15.02.2021, 13:00
(15.02.2021, 12:56)Gast schrieb:(15.02.2021, 12:52)Verbeamtet schrieb: Viel Erfolg!
Ich könnte mir vorstellen dass problematische Sachen auch direkt angesprochen werden könnten.
Bei mir war es zumindest so, dass mein rechtes Ohr anscheinend nicht so ganz optimal funktioniert. Der Amtsarzt meinte diesbzgl. das wäre kein Problem Stand jetzt, ich sollte es aber mal untersuchen lassen damit nicht bei Ende der Probezeit eine Verschlimmerung eingetreten ist. Ansonsten meinte er ziemlich direkt ich sei körperlich fit und er hätte keine Bedenken, aber man müsse noch die Laborergebnisse abwarten. Das (positive) Gesamtergebnis kam dann wenig später.
Hast du die Laborwerte zugeschickt bekommen?
Nein, war nur ein Schreiben dass ich diensttauglich bin und dass das Ergebnis auch so an meinen Dienstherr übermittelt wird.
15.02.2021, 14:11
Hoffe, dass das klappt und deine Angst unbegründet war. Soweit ich mich richtig erinnere gibt es bei der PKV eine Frist von 5 Jahren was die Angabe von Psychotherapien angeht; evtl. kann man hier eine Analogie ziehen. Ich selber sehe das auch positiv, wenn man psychische Beschwerden aktiv angeht; es wäre ja auch fahrlässig, wenn man mit einem gebrochenen Arm daheim bleibt. Trotz aller Lippenbekenntnisse sieht die Realität aber oft anders aus. Bei der PKV gibt es in der Regel einen dicken Aufschlag und auch die Angst was Verbeamtung angeht, ist sicherlich nicht ganz unbegründet.
15.02.2021, 19:58
15.02.2021, 20:00
(15.02.2021, 13:00)Verbeamtet schrieb:(15.02.2021, 12:56)Gast schrieb:(15.02.2021, 12:52)Verbeamtet schrieb: Viel Erfolg!
Ich könnte mir vorstellen dass problematische Sachen auch direkt angesprochen werden könnten.
Bei mir war es zumindest so, dass mein rechtes Ohr anscheinend nicht so ganz optimal funktioniert. Der Amtsarzt meinte diesbzgl. das wäre kein Problem Stand jetzt, ich sollte es aber mal untersuchen lassen damit nicht bei Ende der Probezeit eine Verschlimmerung eingetreten ist. Ansonsten meinte er ziemlich direkt ich sei körperlich fit und er hätte keine Bedenken, aber man müsse noch die Laborergebnisse abwarten. Das (positive) Gesamtergebnis kam dann wenig später.
Hast du die Laborwerte zugeschickt bekommen?
Nein, war nur ein Schreiben dass ich diensttauglich bin und dass das Ergebnis auch so an meinen Dienstherr übermittelt wird.
Ich habe die Laborwerte bekommen, damit ich ggf. noch was mit dem Hausarzt abklären kann, weil man Cholesterin leicht erhöht war. Ansonsten, wenn alles iO ist, bekommt man das wohl nicht zugeschickt
15.02.2021, 20:40
(15.02.2021, 14:11)Gast schrieb: Hoffe, dass das klappt und deine Angst unbegründet war. Soweit ich mich richtig erinnere gibt es bei der PKV eine Frist von 5 Jahren was die Angabe von Psychotherapien angeht; evtl. kann man hier eine Analogie ziehen. Ich selber sehe das auch positiv, wenn man psychische Beschwerden aktiv angeht; es wäre ja auch fahrlässig, wenn man mit einem gebrochenen Arm daheim bleibt. Trotz aller Lippenbekenntnisse sieht die Realität aber oft anders aus. Bei der PKV gibt es in der Regel einen dicken Aufschlag und auch die Angst was Verbeamtung angeht, ist sicherlich nicht ganz unbegründet.
Deine "Analogie" nennt sich Anstellungsbetrug. Beim Amtsarzt musst du praktisch dein gesamtes Krankheitsleben angeben. Klar, du kannst es auch verschweigen oder beschönigen, aber wenn du krank wirst und es kommt raus, dass du dort was "vergessen" hast, bedeutet das die Entlassung aus dem Beamten Verhältnis (iÜ hat sich eine Anwaltszulassung damit dann auch erledigt) und ich glaube, dass sollte man sich sehr gut überlegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man auffliegt, ist eher gering, aber keinesfalls ausgeschlossen und die Konsequenzen sind dann - zu Recht- bitter.
Für falsche Angaben bei der PKV gilt entsprechendes.
17.02.2021, 23:36
Hat jemand einen Überblick, in welchen Bundesländern eine amtsärztliche Untersuchung vor der Einstellung als Richter auf Probe erfolgt?
18.02.2021, 00:19
Darf man als Beamter mit Depression eigentlich auch nicht zum Arzt gehen?
18.02.2021, 00:44
18.02.2021, 00:56
24.02.2021, 11:13
(15.02.2021, 20:40)Gast schrieb:(15.02.2021, 14:11)Gast schrieb: Hoffe, dass das klappt und deine Angst unbegründet war. Soweit ich mich richtig erinnere gibt es bei der PKV eine Frist von 5 Jahren was die Angabe von Psychotherapien angeht; evtl. kann man hier eine Analogie ziehen. Ich selber sehe das auch positiv, wenn man psychische Beschwerden aktiv angeht; es wäre ja auch fahrlässig, wenn man mit einem gebrochenen Arm daheim bleibt. Trotz aller Lippenbekenntnisse sieht die Realität aber oft anders aus. Bei der PKV gibt es in der Regel einen dicken Aufschlag und auch die Angst was Verbeamtung angeht, ist sicherlich nicht ganz unbegründet.
Deine "Analogie" nennt sich Anstellungsbetrug. Beim Amtsarzt musst du praktisch dein gesamtes Krankheitsleben angeben. Klar, du kannst es auch verschweigen oder beschönigen, aber wenn du krank wirst und es kommt raus, dass du dort was "vergessen" hast, bedeutet das die Entlassung aus dem Beamten Verhältnis (iÜ hat sich eine Anwaltszulassung damit dann auch erledigt) und ich glaube, dass sollte man sich sehr gut überlegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man auffliegt, ist eher gering, aber keinesfalls ausgeschlossen und die Konsequenzen sind dann - zu Recht- bitter.
Für falsche Angaben bei der PKV gilt entsprechendes.
Ich habe diesbezüglich verschiedene Erfahrungen gemacht. Bei der Debeka haben sie mich mit einem 30%-sicherheitszuschlag genommen, ich habe/hatte aber auch noch andere Erkrankungen. Ich würde echt mit offenen Karten spielen. Und sonst gibt es noch die öffnungsklausel. Klar zahlt man im Ergebnis mehr, aber besser als die gesetzliche ist es jedenfalls. Und teilweise betragen die Fristen auch nur zwei Jahre, vor allem dann wenn es keinen stationären Aufenthalt oder eine Medikamenteneinnahme gab.
Eine psychische Erkrankung ist kein k.o. Kriterium. Natürlich kommt es auf die Art der Erkrankung an und wie stark sie sich auf den Beruf auswirkt.