11.10.2018, 13:52
@Gästin
Der Verbesserungsversuch im zweiten Examen hat ja nun nichts mit meiner Aussage oder dem 1. Examen im allgemeinen zu tun....
Natürlich gibt es auch BL die für das erste Examen eine Grenze setzen, MV möchte ein befriedigend im 1. Jedenfalls kann man sich in MV ab 7 Punkten schon bewerben
nichtsdestotrotz gibt es auch genügend BL in denen es irrelevant ist. Daher ist ein erstes Examen knapp unter 7 kein Ausschlussgrund.
Das zweite ist doch das ausschlaggebende hier und in den meisten Ländern.
Das heißt nicht, dass ich vom Verbesserungsversuch abrate. Habe im 1. Examen selber die Verbesserung gemacht. (Geht in NRW aber nur mit bestandenem Freischuss, was insgesamt- auch wegen der Fristen - natürlich anstrengend war, was man vorher etwas unterschätzt). Das muss jeder selber wissen.
Der Verbesserungsversuch im zweiten Examen hat ja nun nichts mit meiner Aussage oder dem 1. Examen im allgemeinen zu tun....
Natürlich gibt es auch BL die für das erste Examen eine Grenze setzen, MV möchte ein befriedigend im 1. Jedenfalls kann man sich in MV ab 7 Punkten schon bewerben
- Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch herausragende Leistungen in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder im Vorbereitungsdienst oder durch sonstige Zusatzqualifikationen (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).
nichtsdestotrotz gibt es auch genügend BL in denen es irrelevant ist. Daher ist ein erstes Examen knapp unter 7 kein Ausschlussgrund.
Das zweite ist doch das ausschlaggebende hier und in den meisten Ländern.
Das heißt nicht, dass ich vom Verbesserungsversuch abrate. Habe im 1. Examen selber die Verbesserung gemacht. (Geht in NRW aber nur mit bestandenem Freischuss, was insgesamt- auch wegen der Fristen - natürlich anstrengend war, was man vorher etwas unterschätzt). Das muss jeder selber wissen.
11.10.2018, 13:54
(11.10.2018, 13:52)Gast schrieb: @Gästin
Der Verbesserungsversuch im zweiten Examen hat ja nun nichts mit meiner Aussage oder dem 1. Examen im allgemeinen zu tun....
Natürlich gibt es auch BL die für das erste Examen eine Grenze setzen, MV möchte ein befriedigend im 1. Jedenfalls kann man sich in MV ab 7 Punkten schon bewerben
- Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch herausragende Leistungen in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder im Vorbereitungsdienst oder durch sonstige Zusatzqualifikationen (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).
Nachtrag dazu: Man braucht ein befriedigend im erste und mind. 7 im zweiten Examen. So war es gemeint. Kann man falsch lesen.
11.10.2018, 14:07
Hallo, ich weiß nicht wie die Norm ist oder woran es lag aber ich kenne einen der hatte im ersten Examen ein Ausreichend - im zweiten dann aber fast VB- und wurde eingeladen. Ich weiß allerdings nicht, ob nicht die Endnote des ersten Examens am Ende doch ein Befriedigend war mit dem Schwerpunkt zusammen...
Jedenfalls war bei ihm nur das zweite Examen wichtig, als er sich beworben hat, so sagte er...
Ich habe von Kollegen auch gehört, dass die Ministerien demnächst nur noch nach zweitem Examen ausschreiben wollen... Bin sehr gespannt, die Noten im ersten und zweiten Examen unterscheiden sich bei vielen ja doch stark, wie ich mittlerweile mitbekommen habe.

Jedenfalls war bei ihm nur das zweite Examen wichtig, als er sich beworben hat, so sagte er...
Ich habe von Kollegen auch gehört, dass die Ministerien demnächst nur noch nach zweitem Examen ausschreiben wollen... Bin sehr gespannt, die Noten im ersten und zweiten Examen unterscheiden sich bei vielen ja doch stark, wie ich mittlerweile mitbekommen habe.
11.10.2018, 15:39
Ich denke, du könntest deine Chancen stark durch Zusatzqualifikationen verbessern, z.B. LLM, Auslandsaufenthalt, wirtschaftswissenschaftliches Zusatzstudium etc.
11.10.2018, 16:13
(11.10.2018, 13:52)Gast schrieb: @Gästin
Der Verbesserungsversuch im zweiten Examen hat ja nun nichts mit meiner Aussage oder dem 1. Examen im allgemeinen zu tun....
Natürlich gibt es auch BL die für das erste Examen eine Grenze setzen, MV möchte ein befriedigend im 1. Jedenfalls kann man sich in MV ab 7 Punkten schon bewerben
- Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch herausragende Leistungen in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder im Vorbereitungsdienst oder durch sonstige Zusatzqualifikationen (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).
nichtsdestotrotz gibt es auch genügend BL in denen es irrelevant ist. Daher ist ein erstes Examen knapp unter 7 kein Ausschlussgrund.
Das zweite ist doch das ausschlaggebende hier und in den meisten Ländern.
Hi Gast,
leider stimmt das für den Fadenersteller jedenfalls in der Praxis nicht.
1. Dass das erste Staatsexamen irrelevant wäre, stimmt nicht. Viel mehr erfordern fast alle 7,0 (Berlin), 7,5 (Saarland) oder noch mehr Punkte auch im ersten (7,76: NRW, 8,0: Nds, BW, BaWü, Sachsen, Hessen, HH) oder wollen bei weniger Punkten im ersten dann als Ausgleich ein VB im Asssessorexamen, was Fadenersteller nicht hat. Manche dieser Notengrenzen werden als absolut betrachtet und von den OLGs konsequent umgesetzt (z.B. in Hamburg im Asssessorexamen 8,0). Dann ist man schlicht aussortiert... Andere haben Öffnungsklauseln, aber:
2. Auch wenn man nicht automatisch aussortiert wird, wird es bei 6,x und 7,x insgesamt verdammt schwierig.
Denn die meisten Warte- oder Ranglisten bilden Punktewertungen ab. In der Regel wird dabei das erste Staatsexamen einfach und das zweite doppelt gewertet. Dazu kommen in unterschiedlichen Gewichtungen Zusatzpunkte für Dr./LL.M./relevante Berufsausbildung (z.B. Mediator oder in den Fachgerichtsbarkeiten zum Prüfassisstenten o.ä.), für vorherige Berufs- oder Lehrerfahrung, für besonders gute Stationsnoten oder tolle Ehrenämter.
Das Problem vom Fadenersteller ist insoweit, dass seine Basispunkte aus den beiden Examina vergleichsweise schwach sind. Und das zu kompensieren wird in seinem konkreten Fall schwierig.
Denn häufig schlagen bei den Listen "Ketteneffekte" zu - Leute mit VB im ersten machen eher nen Dr. und bekommen ggfs. auch noch attraktivere Stationen im Ref...
11.10.2018, 16:15
Aber er hat ja 7!
11.10.2018, 16:18
Ach ne nicht ganz. Na ja, denke im Verbesserungsversuch machst du mindestens 9. Allein durch die mündliche kann man sich stark verbessern, da man den Ablauf kennt und evtl. weiß was man beim ersten Mal besser nicht gemacht hätte.
11.10.2018, 23:26
(11.10.2018, 16:13)GÄSTIN schrieb:(11.10.2018, 13:52)Gast schrieb: @Gästin
Der Verbesserungsversuch im zweiten Examen hat ja nun nichts mit meiner Aussage oder dem 1. Examen im allgemeinen zu tun....
Natürlich gibt es auch BL die für das erste Examen eine Grenze setzen, MV möchte ein befriedigend im 1. Jedenfalls kann man sich in MV ab 7 Punkten schon bewerben
- Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch herausragende Leistungen in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder im Vorbereitungsdienst oder durch sonstige Zusatzqualifikationen (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).
nichtsdestotrotz gibt es auch genügend BL in denen es irrelevant ist. Daher ist ein erstes Examen knapp unter 7 kein Ausschlussgrund.
Das zweite ist doch das ausschlaggebende hier und in den meisten Ländern.
Hi Gast,
leider stimmt das für den Fadenersteller jedenfalls in der Praxis nicht.
1. Dass das erste Staatsexamen irrelevant wäre, stimmt nicht. Viel mehr erfordern fast alle 7,0 (Berlin), 7,5 (Saarland) oder noch mehr Punkte auch im ersten (7,76: NRW, 8,0: Nds, BW, BaWü, Sachsen, Hessen, HH) oder wollen bei weniger Punkten im ersten dann als Ausgleich ein VB im Asssessorexamen, was Fadenersteller nicht hat. Manche dieser Notengrenzen werden als absolut betrachtet und von den OLGs konsequent umgesetzt (z.B. in Hamburg im Asssessorexamen 8,0). Dann ist man schlicht aussortiert... Andere haben Öffnungsklauseln, aber:
2. Auch wenn man nicht automatisch aussortiert wird, wird es bei 6,x und 7,x insgesamt verdammt schwierig.
Denn die meisten Warte- oder Ranglisten bilden Punktewertungen ab. In der Regel wird dabei das erste Staatsexamen einfach und das zweite doppelt gewertet. Dazu kommen in unterschiedlichen Gewichtungen Zusatzpunkte für Dr./LL.M./relevante Berufsausbildung (z.B. Mediator oder in den Fachgerichtsbarkeiten zum Prüfassisstenten o.ä.), für vorherige Berufs- oder Lehrerfahrung, für besonders gute Stationsnoten oder tolle Ehrenämter.
Das Problem vom Fadenersteller ist insoweit, dass seine Basispunkte aus den beiden Examina vergleichsweise schwach sind. Und das zu kompensieren wird in seinem konkreten Fall schwierig.
Denn häufig schlagen bei den Listen "Ketteneffekte" zu - Leute mit VB im ersten machen eher nen Dr. und bekommen ggfs. auch noch attraktivere Stationen im Ref...
Woher hast du die Werte für NRW? Das stimmt halt einfach nicht. Da kenne ich bezüglich des ersten Examens genug Gegenbeispiele.
An deiner Stelle würde ich mich auf GAR NICHTS verlassen, was in diesem Forum steht. Erkundige dich direkt bei der Einstellungsbehörde.
12.10.2018, 04:54
Liebe Leute,
ich verfolge diese Diskussion schon seit ein paar Tagen.
Es kann doch nicht so schwer sein, aich genau zu erkundigen, wie die Einstellungsvoraussetzungen sind, anstatt hier Fehlinformationen zu verbreiten.
In NRW braucht man im zweiten MEHR ALS 7,75. Also Minimum 7,76 Punkte im ZWEITEN EXAMEN. Natürlich ist das keine Garantie, eingeladen zu werden und natürlich KANN das erste Examen eine Rolle spielen. Aber es ist keine Voraussetzung, im ersten Examen eine bestimmten Note zu haben.
Das bezieht sich ausdrücklich auf NRW!
ich verfolge diese Diskussion schon seit ein paar Tagen.
Es kann doch nicht so schwer sein, aich genau zu erkundigen, wie die Einstellungsvoraussetzungen sind, anstatt hier Fehlinformationen zu verbreiten.
In NRW braucht man im zweiten MEHR ALS 7,75. Also Minimum 7,76 Punkte im ZWEITEN EXAMEN. Natürlich ist das keine Garantie, eingeladen zu werden und natürlich KANN das erste Examen eine Rolle spielen. Aber es ist keine Voraussetzung, im ersten Examen eine bestimmten Note zu haben.
Das bezieht sich ausdrücklich auf NRW!
12.10.2018, 10:23