man kein Doppel-VB hat sollte man sich eben nicht ausschließlich auf die Ausschreibungen der Top-Kanzleien stürzen, auf die sich dann wirklich sehr viele bewerben. Schon in der zweiten, spätestens in der immer noch sehr gut zahlenden dritten Reihe, kommen dann nicht mehr so viele Bewerbungen an, weil sich viele VB-Kandidaten, die sich in Richtung GK orientieren, dann eben nur die Marktspitze anschauen - und da auch zuversichtlich sind, etwas zu bekommen. Man darf ja nicht vergessen, dass gar nicht so viele Absolventen zur selben Zeit mit dem selben Schwerpunkt einen Job in einer Großkanzlei suchen. Deshalb kann man da schon mal Glück haben, dass man da eben gerade der beste ist.
09.06.2020, 14:49
Wie bekommt man dann aber mit 2 x ausreichend einen Job, wenn es nur nach Noten geht? Es soll solche mit diesen Noten in E13 geben. Da ist man ja aber rein nach Noten nie der beste Bewerber.
09.06.2020, 14:52
(09.06.2020, 14:49)Gast schrieb: Wie bekommt man dann aber mit 2 x ausreichend einen Job, wenn es nur nach Noten geht? Es soll solche mit diesen Noten in E13 geben. Da ist man ja aber rein nach Noten nie der beste Bewerber.
Wieso nicht? Insbesondere dann, wenn man der einzige ist. Oft ist ja mehr gefordert als nur Noten, nämlich auch eine Ausrichtung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet, die ja nicht jeder hat.
09.06.2020, 14:55
(09.06.2020, 14:30)Gast schrieb: Ja und ein Rep kann sich auch nicht jeder leisten. Ich hatte z.B. kein Rep vor dem 1. und ausreichend, weil ich nicht mal eben 200 Euro im Monat dafür übrig hatte und dann auch kein Geld für den Verbesserungsversuch. Und im Ref auch nur so einen Fernkurs für 60 Euro, dann wieder ausreichend.
Im Grunde gilt wer hat, dem wird gegeben. Und wer nichts hat, dem wird auch nichts gegeben. Sieht man auch daran, wie sich die Politiker angestellt haben als sie gebeten wurden, den Hartz4-Empfängern einen Corona Zuschuss zu zahlen.
Man braucht aber auch nicht unbedingt eins. Es ist sehr ärgerlich, dass die Studenten+Refs. da immer noch hinpilgern. Meine Uni hatte damals das ambitionierte Ziel, so viele und gute Vorbereitungskurse anzubieten, dass man kein Rep braucht. Es gab neben mir und meiner Freundin aber nur drei Leute, die auf das Rep verzichtet haben. Unser Durchgang war allerdings katastrophal, mit einer Durchfallquote von über 60%. Da hatten also weder Uni-Kurse noch Rep viel gebracht.
Meine Freundin hat beide Examina ohne Rep und mit VB, ich habe beide ohne Rep und befriedigend. Vielleicht wäre es mit Rep besser gewesen. Aber wenn man dann schaut wie viele trotz Rep deutlich schlechter waren, konnte ich mit der Was-wäre-wenn-Frage gut leben.
09.06.2020, 21:44
(09.06.2020, 11:21)Gut/ausreichend schrieb: Um mal auf die Ausgangsfrage zu antworten:
Ich habe eine noch komischere Konstellation. Ich habe 13,0 im Ersten und 5,8 im Zweiten. Justiz hat mich abgelehnt. GK hat mich genommen, nachdem ich nachvollziehbar erklärt habe, warum ich im Zweiten hinter meinen Möglichkeiten geblieben bin. Da habe ich dann zwei Jahre gearbeitet und bin jetzt in der öffentlichen Verwaltung.
Wobei das schon wieder eine ganz andere Konstellation ist. Wer 13 Punkte im ersten Examen bekommt, kann nicht nur auswendig gelernt haben, sondern muss automatisch auch mit richtig gutem Systemverständnis und Begabung ausgestattet sein. 13 Punkte kann man nicht mit glücklichen Klausuren und Glück in der mündlichen erklären. Da ist es dann schon glaubhaft, dass im zweiten so einiges dazwischen gekommen ist.
09.06.2020, 23:24
(09.06.2020, 21:44)Gast schrieb:(09.06.2020, 11:21)Gut/ausreichend schrieb: Um mal auf die Ausgangsfrage zu antworten:
Ich habe eine noch komischere Konstellation. Ich habe 13,0 im Ersten und 5,8 im Zweiten. Justiz hat mich abgelehnt. GK hat mich genommen, nachdem ich nachvollziehbar erklärt habe, warum ich im Zweiten hinter meinen Möglichkeiten geblieben bin. Da habe ich dann zwei Jahre gearbeitet und bin jetzt in der öffentlichen Verwaltung.
Wobei das schon wieder eine ganz andere Konstellation ist. Wer 13 Punkte im ersten Examen bekommt, kann nicht nur auswendig gelernt haben, sondern muss automatisch auch mit richtig gutem Systemverständnis und Begabung ausgestattet sein. 13 Punkte kann man nicht mit glücklichen Klausuren und Glück in der mündlichen erklären. Da ist es dann schon glaubhaft, dass im zweiten so einiges dazwischen gekommen ist.
Naja, das kann man durchaus auch andersherum argumentieren...