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Notenvergleich 1. und 2. Examen
Gast
Unregistered
 
#61
03.05.2021, 17:51
(03.05.2021, 17:41)Gast schrieb:  Im Zeugnis steht doch nur die Gesamtnote. Keiner weiß, wie viele Punkte du im schriftlichen Teil hattest. Ich verstehe das Problem nicht

Gibt genug Arbeitgeber (insbesondere die Justiz), die das sehen wollen. Kommt auch im privaten Sektor mal vor.

Außerdem legen die guten Kandidaten die Übersicht vor. Ich würde - unabhängig von der Endnote - immer lieber jmd. Mit 9 Punkten (bereits) aus den Klausuren nehmen, als jmd. Mit 9 Punkten gesamt.
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Gast
Unregistered
 
#62
03.05.2021, 18:15
(03.05.2021, 17:51)Gast schrieb:  
(03.05.2021, 17:41)Gast schrieb:  Im Zeugnis steht doch nur die Gesamtnote. Keiner weiß, wie viele Punkte du im schriftlichen Teil hattest. Ich verstehe das Problem nicht

Gibt genug Arbeitgeber (insbesondere die Justiz), die das sehen wollen. Kommt auch im privaten Sektor mal vor.

Außerdem legen die guten Kandidaten die Übersicht vor. Ich würde - unabhängig von der Endnote - immer lieber jmd. Mit 9 Punkten (bereits) aus den Klausuren nehmen, als jmd. Mit 9 Punkten gesamt.

in der justiz wollen die sogar die einzelnen ag zeugnissr
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ffm
Unregistered
 
#63
03.05.2021, 18:57
(03.05.2021, 17:40)Gast schrieb:  Sagen wir mal so. Gute Klausurnoten machen auf jeden Fall immer Eindruck. Die mündliche Prüfung ist von zu vielen Unwägbarkeiten betroffen. Die gibt es bei den Klausuren auch, aber die Zusammensetzung der Kommission ist aufgrund der höheren Bewertung in der mündlichen Prüfung von entscheidender Bedeutung.



Sorry, aber so ein Bulshit. Ich habe im ersten 13,4 und im zweiten 9,8. Habe nie irgendwo die Klausurnoten vorgelegt und wurde auch nie nach einer Einzelaufstellung gefragt. Habe bei einer Stationsbewerbung im Ref (zum Flex) mal gesagt, dass ich im ersten schriftlich schon 12,8 hatte. 
Antwort des Partners:“interessiert nicht!“
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Gast
Unregistered
 
#64
03.05.2021, 19:25
(03.05.2021, 17:41)Gast schrieb:  Im Zeugnis steht doch nur die Gesamtnote. Keiner weiß, wie viele Punkte du im schriftlichen Teil hattest. Ich verstehe das Problem nicht


Oft wird eine Notenübersicht gefordert (s.o.). Daher meine damalige Frage, ob eine starke Verbesserung nur durch die mündliche, etwa gerade so auf das VB, ein solcher Makel ist.
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Gast
Unregistered
 
#65
03.05.2021, 19:35
(03.05.2021, 18:57)ffm schrieb:  
(03.05.2021, 17:40)Gast schrieb:  Sagen wir mal so. Gute Klausurnoten machen auf jeden Fall immer Eindruck. Die mündliche Prüfung ist von zu vielen Unwägbarkeiten betroffen. Die gibt es bei den Klausuren auch, aber die Zusammensetzung der Kommission ist aufgrund der höheren Bewertung in der mündlichen Prüfung von entscheidender Bedeutung.



Sorry, aber so ein Bulshit. Ich habe im ersten 13,4 und im zweiten 9,8. Habe nie irgendwo die Klausurnoten vorgelegt und wurde auch nie nach einer Einzelaufstellung gefragt. Habe bei einer Stationsbewerbung im Ref (zum Flex) mal gesagt, dass ich im ersten schriftlich schon 12,8 hatte. 
Antwort des Partners:“interessiert nicht!“

Du schließt aus einer Einzelerfahrung auf die Regel? 

Ich kann nämlich - auch eine Einzelerfahrung - genau das Gegenteil berichten. Ich hatte Pech in der mündlichen und 10 Punkte aus den Klausuren. Bin dann mit 11,x  im ersten Examen und 9,4 im zweiten Examen als Notarassessor eingeladen worden, obwohl andere im 2. Examen besser waren. Begründung: Gesamteindruck zählt und da war das erste (Klausuren und mündliche Prüfung) sowie die Klausuren aus dem 2. Grundlage für einen oberen vollbefriedigenden Gesamteindruck. 

Es kommt also drauf an. Aber mal ehrlich. Welcher Arbeitgeber nimmt nicht lieber den Kandidaten mit 9 schriftlich und 9 mündlich als den mit 6 schriftlich und 13 mündlich? Die mündliche ist so krass von der Kommission und Protokollfestigkeit abhängig, dass eine treffsichere Beurteilung schwierig ist.
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RLP
Unregistered
 
#66
03.05.2021, 19:54
(03.05.2021, 19:35)Gast schrieb:  
(03.05.2021, 18:57)ffm schrieb:  
(03.05.2021, 17:40)Gast schrieb:  Sagen wir mal so. Gute Klausurnoten machen auf jeden Fall immer Eindruck. Die mündliche Prüfung ist von zu vielen Unwägbarkeiten betroffen. Die gibt es bei den Klausuren auch, aber die Zusammensetzung der Kommission ist aufgrund der höheren Bewertung in der mündlichen Prüfung von entscheidender Bedeutung.



Sorry, aber so ein Bulshit. Ich habe im ersten 13,4 und im zweiten 9,8. Habe nie irgendwo die Klausurnoten vorgelegt und wurde auch nie nach einer Einzelaufstellung gefragt. Habe bei einer Stationsbewerbung im Ref (zum Flex) mal gesagt, dass ich im ersten schriftlich schon 12,8 hatte. 
Antwort des Partners:“interessiert nicht!“

Du schließt aus einer Einzelerfahrung auf die Regel? 

Ich kann nämlich - auch eine Einzelerfahrung - genau das Gegenteil berichten. Ich hatte Pech in der mündlichen und 10 Punkte aus den Klausuren. Bin dann mit 11,x  im ersten Examen und 9,4 im zweiten Examen als Notarassessor eingeladen worden, obwohl andere im 2. Examen besser waren. Begründung: Gesamteindruck zählt und da war das erste (Klausuren und mündliche Prüfung) sowie die Klausuren aus dem 2. Grundlage für einen oberen vollbefriedigenden Gesamteindruck. 

Es kommt also drauf an. Aber mal ehrlich. Welcher Arbeitgeber nimmt nicht lieber den Kandidaten mit 9 schriftlich und 9 mündlich als den mit 6 schriftlich und 13 mündlich? Die mündliche ist so krass von der Kommission und Protokollfestigkeit abhängig, dass eine treffsichere Beurteilung schwierig ist.


Mit 2 mal VB Notarassessor? Wo das denn?
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Gast
Unregistered
 
#67
03.05.2021, 19:55
RP. Aber im Norden.
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Gast
Unregistered
 
#68
03.05.2021, 20:20
Bei mir ist einer mit 2xA Anwaltsnotar geworden vor 8 Jahren. man muss nur wissen wo
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Gast
Unregistered
 
#69
03.05.2021, 20:25
(03.05.2021, 19:54)RLP schrieb:  
(03.05.2021, 19:35)Gast schrieb:  
(03.05.2021, 18:57)ffm schrieb:  
(03.05.2021, 17:40)Gast schrieb:  Sagen wir mal so. Gute Klausurnoten machen auf jeden Fall immer Eindruck. Die mündliche Prüfung ist von zu vielen Unwägbarkeiten betroffen. Die gibt es bei den Klausuren auch, aber die Zusammensetzung der Kommission ist aufgrund der höheren Bewertung in der mündlichen Prüfung von entscheidender Bedeutung.



Sorry, aber so ein Bulshit. Ich habe im ersten 13,4 und im zweiten 9,8. Habe nie irgendwo die Klausurnoten vorgelegt und wurde auch nie nach einer Einzelaufstellung gefragt. Habe bei einer Stationsbewerbung im Ref (zum Flex) mal gesagt, dass ich im ersten schriftlich schon 12,8 hatte. 
Antwort des Partners:“interessiert nicht!“

Du schließt aus einer Einzelerfahrung auf die Regel? 

Ich kann nämlich - auch eine Einzelerfahrung - genau das Gegenteil berichten. Ich hatte Pech in der mündlichen und 10 Punkte aus den Klausuren. Bin dann mit 11,x  im ersten Examen und 9,4 im zweiten Examen als Notarassessor eingeladen worden, obwohl andere im 2. Examen besser waren. Begründung: Gesamteindruck zählt und da war das erste (Klausuren und mündliche Prüfung) sowie die Klausuren aus dem 2. Grundlage für einen oberen vollbefriedigenden Gesamteindruck. 

Es kommt also drauf an. Aber mal ehrlich. Welcher Arbeitgeber nimmt nicht lieber den Kandidaten mit 9 schriftlich und 9 mündlich als den mit 6 schriftlich und 13 mündlich? Die mündliche ist so krass von der Kommission und Protokollfestigkeit abhängig, dass eine treffsichere Beurteilung schwierig ist.


Mit 2 mal VB Notarassessor? Wo das denn?

Sind ja keine 2 "unteren" VB. Mit über 20 Punkten in der Summe geht in vielen Bundesländern was. Im Osten bestimmt auch darunter.
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Gast
Unregistered
 
#70
03.05.2021, 20:34
In einigen kannste selbst ohne VB Anwaltsnotar werden.
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